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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2026 sowie Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2026 einschließlich der jeweiligen AnlagenZur Vorlage · 2026/046 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 19. Februar 2026 wird die Tischvorlage 2026/046 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026. Ebenfalls Bestandteil der Unterlagen ist der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2026, einschließlich der entsprechenden Anlagen.
Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Entwürfe zur Kenntnis nehmen. Die inhaltliche Erläuterung des Nachtragshaushaltsplans erfolgt durch den Bürgermeister und den Stadtkämmerer im Rahmen der Einbringungsreden während der Sitzung. Die entsprechenden Dokumente werden den Ratsmitgliedern zum Termin zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Hauptverwaltung eine gesonderte Vorlage erstellt, welche die notwendigen Veränderungen im Stellenplan behandelt. Damit ist die inhaltliche Grundlage für die Anpassungen im Personalbereich separat dokumentiert.
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- 3Änderungen zum Nachtrag für den Stellenplan 2026Zur Vorlage · 2026/065 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über Änderungen zum Nachtrag des Stellenplans 2026 informiert. Die Auswirkungen aus dem vorliegenden Entwurf belaufen sich auf eine jährliche Erhöhung von 745.986,15 Euro. Dabei steigt die Summe der vollzeitverrechneten Planstellen gegenüber dem ursprünglichen Stellenplan für den Doppelhaushalt 2025/2026 von 1.209,75 auf 1.232,9551 an.
Die Verwaltung konzentriert sich bei den neuen Stellen aufgrund der Haushaltslage auf ein Minimum. Die jährlichen Personalmehraufwendungen für diese Stellen betragen 1.276.112,96 Euro, wobei ein Teil in Höhe von 173.765,40 Euro bereits refinanziert ist. Für 2,5 Stellen der Feuerwehr wird eine zusätzliche Refinanzierung erwartet, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Berechnung eingeflossen ist. Zudem entfallen vier KW-Vermerke, um bestehende Stellen zu verstetigen, ohne die Gesamtzahl der Stellen zu erhöhen.
Weitere Veränderungen im Stellenplan ergeben sich aus tarifrechtlichen Ansprüchen oder geänderten Beschäftigungsstatus. Durch diese Anpassungen sowie den Wegfall von Stellen aus geförderten Programmen nach §16i SGB II entstehen jährliche Minderaufwendungen in Höhe von 356.361,41 Euro. Die Stellungnahme des Personalrates wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingeholt und der Vorlage beigefügt.
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Hauptdokument|20260212093140-0|20260212093232-0|20260217113404-0|20260212093352-0|20260212093402-0
- 4Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.09.2025)Zur Vorlage · 2026/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes zum Stichtag 30. September 2025 informiert. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 und der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben. Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag von rund 34,2 Millionen Euro aus, was zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz führt.
Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen mit Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt. Die Ablehnungsverfügung enthielt Nebenbestimmungen, unter anderem die Verpflichtung, der Kommunalaufsicht bis zum Stichtag 30. September 2025 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht zur Kenntnis gegeben, welcher bereits am 3. September 2025 bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.
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Hauptdokument|20260121082715-0|20260121082719-0|20260121082722-0|20260121082725-0|20260121082727-0|20260121082735-0
- 5Festsetzung des Umfangs der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gemäß § 6 Abs. 3 des Altschuldenentlastungsgesetztes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) durch das Land Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2026/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster zur anteiligen Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) informiert. Der Umfang der Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurde durch das Land auf 45.681.527,70 Euro festgesetzt. Grundlage für diesen Bescheid sind die Ergebnisse einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH sowie der entsprechende Antrag der Stadtverwaltung.
Die Ermittlung des Übernahmebetrages erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Parameter, wie dem Abzug bereits getilgter Kredite und vorhandener liquider Mittel. Da die Stadt die Voraussetzungen für eine weitergehende Spitzenentschuldung nicht erfüllte, wurde der Mindestentschuldungstarif von etwa 41,05 Prozent angewandt.
Die Abwicklung der Übernahme durch das Land erfolgt bis spätestens Ende 2026. Zum 2. Februar 2026 werden vier bestehende Kredite in einer Gesamthöhe von rund 45 Millionen Euro übernommen. Der verbleibende Differenzbetrag wird der Stadt als zinsloser Kredit vom Land ausgezahlt. Aus diesen Maßnahmen resultieren voraussichtliche Einsparungen bei den Zinsaufwendungen in Höhe von etwa 700.000 Euro für den Nachtragshaushalt 2026 sowie eine jährliche Ersparnis von rund 770.000 Euro ab dem Jahr 2027. Die Übernahme führt zudem zu einer Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in der Bilanz der Stadt.
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Hauptdokument|20260205171844-0|20260205171845-1|20260205171848-2
- 6Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/054 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass Geschäfte an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen können, sofern ein öffentliches Interesse durch lokale Veranstaltungen gegeben ist.
Für das Jahr 2026 sind sieben verkaufsoffene Sonntage geplant, die als Begleitveranstaltungen zu örtlichen Festen dienen sollen. In der Altstadt Castrop sind für den 21. Juni das Street Food & Beach Festival sowie für den 18. Oktober ein Mittelaltermarkt vorgesehen, beide organisiert durch die Werbegegemeinschaft CASConcept e. V. Im Stadtteil Ickern findet am 30. August ein Familienfest des Stadtteilvereins Mein Ickern e.V. statt. In Habinghorst plant der Bürgerverein Unser Habinhorst e. V. drei Termine: ein Frühlingsfest am 1. März, ein Sommerfest am 5. Juli und ein Erntedankfest am 4. Oktober. Zudem ist für den 20. September ein Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde angesetzt, das von der IG marktplatz-bövinghausen e. V. und dem Bürgerverein „Wir sind Merklinde e. V.“ organisiert wird.
Die Verwaltung führt aus, dass die Öffnungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungen stattfinden sollen, um die lokale Mitte zu beleben. Vor Erlass der Verordnung wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Kirchen und Kammern angehört. Die Verordnung hat eine einjährige Gültigkeitsdauer.
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- 7Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters, des Rates der Stadt und der Integrationsratswahl am 14.09.2025Zur Vorlage · 2026/019 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 14. September 2025, welche die Wahl des Bürgermeisters, des Rates der Stadt sowie des Integrationsrates umfassten. Gegen das Wahlergebnis wurde ein Einspruch erhoben. Der Einspruchsführer machte geltend, dass Wähler aufgrund von Stimmabgabevermerken an der Wahlteilnahme gehindert worden seien und dass die Zustellung von Briefwahlunterlagen zu Beeinträchtigungen geführt habe.
Die Prüfung des Einspruchs ergab, dass keine konkreten Angaben darüber vorlagen, wie viele Personen durch die genannten Umstände in ihrer Wahlmöglichkeit eingeschränkt worden seien. Bezüglich der Stimmabgabevermerke wies die Verwaltung darauf hin, dass der Wahlvorstand zur Vermeidung von Doppelabstimmungen handelt. Die Beanstandungen zu den Briefwahlunterlagen wurden als spekulativ eingestuft, da keine konkreten Fälle nachgewiesen werden konnten und die Rücklaufquoten im Vergleich zu Vorjahren im normalen Bereich lagen. Daher wird die Zurückweisung des Einspruchs vorgeschlagen.
Im Rahmen einer amtlichen Prüfung der Wahlhandlung wurden zudem keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl festgestellt. Die Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidatinnen und Kandidaten liegen ordnungsgemäß vor und die Feststellung der Ergebnisse durch den Wahlausschuss erfolgte korrekt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird beantragt, die Wahl des Bürgermeisters, des Rates sowie des Integrationsrates für gültig zu erklären.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
- 8Sachstand NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036Zur Vorlage · 2026/058 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Sachstand zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zur Kenntnis genommen. Laut einem Bescheid der Bezirregierung Münster vom 29. Januar 2026 wurde der Stadt ein Förderbudget in Höhe von rund 33,14 Millionen Euro für Sachinvestitionen bereitgestellt. Die Mittel basieren auf dem Bundesgesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sowie dem entsprechenden Landesgesetz für Nordrhein-Westfalen.
Die Verwendung der Mittel ist an spezifische Investitionsbereiche gebunden. Ein Anteil von 50 Prozent des Budgets ist für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. Weitere 20 Prozent sind für die Sanierung von Liegenschaften sowie für Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur ökologischen Nachhaltigkeit reserviert. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz, Digitalisierung, Sportinfrastruktur oder öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Förderfähig sind Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 50.000 Euro.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt finden bei diesen Investitionen Sonderregelungen Anwendung, die die Beschränkungen der Gemeindeordnung für Ausgaben im Rahmen der Haushaltsicherung aufheben. Die Verwaltung führt derzeit eine interne Prüfung durch, um konkrete Projekte und Prioritäten für die Mittelverwendung zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag wird den politischen Gremien nach Abschluss dieser Arbeiten vorgelegt.
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- 9Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Errichtung einer temporären Rettungswache auf dem Grundstück der G & Z Montageservice GmbH, Industriestr. 57, 44577 Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2026/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung einer temporären Rettungswache genehmigt. Die Maßnahme sieht vor, auf dem Grundstück der G & Z Montageservice GmbH in der Industriestraße eine Übergangslösung zu schaffen. Hintergrund ist die Verpflichtung der Stadt, den Rettungsdienstbedarf gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan des Krezi Recklinghausen zu decken. Da es im nördlichen Stadtgebiet sowie in angrenzenden Bereichen aktuell zu Überschreitungen der Hilfsfristen kommt, ist die Vorhaltung eines zusätzlichen Rettungswagens im 24-Stunden-Betrieb erforderlich. Die geplante Sperrung der Emscherbrücke Wartburgstraße ab Herbst 2026 soll die Erreichbarkeit des nördlichen Gebiets von der bestehenden Feuer- und Rettungswache aus zusätzlich beeinträchtigen.
Die temporäre Station soll mittels Containern in Modulbauweise und Fahrzeughallen in Leichtbauweise realisiert werden. Um den Betrieb im Herbst 2026 sicherzustellen, ist ein zeitnahes Ausschreibungsverfahren notwendig. Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein Bedarf von 2.300.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel werden vorläufig durch Minderaufwendungen aus anderen Investitionsprojekten gedeckt, darunter Erweiterungen an der Cottenburgschule, der Grundschule Alter Garten sowie der Gesamtschule Ickern und dem Ernst-Barlach-Gymnasium. Eine Rückführung der Mittel auf die ursprünglichen Projekte ist nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2026 vorgesehen.
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- 10Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 20.01.2026 Aufstellung orangefarbener Bänke als sichtbares Zeichen gegen häusliche GewaltZur Vorlage · 2026/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Aufstellung orangefarbener Bänke in Castrop-Rauxel vorgelegt. Das Vorhaben ist als sichtbares Zeichen gegen häusliche Gewalt konzipiert. Der entsprechende Antrag wurde am 20. Januar 2026 eingereicht und ist Bestandteil der Sitzungsvorlage 2026/036.
Der parlamentarische Beratungsprozess für diesen Antrag sieht zwei Termine vor. Die erste Beratung findet im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 3. Februar 2026 statt. Danach soll die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 19. Februar 2026 behandelt werden.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Es entstehen somit keine finanziellen Verpflichtungen für den städtischen Haushalt durch diesen Antrag. Der konkrete Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
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- 11Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 22.01.2026 Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zur CottenburgschuleZur Vorlage · 2026/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Antrag vom 22. Januar 2026 Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Cottenburgschule angeregt. Die Sitzungsvorlage Nummer 2026/038 befasst sich mit der Prüfung von Vorkehrungen, um die Sicherheit auf den Wegen zur Schule zu erhöhen.
Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 3. Februar 2026 vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Thema im Rat der Stadt in der Sitzung am 19. Februar 2026 behandelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage angeführt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind nach den Angaben in der Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt mit diesem Vorgang verbunden.
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- 12Antrag der CDU-Fraktion vom 09.02.2026_Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/059 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 19. Februar 2026 einen Antrag zur Bürgerbeteiligungssatzung eingereicht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/059 wurde am 9. Februar 2026 erstellt.
Gegenstand des Antrags ist die Regelung der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadt Castrop-Rauxel durch eine entsprechende Satzung. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch dieses Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine Berührung des Haushalts vorliegt.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der anberaumten Sitzung über das Vorhaben beraten. Die detaillierte Ausgestaltung sowie der entsprechende Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 13Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 09.02.2026_Initiierung eines zielorientierten Gesamtprozesses für die Stadtverwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele "Familienfreundliche Stadt", "Wohnraum sichern und schaffen" sowie "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit"Zur Vorlage · 2026/061 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 19. Februar 2026 wird über einen Antrag der Fraktionen SPD und CDU beraten. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/061 sieht die Initiierung eines zielorientierten Gesamtprozesses für die Stadtverwaltung vor.
Der beantragte Prozess ist darauf ausgerichtet, die Erreichung drei strategischer Ziele zu unterstützen. Diese umfassen die Entwicklung einer „Familienfreundlichen Stadt“, die Sicherung und Schaffung von Wohnraum sowie die Gewährleistung von „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“. Durch den vorgeschlagenen Prozess soll die Verwaltung gezielt auf diese inhaltlichen Schwerpunkte der Stadtentwicklung ausgerichtet werden.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass mit der Umsetzung dieses Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden sind. Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion eingereicht.
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- 13.1Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 19.02.2026_Ergänzungsantrag zum Antrag SPD und CDU: Initiierung eines zielorientierten Gesamtprozesses für die StadtverwaltungZur Vorlage · 2026/070 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2026/070 wurde dem Rat der Stadt am 19. Februar 2026 vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen Ergänzungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen, der am selben Tag gestellt wurde. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf ein bereits bestehendes Vorhaben der Fraktionen SPD und CDU.
Gegenstand des Antrags ist die Initiierung eines zielorientierten Gesamtprozesses für die Stadtverwaltung. Durch diesen Ergänzungsantrag wird eine Ergänzung zum ursprünglichen Antrag der Fraktionen SPD und CDU angestrebt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind nach den Angaben in der Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt mit diesem spezifischen Antrag verbunden. Die detaillierten Ausführungen zum Sachverhalt sowie der konkrete Beschlussvorschlag sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 14Wahl einer/s Stimmgruppendelegierten nach dem EmschergenossenschaftsgesetzZur Vorlage · 2026/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt bereitet die Wahl einer Stimmgruppendelegierten bzw. eines Stimmgruppendelegierten gemäß § 11 Abs. 3 des Emschergenossenschaftsgesetzes vor. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, nach der Genossen mit Beitragsteileinheiten – also Beiträgen, die keine volle Einheit erreichen oder über eine solche hinausgehen – Stimmgruppen bilden können.
In einer Sitzung vom 9. Dezember 2025 wurden bereits drei Personen als Delegierte in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft gewählt, da hierfür volle Beitragseinheiten vorlagen. Durch die bestehenden Beitragsteileinheiten ergibt sich nun für die Stadt Castrop-Rauxel eine zusätzliche Stimmgruppenberechtigung. Der Rat der Stadt soll daher im Rahmen der anstehenden Sitzung am 19. Februar 2026 eine Person als Delegierte oder Delegierten für diese Stimmgruppe wählen und in die Genossenschaftsversammlung entsenden.
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- 15Benennung beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2026/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/062 befasst sich mit der Benennung weiterer beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Betriebsausschusses aus dem Februar 2026, wonach zusätzliche Personen in den Ausschuss berufen werden sollen.
Der Vorschlag sieht die Berufung von Vertretungen aus verschiedenen Bereichen vor. Dies umfasst eine Person des Caritasverbandes bzw. der AG Wohlfahrt sowie Elternvertreter für Grundschulen und weiterführende Schulen, einschließlich deren Stellvertretungen. Des Weiteren sollen jeweils ein Mitglied aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie eine Person aus dem Kinder- und Jugendparlament benannt werden. Zudem ist die Berufung einer weiteren Vertretung vorgesehen. Für die Positionen aus den genannten Gremien liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Vorschläge vor. Der Rat der Stadt soll die im Sachverhalt aufgeführten Personen als beratende Mitglieder des Betriebsausschusses 2 berufen.
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- 16Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2026/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss entscheiden. Auf Antrag des Kinder- und Jugendparlaments wird die Wahl eines weiteren ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme sowie einer persönlichen Stellvertretung vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Erweiterung findet sich in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sowie dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG). Nach diesen Bestimmungen können neben den pflichtigen Mitgliedern nach Bedarf weitere sachkundige Personen in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Dabei ist die Wahl einer persönlichen Stellvertretung für jedes gewählte Mitglied vorgesehen.
Die Vorlage wird im Jugendhilfeausschuss am 29. Januar 2026 beraten und anschließend in der Sitzung des Rats der Stadt am 19. Februar 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch die personelle Ergänzung entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17Besetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2026/064 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist durch das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel rechtlich festgelegt. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sieht die Regelung vor, dass dem Ausschuss weitere Mitglieder als beratende Mitglieder angehören.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Benennung von Vertretungen der Arbeitsverwaltung sowie des Integrationsrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Für die Vertretung der Arbeitsverwaltung durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen wurden ein ordentliches beratendes Mitglied und eine Stellvertretung vorgeschlagen. Ebenso sieht die Vorlage die Benennung eines ordentlichen beratenden Mitglieds sowie einer Stellvertretung für den Integrationsrat vor. Die Neubesetzung dieser Positionen hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 18Neuwahl der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2026/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 19. Februar 2026 steht die Wahl der persönlichen Stellvertreter für den Aufsichtsrat der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH auf der Tagesordnung. In einer Sitzung des Rates am 27. November 2025 wurden neben dem Bürgermeister und dem Beigeordneten/Stadtkämmerer acht weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Bei dieser Wahl wurden die entsprechenden persönlichen Stellvertreter für diese acht Mitglieder nicht mitbestimmt.
Die Neubesetzung der Stellvertretenden ist notwendig, um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats im Falle einer Verhinderung der ordentlichen Mitglieder zu gewährleisten. Die Vorlage sieht vor, dass die Mitglieder des Rates die acht persönlichen Stellvertreter in der Sitzung am 19. Februar 2026 wählen. Für diesen Vorgang ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 19Benennung und Entsendung von Delegierten und Stellvertreter*innen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2026/030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Benennung und Entsendung von Delegierten sowie Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt.
Da Castrop-Rauxel eine Mitgliedsstadt mit bis zu 100.000 Einwohnern ist, können bis zu fünf Delegierte entsendet werden. Dabei soll die Hälfte der Delegierten aus den volksgewählten Gemeindevertretern bestehen. Zudem wird bei der Auswahl der Delegierten und Gäste eine Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt, der dem Anteil der Sitze in der Stadtvertretung entsprechen soll. Die Delegierten nehmen mit Stimmrecht an der Versammlung teil.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von Ratsmitgliedern als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter für die Dauer der laufenden Ratsperiode vor. Die Mandate enden jeweils mit dem Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Durch diese Entsendungen entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 20Benennung von Vertreter*innen der Stadt Castrop-Rauxel a) für den Beirat der Iqony Wärme GmbH b) für das Beratungsgremium der Iqony Wärme GmbHZur Vorlage · 2026/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2026/003 geht es um die Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel in Gremien der Iqony Wärme GmbH. Der Rat der Stadt wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bürgermeister die Stadt im Beirat der Gesellschaft qua Amt vertritt. Diesem Beirat gehören neben der Stadt Castrop-Rauxel auch die Bürgermeister der Städte Recklinghausen, Gelsenkirchen, Herne, Datteln und Gladbeck an.
Zudem wird die Benennung von Vertretern für das Beratungsgremium der Iqony Wärme GmbH beantragt. Gemäß der Vereinbarung mit dem Unternehmen sollen diesem Gremium die Stadtbaurätin sowie drei weitere Mitglieder des Rates oder Stadtvertreter angehören. Das Beratungsgremium tritt einmal jährlich zusammen, um über den Ausbau und die aktuelle Situation der Fernwärme informiert zu werden und sich über weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszutauschen. Für den Haushalt der Stadt ergeben sich durch diese Benennungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 21Kuratorium der Sparkassenstiftung Castrop-Rauxel für Kultur, Wissenschaft: Bestellung von zwei KuratoriumsmitgliedernZur Vorlage · 2026/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 über die Bestellung von zwei Mitgliedern für das Kuratorium der Sparkassenstiftung Castrop-Rauxel für Kultur, Wissenschaft und Umwelt. Die Neubesetzung erfolgt im Zuge der Neukonstituierung des Kuratoriums sowie des Vorstandes der Stiftung, nachdem die Legislaturperiode des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen abgelaufen ist.
Gemäß den Bestimmungen der Stiftungssatzung bestimmt die Stadt Castrop-Rauxel zwei Vertreter, die der Zweckverbandsversammlung oder dem Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen angehören. Die Ernennung soll für die Ratsperiode von 2025 bis 2030 gelten. Einem der beiden Mitglieder wird zudem die Funktion des stellvertretenden Vorsitzes im Kuratorium übertragen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hervor.
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- 22Ausschussumbesetzungen
- 23Anfragen der Ratsmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich