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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Konsensliste
- 2.1Antrag der SPD-Ratsfraktion - Radwegelückenschluss zwischen Pöppinghausen und Herne HorsthausenZur Vorlage · 2026/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit der Sitzungsvorlage Nummer 2026/127 einen Antrag eingebracht, der die Schließung von Radwegelücken zwischen Pöppinghausen und Herne Horst-hausen zum Gegenstand hat. Das Anliegen zielt auf eine Vervollständigung des bestehenden Radwegenetzes auf diesem Streckenabschnitt ab.
Der parlamentarische Beratungsprozess für dieses Vorhaben ist in zwei aufeinanderfolgende Sitzungsphasen unterteilt. Zunächst wird der Antrag im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in dessen Sitzung am 6. Mai 2026 beraten. Im Anschluss daran ist die Behandlung des Vorgangs im Rat der Stadt für die Sitzung am 21. Mai 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte gibt die Vorlage an, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch den Antrag entstehen. Der detaillierte Beschlussvorschlag zu dem Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
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- 2.2Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen Ratsfraktion - Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Deininghausen zur Entlastung der ParkplatzsituationZur Vorlage · 2026/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Prüfung einer Einbahnstraßenregelung im Ortsteil Deininghausen eingebracht. Ziel der Untersuchung ist es, die Parkplatzsituation in diesem Bereich zu entlasten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/120 liegt den zuständigen Gremien zur Beratung vor.
Der festgelegte Beratungsablauf sieht vor, dass das Anliegen zunächst im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in der Sitzung am 6. Mai 2026 behandelt wird. Im Anschluss daran findet die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 13. Mai 2026 statt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 21. Mai 2026 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Prüfung der Verkehrsregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der detaillierte Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 2.3Umbesetzung der wewole Stiftung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und DiversitätZur Vorlage · 2026/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/124 befasst sich mit der Umbesetzung der Vertretungen der wewole Stiftung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität. Aufgrund von personellen Veränderungen innerhalb der Stiftung ist eine Anpassung der entsendeten Mitglieder in dem Gremium vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die wewole Stiftung eine neue Vertreterin sowie einen Stellvertreter in den Ausschuss entsendet. Während für die Position der Vertretung ein Wechsel stattfindet, bleibt die Besetzung des Stellvertreterpostens unverändert. Der Rat der Stadt soll diese Umbesetzung beschließen.
Mit dieser personellen Änderung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität vorgelegt.
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- 2.4Anpassung der Richtlinie zur Verleihung der Sport- und JugendsportplaketteZur Vorlage · 2026/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant eine Anpassung der Richtlinie zur Verleihung der Sport- und Jugendsportplakette. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/119 wird im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie im Rat der Stadt beraten.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst zwei wesentliche Punkte. Erstens sollen die sportlichen Anforderungen an die Verleihung der Sportplakette angepasst werden. Bisher war eine Platzierung unter den ersten sechs Rängen bei Olympischen Spielen, Europa- oder Weltmeisterschaften Voraussetzung. Zukünftig soll bereits die Teilnahme an diesen internationalen Spitzenwettkämpfen als ausreichendes Kriterium gelten, um die Leistung der Qualifikation anzuerkennen.
Zweitens wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Bisher waren ausschließlich Sportvereine aus Castrop-Rauxel sowie der Stadtsportverband zur Antragstellung berechtigt. Nach der geplanten Änderung soll jede Person oder Institution die Möglichkeit haben, einen entsprechenden Antrag einzureichen, um das Verfahren zugänglicher zu gestalten. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Anpassungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 2.5Antrag SPD-Ratsfraktion vom 03.02.2026 zur Entwicklung einer Ehrenamtsstrategie für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit einem Antrag vom 3. Februar 2026 die Entwicklung einer Ehrenamtsstrategie für die Stadt Castrop-Rauxel angeregt. Ziel der Vorlage mit der Nummer 2026/128 ist die Erarbeitung eines Konzepts, das die Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtgebiet zum Gegenstand hat.
Die parlamentarische Beratung der Vorlage findet zunächst im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport statt. Die entsprechende Sitzung dieses Gremiums ist für den 7. Mai 2026 angesetzt. Im Anschluss soll die Angelegenheit am 21. Mai 2026 in der Sitzung des Rates der Stadt behandelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte geht aus der Sitzungsvorlage hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die weitere politische Auseinandersetzung mit der Entwicklung einer Strategie zur Stärkung des Ehrenamts in der Kommune.
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- 2.6Antrag CDU-Ratsfraktion vom 03.03.2026 zur Einführung des Demokratie-Wegweisers in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat am 3. März 2026 einen Antrag zur Einführung des „Demokratie-Wegweisers“ in Castrop-Rauxel gestellt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/092 befasst sich mit diesem Anliegen und wird federführend im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport behandelt.
Nach den vorliegenden Informationen sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der parlamentarische Beratungsablauf ist auf mehrere Termine in verschiedenen Gremien verteilt. Zunächst findet eine Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 19. März 2026 statt. Im Anschluss wird das Thema im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport am 7. Mai 2026 beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt für den 21. Mai 2026 vorgesehen ist.
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- 2.7Antrag CDU-Ratsfraktion vom 20.04.2026 Mitteleinsatz Sanierung SchultoilettenZur Vorlage · 2026/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag vom 20. April 2026 ein Anliegen zur Sanierung von Schultoiletten in Castrop-Rauxel vorgelegt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/123 thematisiert den Einsatz von Mitteln für die Instandsetzung der sanitären Anlagen in den Schulen der Stadt.
Der parlamentarische Beratungsprozess ist über mehrere Gremien festgeschrieben. Zunächst findet die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 12. Mai 2026 statt. Im Anschluss wird das Thema im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 19. Mai 2026 behandelt. Die abschließende Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen gibt die Vorlage an, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 2.8Novelle des Baugesetzbuchs 2025 (BauGB-Novelle 2025) - Beschleunigung des Wohnungsbaus ("Wohnungsbau-Turbo") - Anwendung in Castrop-Rauxel und Beschluss von LeitlinienZur Vorlage · 2026/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit den neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle 2025 auseinander. Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus durch vereinfachte Planungs- und Genehmigungsprozesse, insbesondere im Innenbereich sowie bei der Nutzung vorhandener Bestände. Da in Castrop-Rauxel ein Bedarf an unterschiedlichen Wohnformen – von kleinen Einpersonenwohnungen bis hin zu familiengerechtem Wohnraum sowie barrierefreien Angeboten – besteht, sollen die neuen Instrumente zur Deckung dieses Bedarfs eingesetzt werden.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat die neuen Möglichkeiten nach den Baugesetzbuch-Paragraphen 31, 34, 36a und 246e zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, diese unter Einhaltung festgelegter Leitlinien anzuwenden. Dabei werden die Zuständigkeiten für Entscheidungen über die Zustimmung nach § 36a BauGB differenziert: Bei geringer städtebaulicher Relevanz liegt die Entscheidung beim Bürgermeister im Rahmen der laufenden Verwaltung, während bei höherer Relevanz der Betriebsausschuss 3 zuständig ist. Besondere Einzelfälle können durch den Rat entschieden werden. Nach einem Jahr soll die Verwaltung dem Betriebsausschuss 3 über die Anwendungspraxis berichten und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Leitlinien unterbreiten.
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- 2.9Antrag der CDU-Fraktion vom 19. April 2026; Tätigkeitsbericht zur SiKo RuhrZur Vorlage · 2026/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/133 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 19. April 2026 sowie einem Tätigkeitsbericht zur SiKo Ruhr. Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1, zuständig für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, am 13. Mai 2026 vorgesehen. Eine anschließende Beratung im Rat der Stadt ist für den 21. Mai 2026 terminiert.
Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung eingebracht. In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird festgehalten, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist zur inhaltlichen Grundlage auf den Text des Antrags. Die Details zum Sachverhalt sind im entsprechenden Antragstext der Fraktion enthalten.
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- 2.10Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 20.04.2026 Prüfauftrag zur Fortführung und inhaltlichen Erweiterung des Beteiligungsprojekts "Nah dran. Für Teilhabe und gegen Armut"Zur Vorlage · 2026/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2026/122 einen Antrag auf Erteilung eines Prüfauftrags gestellt. Der Antrag, welcher am 20. April 2026 eingereicht wurde, befasst sich mit der Prüfung einer Fortführung sowie einer möglichen inhaltlichen Erweiterung des Beteiligungsprojekts „Nah dran. Für Teilhabe und gegen Armut“.
Die Beratung dieses Anliegens ist im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für den 19. Mai 2026 angesetzt. Im Anschluss soll die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 behandelt werden. Aus der vorliegenden Dokumentation geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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- 2.11Erklärung des Rates im Sinne einer integrierten nachhaltigen Mobilitätsentwicklung der Stadt Castrop Rauxel für die EFRE Förderung und die EU Leitlinien für Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP)Zur Vorlage · 2026/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, eine Erklärung zur integrierten nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu verabschieden. Ziel ist es, verschiedene bestehende Planungsgrundlagen zu einem strategischen Gesamtkonzept unter dem Namen „Integierte Mobilität Castrop-Rauxel“ zusammenzuführen. Zu diesem Verbund gehören der Masterplan Mobilität aus dem Jahr 2009 mit Schwerpunkten auf Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr sowie Parkraummanagement, das Nahmobilitätskonzept von 2021 für den Rad- und Fußverkehr, das Konzept zur Ladeinfrastruktur von 2019 sowie der Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen.
Diese Bündelung der Teilkonzepte dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus dem EFRE-Programm „Nachhaltige städtische Mobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem soll durch die Erklärung die Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien für Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) nachgewiesen werden. Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der vorhandenen Teilkonzepte derzeit keine vollständige Neuaufstellung eines Mobilitätsplans erforderlich ist. Im Anschluss an den Beschluss plant die Stadtwerke Castrop-Rauxel, Förderanträge zu stellen, wobei der Fokus auf Maßnahmen im Bereich des Parkraummanagements und der Parkleitsysteme liegen soll.
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- 3Antrag der CDU-Fraktion vom 09.04.2026: Entwicklung des Grundstücks Karlstraße zu WohnzweckenZur Vorlage · 2026/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 9. April 2026 die Entwicklung eines Grundstücks in der Karlstraße zu Wohnzwecken angeregt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/110 befasst sich mit der geplanten Nutzung dieses Areals für Wohnraum.
Die Beratung des Antrags ist für zwei Gremien vorgesehen. Zunächst wird das Thema im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 12. Mai 2026 behandelt. Im Anschluss soll die Vorlage dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21. Mai 2026 vorgelegt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der detaillierte Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt. Federführend für die Bearbeitung dieses Vorgangs ist der Betriebsausschuss 3.
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- 3.1Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.05.2026_ Entwicklung des Grundstücks Karlstraße zu WohnzweckenZur Vorlage · 2026/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/145 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE, welcher für die Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 zur Beratung anberaumt wurde. Der entsprechende Antrag wurde bereits am 20. Mai 2026 eingereicht und thematisiert die Entwicklung des Grundstücks in der Karlstraße zu Wohnzwecken.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte ist in der Vorlage vermerkt, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Sitzungsvorlage verweist für den konkreten Beschlussvorschlag auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die vorliegende Unterlage liegt beim Rat der Stadt, wobei die Erstellung der Vorlage durch die Stabsstelle Ratsangelegenheiten erfolgte.
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- 4Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 2026/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 beschließen. Dieser Bericht ist eine Folge der Entscheidung des Rates vom September 2025, die Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 116a GO NRW nicht in Anspruch zu nehmen. Durch diesen Verzicht auf den Gesamtabschluss ergibt sich die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 117 GO NRW.
Der Bericht umfasst Informationen über sämtliche verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, einschließlich deren wirtschaftlicher Lage, Leistungsvermögen und finanzieller Beziehungen untereinander sowie zur Kommune. Die vorliegende Fassung orientiert sich an einem aktuellen Muster des zuständigen Landesministeriums. Ein Bestandteil der Berichterstattung ist die Darstellung der Entwicklung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr.
Für die Beteiligung an der d-NRW AöR werden aufgrund einer laufenden umsatzsteuerrechtlichen Prüfung Daten aus dem Jahresabschluss 2023 verwendet, da der Abschluss für 2024 noch nicht vorliegt. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, um eine zeitnahe Fertigstellung des Berichts für die übrigen Beteiligungen zu ermöglichen.
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- 5Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2025 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2026/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit den Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Vergütungen des Bürgermeisters für das Jahr 2025 auseinander. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesges NRW. Dabei wird zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und eigentlichen Nebentätigkeiten unterschieden.
Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft als Teil des Hauptamtes gelten, beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 1.601,12 Euro. Diese Beträge wurden bzw. werden der Stadtkasse zugeführt. Zu diesen Vergütungen zählen unter anderem die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH sowie die Vorsitzfunktionen im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und beim Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH.
Darüber hinaus wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie weitere private Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Vergütungen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 180,00 Euro und unterschritten die Grenze für eine Abführungspflicht. Weitere Einkünfte aus privaten Nebentätigkeiten, beispielsweise als Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen, betrugen 3.493,39 Euro. Die Gesamtsumme der Vergütungen aus Nebentätigkeiten beläuft sich auf 3.673,39 Euro.
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- 6Neufassung der Benutzungssatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2026/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständige Fachabteilung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek vor. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt aufgrund von Veränderungen im Medienangebot sowie einer Aktualisierung der Leihbedingungen und der Anpassung der Leihfristen. Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Umsetzung einer gendergerechten Sprache in den Texten.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der neuen Fassung durch den Rat der Stadt vor. Die Vorlage wird im Rahmen der Sitzungsfolge zunächst im Betriebsausschuss 1 am 13. Mai 2026 beraten. Danach ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt am 21. Mai 2026 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Hauptdokument|20260429150628-0|20260429150632-0|20260430071710-0
- 7Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek vor. Die vorgeschlagene Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungskonzepts. Da die Gebühren zuletzt im Jahr 2012 angepasst wurden, sieht die Vorlage eine Erhöhung der Tarife vor.
Konkret soll der Medienausweis für Erwachsene von 17,00 Euro auf 20,00 Euro steigen, während der Bücherausweis für Erwachsene von 12,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden soll. Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird die Gebühr für den Medienausweis von 7,50 Euro auf 10,00 Euro und für den Bücherausweis von 5,00 Euro auf 7,50 Euro erhöht. Zudem wird eine neue Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro für den Ersatz von Medien in die Gebührenordnung aufgenommen.
Auf Basis der Daten aus dem Jahr 2025 werden durch diese Änderungen Mehreinnahmen erwartet. Diese belaufen sich auf etwa 2.100,00 Euro bei den Bestandsnutzerinnen und Bestandsnutzern sowie rund 2.400,00 Euro bei Neuanmeldungen. Die Vorlage wird im Betriebsausschuss 1, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260429150842-0|20260429150932-0|20260429151008-0
- 8Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder); Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Str. 208Zur Vorlage · 2026/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Teilnahme am Projektauruf 2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ entscheiden. Gegenstand der Interessensbekundung ist die Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Straße 208. Die baulichen Anlagen und Gebäude der Sportstätte weisen einen technischen sowie energetischen Sanierungsbedarf auf, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle, technische Ausrüstung und Sanitäranlagen.
Das geplante Sanierungskonzept konzentriert sich auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Förderung der Klimaneutralität. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören die Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden, die Dämmung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Lüftungsanlagen und Fensterflächen. Zudem sind der Austausch der Beleuchtung auf LED-Technik, die Herstellung barrierefreier Duschanlagen sowie die Modernisierung der Sanitärräume vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2028 bis 2032 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen werden auf 5,8 Millionen Euro geschätzt. Im Rahmen des Bundesprogramms wird eine Förderquote von 75 Prozent angestrebt, was einem Bundesanteil von etwa 4,35 Millionen Euro entspräche und einen Eigenanteil der Stadt von 1,45 Millionen Euro zur Folge hätte. Mit der Einreichung der Projektskizze sind noch keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen für die Stadt verbunden.
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- 8.1Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 20.05.2026_Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder); Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Str. 208Zur Vorlage · 2026/144 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Tischvorlage einen Ergänzungsantrag vorgelegt, der die Interessenbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich insbesondere auf den Projektaufruf 2026 für Schwimmbäder und befasst sich mit der Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Straße 208.
Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Inhaltlich geht es darum, die Interessen der Stadt im Rahmen des genannten Bundesprogramms für den Erhalt und die Modernisierung von Schwimmbädern zu vertreten. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus diesem Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Der Fokus liegt auf der Nutzung der Möglichkeiten, die das Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten bietet.
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- 9Antrag Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen_Unterstützung des Standortmarketings durch Initialkonferenz zur Beschleunigung der Ansiedlung Green Tech/ITZur Vorlage · 2026/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Sitzungsvorlage 2026/129 einen Antrag eingebracht, das Standortmarketing in Castrop-Rauxel durch eine Initalkonferenz zu unterstützen. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung der Ansiedlung von Unternehmen aus den Bereichen Green Tech und IT im Stadtgebiet.
Die Beratung des Antrags ist zunächst für den 6. Mai 2026 im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 behandelt werden. Laut den vorliegenden Informationen sind durch die Umsetzung dieses Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
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- 9.1Ergänzungsantrag von Fraktion Die Linke vom 05.05.2026_Unterstützung des Standortmarketings durch Initialkonferenz zur Beschleunigung der Ansiedlung Green Tech/IT"Zur Vorlage · 2026/142 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Tischvorlage Nummer 2026/142 liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vor, welcher die Unterstützung des Standortmarketings in Castrop-Rauxel thematisiert. Der Antrag vom 5. Mai 2026 befasst sich mit der Durchführung einer Initialkonferenz, um die Ansiedlung von Unternehmen aus den Bereichen Green Tech und IT zu beschleunigen.
Die Beratung dieses Antrags ist für den 21. Mai 2026 im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie im Rat der Stadt angesetzt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument.
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- 10Antrag Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen_Unternehmertag zur beschleunigten Vermittlung von Geflüchteten und Personen mit Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige ArbeitsverhältnisseZur Vorlage · 2026/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Sitzungsvorlage 2026/130 einen Antrag eingebracht, der die Durchführung eines Unternehmertages zum Gegenstand hat. Ziel dieser Initiative ist es, die Vermittlung von Geflüchteten sowie von Personen mit Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu beschleunigen.
Der Beratungsprozess zur Vorlage ist für verschiedene Gremien angesetzt. Die erste Beratung erfolgt im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration am 5. Mai 2026. Im Anschluss wird das Anliegen im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 6. Mai 2026 behandelt. Die abschließende Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 11Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen Ratsfraktion vom 16.04.2026 - Mehr Transparenz bei Baumfällungen und RodungsmaßnahmenZur Vorlage · 2026/118 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage Nummer 2026/118 einen Antrag eingebracht, der eine gesteigerte Transparenz bei Baumfällungen und Rodungsmaßnahmen im Stadtgebiet vorsieht. Der Fokus des Antrags liegt auf der Verbesserung der Informationslage bezüglich der Entfernung von Bäumen sowie durchgeführter Rodungsschritte.
Der parlamentarische Ablauf für die Behandlung dieses Anliegens ist bereits festgelegt. Die erste Beratung erfolgt im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität am 6. Mai 2026. Im Anschluss daran ist eine Entscheidung im Rat der Stadt für den 21. Mai 2026 vorgesehen.
In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird zudem festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen hat. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 16. April 2026 formuliert und dient als Grundlage für die anstehenden Sitzungen der zuständigen Gremien.
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- 12Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters (stellvertretender Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/114 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr. Hintergrund ist das Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Wehrführers aus dem aktiven Dienst zum 30. Juni 2026 nach Erreichen der Altersgrenze.
Nach einer Anhörung der Feuerwehr am 16. April 2026 hat der Kreisbrandmeister die Bestellung eines Nachfolgers vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß § 11 BHKG für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Die vorgeschlagene Person ist seit dem 1. März 2026 als stellvertretende Bereichsleitung eingesetzt und verfügt laut der Verwaltung über die persönliche sowie fachliche Eignung.
Die Ernennung soll zum 1. Juli 2026 erfolgen, womit die sechsjährige Dienstzeit unmittelbar nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers beginnt. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 13Tempo 30 Bahnhofstraße K28Zur Vorlage · 2026/126 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2026/126 wird die Zusammenführung und Erweiterung von Tempo-30-Abschnitten auf der Bahnhofstraße (K28) zwischen Pallasstraße und Schulstraße geprüft. Ziel der Untersuchung ist es, durch Lückenschlüsse die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Bahnhofstraße fungiert als wichtige Verkehrsachse für den Individualverkehr, den Schwerlastverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr und wird zudem intensiv von Fußgängern, insbesondere Schülern, genutzt.
Die rechtliche Grundlage bildet die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung, die Geschwindigkeitsbeschränkungen vor schutzbedürftigen Einrichtungen und an Schulwegen ermöglicht. Während ein Spielplatz im Bereich des Hallenbades aufgrund eines fehlenden unmittelbaren Bezugs zur Straße nicht als Grund für eine Erweiterung eingestuft wurde, wird der Abschnitt zwischen den beiden Kreisverkehren bis zum Europaplatz als stark frequentierter Schulweg bewertet. Ein Lückenschluss zum bestehenden Tempo-30-Bereich im Bereich der Martin-Luther-King-Schule ist rechtlich möglich, da die Distanz unter 500 Metern liegt. Die geplante Regelung soll einheitlich montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr gelten.
Eine nennenswerte Verkehrsverlagerung auf angrenzende Wohnstraßen wird nicht erwartet. Die Stellungnahmen der Polizei, der Feuerwehr und des Kreises Recklinghausen liegen ohne Bedenken vor. Der Busbetrieb der DSW21 sieht keine negativen Auswirkungen auf die Linien, und die Vestische Straßenbahnen GmbH stuft die konkreten Folgen für den Betrieb als geringfügig ein. Dem Betriebsausschuss 1 sowie dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, das Prüfergebnis zur Einführung der Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14Tempo 30 Recklinghauser Straße L658Zur Vorlage · 2026/125 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat die verkehrsrechtliche Prüfung zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Recklinghauser Straße L658 abgeschlossen. Grundlage für die Untersuchung war ein Beschluss des Betriebsausschusses 1, der eine Prüfung der Möglichkeiten zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h veranlasste. Dabei wurden die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung herangezogen, welche Regelungen für den Bereich vor schutzbedürftigen Einrichtungen an Landesstraßen ermöglichen.
Die Untersuchung beschränkte sich auf den Abschnitt zwischen der B 235 und dem Ickernen Knoten. In diesem Bereich wurden zwei Spielplätze identifiziert, die jedoch keinen direkten Zugang zur Recklinghauser Straße besitzen; die Erschließung erfolgt über vorgelagerte Wege oder Parkflächen. Zudem konnte kein nennenswerter Ziel- oder Quellverkehr im unmittelbaren Straßenbereich festgestellt werden, wie etwa häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger oder erhöhter Bring- und Abholverkehr. Ein Kindergarten in diesem Abschnitt ist bereits durch eine temporäre Tempo-30-Regelung erfasst.
Da die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Anordnung nicht erfüllt sind, wird dem Betriebsausschuss 1 und dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Prüfung zur Kenntnis zu nehmen. Die Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Untersuchung wurden durch die Polizei sowie den Landesstraßenbaubetrieb NRW bestätigt.
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- 15Hausordnung ObdachlosenunterkünfteZur Vorlage · 2026/111 · Sitzungsvorlage
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berät über die Neufassung der Hausordnung für die städtischen Obdachlosenunterkünfte in Castrop-Rauxel. Die vorliegende Vorlage sieht eine Überarbeitung der Fassung vom Januar 20erm 2020 vor, um die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken sowie ein geordnetes Miteinander und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen sicherzustellen.
Die Regelungen gelten für alle städtischen Unterkünfte sowie deren Außenbereiche und sind für alle dort anwesenden Personen verbindlich. Die Verwaltung obliegt dem Bereich Migration und Obdachlosenhilfe. Die Hausordnung legt fest, dass die Stadt Castrop-Rauxel das Hausrecht ausübt und gegebenenfalls externes Sicherheitspersonal zur Überwachung der Einhaltung beauftragen kann. Zu den Verboten gehören unter anderem die Haltung von Tieren, das Rauchen sowie der Konsum oder Besitz von Alkohol und Drogen. Zudem sind Veränderungen an der Einrichtung, den elektrischen Anlagen oder den Heizsystemen ohne vorherige Zustimmung untersagt. Die Bewohner sind zur Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe sowie zur Sauberkeit in den Gemeinschaftsräumen verpflichtet. Verstöße gegen die Hausordnung können einen Hausverweis oder den Verlust des Unterbringungsplatzes zur Folge haben.
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- 16Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und DigitalisierungZur Vorlage · 2026/097 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/097 befasst sich mit der personellen Besetzung eines Ausschusses in Castrop-Rauxel. Konkret ist die Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung vorgesehen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat beschlossen, ein Mitglied für die Entsendung in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung vorzuschlagen. Die entsprechende Vorlage wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 5. Mai 2026 beraten. Im Anschluss soll das Thema in der Sitzung des Rates der Stadt am 21. Mai 2026 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Durch die geplante personelle Änderung ergeben sich laut dem Dokument keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.
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- 17Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2026/139 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 21. Mai 2026 wird die Durchführung von bereits gefassten Ratsbeschlüssen thematisiert. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/139 dient der Beschlusskontrolle hinsichtlich der Umsetzung laufender Maßnahmen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat den aktuellen Sachstand derjenigen Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nimmt, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Damit wird ein Überblick über den Fortschritt und den Status der noch ausstehenden Implementierungen von Beschlüssen bereitgestellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine haushaltsmäßigen Berührungen vorhanden. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt. Es handelt sich um einen Vorgang zur Information über den Stand der Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen im kommunalen Bereich.
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- 18Resolution des Rates der Stadt der Stadt Castrop-Rauxel zur Novellierung des OrdnungsbehördengesetzesZur Vorlage · 2026/034 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 21. Mai 2026 wird über eine Resolution zur Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes beraten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/034 wurde von der Fraktionsleitung der CDU-Ratsfraktion eingebracht.
Aus den Unterlagen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten geht hervor, dass die vorliegende Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die Beratung im Rat der Stadt dient der Entscheidung über die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes. Ein detaillierter Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und bildet die Grundlage für die parlamentarische Abstimmung in der genannten Sitzung. Die Unterlagen wurden am 21. April 2026 erstellt und liegen dem Rat zur weiteren Behandlung vor.
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- 19Antrag der CDU-Fraktion vom 14.05.2026_Dringlichkeitsantrag_SportförderprogrammZur Vorlage · 2026/141 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2026/141 dient als Grundlage für eine Beratung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel während der Sitzung am 21. Mai 2026. Gegenstand der Vorlage ist ein Dringlichkeitsantrag, der von der CDU-Fraktion am 14. Mai 2026 eingebracht wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt des Antrags liegt auf einem Sportförderprogramm.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung der CDU-Fraktion unterzeichnet. Der detaillierte Sachverhalt sowie der entsprechende Beschlussvorschlag sind in den Anlagen zur Vorlage aufgeführt. Die Stabsstelle Ratsangelegenheiten ist für die Bearbeitung dieser Unterlagen zuständig. Damit wird dem Rat ein Antrag zur Entscheidung oder weiteren Beratung vorgelegt, wobei die finanziellen Auswirkungen im Rahmen des aktuellen Haushalts als nicht vorhanden deklariert werden.
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- 20Benennung beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2026/143 · Tischvorlage
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Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Benennung weiterer beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2 beraten. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2026/143 regelt die personelle Ergänzung des Gremiums.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Betriebsausschusses 2 aus einer Sitzung vom 3. Februar 2026. In dieser Sitzung wurde beschlossen, zusätzliche Personen als beratende Mitglieder zu benennen. Dabei sollte auch eine Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments in den Ausschuss einbezogen werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung der im Sachverhalt aufgeführten Personen als beratende Mitglieder des Betriebsausschusses 2 vor. Die Vorlage regelt dabei die Benennung bestimmter Personen sowie deren jeweilige Stellvertretungen für die entsprechende Funktion im Ausschuss. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
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- 21Ausschussumbesetzungen
- 22Anfragen der Ratsmitglieder
- 23Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich