Widmung der Stichstraße Ilandstraße als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/273 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Widmung der Stichstraße Ilandstraße als Gemeindestraße. Durch die straßenrechtliche Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, was den Gemeingebrauch im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verkehrsfläche der Stichstraße Ilandstraße, gelegen in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Flurstück 905, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen. Die rechtliche Grundlage für die Widmung zum allgemeinen Verkehr ergibt sich aus der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung.
Aus finanzieller Sicht sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Tiefbau hat den Sachverhalt zur Vorlage an den Betriebsausschuss gebracht.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Widmung der Straße 'Am Gruthölter' als Gemeindestraße 20.10.2004
- Gebührenbedarfsrechnung Friedhofswesen 2005 10.11.2004
- Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen sowie über deren äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel 11.11.2004
- Abweichungssatzung für die 'Ziegelstraße' zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 19.12.1980 15.11.2004
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: Vinckeweg hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB 16.11.2004
- Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen 17.11.2004