Haushaltsüberschreitung bei der Haushaltsstelle 58000.510000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird eine Entscheidung über eine Haushaltsüberschreitung bei der Haushaltsstelle 58000.510000 zur Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens anberaumt. Der Sachverhalt legt dar, dass für die Unterhaltung von Grünanlagen im Haushalt 2005 ein ursprünglicher Ansatz von 154.433 Euro sowie ein Haushaltsrest von 3.400 Euro veranschlagt waren. Durch zusätzliche Bereitstellungen von 27.950 Euro belief sich das verfügbare Budget auf insgesamt 185.783 Euro, welches nahezu vollständig verausgabt ist.
Es besteht ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von 86.000 Euro für Unterhaltungsarbeiten an Bäumen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen sind. Die Deckung dieser Mehrausgabe soll durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 06500.150000 (Ersatz, Erstattungen, Rückzahlungen) erfolgen. Gemäß § 17 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie den haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt die Entscheidungskompetenz für die Inanspruchnahme von Mehreinnahmen bei Beträgen über 75.000 Euro beim Betriebsausschuss 3. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss der Haushaltsüberschreitung in der genannten Höhe zustimmt.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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