BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 179 Planbereich: 'Lange Straße / Alfredstraße, Teil 1' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/290 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 179-T.1 für das Gebiet „Lange Straße / Alfredstraße, Teil 1“ im Ortsteil Ickern. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 3860 m² auf der Südseite der Lange Straße, im Bereich der ehemaligen Einfahrt zum Zechengelände. Zweck der Planung ist die Schaffung von Planungssicherheit für die Modernisierung und Erweiterung eines bestehenden Getränkemarktes sowie die Arrondierung der Grundstücksflächen.
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen sowie Regelungen zur Behandlung von Niederschlagswasser, zum Schutz der Bepflanzung und zu Grundstückseinfriedigungen. Neben der gewerblichen Nutzung ermöglicht der Plan auch Wohnungsbau, Büronutzung oder Gemeinbedarfseinrichtungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde bezüglich der Regenwasserableitung in den Dornbach zu berücksichtigen, da der Nachweis erbracht wurde, dass eine Direkteinleitung kostengünstiger ist als eine Ableitung zur Kanaltrasse. Zudem ist der Einsatz von Recyclingstoffen im Untergrund nicht vorgesehen. Die Hinweise der Emschergenossenschaft zur Rückhaltung von Niederschlagswasser werden durch ein bereits abgestimmtes Entwässerungskonzept abgedeckt. Der Rat der Stadt soll die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
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