Widmung der Straße 'Deininghauser Weg' als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/284 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Straße „Deininghauser Weg“ als Gemeindestraße vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die gesamte Straßenführung des Deininghauser Weges, beginnend an der Kreuzung Recklinghauser Straße bis hin zur Kreuzung Oststraße.
Die Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch diesen Vorgang erhält der Straßenabschnitt die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies bedeutet, dass die Nutzung der Straße für den Gemeingebrauch im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften jedermann gestattet ist.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die geplante Widmung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der technische Beigeordnete hat den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vorgelegt.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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