BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 30a Planbereich: 'Kastanienweg' hier: a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB) b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) liegt die Vorlage 2005/287 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30a für den Planbereich „Kastanienweg“ vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan nach den Regelungen des § 13 BauGB in einem vereinfachten Verfahren aufzustellen und die Pläne nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 2,18 Hektar. Es beinhaltet Grundstücke am Kastanienweg sowie Flächen auf der Südseite der Westhofenstraße zwischen den Hausnummern 55 und 65a. Die Planung integriert Teile der Verkehrsfläche der Westhofenstraße in die angrenzenden Privatgrundstücke.
Anlass der Planung ist die Anpassung bestehender Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 30. Die bisherigen Vorgaben für zwei- bis dreigeschossige, freistehende Gebäude auf größeren Grundstücken sollen modifiziert werden, um eine größere Vielfalt in der Bebauungsstruktur zu ermöglichen und die Vermarktung der Grundstücke an die aktuelle Nachfrage anzupassen. Ziel ist es, den Erwerb und die Bebauung von Grundstücken mit durchschnittlichem finanziellem Aufwand zu fördern. Die Art der baulichen Nutzung bleibt als Wohnen unverändert. Da keine zusätzlichen Baumöglichkeiten gegenüber dem bestehenden Plan entstehen, wird auf eine erneute Umweltprüfung verzichtet. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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