BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 102 Planbereich: 'Aapwiesen, Teil 1' hier: a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB) b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 für den Planbereich „Aapwiesen, Teil 1“ im Ortsteil Ickern behandelt. Die Vorlage sieht vor, den Bebauungsplan nach einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen und die Pläne nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 2,42 Hektar und beinhaltet Flurstücke, auf denen sich Reihenhausgruppen aus den 1950er Jahren befinden. Anlass der Planung ist das Vorhaben einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft, die betreffenden Flächen in Einzelgrundstücke zu teilen und den Baubestand zu privatisieren.
Die Planung verfolgt das Ziel, durch klare städtebauliche Festsetzungen Rechtssicherheit für diesen Prozess zu schaffen. Zu den voraussichtlichen Inhalten gehören Regelungen zur Form und Größe rückseitiger Anbauten sowie die Festlegung von Standorten für Gemeinschaftsgaragen oder Stellplatzanlagen. Da sich die Festsetzungen auf den bestehenden Baubestand beziehen und keine wesentlichen Veränderungen der städtebaulichen Gestalt oder negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind, wird auf eine Umweltprüfung verzichtet. Die Aufstellung erfolgt ohne haushaltsmäßige Auswirkungen für die Stadt.
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