Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/086 befasst sich mit dem Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die geplante Erweiterung einer Mobilfunkanlage durch die Deutsche Funkturm auf dem Hammerkopfturm.
Die Verwaltung hat die Zulässigkeit dieses Vorhabens auf Basis von Planungsunterlagen und einer Immissionsprognose für Wohnungen in der Bodelschwingher Straße geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die elektrische Feldstärke in den betroffenen Wohnungen im ungünstigsten Lastfall Werte zwischen 0,797 und 1,093 V/m erreicht. Damit werden die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz deutlich unterschritten. Zudem werden die Schweizer Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke sowie die Werte für die Leistungsflussdichte eingehalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss dem Betriebsausschuss 3 die Zustimmung zur Erweiterung der Anlage empfiehlt, sofern der Nachweis der Einhaltung der Schweizer Vorsorgewerte für die Leistungsflussdichten erbracht wird. Die Vorlage verweist zudem auf eine frühere Entscheidung, wonach die Nutzung städtischer Liegenschaften für Mobilfunkanlagen unter Einhaltung bestimmter Prüfkriterien und der Beteiligung der zuständigen Ausschüsse möglich ist. Eine haushaltsmäßige Berührung des Vorhabens wird nicht festgestellt.
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