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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Konsensliste
- 2.1Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans 2026 - 2030Zur Vorlage · 2026/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/239 des Jugendhilfeausschusses sieht den Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030 vor. Dieser Plan dient als fachliche und strategische Grundlage für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel. Er zielt darauf ab, die örtlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erfassen sowie bestehende Strukturen und Angebote weiterzuentwickeln.
Der Plan wurde unter Einbeziehung relevanter Akteure, darunter die Arbeitsgruppe I, das Team Jugendarbeit, der Stadtjugendring sowie Jugendverbände, erstellt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Berücksichtigung digitaler Lebenswelten, die Förderung von Chancengerechtigkeit, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Reaktion auf soziale Ungleichheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans treten die seit dem 1. Januar 2002 geltenden Förderrichtlinien außer Kraft.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen in die Haushaltsplanung einzubeziehen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder und Jugendlichen in den Prozess einzubinden. Zudem soll die Umsetzung regelmäßig überprüft und der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind jedoch für die Jahre 2027 bis 2030 zusätzliche Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 29.959 Euro vorgesehen, die teilweise durch zusätzliche Erträge in Höhe von 15.643 Euro gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/239 des Jugendhilfeausschusses sieht den Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030 vor. Dieser Plan dient als fachliche und strategische Grundlage für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel. Er zielt darauf ab, die örtlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erfassen sowie bestehende Strukturen und Angebote weiterzuentwickeln.
Der Plan wurde unter Einbeziehung relevanter Akteure, darunter die Arbeitsgruppe I, das Team Jugendarbeit, der Stadtjugendring sowie Jugendverbände, erstellt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Berücksichtigung digitaler Lebenswelten, die Förderung von Chancengerechtigkeit, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Reaktion auf soziale Ungleichheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans treten die seit dem 1. Januar 2002 geltenden Förderrichtlinien außer Kraft.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen in die Haushaltsplanung einzubeziehen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder und Jugendlichen in den Prozess einzubinden. Zudem soll die Umsetzung regelmäßig überprüft und der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind jedoch für die Jahre 2027 bis 2030 zusätzliche Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 29.959 Euro vorgesehen, die teilweise durch zusätzliche Erträge in Höhe von 15.643 Euro gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/239 des Jugendhilfeausschusses sieht den Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030 vor. Dieser Plan dient als fachliche und strategische Grundlage für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel. Er zielt darauf ab, die örtlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erfassen sowie bestehende Strukturen und Angebote weiterzuentwickeln.
Der Plan wurde unter Einbeziehung relevanter Akteure, darunter die Arbeitsgruppe I, das Team Jugendarbeit, der Stadtjugendring sowie Jugendverbände, erstellt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Berücksichtigung digitaler Lebenswelten, die Förderung von Chancengerechtigkeit, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Reaktion auf soziale Ungleichheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans treten die seit dem 1. Januar 2002 geltenden Förderrichtlinien außer Kraft.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen in die Haushaltsplanung einzubeziehen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder und Jugendlichen in den Prozess einzubinden. Zudem soll die Umsetzung regelmäßig überprüft und der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind jedoch für die Jahre 2027 bis 2030 zusätzliche Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 29.959 Euro vorgesehen, die teilweise durch zusätzliche Erträge in Höhe von 15.643 Euro gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/239 des Jugendhilfeausschusses sieht den Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030 vor. Dieser Plan dient als fachliche und strategische Grundlage für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel. Er zielt darauf ab, die örtlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erfassen sowie bestehende Strukturen und Angebote weiterzuentwickeln.
Der Plan wurde unter Einbeziehung relevanter Akteure, darunter die Arbeitsgruppe I, das Team Jugendarbeit, der Stadtjugendring sowie Jugendverbände, erstellt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Berücksichtigung digitaler Lebenswelten, die Förderung von Chancengerechtigkeit, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Reaktion auf soziale Ungleichheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans treten die seit dem 1. Januar 2002 geltenden Förderrichtlinien außer Kraft.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen in die Haushaltsplanung einzubeziehen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder und Jugendlichen in den Prozess einzubinden. Zudem soll die Umsetzung regelmäßig überprüft und der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind jedoch für die Jahre 2027 bis 2030 zusätzliche Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 29.959 Euro vorgesehen, die teilweise durch zusätzliche Erträge in Höhe von 15.643 Euro gedeckt werden.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 2.2Finanzierung der Trägeranteile der Kindertagesstätte Merklinde, Wittener Str. 322 g, 44577 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2026 die Übernahme der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Merklinde durch die Stadt beantragt. Der Antrag sieht eine Finanzierung der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz beläuft sich der Trägeranteil auf 10,30 %.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage ist eine Übernahme der Kosten durch das Erzbischöfliche Generalvikariat nicht vorgesehen, und der Caritasverband kann den Anteil nicht aus Eigenmitteln aufbringen. Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt wird als notwendig zur Sicherstellung des Betreuungsangebots und zur Wahrung der Daseinsvorsorge beschrieben. Eine Nichtübernahme könnte zu einer Verringerung der verfügbaren Betreuungsplätze führen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden aufgrund der aktuellen Belegung Kosten in Höhe von 131.604,55 € veranschlagt. Bei einer vollständigen Belegung der Plätze werden Mehraufwendungen von etwa 131.950,00 € pro Kindergartenjahr erwartet. Die Kalkulation für die Folgejahre basiert auf der durchschnittlichen Fortschreibungsrate der Jahre 2021/2022 bis 2026/2027. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Produktgruppe Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Übernahme der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 beschließt.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2026 die Übernahme der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Merklinde durch die Stadt beantragt. Der Antrag sieht eine Finanzierung der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz beläuft sich der Trägeranteil auf 10,30 %.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage ist eine Übernahme der Kosten durch das Erzbischöfliche Generalvikariat nicht vorgesehen, und der Caritasverband kann den Anteil nicht aus Eigenmitteln aufbringen. Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt wird als notwendig zur Sicherstellung des Betreuungsangebots und zur Wahrung der Daseinsvorsorge beschrieben. Eine Nichtübernahme könnte zu einer Verringerung der verfügbaren Betreuungsplätze führen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden aufgrund der aktuellen Belegung Kosten in Höhe von 131.604,55 € veranschlagt. Bei einer vollständigen Belegung der Plätze werden Mehraufwendungen von etwa 131.950,00 € pro Kindergartenjahr erwartet. Die Kalkulation für die Folgejahre basiert auf der durchschnittlichen Fortschreibungsrate der Jahre 2021/2022 bis 2026/2027. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Produktgruppe Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Übernahme der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 beschließt.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2026 die Übernahme der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Merklinde durch die Stadt beantragt. Der Antrag sieht eine Finanzierung der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz beläuft sich der Trägeranteil auf 10,30 %.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage ist eine Übernahme der Kosten durch das Erzbischöfliche Generalvikariat nicht vorgesehen, und der Caritasverband kann den Anteil nicht aus Eigenmitteln aufbringen. Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt wird als notwendig zur Sicherstellung des Betreuungsangebots und zur Wahrung der Daseinsvorsorge beschrieben. Eine Nichtübernahme könnte zu einer Verringerung der verfügbaren Betreuungsplätze führen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden aufgrund der aktuellen Belegung Kosten in Höhe von 131.604,55 € veranschlagt. Bei einer vollständigen Belegung der Plätze werden Mehraufwendungen von etwa 131.950,00 € pro Kindergartenjahr erwartet. Die Kalkulation für die Folgejahre basiert auf der durchschnittlichen Fortschreibungsrate der Jahre 2021/2022 bis 2026/2027. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Produktgruppe Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Übernahme der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 beschließt.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2026 die Übernahme der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Merklinde durch die Stadt beantragt. Der Antrag sieht eine Finanzierung der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz beläuft sich der Trägeranteil auf 10,30 %.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage ist eine Übernahme der Kosten durch das Erzbischöfliche Generalvikariat nicht vorgesehen, und der Caritasverband kann den Anteil nicht aus Eigenmitteln aufbringen. Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt wird als notwendig zur Sicherstellung des Betreuungsangebots und zur Wahrung der Daseinsvorsorge beschrieben. Eine Nichtübernahme könnte zu einer Verringerung der verfügbaren Betreuungsplätze führen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden aufgrund der aktuellen Belegung Kosten in Höhe von 131.604,55 € veranschlagt. Bei einer vollständigen Belegung der Plätze werden Mehraufwendungen von etwa 131.950,00 € pro Kindergartenjahr erwartet. Die Kalkulation für die Folgejahre basiert auf der durchschnittlichen Fortschreibungsrate der Jahre 2021/2022 bis 2026/2027. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Produktgruppe Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Übernahme der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2026 beschließt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 3Wahl des/der 1. ehrenamtlichen Stellvertreters/Stellvertreterin des BürgermeistersZur Vorlage · 2026/263 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 15. Oktober 2026 steht die Wahl der ersten ehrenamtlichen Stellvertretung des Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der bisherigen ersten stellvertretenden Bürgermeisterin durch die Niederlegung ihres Ratsmandats. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt ist der Rat gehalten, aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen, welche den Bürgermeister bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationspflichten vertreten. Die Anzahl der Stellvertreter ist auf zwei Personen festgesetzt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang durch geheime Abstimmung. Die Ermittlung der Wahlstellen erfolgt dabei nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren. Die Wahl gilt als vollzogen, sobald die gewählte Person die Wahl annimmt. Sollte ein Bewerber die Wahl ablehnen, rückt die nächste Person auf demselben Wahlvorschlag nach. Für die erste ehrenamtliche Stellvertretung ist gemäß der Entschädigungsverordnung eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des dreifachen Satzes vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen über die bestehenden Regelungen hinaus hat.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 4Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Doppelhaushalt) sowie Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2027 und 2028 einschließlich der jeweiligen Anlagen.Zur Vorlage · 2026/252 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/252 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Dieser Doppelhaushalt umfasst zudem den Entwurf eines fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepts für denselben Zeitraum inklusive der dazugehörigen Anlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Entwürfe zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung am 15. Oktober 2026 zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Einbringungsreden werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer die Details des Haushaltsentwurfs mündlich erläutern. Die Vorlage weist darauf hin, dass für notwendige Anpassungen im Stellenplan eine separate Vorlage durch den Bereich Hauptverwaltung erstellt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht direkt als haushaltsmäßig berührt ausgewiesen, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
Zur Vorlage · 2026/252 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/252 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Dieser Doppelhaushalt umfasst zudem den Entwurf eines fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepts für denselben Zeitraum inklusive der dazugehörigen Anlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Entwürfe zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung am 15. Oktober 2026 zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Einbringungsreden werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer die Details des Haushaltsentwurfs mündlich erläutern. Die Vorlage weist darauf hin, dass für notwendige Anpassungen im Stellenplan eine separate Vorlage durch den Bereich Hauptverwaltung erstellt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht direkt als haushaltsmäßig berührt ausgewiesen, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 5Entwurf Stellenplan 2027/2028Zur Vorlage · 2026/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 15. Oktober 2026 über den Entwurf des Stellenplans für die Jahre 2027 und 2028 beraten. Die Vorlage dient als Grundlage für die Stellenbewirtschaftung der Stadtverwaltung und weist die erforderlichen Stellen für Beamte sowie nicht nur vorübergehend beschäftigte Bedienstete aus.
Für das Jahr 2027 ist eine Erhöhung der Stellenanzahl auf 1.274,61 Vollzeitäquivalente vorgesehen, während für 2028 ein Wert von 1.273,53 geplant ist. Im Rahmen der Planung werden rund 28 neue Stellen für das Jahr 2027 geschaffen. Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Stellen erfolgte durch den Verwaltungsvorstand auf Basis einer Priorisierung in fünf Kategorien. Dabei werden Stellen, die der Aufgabenerfüllung rechtlicher Verpflichtungen dienen oder vollständig refinanziert sind, sowie Stellen zur Vermeidung organisatorischer oder finanzieller Risiken berücksichtigt. Anträge der Kategorien 4 und 5, die der Entlastung oder dem Wunsch nach Umstrukturierung dienen, werden nicht umgesetzt.
Die finanziellen Auswirkungen der Veränderungen im Jahr 2027 belaufen sich auf jährlich 867.954,21 Euro, im Jahr 2028 steigen die Kosten um weitere 123.520,10 Euro. Die Verwaltung weist zudem auf einen Fachkräftemangel hin, der bei Besetzungsverfahren zu mehrfachen Ausschreibungen geführt hat. Der Stellenplan wird als Teil der Personalwirtschaft in Abstimmung mit den Haushaltsansätzen geführt.
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Hauptdokument|20260904094415-0|20260904094441-0|20260904094450-0|20260904094458-0|20261005122626-0|20260904094633-0|20261005093326-0|20261005093330-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 6Unterstützung der Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)Zur Vorlage · 2026/251 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/251 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Unterstützung einer Resolution des Kreises Recklinghausen zur Haushaltsplanung 2027 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, sich den Forderungen des Kreistags anzuschließen.
Gegenstand der Resolution ist die geplante Erhöhung der Landschaftsumlage durch den LWL von 18,15 % auf 18,6 %. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass bereits geringfügige Änderungen des Hebesatzes zu erheblichen finanziellen Folgen für die kreisangehörigen Kommunen führen können. Im Haushaltsjahr 2026 entfallen etwa 54,36 % der Kreisumlage des Kreises Recklinghausen auf die Landschaftsumlage an den LWL.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Forderungen der Resolution unterstützt. Der LWL soll dazu angehalten werden, vor einer weiteren Belastung der Mitgliedskörperschaften sämtliche finanziellen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehören insbesondere Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen, der Einsatz vorhandener Rücklagen sowie eine realistische Veranschlagung der Sozialtransfer- und Personalaufwendungen. Zudem soll die Nutzung des globalen Minderaufwands sowie die Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise bei der Haushaltsplanung 2027 sichergestellt werden, um die Belastung durch die Landschaftsumlage auf das notwendige Maß zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 7Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2026 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Sparten Straßeninfrastruktur und Öffentliches GrünZur Vorlage · 2026/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 15. Oktober 2026 über die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2026 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, entscheiden. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei spezifische Bereiche des Kommunalunternehmens.
Im ersten Bereich, dem Teilbetrieb VII – Dienstleistungen, sind Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen. Diese umfassen die Fahrbereitschaft für die Verwaltungsführung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz. Die veranschlagten Erstattungsleistungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf insgesamt 450.444 Euro. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
Der zweite Bereich betrifft den Teilbetrieb IX, der die Sparten Straßeninfrastruktur, Sportplatzunterhaltung und Öffentliches Grün umfasst. Auf Grundlage eines bestehenden Delegationsvertrages leistet die Stadt für die Aufgabenerfüllung in diesen Sparten Zuschussleistungen in Höhe von insgesamt 12.744.535 Euro. Der Abstimmungsprozess zwischen der Stadt und dem EUV wurde für das Jahr 2026 abgeschlossen. Die entsprechenden Zahlungen sind teilweise bereits erfolgt, während weitere Abschlagszahlungen im weiteren Jahresverlauf anstehen. Investitionen des EUV sind an die Vorgaben der städtischen Investitionsdringlichkeitsliste sowie an die entsprechende Finanzierung im städtischen Haushalt gebunden.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 8Antrag der AFD-Fraktion vom 07.09.2026_Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/245 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/245 befasst sich mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der am 7. September 2026 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach einer Sitzung des Betriebsausschusses 2 am 17. September 2026 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Behandlung des Antrags ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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Zur Vorlage · 2026/245 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/245 befasst sich mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der am 7. September 2026 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach einer Sitzung des Betriebsausschusses 2 am 17. September 2026 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Behandlung des Antrags ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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Zur Vorlage · 2026/245 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/245 befasst sich mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der am 7. September 2026 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach einer Sitzung des Betriebsausschusses 2 am 17. September 2026 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Behandlung des Antrags ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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Zur Vorlage · 2026/245 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/245 befasst sich mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der am 7. September 2026 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach einer Sitzung des Betriebsausschusses 2 am 17. September 2026 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Behandlung des Antrags ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/245 befasst sich mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der am 7. September 2026 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach einer Sitzung des Betriebsausschusses 2 am 17. September 2026 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Behandlung des Antrags ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
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- 01.10.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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- 9Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget 36.04 - Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 2026/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Oktober 2026 über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Bereich Jugend und Familie beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Aufstockung des Budgets 36.04 für Hilfen zur Erziehung in Höhe von insgesamt 1.950.000 Euro vor.
Der zusätzliche Mittelbedarf verteilt sich auf drei spezifische Sachkonten: 600.000 Euro für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder, 730.000 Euro für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehungs-Einrichtungen sowie 620.000 Euro für die gemeinsame Unterbringung von Eltern und Kindern in Einrichtungen. Als Ursachen für die Mehrausgaben werden steigende Fallzahlen sowie Kostensteigerungen bei Fachleistungsstunden und Tagessätzen angeführt, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen.
Die Finanzierung des Bedarfs erfolgt durch eine Kombination aus budgetinternen und budgetexternen Mitteln. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden 850.000 Euro durch Mehrerträge, etwa aus Erstattungen von Gemeinden und Sozialleistungsträgern, aufgefangen. Der verbleibende städtische Finanzierungsanteil von 1.100.000 Euro wird durch Minderaufwendungen und Mehrerträge aus anderen Haushaltsbereichen gedeckt. Hierzu zählen unter anderem Einsparungen bei den Hilfen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Minderaufwendungen bei schulischen Aufgaben und dem Unterhaltsvorschussgesetz. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 10Überplanmäßige MIttelbereitstellung im Budget 21.18_INV_B18 - Ersatzbeschaffung zentrale SchulserverZur Vorlage · 2026/267 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget der Informationstechnik und zentralen Dienste entscheiden. Gegenstand der Vorlage 2026/267 ist die Ersatzbeschaffung zentraler Schulserver für zwei Gesamtschulstandorte.
Nach Rücksprache mit dem Bereich Finanzen ist die Finanzierung der Server nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Budget möglich. Daher wird eine Mittelumbuchung in Höhe von insgesamt 50.000 Euro beantragt. Dieser Betrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Kostenstellen der Standorte WBG und NGI mit jeweils 25.000 Euro. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über die Position „Zukauf FW BGA“ im Budget 21.18.
Da durch vorangegangene Mittelumbuchungen für die Beschaffung interner Displays am Standort NGI die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wurde, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Anschaffungskosten der Server werden auf dem Sachkonto für technische Anlagen gebucht. Die Nutzungsdauer der Server ist auf fünf Jahre angesetzt, wobei die Inbetriebnahme für den 1. November 2026 vorgesehen ist. Die daraus resultierenden jährlichen Abschreibungsaufwendungen belaufen sich auf 10.000 Euro. Eine haushaltsmäßige Berührung des Ergebnisplans über die Abschreibungen hinaus ist nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 11Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036); hier: Beschluss einer "Dynamischen Projektliste"Zur Vorlage · 2026/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/253 befasst sich mit der Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 durch die Verabschiedung einer dynamischen Projektliste. Grundlage ist die Zuteilung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Für Castrop-Rauxel wurde durch die Bezirksregierung Münster ein Betrag von 33.143.960,06 € festgesetzt. Die Mittelverteilung sieht 50 % für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 30 % für Verkehr, Digitalisierung und Sicherheit sowie 20 % für Klimaschutz und Nachhaltigkeit vor. Einzelmaßnahmen müssen ein Volumen von mindestens 50.000 € aufweisen. Der Rat soll die Projektliste sowie die Mittelverwendung beschließen und eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung über die Umsetzung festlegen.
Die Liste umfasst verschiedene kommunale Vorhaben. Geplant sind ein Ergänzungsbau sowie eine Trafostation für das Ernst-Barlach-Gymnasium sowie der Erwerb eines Gebäudes des Gesundheitsamtes für schulische Zwecke. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird im Haushalt 2027/2028 konkretisiert. Für die Brücke Borghagener Straße ist eine Kofinanzierung von 2.400.000 € vorgesehen, während die Beteiligung des Kreises Recklinghausen an der Bezirkssportanlage Habinghorst bei 3 Mio. € liegt. Die energetische Sanierung des Ratssaals soll durch das NRW-Infrastrukturgesetz finanziert werden, wobei Mehraufwendungen von rund 2,9 Mio. € veranschlagt sind. Zudem wird empfohlen, den Eigenanteil für das Parkbad Nord über das Gesetz zu decken. Ein Restbetrag von 158.460,06 € verbleibt in der Projektliste als unzugeordnete Mittel.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 11.1Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 15.10.2026_Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036); hier: Beschluss einer "Dynamischen Projektliste"Zur Vorlage · 2026/275 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2026/275, die am 15. Oktober 2026 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, behandelt einen Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion. Gegenstand des Antrags ist die Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036, auch bekannt als NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036.
Der Antrag befasst sich konkret mit der Beschlussfassung einer sogenannten „Dynamischen Projektliste“. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der zugehörigen Anlage des Antrags aufgeführt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 11.2Änderungsantrag vom 15.10.2026 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN_Änderungsantrag zur Vorlage 2026/253: Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036Zur Vorlage · 2026/278 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2026/278 befasst sich mit einem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Dieser Antrag wurde am 15. Oktober 2026 vorgelegt und dient als Ergänzung zur bereits bestehenden Vorlage 2026/253, welche die Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes für den Zeitraum von 2025 bis 2036 zum Gegenstand hat.
Der vorliegende Antrag wurde im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Änderungsantrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 12Fortführung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel durch die Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH (Neugründung)Zur Vorlage · 2026/264 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Fortführung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet durch die Neugründung der Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH. Die Vorlage sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die weiteren Schritte zur Gründung dieser Gesellschaft gemeinsam mit der Iqony Wärme GmbH zu unterstützen.
Im Rahmen dieser Neugründung soll die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH einen Geschäftsanteil von 50 Prozent an der neuen Gesellschaft erwerben und dauerhaft halten. Hierzu wird die zuständige Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beauftragt, dem Anteilserwerb sowie dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftervertrages zuzustimmen. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH soll zudem 50 Prozent des ermittelten Anlagevermögens der bisher durch die Uniper-Gruppe betriebenen Fernwärmeversorgung von der Iqony Wärme GmbH erwerben.
Die Grundlage für die Neuausrichtung bildet die Kündigung eines bestehenden Gestattungsvertrages zum 30. April 202läufig. Ziel der Kooperation ist die Sicherstellung der Wärmeversorgung kommunaler Liegenschaften sowie die Umsetzung eines Transformationsplanes zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß der Gemeindeordnung NRW. Die Verwaltung prüft parallel die rechtlichen Rahmenbedingungen des gekündigten Gestattungsvertrages sowie Fragen des Vergaberechts und der Bundesförderung.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 13Fernwärmeversorgung in Castrop-Rauxel; Abschluss eines neuen GestattungsvertragsZur Vorlage · 2026/265 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 15. Oktober 2026 über den Neuabschluss eines Gestattungsvertrages für die Fernwärmeversorgung beraten. Die Vorlage sieht vor, dem Vertrag mit der noch zu gründenden Gemeinschaftsunternehmung Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH zum 1. Januar 2027 zuzustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen und dabei im Rahmen des Möglichen notwendige Anpassungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Der abgeschlossene Vertrag ist dem Rat anschließend zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der bisherige Gestattungsvertrag, der zuletzt im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, regelte die Rechte der Iqony Wärme GmbH, Fernwärmeleitungen im Stadtgebiet zu verlegen, zu betreiben und zu erneuern. Im Austausch für die Nutzung städtischer Flächen leistete das Unternehmen ein Entgelt in Höhe von 1,5 Prozent der Netto-Umsatzerlöse an die Stadt. Nach der Kündigung des bestehenden Vertrages zum 30. April 2025 wurden Verhandlungen zur Fortführung der Versorgung geführt.
Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem 1. Januar 2027 vorsehen, ergänzt um eine Verlängerungsoption. Inhaltliche Schwerpunkte der Verhandlungen waren die Konkretisierung des Versorgungsgebietes, Gewährleistungsfristen sowie Regelungen zur Kostenübernahme bei Maßnahmen der Stadt. Zudem wurden Bestimmungen zur kommunalen Wärmeplanung, zur Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrsraumes sowie zur Stilllegung von Leitungsabschnitten in den Entwurf aufgenommen. Eine rechtliche Notwendigkeit für ein Konzessionsvergabeverfahren wurde auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 14Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum "Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V." und Benennung einer Vertretung für die MitgliederversammlungZur Vorlage · 2026/258 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Beitritt zum neu zu gründenden „Kommunalen Betreuungsverein Vest e.V.“. Hintergrund der Vorlage ist ein zunehmender Mangel an rechtlichen Betreuungspersonen im Kreisgebiet sowie ein sinkendes Angebot an ehrenamtlichen Betreuungen durch Familienangehörige. Um zu verhindern, dass Betreuungsbehörden aufgrund fehlender Kapazitäten selbst als Behördenbetreuer durch die Betreuungsgerichte eingesetzt werden, wurde im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Recklinghausen und den kreisangehörigen Städten die Gründung dieses Vereins initiiert.
Der Verein soll die bestehende Betreuungslandschaft ergänzen und Versorgungslücken schließen, ohne dabei in Konkurrenz zu bereits tätigen Berufsbetreuenden oder Betreuungsvereinen zu treten. Ein wesentlicher Aspekt der Vereinsstruktur ist die Möglichkeit, die Vergütung für rechtliche Betreuungen nach gesetzlichen Regelungen abzurechnen. Die Finanzierung des Vereins erfolgt über Kostenerstattungen, Aufwendungsersatz und Landeszuschüsse. Der Kreis Recklinghausen übernimmt dabei die Deckung etwaiger Defizite zwischen Einnahmen und Ausgaben; Mitgliedsbeiträge der Kommunen sind nicht vorgesehen.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen für den Vereinsbeitritt abzugeben. Zudem soll die Erste Beigeordnete als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung des Vereins benannt werden, wobei die Bereichsleitung Jugend und Familie als Stellvertretung fungiert. Die Bevollmächtigung gilt bis zum Widerruf durch den Rat oder das Ausscheiden der Person aus ihrer Funktion.
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Hauptdokument|20261005115429-0|20261005115443-0|20261005115451-0|20261005115457-0
Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 15Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 05.10.2026_Coole SchulhöfeZur Vorlage · 2026/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/259 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 5. Oktober 2026 mit dem Titel „Coole Schulhöfe“. Der Antrag ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Oktober 2026 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags sowie der konkrete Beschlussvorschlag sind in der Vorlage in einer Anlage ausgeführt, die im vorliegenden Text nicht separat aufgeführt ist. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Entscheidung über die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt. Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der CDU und der SPD unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 16Ausschussumbesetzungen
- 16.1Ausschussumbesetzungen der CDU-FraktionZur Vorlage · 2026/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/260 befasst sich mit den Ausschussumbesetzungen der CDU-Fraktion. Der Antrag wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Oktober 2026 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Neubesetzung von Mandaten in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt Castrop-Rauxel durch die CDU-Fraktion. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierten inhaltlichen Details zu den personellen Veränderungen sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Vorlage wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 16.2Ausschussumbesetzungen AfD-FraktionZur Vorlage · 2026/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/262, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen durch die AfD-Fraktion. Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 formuliert und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Oktober 2026 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Ausschussbesetzung für die betreffende Fraktion. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierten Erläuterungen zum Sachverhalt sind in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 16.3Ausschussumbesetzungen der SPD-FraktionZur Vorlage · 2026/274 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2026/274, die von der SPD-Fraktion eingebracht wurde, befasst sich mit den neuen Ausschussbesetzungen der Fraktion. Der Rat der Stadt berät über diesen Vorgang in seiner Sitzung am 15. Oktober 2026.
Die Vorlage enthält als zentralen Gegenstand die Neubesetzung der Ausschussmandate durch die SPD-Fraktion. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind mit dieser Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierten Erläuterungen zum Sachverhalt sind in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Sondersitzung des Rates der Stadt
- 17Anfragen der Ratsmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Gründung einer GmbHnicht öffentlich
- 2Beschluss einer befristeten Niederschlagung von Gewerbesteuernnicht öffentlich
- 3Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen vom 05.10.2026_Schutz und Perspektiven sichernnicht öffentlich
- 4Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich