Tagesordnung
- –Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets und der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2002/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/271 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets sowie der Unternehmenszentrale. Für den Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets wird eine Budgetverschlechterung von etwa 2,8 Millionen Euro prognostiziert. Als Ursachen werden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer um rund 1,1 Millionen Euro, beim Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer um rund 1,5 Millionen Euro sowie geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuerbeteiligung und der Zweitwohnungssteuer angeführt. Zudem führen nicht realisierte Maßnahmen, geringere Konzessionsabgaben sowie ein Mehrbedarf bei den Kassenkreditzinsen zur Verschlechterung. Teilweise werden diese Defizite durch geringere Zahllasten beim Fonds Deutsche Einheit sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuerumlage und der Konzessionsabgabe der VEBA abgemildert. Der Bestand der Kassenkredite belief sich zum 31. August auf 22,6 Millionen Euro.
Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verschlechterung von rund 1,8 Millionen Euro, bedingt durch geringere Grundstücksverkäufe und höhere Mittelbereitstellungen für die kommunale Krankenhausfinanzierung. Im Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale wird eine Verschlechterung von etwa 540.000 Euro ausgewiesen, die auf Mehrkosten für die Bundestagswahl, die Verbraucherberatung sowie einen Personalausgabenmehrbedarf zurückzuführen ist. Im Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale ergibt sich eine Verschlechterung von rund 25.000 Euro aufgrund von Kostenerstattungen für den Kreisverkehr Herner Straße und Mindereinnahmen bei der Fahrradstation Hauptbahnhof. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Finanzberichte zur Kenntnis zu nehmen.
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- –Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2002/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht für September 2002 prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen von rund 3,7 Millionen Euro sowie für den Vermögenshaushalt von etwa 1,9 Millionen Euro.
Im Verwaltungshaushalt resultiert die negative Prognose des Allgemeinen Finanzbudgets primär aus Steuermindereinnahmen. Davon betroffen sind die Gewerbesteuer um rund 1,1 Millionen Euro, der Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer um etwa 1,5 Millionen Euro sowie die Zweitwohnungssteuer um rund 150.000 Euro. Zudem werden Mindereinnahmen bei den Konzessionsabgaben sowie ein Mehrbedarf bei den Kassenkreditzinsen verzeichnet. Demgegenüber stehen Entlastungen durch eine geringere Zahllast für den Fonds Deutsche Einheit und Mehreinnahmen aus der Konzessionsabgabe der VEBA.
Das Budget der Unternehmenszentrale weist eine Verschlechterung von etwa 540.000 Euro auf, was auf Mehrkosten für die Bundestagswahl, die Verbraucherberatung sowie auf einen Personalausgabenmehrbedarf zurückzuführen ist. Im Bereich der Betriebe zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen: Während der Betrieb 1 keine Veränderungen aufweist, prognostiziert Betrieb 2 eine Verschlechterung von rund 173.200 Euro, bedingt durch Mehrbedarf bei den Personalkosten in der Jugendhilfe und wirtschaftlichen Hilfen. Betrieb 3 verzeichnet eine Verschlechterung von 375.000 Euro, insbesondere durch Mehrbedarf bei den Personalkosten im Grünflächenwesen.
Im Vermögenshaushalt führen Mindereinnahmen bei Grundstücksverkäufen und Mehrausgaben für die kommunale Krankenhausfinanzierung zu einer Verschlechterung von rund 1,8 Millionen Euro. Im Budget der Unternehmenszentrale ergibt sich ein Minus von 25.000 Euro. Es wird erwartet, dass der Vermögenshaushalt im Jahresabschluss 2002 durch Einsparungen und den Verzicht auf Rücklagenzuführungen ausgeglichen wird.
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- –Jahresabschluss 2001 des Allgemeinen Finanzbudgets und des Budgets der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2002/234 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2002/234 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Jahresabschluss 2001 des Allgemeinen Finanzbudgets sowie des Budgets der Unternehmenszentrale. Dem Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 10. Oktober 2002 der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 vorgelegt, welcher zusätzlich zu den vorgeschriebenen Unterlagen betriebsbezogene Auswertungen enthält. Die Ergebnisse wurden den Prognosen des Finanzcontrollings vom 15. November 2001 gegenübergestellt.
Im Allgemeinen Finanzbudget zeigt der Verwaltungshaushalt eine Abweichung von 114.000 DM gegenüber der Prognose, was primär auf geringere Gewerbesteuereinnahmen und einen höheren Bedarf an Kassenkreditzinsen zurückzuführen ist. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine positive Abweichung von 2.947.000 DM, bedingt durch Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, eine höhere Rücklagenentnahme sowie geringere Ausgaben bei der Zuführung.
Im Budget der Unternehmenszentrale weist der Verwaltungshaushalt eine Abweichung von 945.000 DM gegenüber der Prognose auf, die insbesondere durch Personalkosten sowie Veränderungen im Bereich der Informationstechnik zustande kam. Der Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale verzeichnet eine positive Abweichung von 906.000 DM, resultierend aus Minderausgaben bei den Grunderwerbskosten und dem Marketingkonzept Altstadt im Bereich der Wirtschaftsförderung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zum Jahresabschluss 2001 zur Kenntnis nimmt.
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- –Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2002Zur Vorlage · 2002/267 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/267 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2002. Grundlage hierfür ist die Neufassung des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2001. Gemäß dieser Regelung sind die Gemeinden mit einem Anteil von 20 Prozent an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Beträgen für förderfähige Investitionsmaßnahmen beteiligt.
Der auf Castrop-Rauxel entfallende Finanzierungsbeitrag wurde für das Jahr 2002 mit einem Betrag von 354.851,66 Euro festgesetzt. Die Verrechnung dieses Betrages erfolgt in drei Raten mit den nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz auszuzahlenden Schlüsselzuweisungen. Die ersten beiden Raten in Höhe von jeweils 141.940,66 Euro sind für den 27. Juni sowie den 27. September 2002 vorgesehen, während die dritte Rate in Höhe von 70.970,34 Euro am 20. Dezember 2002 fällig wird.
Da im Vermögenshaushalt für das Jahr 2002 keine Mittel für diese Beteiligung veranschlagt waren, wurden die Mittel aufgrund der rechtlichen Verpflichtung vorab bereitgestellt. Da die Haushaltssatzung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht rechtskräftig war, konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine formelle Zustimmung des Rates zur Mittelüberschreitung erfolgen. Der Rat der Stadt nimmt die Vorabmittelbereitstellung im Vermögenshaushalt zur Kenntnis, wobei die endgültige Zustimmung nach Rechtskraft der Haushaltssatzung eingeholt wird.
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- –Neubau einer Turnhalle für die Marktschule Ickern; Genehmigung der Vorplanung
- –Bericht über die Einführung des ImmobilienmanagementsZur Vorlage · 2002/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/282 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Bericht über die Einführung des Immobilienmanagements in Castrop-Rauxel. Im Rahmen der Umstellung wird das kaufmännische Rechnungswesen parallel zu den bisherigen Haushaltsverfahren betrieben, wobei die Nacherfassung der Buchungen des Jahres 2002 im EDV-Verfahren derzeit erfolgt.
Im Bereich Service des Immobilienmanagements wurde die Personalstärke von ursprünglich zehn Stellen auf sechs reduziert. Die Erreichung der Sollstärke von sieben Mitarbeitern soll durch die kurzfristige Einstellung einer Fachkraft für Reparaturen angestrebt werden. Die Bewertung der Immobilien sowie die Kalkulation der Mieten für das Vermieter-Mieter-System werden bis Ende Oktober 2002 abgeschlossen.
Hinsichtlich der Organisationsstruktur wird auf eine geplante Änderung der Gemeindeordnung durch das Innenministerium verwiesen. Diese soll die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2003 ermöglichen, um die Kostentransparenz und die Darstellung der Vermögensentwicklung zu erhöhen. Eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit einer Public-Privat-Partnership-Lösung für kommunale Verwaltungsgebäude wurde zurückgestellt, da die Kosten für den Beratungsauftrag ohne staatliche Förderung nicht übernommen werden sollen.
Die Übertragung von Vermögen und Schulden im Falle einer Neugründung der Organisationseinheit führt laut Verwaltung zu keinen zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushaltes. Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehenen Veräußerungserlöse können weiterhin dem Haushalt zugeführt werden. Detaillierte Planzahlen zur zukünftigen Organisation sollen der Politik im November vorgelegt werden.
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- –Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
- –Ökologieprogramm Emscher-LippeZur Vorlage · 2002/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/220 des Grünflächenamtes sieht die Umsetzung verschiedener Projekte im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Durchführung der Maßnahmen beschließen, sofern eine 90-prozentige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt soll durch die Erlöse aus dem Verkauf von VEW-Aktien durch den Kreis Recklinghausen gedeckt werden.
Das Vorhaben umfasst drei Schwerpunkte. Im ersten Bereich ist die Umsetzung des Parkpflegewerks Stadtgarten geplant. Ziel sind Wegebau, Vegetationsarbeiten sowie die Verbesserung der Ausstattung der Grünanlage nach historischen Vorgaben. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf 75.000 Euro.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft das Parkpflegewerk auf dem ehemaligen Rennbahngelände. Hier sollen Teilbereiche der Naturhindernisbahn bearbeitet, die Wegesituation verbessert und Vegetationsstrukturen im historischen Sinne entwickelt werden. Die Kosten für diesen ersten Bauabschnitt werden ebenfalls auf 75.000 Euro geschätzt.
Das dritte Projekt umfasst die Erweiterung der „Grünen Acht“, eines innerstädtischen Rad- und Fußwegenetzes. Geplant ist ein neuer Wegeanschluss am Kanaluferweg am Rhein-Herne-Kanal nördlich der Deponie Pöppinghausen, um die Anbindung des Ortsteiles Pöppinghausen an das Wegenetz und den IBA-Fernradwanderweg zu ermöglichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 50.000 Euro. Alle Maßnahmen sind laut Vorlage kurzfristig umsetzbar, wobei ein Baubeginn oder eine Beauftragung der Planung noch im Jahr 2002 vorgesehen ist.
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- –Errichtung des Kommunalunternehmens EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)Zur Vorlage · 2002/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/241 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die geplante Umwandlung des Eigenbetriebes EUV in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter dem Namen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts“. Der Rat der Stadt soll beschließen, den bestehenden Eigenbetrieb zum 31. Oktober 2002 aufzulösen und zum 1. November 2002 die neue AöR mit demselben Aufgabenbereich zu gründen. Im Rahmen der Rechtsnachfolge ist vorgesehen, alle Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter unverändert zu übernehmen, wobei bestehende tarifliche Regelungen sowie Beamtenrechte fortgelten. Die Verwaltung und die Werkleitung haben hierzu eine Selbstbindungserklärung zur Personalüberleitung abgegeben.
Die neue Anstalt erhält das betriebsnotwendige Vermögen, während ein Teil des Eigenkapitals in Höhe von 37,6 Millionen Euro an den städtischen Haushalt ausgekehrt werden soll. Die Ermittlung des Wertes des Anlagevermögens zum Stichtag erfolgt durch ein beauftragtes Ingenieurbüro. Die Werkleitung ist damit beauftragt, die Errichtung zum 1. November 2002 unter Einbeziehung eines Wirtschaftsprüfers umzusetzen, um die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Anzeige der Gründung an die Aufsichtsbehörde, den Kreis Recklinghausen, muss spätestens sechs Wochen vor dem Vollzug erfolgen. Ein entsprechender Textentwurf liegt vor, wobei der erforderliche Ratsbeschluss für die Sitzung am 10. Oktober 2002 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Beschluss der Unternehmenssatzung des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/242 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2002/242 sieht den Beschluss der Unternehmenssatzung für den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vor. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Werksausschuss am 18. September 2002, im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Oktober 2002 sowie im Rat der Stadt am 10. Oktober 2002 vorbereitet.
Die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der rechtsfähigen Anstalt bildet der § 114a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Zudem findet die Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vom 24. Oktober 2001 Anwendung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung zu regeln. Diese muss Bestimmungen über den Namen, die Aufgaben, die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie über die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten.
Zusätzlich verlangt die Kommunalunternehmensverordnung in § 5 Regelungen zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie zur Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates. Die vorliegende Textfassung der Satzung enthält alle diese gesetzlich vorgeschriebenen Einzelbestandteile. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Besetzung des Verwaltungsrates des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/243 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2002/243 befasst sich mit der Besetzung des Verwaltungsrates des zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übernimmt der Verwaltungsrat die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören unter anderem die Bestellung des Vorstandes für eine Dauer von höchstens fünf Jahren, die Entscheidung über die Erlassung von Satzungen bei Anschluss- und Benutzungszwang, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Festlegung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und der Tarife.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie 12 weiteren Mitgliedern besteht. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Größe des bisherigen Werksausschusses des EUV, um eine effiziente Arbeit des Aufsichtsorganes zu ermöglichen. Die Wahl der übrigen Mitglieder erfolgt durch den Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren, wobei die Amtszeit von Ratsmitgliedern an deren Wahlzeit im Rat gebunden ist. Zudem wird die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern vorgeschlagen, um die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Bestellung des Vorstandes des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/244 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2002/244 befasst sich mit der Bestellung des Vorstandes für den zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Zusammensetzung des Vorstandes festlegt.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll die Anzahl der Personen, aus denen sich der Vorstand zusammensetzt, durch den Rat definiert werden. Zudem ist vorgesehen, dass die konkrete Bestellung der einzelnen Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat im Rahmen seiner ersten Sitzung erfolgt.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Beratungsprozesses für die Sitzungen des Werksausschusses am 18. September 2002, des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Oktober 2002 sowie des Rates der Stadt am 10. Oktober 2002 erstellt. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2003
- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; hier: Befristeter zusätzlicher Personalbedarf in städtischen Kindertageseinrichtungennicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; hier: Befristete Beschäftigung eines Mitarbeiters zum Aufbau des Gebäudeinformationssystemsnicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; hier: Befristete Einstellung eines Maurers im Immobilienmanagement nicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; hier: Weiterbeschäftigung einer Planungsingenieurin im Bereich 61nicht öffentlich
- –Widerspruch des Beamten Dieter Bauersfeldnicht öffentlich
- –Widerspruch des Stadtsekretär-Anwärters Peter Forstnicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich