16. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
Tagesordnung
- 1Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsauschusses 3 hier: Bestellung einer SchriftführerinZur Vorlage · 2004/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Neubesetzung der Schriftführerfunktion zur Beratung an. Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel innerhalb der Controlling-Stelle des Baudezernats. Da der bisherige Schriftführer zum 1. Januar 2004 in eine neue Funktion als kaufmännischer Leiter im Immobilienmanagement gewechselt ist, wird eine Neubesetzung der Position vorgeschlagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tätigkeit der Schriftführerin ab sofort bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode eine Mitarbeiterin der Controllingstelle des Betriebes 3 zu übertragen. Die stellvertretende Schriftführung bleibt in der bisherigen Konstellation unverändert bestehen. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben, wobei die Bestellung des Schriftführers durch den Ausschuss erfolgt. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 2BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: a) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/038 behandelt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Siemensstraße in Castrop-Rauxel. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes auf einer Fläche von etwa 2.600 qm zur Ansiedlung eines großflächigen Fachmarktes für Medien, Elektrogeräte, Möbel und Teppiche. Der Änderungsbereich wurde gegenüber dem vorherigen Durchführungsbeschluss verkleinert, da Flächen südlich der Siemensstraße nicht mehr betroffen sind. Es entstehen keine haushaltsmäßiges Auswirkungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die IHK Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Einzelhandels und möglicher Auswirkungen auf die Innenstadt sowie der Barrierewirkung der B 235. Ein Gutachten der Firma Dr. Lademann und Partner kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die prognostizierte Umsatzumverteilungsquote in der Gesamtstadt bei etwa 4–5 % liegt und somit unter der kritischen Marke von 10 % bleibt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Nachfrage im Elektrobereich bisher in anderen Kommunen gebunden wird.
Auch die Städte Datteln, Recklinghausen und Waltrop äußerten Vorbehalte bezüglich der Auswirkungen auf die jeweiligen Zentrumsstrukturen und die Einhaltung regionalplanerischer Vorgaben. Die Verwaltung und das beauftragte Gutachterbüro halten die Planungshoheit sowie die räumliche Zuordnung des Standorts zum Siedlungsschwerpunkt Habinghorst für gewahrt. Der Rat soll den Aufhebungsbeschluss des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 sowie die erneute Billigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht beschließen.
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- 3BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan Planbereich: Nördlich Dornbachstraße hier: a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Baugesetzbuch vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) erneuter Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch e) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2004/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/037 zum Betriebsausschuss 3 behandelt die erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Nördlich Dornbachstraße“ im Stadtteil Habinghorst. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines Unterhaltungselektronik-Fachmarktes mit etwa 2.600 m² Verkaufsfläche sowie eines Teppich-Fachmarktes mit etwa 3.200 m² Verkaufsfläche. Der Planbereich wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf verkleinert. Die Verwaltung beantragt, den Satzungsbeschluss vom 20.11.2003 aufzuheben, redaktionelle Änderungen sowie die Berücksichtigung eingegangener Anregungen zu übernehmen und die Änderung als Satzung zu beschließen.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung äußerte die Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Kaufkraftumlenkung aus der Altstadt und der Zentrumsrelevanz. Ein Gutachten der Firma Dr. Lademann & Partner prognostiziert hingegen eine Umverteilungsquote von etwa 4–5 % in den betroffenen Branchen, was unter der kritischen Marke von 10 % liege. Die Stadt bewertet die Bedenken der Kammer als unbegründet.
Weitere technische Aspekte betreffen die Entwässerung. Auf Anregung der Emschergenossenschaft wurde die Ableitung von Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation geprüft; eine ergänzende Untersuchung bestätigte, dass kein Überstau des Kanalnetzes zu erwarten ist. Der Plan sieht zudem die Bereitstellung von etwa 400 Stellplätzen sowie Vorgaben zur baulichen Ausgestaltung vor. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Kosten.
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- 4BAULEITPLANUNG 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Westlich Wartburgstraße (Erschließung Mittelstandspark West) hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 3 BauGBZur Vorlage · 2004/039 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Wartburgstraße behandelt. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur Durchführung der Änderung gemäß § 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes inklusive Erläuterungsbericht gemäß § 3 BauGB für die Dauer eines Monats.
Die Planung basiert auf dem im Dezember 2002 vom Haupt- und Finanzausschuss verabschiedeten Leitbild „Entwicklungsachse Nord“. Ziel ist die Entwicklung des ehemaligen Westfalia Becorit-Geländes zum Mittelstandspark West. Die Erschließung des Areals soll über eine neue Straße erfolgen, die parallel zur Wartburgstraße verläuft und über Kreisverkehre auf Höhe der Siemensstraße sowie des Schwarzen Weges an die Wartburgstraße angebunden wird.
Durch diese neue Verkehrsachse soll der Gewerbeverkehr auf dem Abschnitt der Wartburgstraße zwischen Schwarzer Weg und Siemensstraße entlastet werden. Die Änderung sieht vor, den betreffenden Straßenabschnitt als örtliche Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan darzustellen. Damit soll eine durchgängige Verkehrsführung gewährleistet und die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den parallel zur Wartburgstraße verlaufenden Teil der geplanten Erschließungsstraße sowie das südliche Teilstück in Richtung Wartburgstraße. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Zur Vorlage · 2004/039 · Tischvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Wartburgstraße behandelt. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur Durchführung der Änderung gemäß § 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes inklusive Erläuterungsbericht gemäß § 3 BauGB für die Dauer eines Monats.
Die Planung basiert auf dem im Dezember 2002 vom Haupt- und Finanzausschuss verabschiedeten Leitbild „Entwicklungsachse Nord“. Ziel ist die Entwicklung des ehemaligen Westfalia Becorit-Geländes zum Mittelstandspark West. Die Erschließung des Areals soll über eine neue Straße erfolgen, die parallel zur Wartburgstraße verläuft und über Kreisverkehre auf Höhe der Siemensstraße sowie des Schwarzen Weges an die Wartburgstraße angebunden wird.
Durch diese neue Verkehrsachse soll der Gewerbeverkehr auf dem Abschnitt der Wartburgstraße zwischen Schwarzer Weg und Siemensstraße entlastet werden. Die Änderung sieht vor, den betreffenden Straßenabschnitt als örtliche Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan darzustellen. Damit soll eine durchgängige Verkehrsführung gewährleistet und die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den parallel zur Wartburgstraße verlaufenden Teil der geplanten Erschließungsstraße sowie das südliche Teilstück in Richtung Wartburgstraße. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 5BAULEITPLANUNG 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a Planbereich: ''Nördlich der Hagenstraße'' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen b) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen in der Planzeichnung und in der Begründung c) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGBZur Vorlage · 2004/020 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/020 behandelt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a für den Planbereich „Nördlich der Hagenstraße“. Ziel der Änderung ist die Modifizierung von Festsetzungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs, der Flächengrößen, der Grundstückstiefen sowie der Baugestaltung und Gebäudeausrichtung. Durch die Anpassung sollen die Bauvorschriften an die Bedürfnisse der Bauherren angeglichen werden, um eine Bebauung ohne Ausnahmen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,96 Hektar.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von der RWE Westfalen-Weser-Ems AG sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, den Hinweis der RWE zur bestehenden Ortsnetzstation lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da für diese ein Ersatzstandort vorgesehen ist. Die Befürchtung von Anwohnern bezüglich eines möglichen Schattenwurfs durch die veränderte Bautiefe soll nicht berücksichtigt werden, da die Einhaltung der Mindestabstände sowie die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben.
Die Planzeichnung und die Begründung werden redaktionell ergänzt. Dabei werden die als Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Pflanzstreifen angepasst und die Informationen zur Entwässerung der privaten Verkehrsflächen über Versickerungsanlagen hinzugefügt. Der Rat der Stadt soll die 4. Änderung des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB als Satzung beschließen.
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- 6Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für GrundstückswerteZur Vorlage · 2004/030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/030 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Stadt Castrop-Rauxel und den Kreis Recklinghausen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit soll die Geschäftsstelle in die Kreisverwaltung in Recklinghausen integriert werden. Der Rat der Stadt soll die Bildung des Ausschusses sowie den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschließen, wobei die Umsetzung der Aufgabenübertragung zum 01.07.2004 angestrebt wird. Die Vereinbarung ist auf eine Dauer von mindestens zehn Jahren ausgelegt, wobei eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor Fristablauf vorgesehen ist.
Finanziell sieht die Vorlage für die Stadt einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 92.340 Euro vor, der jeweils zum 01.07. eines Jahres zu leisten ist. Durch die Aufgabenübertragung an den Kreis Recklinghausen werden im Gesamthaushalt Einsparungen erwartet, wie etwa eine Entlastung von 36.230 Euro im Jahr 2004. Ein Vergleich der finanziellen Auswirkungen auf den Gesamthaushalt zeigt zwei Szenarien: Bei einer Zusammenarbeit belaufen sich die Personalkosten für die Grundstücksbewertung im Zeitraum von 2004 bis 2009 auf Werte zwischen 117.500 Euro und 129.800 Euro, ergänzt durch den genannten Kreisbeitrag ab 2005 und Einnahmen aus Umlegungsverfahren in Höhe von 75.000 Euro. Ohne die Zusammenarbeit mit dem Kreis Recklinghausen würden die Kosten für die entsprechenden Stellen auf bis zu 202.200 Euro ansteigen.
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- 7BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 Planbereich: Wohnen am Hammerkopfturm hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2004/032
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat der Einleitung des formalen Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 mit der Bezeichnung „Wohnen am Hammerkopfturm“ zugestimmt. Damit wird der Antrag der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Medibau auf die Schaffung verbindlicher Planungsrechte nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch angenommen.
Das etwa eine Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Rauxel, östlich der Bodelschwingher Straße, zwischen der Heinrichstraße und der Straße Am Hasenwinkel. Die Fläche grenzt im Süden und Osten an den denkmalgeschützten Hammerkopfturm sowie den angrenzenden „Keltischen Baumkreis“. Das Vorhaben sieht die Erschließung der unbebauten Flächen für eine Wohnbebauung vor.
Die Planung umfasst die Errichtung von elf Wohngebäuden. Die Erschließung soll durch die Herstellung einer Straße erfolgen, die acht der Grundstücke anbindet, während die verbleibenden drei Grundstücke Zufahrten von der Bodelschwingher Straße und der Straße Am Hasenwinkel erhalten. Geplant ist der Bau von Einfamilienhäusern, wobei mindestens fünf Gebäude im sogenannten „Bauhausstil“ sowie eine zweite, ähnliche Bauform errichtet werden sollen. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität ist die Erstellung eines Gestaltungshandbuchs vorgesehen.
Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Verfahren keine Kosten, da die anfallenden Aufwendungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Realisierung vom Vorhabenträger übernommen werden.
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- 8Ermittlung des anteiligen Radverkehrs am Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet hier: Sachverhalt sowie Kosten und Leistungsangebot für eine modal-split UntersuchungZur Vorlage · 2004/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/040 befasst sich mit der Ermittlung des aktuellen Anteils des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss der Betriebsausschüsse 1 und 3 aus dem Jahr 2003, der die Verwaltung mit der Ermittlung des Radverkehrsanteils sowie der Planung einer jährlichen Steigerung dieses Anteils um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2010 beauftragte.
Aktuelle Daten zum sogenannten Modal Split basieren auf Modellprognosen aus dem Jahr 1991, deren Aktualität derzeit nicht überprüft werden kann. Da die zuständigen Fachbereiche für die Durchführung einer solchen Untersuchung weder fachlich noch personell ausgestattet sind, wurde ein Angebot des Instituts für Verkehrs- und Infrastrukturforschung GmbH aus München eingeholt. Dieses umfasst zwei Varianten: Eine Basisvariante für 34.800 Euro inklusive Umsatzsteuer sowie eine Alternativvariante für 40.600 Euro inklusive Umsatzsteuer, welche zusätzlich eine Potenzialanalyse beinhaltet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Überprüfung der angestrebten Steigerungsziele die teurere Alternativvariante notwendig wäre. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel im Bereichsbudget schlägt die Verwaltung jedoch vor, auf die sofortige externe Beauftragung der Mobilitätsuntersuchung zu verzichten. Stattdessen wird empfohlen, die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt als Bestandteil eines Masterplans Verkehr und Mobilität im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Haupt- und Finanzausschuss zu beauftragen, prioritär Haushaltsmittel in der genannten Größenordnung bereitzustellen.
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- 9Waldbauliche Maßnahmen in städtischen Waldungen in 2004
- 10Errichtung eines Radweges am Westring/Castrop-Rauxel
- 11Baumsanierungen und -fällungen in Castrop-Rauxel
- 12Auflösung des Wildgeheges im GrutholzZur Vorlage · 2004/016
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2004/016 des Grünflächenamtes befasst sich mit der geplanten Auflösung des Wildgeheges im Grutholz. Der südliche Teil des Grutholzes, der Klöppersberg, befindet sich nach der Veräußerung des restlichen städtischen Waldbestandes im Jahr 1999 weiterhin im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel.
Das Grünflächenamt begründet die Entscheidung mit der Notwendigkeit, aufgrund von Personalreduzierungen die Wirtschaftlichkeit der städtischen Leistungen zu prüfen. Das Wildgehege wird als personal- und kostenintensiv eingestuft. Zudem wird auf Sicherheitsprobleme hingewiesen, da durch beschädigte Zäune oder durch Hunde ausgelöste Fluchtreaktionen der Tiere die Verkehrssicherheit an der nahegelegenen Autobahn A 42 beeinträchtigen können. Ein Einfangen der Tiere sei in vielen Fällen nicht möglich gewesen.
Im Rahmen von Gesprächen mit dem Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) wurde die Übernahme des verbleibenden Waldstücks in Aussicht gestellt, wobei die vorherige Auflösung des Wildgeheges eine Voraussetzung für den Kauf darstellt. Das Grünflächenamt plant, den Bestand von 17 Tieren nach Möglichkeit in andere Gehege zu überführen.
Für einen etwaigen Verkauf des Waldstücks an den KVR wird angestrebt, dass bestehende Vereinbarungen, wie der Pachtvertrag des Angelsportvereins Früh-Auf für den Grutholzteich sowie das Nutzungsrecht für den Spiel- und Bolzplatz an der Wittenberger Straße, durch den Erwerber übernommen werden. Der Betriebsausschuss 3 sowie der Umweltausschuss sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 13Ausbau der Schulstr. hier: Fällung der südlichen Baumreihe zwischen Kunostr. und EichenwegZur Vorlage · 2004/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat einen Beschluss zur Ausbauplanung der Schulstraße vorgelegt. Dieser sieht die Bestätigung des Beschlusses vom Mai 2001 vor, wonach die südliche Baumreihe im Bereich von der Bahnhofstraße bis zum Eichenweg für die Herstellung von Hausanschlüssen und die Neuordnung von Leitungstrassen gefällt werden soll. Zusätzlich wird der Ausbau der Schulstraße im Abschnitt zwischen Kunostraße und Eichenweg so geplant, dass ein Begegnungsverkehr möglich bleibt.
Die Vorlage basiert auf einer Abwägung zwischen dem Erhalt des Baumbestandes und den verkehrstechnischen Anforderungen. Während die Notwendigkeit der Fällung im Bereich Bahnhofstraße bis Kunostraße als unstrittig gilt, wurde die Situation im Bereich Kunostraße bis Eichenweg geprüft. Da die südliche Baumreihe laut städtischem Baumkataster aufgrund von Schadensmerkmalen eine begrenzte Restlebensdauer von etwa 10 bis 15 Jahren aufweist, sieht die Planung vor, den Straßenquerschnitt dauerhaft zu optimieren. Eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ermöglicht den Begegnungsverkehr, macht jedoch die Fällung der südlichen Baumreihe erforderlich. Im Gegenzug soll der nördliche Bordstein versetzt werden, um den Wurzelbereich der nördlichen Allee zu schützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Eine alternative Einbahnstraßenlösung wurde von der Verwaltung abgelehnt, da diese zu höheren Geschwindigkeiten, Umwegen im Zielverkehr und einer Belastung verkehrsberuhigter Bereiche führen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, die bestehenden Planungen des beauftragten Ingenieurbüros weiterzuverfolgen.
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- 14(ohne Titel)
- 15(ohne Titel)
- 16Beratung des Betriebsbudgets 2004Zur Vorlage · 2004/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/033 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Beratung des Betriebsbudgets 2004. Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Budgetentwurf für den Betrieb 3 zustimmt, sofern dieser im Rahmen der festgelegten Zuschussbedarfe des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie unter Berücksichtigung der dem Rat für die Sitzung am 02.03.2004 vorgeschlagenen Änderungen erfolgt.
Basierend auf dem Beschluss der Haushalts-Eckdaten vom 18.12.2003 ergeben sich im Verwaltungshaushalt Anpassungen. Neben einem ursprünglichen Zuschussbedarf von 7.634.515 Euro ist ein zusätzlicher Verlustbetrag aus Friedhofsgebühren in Höhe von 76.557 Euro zu berücksichtigen, was zu einem neuen Zuschussbedarf von 7.711.072 Euro führt. Unter Einbeziehung der zentralen Personalkosten des Bereiches 67 in Höhe von 6.930.993 Euro ergibt sich ein Gesamtzuschussbedarf von 14.642.065 Euro.
Im Vermögenshaushalt sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Während die Schulpauschale für die Finanzierung der Kreditaufnahme zur Erweiterung der FNR um 100.000 Euro sinkt, erhöhen sich die Mittel für Investitionsmaßnahmen des Immobilienmanagements um 2.060.000 Euro, finanziert durch Kreditaufnahme. Zudem sind zusätzliche Kosten für den Ausbau der Bahnhofstraße im ersten Bauabschnitt in Höhe von 100.000 Euro sowie Planungskosten für die Obere Münsterstraße in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen. Der neue Bedarf im Vermögenshaushalt beläuft sich somit auf 9.258.417 Euro.
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- 17Beratung des Investitionsprogramms 2005 - 2007Zur Vorlage · 2004/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) berät im Rahmen der Sitzung am 4. Februar 2004 über den Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2005 bis 2007. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Entwurf des Investitionsprogramms des Betriebes 3 zustimmt. Zudem wird empfohlen, den Entwurf im Rahmen des Gesamtinvestitionsprogramms an den Rat weiterzuleiten, damit dieser eine Beschlussfassung vornehmen kann. Die Umsetzung erfolgt dabei innerhalb der zuvor festgelegten Investitionsquote.
Die Zuteilung der Quoten für den betrachteten Zeitraum beläuft sich für das Jahr 2005 auf 3.920.523 Euro, für das Jahr 2006 auf 2.495.591 Euro und für das Jahr 2007 auf 2.523.914 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die im Programm aufgeführten Maßnahmen lediglich einen Auszug aus den geplanten Projekten darstellen. Die verfügbaren Quoten decken den tatsächlichen Finanzbedarf des Betriebes 3 in den kommenden Jahren nicht vollständig ab. Informationen zum Finanzbedarf der einzelnen Maßnahmen, die über den Zeitraum 2007 hinausgehen, sind der Rubrik Folgejahre zu entnehmen. Eine direkte haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben, wobei die Auswirkungen auf den Haushalt im Sachverhalt erläutert werden.
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- 18Haupt- und Finanzausschuss
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Bestehender Erschließungsvertrag gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141/142, 1. Änderung, Teilbereich A, Planbereich ''Gewerbe- und Industriegebiet Deininghauser Weg''; hier: Zustimmung zu einer Vertragsübernahmenicht öffentlich
- 3Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich