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Tagesordnung
- 1Stellenplan 2005Zur Vorlage · 2005/138 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/138 des Haupt- und Finanzausschusses sieht Änderungen am Stellenplan für das Jahr 2005 vor. Der Rat der Stadt soll die Anpassungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließen. Durch die vorgeschlagenen Veränderungen reduziert sich die Gesamtzahl der Planstellen von 888 im Jahr 2004 auf 882 im Jahr 2005.
Der Plan sieht den Wegfall von 27 Stellen sowie die Einrichtung von 21 neuen Stellen vor, wobei vier dieser Stellen aufgrund eines befristeten Bedarfs mit einem entsprechenden Vermerk versehen sind. Unter den Neubesetzungen befinden sich fünf Stellen für die offene Ganztagsgrundschule Am Hügel sowie fünf Stellen für die Realschule II, bestehend aus einer Hausmeisterstelle und vier Teilzeitstellen für Reinigungskräfte. Zudem werden acht Stellen verändert, indem acht Vollzeitstellen in Teilzeitstellen umgewandelt werden, zwei Teilzeitstellen in Vollzeitstellen überführt werden und sechs Stellen angehoben werden. Weitere Anpassungen ergeben sich aus organisatorischen, gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen belaufen sich auf eine Reduzierung der fiktiven Jahreskosten um 259.570 Euro. Diese Summe setzt sich aus Einsparungen bei Stellen, Kosten für neue Stellen, Stellenanhebungen sowie organisatorischen Änderungen im Reinigungsbereich zusammen. Für das Jahr 2005 sind im Sammelnachweis Personalkosten in Höhe von 35.803.150 Euro veranschlagt. Die Vorlage weist darauf hin, dass voraussichtliche Mehraufwendungen durch einen Tarifvertrag über eine Einmalzahlung in Höhe von etwa 240.000 Euro noch nicht eingeplant waren.
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- 2Beschluss der Haushaltsreste 2004 und Neuveranschlagungen für 2005Zur Vorlage · 2005/135 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den Beschluss der Haushaltsreste aus dem Jahr 2004 sowie die Neuveranschlagungen für das Haushaltsjahr 2005. Grundlage für die Bildung neuer Haushaltsreste ist die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2004 durch die Aufsichtsbehörde.
Im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, alte Haushaltseinnahmereste von über 127.823,00 € und alte Haushaltsausgabereste von über 198.447,92 € in das Jahr 2005 zu übertragen. Zudem sollen neue Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.391.743,00 € und neue Haushaltsausgabereste von 10.615.138,60 € gebildet werden. Für Maßnahmen, die nicht als Reste übertragen werden können, ist eine Neuveranschlagung im Vermögenshaushalt von 3.637.981,00 € vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuweisungen sowie durch Rücklagezuführungen und -entnahmen.
Im Verwaltungshaushalt sollen Haushaltsausgabereste in Höhe von 276.071,04 € gebildet werden. Für drei Haushaltsstellen, bei denen eine Restbildung nicht möglich ist, wird eine Neuveranschlagung von 44.263,00 € vorgeschlagen, die ebenfalls über Rücklagen finanziert werden soll.
Ein weiterer Punkt betrifft die flexible Haushaltsführung der Schulen. Um zukünftige Investitionen in Inventar und Lehrmittel zu ermöglichen, sollen nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2004 in der Allgemeinen Rücklage vorgehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die Neuveranschlagungen im Rahmen des Änderungsdienstes zum Haushalt 2005 einzuplanen.
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- 3Beschluss von Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2005/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/133 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Beschluss von Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2005. Da das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2005 nicht genehmigungsfähig ist, sieht die Vorgabe des Innenministeriums für die kommunalaufsichtliche Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vor, dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen zusammenfassende Dringlichkeitslisten vorzulegende. Dies muss geschehen, bevor die aufgeführten Investitionen freigegeben und Kredite genehmigt werden können.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Dringlichkeitslisten gemäß Anlage 1 beschließt. Dabei werden die Maßnahmen in drei Kategorien unterteilt: Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben, Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz sowie weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel von EU, Bund oder Land bewilligt sind.
Die Erstellung der Liste basiert auf dem Entwurf der Haushalts-Eckdaten 2005. Im Vermögenshaushalt sind für das Jahr 2005 ausschließlich solche Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen, die nach den Bestimmungen des § 81 GO NRW als unaufschiebbar und unbedingt erforderlich eingestuft wurden. Der Beschlussvorschlag ist bereits in die Vorlage zum Eckdaten-Beschluss 2005 für die Ratssitzung am 19.05.2005 eingegangen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 4Haushalts-Eckdaten 2005 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 2005/144 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/144 befasst sich mit den Haushalts-Eckdaten für das Jahr 2005. Der Rat der Stadt soll den Entwurf der Bürgermeisterin und der Kämmerin vom 24. Februar 2005 mit den im Sachverhalt aufgeführten Änderungen beschließen.
Im Verwaltungshaushalt erhöht sich der Überschuss im allgemeinen Finanzbudget von 8.392.971 € auf 8.701.199 €, während der Fehlbedarf von 47.282.534 € auf 47.324.429 € steigt. Die Schlüsselzuweisung reduziert sich auf 30.419.331 €, der Solidaritätsbeitrag auf 1.789.678 € und die Kreisumlage auf 33.241.005 €. Im Vermögenshaushalt steigt die Investitionsquote von 13.517.195 € auf 14.916.820 €. Durch einen Zuwachs der Rücklagen um 5.568.508 € verringert sich die Kreditaufnahme auf 1.580.000 €. Zudem werden Einnahmen aus der Wohngeldentlastung des Kreises Recklinghausen in Höhe von 1.130.820 € verzeichnet. Im Haushaltssicherungskonzept entfallen oder verändern sich verschiedene Einsparziele aufgrund höherer Gewerbesteuer-Einnahmen.
Die Umsetzung der Maßnahme zur Finanzierungsbeteiligung Dritter an Verwaltungsaufgaben ist nicht möglich, wodurch die bisherigen Einnahmen von 500.000 € auf 0 € sinken. Für das Jahr 2005 ist kein Einsparpotenzial absehbar. Die Vorlage enthält Beschlussvorschläge, Finanzplanungen sowie Details zu Investitions- und Folgekosten bis zum Ende des Haushaltssicherungskonzepts. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 5Bürgerbegehren zum Umbau des Stadions an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2005/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/165 befasst sich mit einem Bürgerbegehren zum Umbau des Stadions an der Bahnhofstraße. Das Bürgerbegehren wurde dem Oberbürgermeister 2005 durch die Vertreter des Begehrens übergeben. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass das Begehren formell zulässig ist. Von den 4.184 eingereichten vollständigen Unterschriften erfüllten 3.784 die erforderliche Quote von 6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Auch die weiteren formellen Voraussetzungen hinsichtlich der Fragestellung, der Begründung sowie des Kostendeckungsvorschlags sind erfüllt.
In der Fragestellung des Begehrens wird der Begriff „kurzfristig“ verwendet, was als ein Zeitraum definiert wird, der für die Verwaltung realisierbar ist. Durch die Bereitstellung der Haushalts-Eckdaten 2005 wird der Intention des Bürgerbegehrens bereits entsprochen. Die geplanten Haushaltsmittel sehen für das laufende Jahr 300.000 Euro und für das Jahr 2006 eine Summe von 1,7 Millionen Euro für den Stadionumbau vor. Damit wird die Grundlage für einen möglichen Bürgerentscheid geschaffen. Der Rat der Stadt soll das zulässige Bürgerbegehren zur Kenntnis nehmen und die Antragsteller über den Beschluss informieren. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme entstehen.
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- 6EinstellungsstoppZur Vorlage · 2005/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/123 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Fortführung des Einstellungsstopps sowie weiterer personalwirtschaftlicher Maßnahmen in der Stadtverwaltung. Der Rat der Stadt soll den Beschluss vom 21. Februar 2002 bestätigen, der zur Unterstützung der Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt einen generellen Einstellungsstopp, eine Wiederbesetzungssperre für freie und freiwerdende Stellen sowie den Verzicht auf nicht tariflich geregelte Zulagen vorsieht. Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Arbeiter, Angestellten und Beamten, unabhängig von der jeweiligen Besoldung oder Eingruppierung.
Die Vorlage verweist zudem auf den Beschluss vom 21. Mai 2003, der einen Rahmen für Sparmaßnahmen im Personalbereich mit einem Volumen von etwa 4 Millionen Euro festlegte. Im Rahmen der jährlichen Stellenplanberatungen zeigt sich eine Reduzierung der Stellenanzahl von 919 Stellen im Jahr 2001 auf 882 Stellen im Entwurf für den Stellenplan 2005, trotz eines Bedarfs an zusätzlichen Stellen in den Bereichen Kindergärten und Offene Ganztagsschule.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entscheidungskompetenz über Ausnahmen vom Einstellungsstopp auf den Bürgermeister zu übertragen. Dies soll die Verwaltungsverfahren erleichtern und der Personalhoheit des Bürgermeisters gemäß der Gemeindeordnung entsprechen. Die Entscheidungskompetenzen des Haupt- und Finanzausschusses in Personalangelegenheiten gemäß der Hauptsatzung bleiben hiervon unberührt.
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- 7Haushaltsüberschreitungen 2004 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2004Zur Vorlage · 2005/120 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/120 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Überschreitungen gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage erläutert die rechtliche Einordnung von Mehrausgaben in verschiedene Kategorien. Haushaltsüberschreitungen über 75.000 Euro gelten als erheblich und erfordern die vorherige Zustimmung des Rates, wobei die entsprechenden Genehmigungen für das Jahr 2004 bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeholt wurden. Überschreitungen zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat diese Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Ausgaben unter 25.000 Euro werden als geringfügige Haushaltsüberschreitungen definiert. In diesem Fall obliegt die Entscheidung den Betriebsleitern der Unternehmenszentrale sowie der Betriebe 1 bis 3 bzw. der Kämmerin für das Allgemeine Finanzbudget.
Zusätzlich werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2004 vorgelegt. Die detaillierten Mittelüberschreitungen sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeschlüsselt, welche den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt betreffen. Die Vorlage dient der formalen Information des Rats über die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getroffenen Ausgabenentscheidungen.
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- 8Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/160 · Sitzungsvorlage
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- 9Wiederwahl der Schiedsperson Robert Lasser für den Bezirk VZur Vorlage · 2005/118 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/118 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk V in Castrop-Rauxel. Die bisherige Amtszeit der Schiedsperson ist am 15. Mai 2005 abgelaufen.
Der Bezirk V umfasst die Stadtteile Bövinghausen, Merklinde, Frohlinde, Schwerin und Dingen sowie die Straßen südlich des Rennbahngeländes und die südlich des Rennbahngeländes auf der östlichen Seite der Emschertalbahn liegenden Straßen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW kann bei einer Wiederwahl auf eine vorherige öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat die Wiederwahl ausdrücklich befürwortet. Die betreffende Person hat erklärt, das Amt der Schiedsperson weiterhin auszuführen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Schiedsperson für den Bezirk V für eine neue Wahlperiode von fünf Jahren wählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Mai 2005 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 19. Mai 2005 vorgesehen.
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- 10Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung im Emschergebiet hier: Zukunftsvereinbarung Regenwasser
- 11Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2005; Berichterstattung - zum Projekt 'Mittelstandsfreundliche Verwaltung' - zur Entwicklung des Wirtschaftsförderungsnetzwerkes - zum Projekt 'Gesundheitswirtschaft'Zur Vorlage · 2005/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/166 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2005, der im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorliegt. Der Antrag fordert eine Berichterstattung zu drei spezifischen thematischen Schwerpunkten der kommunalen Wirtschaftsentwicklung.
Im ersten Punkt wird eine Information zum Projekt „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ angefragt. Des Weiteren umfasst der Antrag die Forderung nach einem Bericht zur aktuellen Entwicklung des Wirtschaftsförderungsnetzwerkes in der Stadt. Der dritte Teil der Vorlage bezieht sich auf die Berichterstattung zum Projekt „Gesundheitswirtschaft“.
Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Dokumentation direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, der für die Federführung zuständig ist.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten nicht öffentlich
- 2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre und des Einstellungsstoppsnicht öffentlich
- 3Ausnahme vom Einstellungsstop; Einstellung von zwei Reinigungskräftennicht öffentlich
- 4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Ausnahme vom Einstellungsstoppnicht öffentlich
- 5(ohne Titel)nicht öffentlich
- 6Wahl der Schiedsperson für den Bezirk IInicht öffentlich
- 7Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 8Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich