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Tagesordnung
- 1Berichterstattung des Kinder- und Jugendparlamentes zum Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel
- 2Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle; Aufhebung der Maßnahme aus dem HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2005/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahme zur Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle aus dem Haushaltssicherungskonzept herausnehmen. Damit einher geht der Vorschlag, den Beschluss vom 21. Mai 2003 aufzuheben, welcher die Kündigung des Vertrages mit der Verbraucherberatungsstelle zum Ziel hatte, Einsparpotenziale freizusetzen.
Die Verwaltung legt dar, dass die Verbraucherberatung in Gesprächen dargelegt hat, den städtischen Zuschuss weitgehend konstant zu halten und die Kosten zu minimieren. Ein nachhaltiges Einsparpotenzial, welches den städtischen Zuschuss weiter reduzieren würde, ist nicht vorhanden. Die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2010 zeigt ein sparsames Wirtschaften der Stelle auf. Eine weitere Reduzierung des städtischen Anteils durch die Anrechnung der Energieberatung auf die Sachkosten ist aufgrund der Finanzierungsregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, die auf einem 50/50-Modell basiert, nicht in vollem Umfang möglich.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine redaktionelle Änderung des Vertrages zu erwirken. Ziel ist es, die Höhe des Gemeinkostenzuschlags explizit festzulegen. Dieser soll künftig als ein Zuschlag von 15 % auf die laufenden Personalkosten definiert werden, um dem Hinweis der Rechnungsprüfung aus dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 Rechnung zu tragen.
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- 3Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets und der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2005/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/271 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets sowie der Unternehmenszentrale zum Stand August 2005. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Finanzberichte zur Kenntnis zu nehmen.
Im Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verschlechterung von etwa 354.000 Euro prognostiziert. Während Mehreinnahmen bei der Gewerbe- und Hundesteuer eine Verbesserung von rund 307.000 Euro bewirken, führen höhere Kreisumlagen sowie Mindereinnahmen bei Konzessionsabgaben, der Grund-, Einkommen- und Zweitwohnungsteuer sowie der Gewerbesteuervollverzinsung zu einer Verschlechterung von rund 661.000 Euro. Der Bestand der Kassenkredite belief sich zum 31. Juli 2005 auf 63,5 Millionen Euro. Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets ergibt sich eine Verbesserung von etwa 332.000 Euro, resultierend aus Darlehensrückflüssen, Verkaufserlösen und geringeren Ausgaben für Renten und Rücklagen, während Mindereinnahmen aus Grundstücksverkäufen die Bilanz um 286.000 Euro verschlechtern.
Der Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von rund 230.000 Euro auf. Diese resultiert aus Erstattungen für Kommunalwahlen und geringeren Personalkosten, gegenüber Mehrausgaben für einen Bürgerentscheid sowie Mindereinnahmen bei Gebühren. Im Personalbereich führt eine fiktive Einnahmenverrechnung zu einer Mindereinnahme, wodurch das Einsparziel um 780.830 Euro verfehlt wird. Der Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale zeigt keine Veränderungen.
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- 4Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2005/273 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/273 zum Thema Finanzcontrolling legt den Unternehmensbericht für August 2005 vor, der zur Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt bestimmt ist. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen in Höhe von rund 1.501 T€, während im Vermögenshaushalt Budgetverbesserungen von etwa 892 T€ erwartet werden.
Im Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verschlechterung von rund 354 T€. Während Mehreinnahmen bei der Gewerbe- und Hundesteuer um etwa 307 T€ positiv wirken, führen Mindereinnahmen bei Konzessionsabgaben, verschiedenen Steuern sowie höhere Kreisumlagen zu einer Verschlechterung von rund 661 T€. Der Haushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von etwa 230 T€ auf, resultierend aus Erstattungen für die Kommunalwahl und geringeren Personalkosten, gegenüber Mehrausgaben für Bürgerentscheide und Drucksachen.
Innerhalb der Betriebe zeigt der Betrieb 1 eine Verschlechterung von rund 447 T€ aufgrund von Mehrausgaben für Leitbild-Entwicklung und Prozesskosten sowie Mindereinnahmen bei Konzessionen und Eintrittsgeldern. Der Betrieb 2 verzeichnet eine Verbesserung von 100 T€ durch zusätzliche Landesmittel.
Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets ergibt sich eine Verbesserung von rund 332 T€ durch Darlehensrückflüsse und Grundstücksverkäufe, was durch Mindereinnahmen aus anderen Grundstücksverkäufen teilweise ausgeglichen wird. Der Betrieb 3 prognostiziert eine Verbesserung von 560 T€ im Vermögenshaushalt, begründet durch Ausgleichszahlungen für Bergschäden sowie geringere Leasingraten.
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- 5Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 2.06500.210.947011 - Grundschule Ahornstraße (Neubau) -Zur Vorlage · 2005/277 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/277 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Grundschule Ahornstraße vor. Aufgrund aktueller Berechnungen belaufen sich die voraussichtlichen Baukosten für das Schulgebäude auf etwa 4,8 Millionen Euro. Da die bisher verfügbaren Mittel aus Haushaltsresten, Ausgabemitteln für das Jahr 2005 sowie der Verpflichtungsermächtigung für 2006 eine Summe von insgesamt 3,46 Millionen Euro ergeben, ist eine zusätzliche Bereitstellung von 1.340.000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 erforderlich.
Die Vergabe des Auftrags an einen Generalunternehmer soll noch im Jahr 2005 erfolgen, um eine Nutzung des Neubaus zum Schuljahresbeginn 2006/2007 zu ermöglichen. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme vorhandener Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2006 bei verschiedenen Baumaßnahmen. Hierzu zählen der Ausbau der Bergstraße (1. Baubeschluss), der Zubringer Westfalia Becorit, die Bauteile 3 und 4 des Ausbaus der Bahnhofstraße sowie der Unterlauf des Rauxeler Bachs.
Durch diese Maßnahme tritt der Mittelbedarf für das Investitionsprogramm im Jahr 2006 früher ein als ursprünglich geplant. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung der daraus resultierenden zusätzlichen Mittelbedarfe im Haushalt 2006 erfolgen muss. Ein Beschluss des Rates der Stadt ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen notwendig.
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- 6Jahresabschluss 2004 des Allgemeinen Finanzbudgets und des Budgets der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2005/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/269 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Jahresabschluss 2004 des Allgemeinen Finanzbudgets sowie des Budgets der Unternehmenszentrale. Dem Rat der Stadt wird in der Sitzung am 29.09.2005 der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 vorgelegt, welcher neben den vorgeschriebenen Unterlagen auch betriebsbezogene Auswertungen und einen Vergleich mit den Prognosen des Finanzcontrollings vom November 2004 enthält.
Im Allgemeinen Finanzbudget zeigt der Verwaltungshaushalt eine Abweichung von rund 424 T€ gegenüber der Prognose, was primär auf eine zusätzliche Mittelbereitstellung für die Finanzierungsbeteiligung an Sozialhilfeleistungen zurückzuführen ist. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Verschlechterung von 2.291 T€ im Vergleich zur Prognose. Diese resultiert aus Mehrausgaben bei der Rücklagenzuführung und dem Grundstückserwerb sowie aus Mehreinnahmen durch Grundstücksverkäufe und Entnahmen aus Rücklagen.
Bei der Unternehmenszentrale weist der Verwaltungshaushalt eine Verbesserung von 445 T€ gegenüber der Prognose auf, was insbesondere durch geringere Personalausgaben begründet wird. Der Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale verzeichnet eine Verbesserung von 6 T€, resultierend aus Mehreinnahmen bei der Wirtschaftsförderung durch Erstattungen der LEG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zum Jahresabschluss 2004 zur Kenntnis nimmt.
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- 7Ehrennadel der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/278 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/278 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Einführung der Ehrennadel der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung hat die Auflage dieser Auszeichnung beschlossen, um langjähriges und besonders hervorragendes ehrenamtliches Engagement zu würdigen und den Stellenwert dieser Tätigkeit hervorzuheben.
Die Vergabe der Ehrennadel soll nach festgelegten Grundsätzen erfolgen. Ausgezeichnet werden sollen Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagiert haben. Bei der Bewertung der Auszeichnung sind die Art und die Dauer des Engagements sowie die persönliche zeitliche Verfügbarkeit für das Gemeinwohl zu berücksichtigen. Politische Ehrenämter sind von dieser Auszeichnung ausdrücklich ausgenommen. Die Anzahl der jährlichen Verleihungen ist auf maximal zehn Personen begrenzt.
Vorschläge für eine Auszeichnung sind an den Oberbürgermeister zu richten, während die endgültige Entscheidung über die Vorschläge durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen wird. Neben der Nadel wird den Ausgezeichneten eine Ehrenurkunde überreicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Verleihung im Rahmen einer Ratssitzung durchzuführen. Die Vorlage enthält zudem ein Muster der Urkunde sowie ein Exemplar der Nadel zur Präsentation in der Sitzung. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 8Neubestellung des Beirates der JVA Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/274 befasst sich mit der Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt (JVA) Castrop-Rauxel. Gemäß den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes hat der Beirat die Aufgabe, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die über ein Verständnis für die Ziele des Strafvollzuges verfügen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden.
Da die Amtszeit des Beirates an die Wahlzeit des am 22. Mai 2005 neu gewählten Landtages NRW gebunden ist, steht eine Neubesetzung an. Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis und umfasst sechs Mitglieder. Die formale Ernennung der Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten des Justizvollzugsamtes NRW in Wuppertal auf Grundlage der Vorschläge der Stadt.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Beirates für die neue Amtszeit erneut zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen stammen aus unterschiedlichen Bereichen, darunter die Leitung der Agentur für Arbeit Castrop-Rauxel, der Vorsitz des Ortskartells des DGB Castrop-Rauxel, das Mitglied des Landtages NRW, ein Ratsmitglied des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, ein Superintendent im Ruhestand sowie eine Vertretung der Stadtverwaltung. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. September 2005 sowie im Rat der Stadt am 29. September 2005 vorbereitet. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 9Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk I und VIZur Vorlage · 2005/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/264 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl der Schiedspersonen für die Bezirke I und VI der Stadt Castrop-Rauxel. Da die bisherige Wahlperiode der am 28. September 2000 gewählten Schiedspersonen abgelaufen ist, wird dem Rat der Stadt die erneute Bestellung der bisherigen Amtsinhaber vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Schiedspersonen für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu wählen. Die Zuständigkeit für den Bezirk I umfasst das Gebiet nördlich der Recklinghauser Straße, einschließlich der Recklinghauser Straße sowie der Straße Am Beerenbruch. Der Bezirk VI umfasst das Gebiet des Stadtteils Henrichenburg.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen kann bei einer Wiederwahl auf eine vorherige öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Die Vorlage führt an, dass sowohl das Amtsgericht Castrop-Rauxel als auch der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen die Wiederwahl befürwortet haben. Die betreffenden Schiedspersonen haben ihre Bereitschaft zur Fortführung des Amtes erklärt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Wiederwahl wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Änderung der DezernatsverteilungZur Vorlage · 2005/266 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/266 sieht eine Änderung der Dezernatsverteilung innerhalb der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der geplanten Umstrukturierung zustimmen, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt.
Im Rahmen der Neuregelung soll der neue Bereich 12, Stadtentwicklung und Stadtentwicklungsprojekte, dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordnet werden. Die Leitung dieses neuen Bereichs soll durch eine vorgesehene Person erfolgen. Der Bereich 10 der Hauptverwaltung soll künftig dem Dezernat der Ersten Beigeordneten unterstellt werden, wobei die Personal- und Organisationskompetenzen gemäß der Gemeindeordnung beim Bürgermeister verbleiben.
Weitere organisatorische Anpassungen betreffen den Bereich 16 der Internen Dienste, der aufgrund der inhaltlichen Verbindung zum Immobilienmanagement dem Dezernat des Technischen Beigeordneten zugeordnet werden soll. Die Fachstelle für Wohnungssicherung (Bereich 59) soll dem Bereich 33 für Einwohner- und Ausländerwesen zugewiesen werden, da sich die Aufgaben dort nach der Reduzierung der Arbeitsgemeinschaft verringert haben.
Zudem ist vorgesehen, die Betreuung des Integrationsrates künftig dem Betrieb 1 zu übertragen, während die inhaltliche Unterstützung durch den Bereich 41 für Kultur, Weiterbildung und Qualifizierung erfolgt. Die Vorlage gibt an, dass diese Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben.
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- 11Abgeleistete Überstunden in der Stadtverwaltung im Jahr 2004Zur Vorlage · 2005/237 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/237 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Auswertung der im Jahr 2004 geleisteten Überstunden innerhalb der Stadtverwaltung, wobei der Eigenbetrieb EUV unberücksichtigt bleibt. Laut dem Bericht wurden im genannten Zeitraum rund 9.200 bezahlte Überstunden angefallen, was mit einem finanziellen Aufwand von etwa 125.000 Euro für die Überstundenvergütung verbunden war.
Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang der bezahlten Überstunden um circa 5.000 Stunden zu verzeichnen. Die detaillierte Aufschlüsselung der in den einzelnen Verwaltungsbereichen angefallenen Überstunden ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die abgeleisteten Überstunden des Jahres 2004 zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben, jedoch werden Auswirkungen auf den Sachverhalt ausgewiesen.
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- 12Einrichtung eines Kombilehrgangs Fachoberschulreife/ ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/234 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/234 sieht die Einrichtung eines Kombilehrgangs vor, der die Fachoberschulreife mit Arbeitsgelegenheiten verknüpft. Das Projekt der Volkshochschule ist für den 16. September 2005 geplant und richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss sowie zwei Praxisanleiter. Die Teilnahme erfolgt in den Arbeitsfeldern Kreativwerkstatt und Gartenbau.
Während der zehnmonatigen Laufzeit sind etwa 1.100 Unterrichtsstunden vorgesehen, um den Fachoberschulabschluss zu erwerben. Bei entsprechenden Leistungen kann zudem ein Qualifikationsvermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch schulische Nachqualifizierung und praktische Arbeitsgelegenheiten zu erleichtern. Die Praxisanleiter werden im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 124.100 Euro erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge). Diese Mittel decken die Kosten für die Teilnehmer, die Praxisanleiter sowie die Beschulung und die sozialpädagogische Begleitung ab. Die Ausgaben umfassen unter anderem Personalkosten, Arbeitskleidung, Material, Lernmittel, Honorare sowie Betriebskosten. Die Stadt stellt für das Vorhaben die sachliche Ausstattung bereit. Eine haushaltsmäßige Belastung des städtischen Budgets durch Eigenanteile ist nicht vorgesehen, da die Einnahmen von Dritten die Gesamtkosten decken.
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- 13Einrichtung eines Kombilehrgangs Hauptschulabschluss/ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/235 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/235 sieht die Einrichtung eines Kombinationslehrgangs für den Hauptschulabschluss und Arbeitsgelegenheiten vor. Das Vorhaben, das ab dem 16. September 2005 durch die Volkshochschule umgesetzt werden soll, richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss. Neben den Teilnehmenden sind zwei Praxisanleiter in den Berufsfeldern Holzbearbeitung und Hauswirtschaft vorgesehen.
Der Lehrgang umfasst eine Laufzeit von zehn Monaten mit etwa 800 Unterrichtsstunden zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9. Je nach Leistung ist ein Sekundarabschluss I oder eine Fachoberschulreife möglich. Ein wesentliches Merkmal der Maßnahme ist die erstmalige Kombination des Schulteils mit Arbeitsgelegenheiten, sogenannten 1-Euro-Jobs. Die Praxisanleiter werden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 124.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge), welche die Kosten für die Teilnehmenden, die Praxisanleiter sowie die sozialpädagogische Begleitung abdeckt. Die Stadt Castrop-Rauxel stellt die sachliche Ausstattung für den Lehrgang bereit. Für den städtischen Haushalt entstehen durch dieses Projekt keine zusätzlichen Kosten, da die Einnahmen von Dritten die Ausgaben decken. Der Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung des Lehrgangs durch den Rat der Stadt vor.
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- 14Initiative Stadt Bau Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Wettbewerb 2004/2005 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze' hier: Beschluss zur Abgabe des städtischen WettbewerbsbeitragsZur Vorlage · 2005/265 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Teilnahme am Landeswettbewerb „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ für den Zeitraum 2004/2005. Gegenstand der Planung ist die Umgestaltung der Raum-Weg-Folge, welche den Bunkerplatz, den Simon-Cohen-Platz, den Lambertusplatz sowie den Marktplatz umfasst. Für die zweite Wettbewerbsphase werden Planungskosten in Höhe von 135.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 35.000 Euro auf die Projektsteuerung durch das Büro „Die Etage“ und etwa 100.000 Euro auf die Objekt- und Lichtplanung.
Die geschätzten Kosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf circa 2,44 Millionen Euro, ergänzt durch etwa 280.000 Euro für Baunebenkosten. Zur Finanzierung ist eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 87.000 Euro vorgesehen, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 48.000 Euro reduziert. Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen muss bis zum 17. Oktober 2005 erfolgen. Dem Rat der Stadt wird die Zustimmung zur Planung sowie der Auftrag an die Verwaltung erteilt, den Wettbewerbsbeitrag fristgerecht einzureichen.
Die Finanzierung der entsprechenden Positionen ist für das laufende Jahr sowie für den gesamten Finanzplanungszeitraum als gesichert gekennzeichnet. Es sind keine nicht gesicherten Beträge oder Fristen ausgewiesen.
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- 15Industrienatur Victor 3/4 in Castrop-Rauxel Ökologieprogramm Emscher-Lippe hier: 2. TeilantragZur Vorlage · 2005/240 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Industrienatur Victor 3/4“ im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe. Der Rat soll den zweiten Teilantrag für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von insgesamt 1.120.116,32 Euro beschließen. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über das Ökologieprogramm Emscher-Lippe, während der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent durch den Grundstücksfonds des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen wird. Für den Haushalt der Stadt entstehen dadurch keine Kosten.
Das Projekt umfasst verschiedene Maßnahmen auf dem ehemaligen Zechengelände. Ein Schwerpunkt liegt auf der Grundwassersanierung in zwei Bereichen, um den Schadstoffaustrag in angrenzende Wohngebiete und Gewässer wie den Dornbach zu verhindern. Während die Sanierung im Nordwesten bereits in Planung ist, sind für den Bereich nahe der Bergbauschächte aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit noch keine konkreten Maßnahmen beantragbar.
Zusätzlich sind die Instandsetzung einer Zechenmauer zur Abgrenzung zu Wohngebieten sowie der Ausbau von Erschließungswegen und einer Fußgängerbrücke vorgesehen. Letztere soll das Gelände an bestehende Wanderwege anbinden. Durch den Verzicht auf eine bautechnische Sanierung von Altlasten und die Konzentration auf die Grundwassersanierung kann die bestehende Industrienatur auf den Flächen dauerhaft gesichert werden.
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- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Erwerb von Grundstücksflächennicht öffentlich
- 2Genehmigung der Veräußerung einer jeweils ca. 306 qm großen Teilfläche aus dem städtischen Wohnbaugrundstück Gemarkung Castrop Flur 4 Nr. 699, groß 612 qm, im Neubaugebiet 'In der Recke' nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich