24. Sitzung des Umweltausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Genehmigung des Protokolls
- 3Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2006/086 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/086 befasst sich mit dem Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die geplante Erweiterung einer Mobilfunkanlage durch die Deutsche Funkturm auf dem Hammerkopfturm.
Die Verwaltung hat die Zulässigkeit dieses Vorhabens auf Basis von Planungsunterlagen und einer Immissionsprognose für Wohnungen in der Bodelschwingher Straße geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die elektrische Feldstärke in den betroffenen Wohnungen im ungünstigsten Lastfall Werte zwischen 0,797 und 1,093 V/m erreicht. Damit werden die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz deutlich unterschritten. Zudem werden die Schweizer Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke sowie die Werte für die Leistungsflussdichte eingehalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss dem Betriebsausschuss 3 die Zustimmung zur Erweiterung der Anlage empfiehlt, sofern der Nachweis der Einhaltung der Schweizer Vorsorgewerte für die Leistungsflussdichten erbracht wird. Die Vorlage verweist zudem auf eine frühere Entscheidung, wonach die Nutzung städtischer Liegenschaften für Mobilfunkanlagen unter Einhaltung bestimmter Prüfkriterien und der Beteiligung der zuständigen Ausschüsse möglich ist. Eine haushaltsmäßige Berührung des Vorhabens wird nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Umweltschutzpreis der Stadt Castrop-Rauxel 2006Zur Vorlage · 2006/128 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/128 sieht die Auslobung des Umweltschutzpreises der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2006 vor. Die Stadt tritt hierbei als Konzessionsgeber für die RWE Westfalen-Weser-Ems AG auf. Der Preis ist mit einem jährlichen Betrag von 5.000 Euro ausgestattet und soll für Projekte oder Beiträge verliehen werden, die zur Erhaltung natürlicher Lebensräume, zur Verbesserung der Umweltbedingungen oder des Stadtbildes beitragen.
Mögliche Bewerbungsgegenstände umfassen Maßnahmen zur Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen, wie etwa bei Lärm, Luft oder Gewässern, sowie Initiativen zur spürbaren Umweltverbesserung oder zur Umsetzung energiesparender Technologien. Der Preis kann an natürliche oder juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen vergeben werden, die im Stadtgebiet tätig sind. Eine Aufteilung des Preisgeldes ist möglich.
Nach der Vorprüfung durch das Umweltressort erfolgt die Entscheidung über die Vergabe im Umweltausschuss. Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge soll bis zum 30. September 2006 bei der Stadtverwaltung erfolgen. Die Präsentation der Preisträger ist für Anfang Dezember geplant und soll durch den Bürgermeister, den Vorsitzenden des Umweltausschusses sowie Vertreter der RWE Westfalen-Weser-Ems erfolgen. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und die Auslobungsunterlagen im Internet bereitzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Berichte zum Stand der Altlastenbearbeitung sowie aktueller Maßnahmen (u. a. Parkbad Nord)
- 6Bericht über die erste Sitzung des Beirates für erneuerbare Energien
- 7Solaranlage für das Parkbad NordZur Vorlage · 2006/098 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/098 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Untersuchung zur Nutzung von Solarenergie im Parkbad Nord. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung von Systemen für die Beheizung von Heizung, Warmwasser und Badewasser. Aufgrund statischer Vorgaben, die eine Last von maximal 300 kg/m² begrenzen, wird eine Absorberanlage auf dem Dach der Wärmehalle als einzige realisierbare Option aufgeführt.
Die geplante Absorberfläche von etwa 550 m² steht einer Beckenwasseroberfläche von circa 1.700 m² gegenüber. Im Vergleich zur konventionellen Beheizung, die etwa 581.850 kWh beansprucht, werden verschiedene Einsparungsszenarien für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September betrachtet. Die berechneten Einsparungen bewegen sich zwischen etwa 72.000 kWh bei einer Stütztemperatur von 22 °C und etwa 265.050 kWh bei der Beheizung von Nichtschwimmer- und Planschbecken ohne Stütztemperatur.
Für die Umsetzung der Variante zur Beheizung von Nichtschwimmer- und Planschbecken ohne Stütztemperatur wird eine Investition von netto 80.000,00 € veranschlagt, wobei durch Einnahmen Dritter kein städtischer Eigenanteil entsteht. Die jährlichen Sachkosten werden mit 200,00 € bei Minderausgaben von 13.500,00 € beziffert. Die Amortisationszeiten liegen bei 5,89 Jahren für die alte Kesselanlage und 7,44 Jahren für die neue Kesselanlage. Die Finanzierung ist im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum haushaltsneutral gesichert. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erstellung einer detaillierten Vorlage zu den Nutzungsmöglichkeiten der Solarthermie zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a - Teilbereich A Planbereich: 'Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin' Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/103 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/103 behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a, konkret den Teilbereich A des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsplans Erin. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 27 Hektar und wird im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch das Landschaftsbauwerk II und den Landwehrbach, im Süden durch die Erinstraße sowie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeflächen der Gelsenwasser AG begrenzt.
Ziel der Planung ist die Modifizierung bestehender Festsetzungen, um die bauliche Entwicklung zu erleichtern. Da die ursprünglichen, sehr differenzierten Vorgaben bei der Realisierung von Vorhaben oft zu Befreiungen führten, sollen durch die Änderung einheitlichere und einfachere Regeln eingeführt werden. Damit soll die Vermarktung der Flächen unterstützt und die Notwendigkeit von Ausnahmen minimiert werden, während das städtaubliche Gesamtkonzept gewahrt bleibt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Definition von kontingentierten Lärmbereichen im Sinne des Immissionsschutzes, um die rechtssichere Koexistenz von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen sowie die redaktionellen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung berücksichtigen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a Teilbereich A als Satzung beschließen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, der sich der Rat anschließen soll. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 9BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 182 Planbereich: Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2006/087 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/087 wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 für den Bereich Wartburgstraße und den nördlichen Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West vorbereitet. Der Planbereich umfasst etwa 1,9 Hektar im Ortsteil Rauxel und liegt westlich der Wartburgstraße auf Höhe der Siemensstraße.
Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Bedeutung der Flächen als Eingangstor zum Mittelstandspark West zu festigen, die Straßenverkehrsfläche als Zufahrt zu sichern und die Vorgaben des Masterplans Einzelhandel umzusetzen. Der Entwurf sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor, das primär für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe reserviert ist. Einzelhandel soll mit Ausnahme weniger Sortimente nur ausnahmsweise zulässig sein. Zudem sollen Baugrenzen und Geschosshöhen die bauliche Gestaltung des Zufahrtsbereichs prägen.
Aufgrund von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und öffentlichen Trägern ist eine Überarbeitung des Entwurfs vorgesehen. Diese umfasst Anpassungen der Straßenverkehrsfläche, der Geltungsbereichsgrenze sowie der Regelungen zum Einzelhandel. Zudem sollen Ergänzungen zum Schmutz- und Niederschlagswasser sowie zum Umweltbericht bezüglich Bodenbelastungen und Grundwasserqualität erfolgen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den Sommer 2006 geplant. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 184 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/100 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde beschlossen. Das etwa acht Hektar große Plangebiet liegt im Ortsteil Merklinde, nördlich des Gewerbegebiets Stahlbaustraße, und umfasst Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5a.
Die Planung dient der Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen der Stahlbaustraße und dem Neuen Hellweg sowie einem Anschluss an die L654. Ziel ist es, den Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet direkt anzubinden und dadurch Verkehrsflüsse durch Wohnbereiche zu reduzieren. Für die Umsetzung dieser Straßenplanung ist die Inanspruchnahme von Flächen des Unternehmens Thimm Verpackung sowie eine damit verbundene Umgestaltung des Werksgeländes vorgesehen. Ein zuvor geplanter vorhabenbezogener Bebauungsplan wird aufgrund fehlender Festlegungen zu einem Realisierungszeitraum durch dieses allgemeine Verfahren ersetzt.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen Flächen, die bisher als Bahnflächen festgesetzt waren, in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Gleichzeitig ist die Aufgabe von Gewerbeflächen im Osten des Gebiets zugunsten von Freiräumen geplant. Die Planung sieht vor, im Norden eine Maßnahmenfläche zu entwickeln, die unter dem Aspekt des Biotop- und Artenschutzes eine besondere Qualität erhalten soll. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für notwendige Gutachten, wie den Umweltbericht oder das Entwässerungskonzept, werden über einen städtebaulichen Vertrag vom Investor getragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Planbereich: Nahversorgungsstandort Neuroder Platz hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2006/085 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschlussvorschlag zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 mit der Bezeichnung „Nahversorgungsstandort Neuroder Platz“ vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Etablierung eines Nahversorgungsstandortes im Ortsteil Schwerin. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet umfasst den nordwestlichen Teil des ehemaligen Geländes der Schachtanlage und Kokerei Graf Schwerin I/II.
Die Eigentümerin der Fläche, die Montan-Grundstücksgesellschaft mbH, strebt eine wirtschaftliche Folgenutzung des Geländes an. Geplant ist die Entwicklung eines Kombinationsstandortes für den Einzelhandel, der einen Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufläche von circa 1.500 m² sowie einen Lebensmittel-Discounter mit circa 1.000 m² umfasst. Die bauliche Gestaltung soll sich am Neuroder Platz orientieren, wobei die Erschließung über eine Stichstraße von der Dortmunder Straße aus vorgesehen ist. Die Prüfung einer Erschließung über einen geplanten Kreisverkehr im Bereich der Dortmunder Straße, Frohlinder Straße und des Neuroder Platzes soll im weiteren Verfahren erfolgen.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, wodurch der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Umweltprüfung sowie die Einholung einer Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde vorgesehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den Sommer 2006 beabsichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 188 Planbereich: Gewerbegebiet Dortmunder Straße/Mengeder Straße (Graf Schwerin I/II) hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/084 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 für das Gewerbegebiet an der Dortmunder und Mengeder Straße im Ortsteil Schwerin beschlossen. Das etwa 9,2 Hektar große Areal umfasst das Gelände der ehemaligen Schachtanlagen Graf Schwerin I/II, welches nach der Stilllegung der Zechen und dem Abbruch der Betriebsgebäude weitgehend brachliegt.
Ziel der Planung ist die Wiedernutzbarmachung des Standortes durch die Schaffung eines Gewerbegebiets für kleine und mittlere Betriebe sowie eines Nahversorgungsstandortes im nordwestlichen Bereich. Die Eigentümerin, die Montan-Grundstücksgesellschaft mbH, strebt eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung an. Die Erschließung soll über neue Straßenverbindungen erfolgen, die von der Mengeder Straße ausgehen. Die Entwässerung ist als Trennsystem geplant, wobei Niederschlagswasser in einem Rückhaltebeleg in einem Becken gesammelt werden soll.
Aufgrund früherer Nutzungen sind im Untergrund Bodenverunreinigungen vorhanden. Im südwestlichen Bereich ist die Errichtung eines etwa 1,5 Hektar großen Sicherungsbauwerks vorgesehen, um die Ausbreitung von Teerölen in das Grundwasser zu verhindern. Dieses Bauwerk soll durch eine Abdichtung und die Überdeckung mit belasteten Bodenmassen eine Höhe von circa 10 Metern erreichen. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch die Deutsche Steinkohle AG in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen und der Stadtverwaltung. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und der Grundstücksgesellschaft bildet die Grundlage für die Entwicklung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel hier: Belange des Umweltschutzes - Umweltprüfung Ergebnisse der Abstimmung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und VerbändenZur Vorlage · 2006/112 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel liegt dem Umweltausschuss und dem Betriebsausschuss 3 eine Vorlage zur Kenntnisnahme und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise vor. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung, die gemäß Baugesetzbuch zur Ermittlung voraussichtlicher Umweltauswirkungen durchgeführt werden muss.
Im April 2006 fanden sogenannte „Starter-Termine“ statt, um den Umfang der Umweltprüfung mit Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden abzustimmen. Die eingegangenen Stellungnahmen thematisieren primär den Bedarf an zusätzlichen Daten, etwa zu Fließgewässern, Pflanzen- und Tierarten sowie zur Versickerungsfähigkeit der Böden. Zudem wurden Forderungen nach einem Verzicht auf weiteren Flächenverbrauch sowie nach einer intensiveren Untersuchung der Belange des Immissions-, Lärm- und Lufthygienschutzes eingebracht.
Die Verwaltung plant, die verfügbaren Daten der Fachbehörden und Verbände zu prüfen und gegebenenfalls in den Bericht zum derzeitigen Umweltzustand einzuarbeiten. Für die Vollständigkeit der Umweltprüfung werden zudem landwirtschaftliche und forstliche Fachbeiträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erarbeitet. Der endgültige Umfang der Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes festgelegt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Grubengasanlage Dingen hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2006/117 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/117 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur geplanten Grubengasanlage in Dingen. Nach erfolgreichen Probebohrungen hat die Minegas GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Grubengasnutzungsanlage beantragt. Das Vorhaben umfasst die Nutzung von Verbrennungsmotoren sowie die Errichtung einer Lärmschutzhalle mit einer Länge von 25,30 Metern, einer Breite von 15,35 Metern und einer Firsthöhe von 10 Metern. Die Anlage soll auf einem Grundstück in der Gemarkung Dingen errichtet werden und dient der Verstromung von Grubengas mit einer maximalen elektrischen Leistung von 2716 KW sowie einer Feuerungsleistung von 6786 KW.
Das Zulassungsverfahren erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Staatliche Umweltamt Herten hat im Rahmen dieser Vorprüfung festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine öffentliche Bekanntmachung des Antrages ist nicht notwendig.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich, der im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Da der Bereich des Bohrplatzes im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Hügelland“ liegt, ist das Vorhaben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches als privilegiert einzustufen. Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der die Auswirkungen sowie die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschreibt, ist Teil des Antrags. Der Betriebsausschuss 3 und der Umweltausschuss sollen den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel -Sachstandsbericht-Zur Vorlage · 2006/104 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/104 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht zur Baumschutzsatzung in Castrop-Rauxel. Der Bericht legt die Funktionen des Baumbestandes im urbanen Raum dar, wobei insbesondere die Auswirkungen auf das Stadtklima, die Bindung von Staub sowie die Gestaltung des Stadtbildes angeführt werden.
Die bestehende Baumschutzsatzung, die im Jahr 1979 eingeführt wurde, schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in einer Höhe von einem Meter, wobei Obstbäume ausgenommen sind, Walnussbäume und Esskastanien jedoch unter den Schutz fallen. Die Satzung untersagt das Entfernen, Zerstören oder die wesentliche Veränderung geschützter Bäume, sieht jedoch Ausnahmen bei Vorliegen wichtiger Gründe, etwa im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, gegen Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen vor. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen.
Für den Zeitraum des Jahres 2005 verzeichnete die Verwaltung 342 Anträge, von denen 288 positiv beschieden und 54 abgelehnt wurden. Die Anzahl der betroffenen Bäume belief sich auf 720 Stück. Im Rahmen des Satzungsvollzugs wurden 280 Ersatzpflanzungen gefordert, 14 Widerspruchsverfahren eingeleitet und 31 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Satzung durchgeführt. Die Gebühreneinnahmen aus dem Satzungsvollzug beliefen sich auf 8.641 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Bericht zur Überprüfung der Standsicherheit von StraßenbäumenZur Vorlage · 2006/101 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/101 des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen befasst sich mit dem Bericht zur Überprüfung der Standsicherheit von Straßenbäumen. Ziel der Maßnahmen ist die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Als technische Grundlage für die städtischen Kontrollen dienen die Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau (FLL).
Die Überprüfung umfasst etwa 8.000 Straßenbäume, die durch einen geschulten Mitarbeiter des Bereichs Stadtgrün kontrolliert werden. Die Festlegung der Kontrollintervalle erfolgt unter Berücksichtigung von Kriterien wie dem Baumzustand, der Baumart, dem Alter, der Entwicklungsphase sowie Veränderungen im Umfeld und den Sicherheitserwartungen des Verkehrs. Dabei wird zwischen gesunden, leicht geschädigten und stärker geschädigten Bäumen unterschieden.
Die Kontrolle findet als jährliche Sichtprüfung vom Boden aus statt, wobei Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich visuell begutachtet werden. Bei Feststellung von Defiziten sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die im Extremfall eine Fällung vorsehen. Die Baumkontrolle und die anschließende Baumpflege oder Sanierung werden als funktionelle Einheit betrachtet, um den Bestand im Straßenbegleitgrün zu erhalten. Das jährliche Kostenvolumen für diese Maßnahmen liegt in einem schwankenden Bereich von 120.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17(ohne Titel)
- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich