Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Soziale Stadt Habinghorst hier: Vorstellung der aktuellen und geplanten BaumaßnahmenZur Vorlage · 2016/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/145 der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel befasst sich mit dem aktuellen Stand und den geplanten Baumaßnahmen im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Habinghorst“. Das Projekt ist nach aktuellem Stand zum 31. Dezember 2016 offiziell beendet.
Im Rahmen der Vorlage werden die Fortschritte der letzten baulichen Maßnahmen präsentiert. Zu den Maßnahmen, die sich zum Zeitpunkt der Erstellung entweder in der Umsetzung oder in der Endplanung befinden, gehören die Gestaltung des Spielorts an der Kreuzung Oskarstraße/Kampstraße, die Anlage eines Seniorengartens in der Kampstraße sowie die Gestaltung des Schulhofs der Erich-Kästner-Schule. Zudem ist ein Fassadenprogramm Bestandteil der Maßnahmen.
Die Vorstellung der Planungs- und Bearbeitungsstände erfolgt in den Ausschüssen sowohl in Textform als auch durch visuelle Darstellungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 4Links und rechts der Emscher hier: SachstandberichtZur Vorlage · 2016/152 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/152 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) informiert über den aktuellen Sachstand zur städtebaulichen Entwicklung der Gebietskulisse „links und rechts der Emscher“. Grundlage für die aktuelle Planung ist ein Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 28. April 2009 zur Aufstellung eines entsprechenden Entwicklungskonzeptes.
Die Bearbeitung der Gebietskulisse erfolgt derzeit über zwei verschiedene Handlungsansätze, die als Teilbereiche eines Gesamtkonzeptes fungieren. Zum einen wird das interkommunale Handlungskonzept „Emscherland 2020“ entwickelt. Dieses Projekt wird in Kooperation zwischen der Emschergenossenschaft sowie den Städten Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten durchgeführt. Die inhaltliche Basis bildet dabei die Planung für die Landesgartenschau. Die Ausarbeitung des Konzepts wurde durch die Emschergenossenschaft an ein Planungsbüro aus Dortmund vergeben.
Zum anderen ist die Gebietskulisse Teil des Projekts „InnovationCity Ruhr – Roll out“. Dieses Vorhaben überträgt die Erfahrungen des Modellprojekts aus Bottrop auf die Metropole Ruhr, um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen umzusetzen. Die Gebietskulisse „links und rechts der Emscher“ ist dabei eines von insgesamt 20 ausgewählten Quartieren im Ruhrgebiet, für die integrierte Quartierskonzepte erarbeitet werden.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den Sachstandbericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen festgestellt.
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- 5Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig, 3. BauabschnittZur Vorlage · 2016/156 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/156 befasst sich mit dem Ausbau des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig. Das Projekt sieht die Fertigstellung der Radwegetrasse zwischen Castrop-Rauxel-Pöppinghausen und Oer-Erkenschwick vor, um das regionale Radwegenetz des Regionalverbands Ruhr (RVR) zu vervollständigen.
Ein zentraler Aspekt der Vorlage ist die Sicherung von zwei Brückenbauwerken im Bereich Becklem. Da die Ruhrkohle AG beabsichtigt, sich bis zum Jahr 2018 aus bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zurückzuziehen, besteht Handlungsbedarf. Es liegen drei Lösungsvarianten vor: der Erhalt der Brücken nach einer Sanierung durch die RAG, der Abriss der Brücken mit Anlegung eines Dammes oder der Abriss mit Einbau eines Tunnelprofils.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr aufzufordern, die Fertigstellung der Trasse auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts zu übernehmen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit dem RVR und der RAG eine der Lösungsvarianten 1 oder 3 für die Brückenbauwerke umzusetzen. Für den städtischen Haushalt werden keine finanziellen Auswirkungen gesehen, da die Unterhaltung der Trasse analog zum ersten Bauabschnitt durch den Regionalverband Ruhr erfolgen soll. Die beteiligten Kommunen arbeiten im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft an der Entwicklung des Landschaftsraums.
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- 6Öffnung Lange Straße Prüfauftrag mit Ratsbeschluss vom 19.05.2016Zur Vorlage · 2016/162 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen eines Prüfauftrags des Rates untersucht, welche Möglichkeiten eine Öffnung der Länge Straße in Richtung der B235 Habinghorster Straße bietet. Derzeit ist die Einfahrt durch Verkehrszeichen beschränkt, sodass lediglich Busse der Linien 480, 482 und NE11 die Straße nutzen können.
Ein Bericht der Verwaltung zeigt auf, dass eine Öffnung für den Individualverkehr nur durch eine vollständige Einbindung der Zufahrt in die bestehende Signalanlage des Knotenpunktes möglich ist. Dies würde bauliche Anpassungen der Straßengeometrie, die Erweiterung der Signalanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien und Entwässerungsschächten erfordern. Zudem müssten Mauerscheiben entfernt und die Verkehrsführung an der B235 angepasst werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Haltestelle „Habinghorster Straße“: Da Busse im Haltestellenbereich den Verkehrsfluss behindern könnten und die Sicht auf die Signalanlage durch wartende Fahrzeuge eingeschränkt werden könnte, ist eine Umplanung der Haltestelle notwendig.
Finanziell wird die Umsetzung auf etwa 190.000 Euro geschätzt, wobei allein die Verlegung der Haltestelle rund 77.000 Euro kosten würde. Für die Erweiterung oder den Neubau der Signalanlage sind weitere Kosten zwischen 42.000 und 72.000 Euro zu erwarten. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund der Mittelbindungsfrist der Stadterneuerung Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, falls die Aufenthaltsqualität oder die Verkehrsbelastung im verkehrsberuhigten Bereich negativ beeinflusst wird. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten könnte zur Klärung der Rückzahlungsforderungen beitragen.
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- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 Planbereich 'Gastronomie an der Grutholzallee' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/138 · Sitzungsvorlage
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Mit der Sitzungsvorlage 2016/138 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Entscheidung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 für den Bereich „Gastronomie an der Grutholzallee“ gebeten. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,8 Hektar im Stadtteil Rauxel, östlich der B 235 und nördlich der Grutholzallee. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Systemgastronomiebetriebs, da das Grundstück derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Die Planung sieht ein eingeschossiges Restaurantgebäude mit Terrassenflächen sowie einen Parkplatz für circa 130 Fahrzeuge vor. Die Erschließung erfolgt über eine Zufahrt von der Grutholzallee. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem die Renaturierung eines verrohrten Bachlaufs im westlichen Bereich des Plangebiets vorgesehen.
Gutachten zur Verkehrsbelastung gehen davon aus, dass die zusätzliche Verkehrsmenge von etwa 500 Kfz-Fahrten pro Tag an den Knotenpunkten leistungsfähig abgewickelt werden kann. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass die Grenzwerte der TA Lärm im Wesentlichen eingehalten werden. Für den Artenschutz sind Fäll- und Rodungsarbeiten auf den Zeitraum von Oktober bis Februar zu beschränken, um Fledermäuse zu schützen. Die Entwässerung des Gebiets soll über ein Trennsystem erfolgen, wobei das Niederschlagswasser in den zu renaturierenden Bachlauf geleitet wird. Die Kosten für das Planverfahren werden vom Vorhabenträger getragen. Der Beschlussvorschlag sieht die Berücksichtigung der Stellungnahmen sowie die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung vor.
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Hauptdokument|20160603105428|20160603105823|20160603105512|20160603105521|20160603105534|20160603105657|20160603105723|20160603105738|20160603105753|20160603105810
- 8Bebauungsplan Nr. 225 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' - ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) - hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/147 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/147 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 225 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ in Castrop. Hintergrund des Verfahrens ist ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan aufgrund formeller und materieller Fehler für unwirksam erklärt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,3 Hektar im Ortsteil Castrop, angrenzend an den Altstadtring und die Herner Straße. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels, um die zentrale Versorgung im Hauptzentrum der Altstadt zu sichern. Dabei soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben auf Sortimente beschränkt werden, die keine Zentren- oder Nahversorgungsrelevanz besitzen. Die Planung stützt sich dabei auf das bestehende Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt.
Der vorliegende Bebauungsplan ist als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB konzipiert und enthält Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen von Behörden sowie der Öffentlichkeit ein, die unter anderem Leitungsrechte, Eingriffsregelungen und die Einzelhandelssteuerung thematisieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden. Nach der Ausfertigung durch den Bürgermeister soll der Plan rückwirkend zum 21. Dezember 2013 in Kraft treten.
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Hauptdokument|20160527081404|20160527081415|20160531115009|20160531115025|20160531115041|20160601075125
- 9Bebauungsplan Nr. 249 Planbereich: 'Kleine Lönsstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des BebauungsplansZur Vorlage · 2016/157 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 249 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ aufzustellen. Das etwa 2,3 Hektar große Gebiet erstreckt sich über die Ortsteile Castrop und Behringhausen und wird durch die Kleine Lönsstraße, die Dammstraße sowie die Herner Straße begrenzt. Die Fläche wird derzeit unter anderem als Lagerfläche eines Speditionsbetriebes sowie für einen Kindergarten genutzt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit den Haupteigentümern ein städtebauliches Konzept zur Entwicklung des Standorts zu erarbeiten. Ziel der Planung ist eine Mischung aus Wohnnutzung und gewerblichen Nutzungen. Im Rahmen dieses Verfahrens soll geprüft werden, welche Nutzungen mit dem Bestand und der Umgebung sowie deren Immissionen vereinbar sind. Zudem soll geklärt werden, ob die künftige Nachfrage die Ansiedlung eines einzelnen Nahversorgers ermöglicht. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Konzepts ist die Sicherstellung einer geeigneten Verkehrserschließung und Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz.
Durch die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngebäude und Gewerbebetriebe geschaffen werden. Die nächsten formellen Schritte umfassen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 10Bebauungsplan Nr. 247 Planbereich: 'Südlich des Europaplatzes' hier: Beschluss zur Aufstellung des BebauungsplansZur Vorlage · 2016/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 247 für den Planbereich „Südlich des Europaplatzes“ vorgelegt. Das etwa 11,5 Hektar große Gebiet im Ortsteil Rauxel wird im Norden durch den Europaplatz, im Osten durch die B 235, im Süden durch die BAB 42 und im Westen durch die Bahnhofstraße begrenzt.
Die Planung dient der städtebaulichen Weiterentwicklung eines Bereichs, der aktuell durch Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen wie die Willy-Brandt-Gesamtschule, eine Fußball- und Leichtathletik-Kampfbahn sowie ein privates Sportcenter geprägt ist. Da der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1966 aufgrund baulicher Veränderungen nicht mehr eine zeitgemäße Steuerung ermöglicht, soll der neue Plan die bestehenden Nutzungen rechtlich sichern. Zudem soll eine Erweiterung des Nutzungsspektrums ermöglicht werden, unter anderem um ein geplantes Bauvorhaben des Westfälischen Landtheaters zu berücksichtigen und wirtschaftsfördernde Zwecke zu unterstützen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens wird die Behandlung des Lärmschutzes sein, da das Gebiet an stark befahrene Verkehrswege angrenzt. Nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Betriebsausschuss folgt die Erarbeitung eines ersten Vorentwurfs sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 11+++ TOP wurde von der Umweltausschussvorsitzenden von der Tagesordnung genommen und nur im Betriebsausschuss behandelt. +++ Bebauungsplan Nr. 248, Planbereich: „Alter Garten“ hier: a) Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 200 b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248Zur Vorlage · 2016/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/141 des Betriebsausschusses 3 sieht die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 200 „Alter Garten“ sowie die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 248 vor. Das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2008 wurde aufgrund von inhaltlichen Unstimmigkeiten und mangelnder Durchführbarkeit nicht weitergeführt. Da die Verwaltung die Flächen nun als umsetzbar einstuft, das geplante Gebiet jedoch deutlich vergrößert wird, soll das neue Verfahren die erweiterten räumlichen und inhaltlichen Aspekte berücksichtigen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248 umfasst etwa sechs Hektar im Ortsteil Henrichenburg. Das Gebiet grenzt im Norden an die Anschlussstelle der Bundesautobahn 2 und im Westen an die Straße „Alter Garten“. Die Fläche besteht derzeit überwiegend aus Wiesen- und Ackerflächen sowie vereinzelten Wohngebäuden und der Grundschule Alter Garten. Auslöser der Planung ist das Angebot eines Projektentwicklers zur Einbeziehung privater Flächen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen durch eine zweigeschossige, lockere Bauweise im nördlichen und östlichen Bereich. Dabei soll die Siedlungsentwicklung durch die Bundesautobahn begrenzt werden, um Freiraumstrukturen zu erhalten. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Überprüfung der Lärmsituation aufgrund der Nähe zur Autobahn vorgesehen. Die weitere Ausgestaltung der Inhalte soll durch ein städtebauliches Konzept erfolgen, wobei eine mögliche Verlagerung des Bolzplatzes sowie der Erhalt von Wiesenflächen im Süden Teil der Überlegungen sind.
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- 12Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 13Einziehung einer Teilfläche der Jupiterstraße gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2016/121 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/121 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Einziehung einer Teilfläche der Jupiterstraße in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Nummer 254. Die Vorlage sieht vor, das Einziehungsverfahren gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einzuleiten.
Nach Angaben der Verwaltung wird die betreffende Teilfläche der Jupiterstraße derzeit als Grünfläche genutzt und weist keine Bedeutung für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr auf. Die beabsichtigte Einziehung dient als Rechtsgrundlage für die geplante Veräußerung dieses Grundstücks. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen soll die Straßenbaubehörde die Einziehung der Fläche verfügen, sofern keine Verkehrsbedeutung mehr vorliegt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung der Fläche bestehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten und im Falle, dass nach der ordnungsgemäßen Bekanntmachung im Amtsblatt keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, die Einziehung der Fläche durchzuführen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 14Aufbruchmanagement; Erteilung von Aufbruchgenehmigungen auf kommunalen StraßenZur Vorlage · 2016/154 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/154 des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Aufbruchmanagement und der Erteilung von Genehmigungen für Aufbrüche auf kommunalen Straßen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus dem politischen Raum zur Frage, inwieweit der Straßenbaulastträger die Steuerung von Baustellen optimieren kann.
Die Verwaltung führt aus, dass öffentliche Versorgungsunternehmen sowie private und gewerbliche Akteure zunehmend Leitungen auf städtischen Grundstücken verlegen, was mit Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden ist. Während bei öffentlichen Versorgern aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen und Konzessionsverträge nur geringe Eingriffsmöglichkeiten bestehen, lassen sich bei privaten Antragstellern durch das Verwaltungsverfahren bessere Steuerungsmöglichkeiten realisieren.
Der EUV übernimmt die technische Überwachung, legt bauliche Anforderungen fest und begleitet die Baustellen administrativ. Ziel ist die Substanzerhaltung der Infrastruktur sowie die Minimierung von Verkehrsbehinderungen. Dabei werden Synergieeffekte, etwa durch die Abstimmung mit eigenen Kanalbaumaßnahmen oder städtischen Projekten wie der „Sozialen Stadt Habinghorst“, genutzt.
Die Vorlage stellt fest, dass die Anzahl der Aufbrüche stetig zunimmt. Der EUV empfiehlt, die bisherige Form des Aufbruchmanagements beizubehalten, um flexibel auf tägliche Anforderungen und unvorhersehbare Ereignisse wie akute Schadensfälle reagieren zu können. Der Bericht wird dem Betriebsausschuss 1 zur Kenntnis gebracht.
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- 15Sachstandsbericht Straßenzustand der Gemeindestraßen in Castrop-Rauxel 2015Zur Vorlage · 2016/153 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/153 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht zum Straßenzustand der Gemeindestraßen in Castrop-Rauxel für das Jahr 2015. Die Daten basieren auf der Straßendatenbank Tifosy und berücksichtigen durchgeführte Neubau- sowie Deckenerneuerungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kommune mit Stand zum 31. Dezember 2015.
Das betrachtete Straßennetz umfasst insgesamt 297,11 km Gemeindestraßen sowie Bundes-, Landes-, Kreis- und sonstige Straßen. Die Bewertung des Zustands erfolgt anhand von acht Zustandsklassen nach DIN, wobei Kriterien wie Spurrinnentiefe, Längsebenheit, Griffigkeit sowie Rissbildung und Oberflächenschäden herangezogen werden. Die Klassifizierung dient der Planung von Erneuerungsmaßnahmen, die von langfristigen (Klasse 1 und 2) über mittelfristige (Klasse 3 bis 5) bis hin zu kurzfristigen Erfordernissen (Klasse 6 bis 8) reichen.
Zusätzlich zur laufenden Inventur wird eine Bestandsaufnahme mittels Stereobildbefahrung durchgeführt, um die Grundlage für ein neues Straßendatenbanksystem zu schaffen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass bei der Übernahme von Stammdaten aus dem System Tifosy eine kritische Überprüfung notwendig ist, da bei früheren Jahresabschlüssen Fehler in den Datensätzen festgestellt wurden. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss.
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Hauptdokument|20160531081649|20160531081704|20160531081718|20160531081732|20160531081748|20160531081802|20160531081817|20160531081834
- 16(ohne Titel)
- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich