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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Änderungen zum Stellenplan 2017Zur Vorlage · 2016/310 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/310 zum Thema Änderungen des Stellenplans 2017 sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 844,1122 auf 899,6642 vor. Dies entspricht einer Zunahme um insgesamt 55,552 Stellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung ist die Überführung von 58,01 Stellen aus dem Bereich des Jobcenter Bezirksstelle Castrop-Rauxel in den Stellenplan der Stadt, wobei diese Stellen refinanziert sind. Zudem werden 7,885 neue Stellen außerhalb des Jobcenter-Bereichs eingerichtet, wofür etwa 50 Prozent der Kosten refinanziert werden. Demgegenüber stehen der Wegfall von 10,01 Stellen, die im Rahmen des Haushaltssanierungsplans sowie durch den Verzicht auf Parallelstellen im Rahmen von Altersteilzeit realisiert wurden, sowie die Anhebung der Bewertung von 26 Stellen. Letzteres betrifft unter anderem den Bereich 37 aufgrund von Änderungen im Dienstplanmodell und der Qualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern.
Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu fiktiven Mehraufwendungen in Höhe von 3.552.186 Euro. Die Refinanzierung der Veränderungen beläuft sich auf 3.795.698 Euro. Nach Abzug der Refinanzierung verbleibt ein Nettoeffekt von 455.930 Euro für den Haushalt. Die Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt diese Veränderungen bereits. Eine Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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- 3Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2016/314 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 14. Dezember 2016 liegt die Sitzungsvorlage 2016/314 zur Entscheidung vor. Gegenstand der Vorlage ist die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2017.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den am 15. September 2016 eingebrachten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 nebst den beigefügten Änderungen verabschiedet. Damit wird die Fortführung der bestehenden Planung für das kommende Haushaltsjahr formal bestätigt.
Zudem wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die in der Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterhin umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale durch die entsprechenden Untersuchungen ermittelt worden sind. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne einer neuen Belastung darstellt, da die Details zum Sachverhalt in der beigefügten Anlage erläutert werden.
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- 4Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 nebst AnlagenZur Vorlage · 2016/313 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017 entscheiden. Die Vorlage basiert auf dem Entwurf vom 15. September 2016 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW. Der Beschluss umfasst zudem den Stellenplan sowie eine Investitions-Dringlichkeitsliste, wobei die Liste der Maßnahmen aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als Teil der Investitionsplanung für 2017 festgesetzt wird.
Die Haushaltsansätze wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst. Im Ergebnisplan steigen die ordentlichen Erträge auf rund 206 Millionen Euro, während die ordentlichen Aufwendungen auf etwa 201 Millionen Euro ansteigen. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit rund 4,9 Millionen Euro angesetzt. Im Finanzplan zeigt sich eine Reduzierung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit auf etwa 2,5 Millionen Euro.
Die Anpassungen resultieren unter anderem aus aktualisierten Gebührenbedarfsberechnungen, etwa im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens sowie des Rettungsdienstes, und aus angepassten bilanziellen Abschreibungen. Die Verabschiedung des Haushalts wurde von ursprünglich geplanten Terminen im November auf Dezember verschoben, da nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster umfangreiche Erörterungen zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit notwendig waren.
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Hauptdokument|20161129162741|20161129162748|20161129162802|20161129162807|20161129162814|20161129162818
- 5Fachkonzept „ Frühe Hilfen für ein familienfreundliches Castrop-Rauxel“Zur Vorlage · 2016/308 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/308 befasst sich mit dem Fachkonzept „Frühe Hilfen für ein familienfreundliches Castrop-Rauxel“. Der vorliegende Entwurf wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Rat der Stadt eingestuft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Fachkonzept in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Vorlage wurde im November 2016 erstellt und war für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. Dezember 2016 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2016 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Sachverhalt zur inhaltlichen Ausgestaltung des Konzepts wird in einem mündlichen Bericht zum Anhang erläutert. Federführend für die Vorlage ist der Jugendhilfeausschuss.
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- 6Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 25.04.543934 - Geschäftsaufwendungen Honorarkräfte-Zur Vorlage · 2016/315 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 140.000 Euro beraten. Die Vorlage sieht vor, die Buchungsstelle für Geschäftsaufwendungen von Honorarkräften um einen weiteren Betrag von 110.000 Euro aufzustocken, nachdem bereits eine Erhöhung um 30.000 Euro vorgenommen wurde.
Grund für den beantragten Mehraufwand ist die Entwicklung der Volkshochschule Castrop-Rauxel. Die Zahl der Integrationssprachkurse hat sich in den vergangenen Jahren vervierfacht. Zudem wurde die Mindestvergütung für selbstständig tätige Lehrkräfte durch das Bundesinnenministerium zum 1. Juli 2016 auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben. Diese Erhöhung der Honorarsätze führt zu einem gestiegenen Bedarf bei der entsprechenden Buchungsstelle.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt ohne Belastung des städtischen Haushalts. Die Deckung des Mehraufwandes in der Ergebnisrechnung sowie die entsprechenden Zahlungen im Finanzplan werden durch bereits vereinnahmte Zahlungen des Landes sowie durch Zuweisungen und Zuschüsse aus anderen Bereichen ermöglicht. Da die Haushaltsüberschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel durch den Rat der Stadt erforderlich.
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- 7Liquiditätsplanung 2017 1. QuartalZur Vorlage · 2016/316 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/316 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das erste Quartal des Jahres 2017. Da der Haupt- und Finanzausschuss im Januar 2017 nicht tagt, wird die Prognose der regelmäßig fortgeschriebenen Liquiditätsplanung in einer Sondersitzung des Rates vorgelegt. Dies entspricht dem Beschluss des Rates vom 13. März 2008, die Fraktionen quartalsweise über die Entwicklung der Liquiditätsplanung zu informieren.
Die Planung berücksichtigt die zu erwartenden Einnahmen sowie die künftig zu leistenden Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist dabei die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit, Fälligkeit und Kreditstruktur.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW kann die Stadt zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufnehmen. Für das Jahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 € festgesetzt, eine Änderung durch den Nachtragshaushalt vom 19. Mai 2016 ist nicht erfolgt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2016 gebeten, die Liquiditätsplanung für das erste Quartal 2017 zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Kuratorium der wewole Stiftung e.V.Zur Vorlage · 2016/321 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt wird über die Bestellung von Verhinderungsvertretern für das Kuratorium der wewole Stiftung e. V. beraten. Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Umfirmierung der Werkstätten für Behinderte Herne / Castrop-Rauxel e. V. (WfB) in die wewole Stiftung e. V. Durch diesen Prozess sind die bisherigen Mitglieder des Vereinsvorstands nunmehr Mitglieder des neuen Stiftungskuratoriums.
Der Rat der Stadt hat für das Kuratorium bereits zwei Vertreter bestellt, namentlich den Beigeordneten sowie den Bereichsleiter Soziales. Gemäß der Geschäftsordnung der wewole Stiftung e. V. ist es nun erforderlich, für diese Kuratoriumsmitglieder auch Verhinderungsvertreter zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertretung für den Beigeordneten durch die Beigeordnete zu regeln. Für den Bereichsleiter Soziales soll der stellvertretende Bereichsleiter als Verhinderungsvertreter eingesetzt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 9Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 61.01.531700 - Zuschüsse an sonst. private Sonderrechnungen.Zur Vorlage · 2016/318 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Buchungsstelle 61.01.531700 entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 165.544,31 Euro vor, die über eine bereits erfolgte Aufstockung von 1.040 Euro hinausgeht. Dies betrifft sowohl die Ergebnisrechnung als auch die entsprechenden Mehrauszahlungen im Finanzplan.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für das Jahr 2014 wurde ein erhöhter Jahresverlust in Höhe von über 1,1 Millionen Euro festgestellt. Nachdem die Stadt bereits Zahlungen in Höhe von 925.570 Euro geleistet hat, steht ein weiterer Betrag für den Verlustausgleich in Höhe von 253.545,13 Euro aus. Ein Teil dieser Summe wird durch eine Rückstellung für die Kapitalertragssteuer in Höhe von 88.000 Euro gedeckt.
Die verbleibende Summe von 165.545,13 Euro soll aus der genannten Buchungsstelle finanziert werden. Da die Forum GmbH aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2014 eine Zahlung in Höhe von 193.823,16 Euro an die Stadt leisten muss, eine unmittelbare Aufrechnung jedoch haushaltsrechtlich nicht zulässig ist, ist die Bereitstellung der Mittel erforderlich. Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge aus der Erstattung des Zuschussbedarfs für das Forum. Nach der Bereitstellung der Mittel erfolgt eine Verrechnung, sodass letztlich eine Differenzzahlung an die Forum GmbH in Höhe von 59.721,97 Euro geleistet wird.
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- 10Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 21.41.524100 (Schülerbeförderungskosten)Zur Vorlage · 2016/319 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Schülerbeförderungskosten beraten. Im Rahmen der Tischvorlage 2016/319 wird beantragt, über eine weitere Mittelbereitstellung in Höhe von 32.000 Euro im Ergebnisplan der Buchungsstelle für Schülerbeförderungskosten zu entscheiden. Diese Summe soll zusätzlich zu den bereits im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellten 75.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der Hintergrund für den Finanzbedarf ist ein gestiegener Bedarf an Fahrten, der aus der Schließung von Schulen sowie aus der Erhöhung der Monatspauschalen durch die Verkehrsbetriebe resultiert. Nach aktueller Kalkulation beläuft sich der Gesamtaufwand für die Buchungsstelle der Schülerbeförderungskosten bis zum Jahresende auf 107.000 Euro.
Die Deckung des beantragten Mehraufwandes sowie der entsprechenden Mehrauszahlungen im Finanzplan soll durch einen Minderaufwand bei der Buchungsstelle für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche erfolgen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist für diese Mittelbereitstellung eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Maßnahme wird als notwendig und unabweisbar eingestuft.
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- 11Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 21.21.525300 (Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 178.000 €Zur Vorlage · 2016/320 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 178.000 Euro beraten. Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung auf der Buchungsstelle für Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan vor.
Grund für den Antrag ist die Abrechnung von Schulkostenbeiträgen für die Schulen Oberwiese und Phönixschule in Waltrop. Gemäß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden die Kosten für diese Schulen nach Schüleranteilen von den beteiligten Städten getragen, wobei die Abrechnung zunächst über jährliche Abschläge erfolgt. Im Jahr 2016 wurden Abrechnungen für das Jahr 2014 vorgelegt, die Nachforderungen in Höhe von rund 200.000 Euro für die Schule Oberwiese sowie 58.000 Euro für die Phönixschule ausweisen.
Nach Berücksichtigung der ausstehenden Forderungen und der Auflösung vorhandener Rückstellungen ergibt sich ein verbleibender Mehrbedarf von 178.000 Euro. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen soll durch einen Minderaufwand bei den Zuschüssen an übrige Bereiche erfolgen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist für diese Maßnahme eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung ist für das Jahr 2016 gegeben.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich