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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer BZur Vorlage · 2016/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 17. März 2016 über Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen informiert. Gegenstand der Beschwerden ist die geplante Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Fünf Beschwerdeführer haben die Stadt aufgefordert, von der Erhöhung abzusehen bzw. den bereits beschlossenen Vorgang rückgängig zu machen. Die Verwaltung gibt an, dass diese Eingaben auf Musterschreiben basieren.
Die Grundlage für die Erhöhung ist ein Beschluss des Rates vom 20. September 2012. Dieser sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2016 von 625 auf 825 Prozentpunkte anzuheben. In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Beschwerden in mehreren Ratssitzungen zur Kenntnis genommen und die damit verbundenen Anträge abgelehnt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Beschwerden ebenfalls abzulehnen, da keine alternativen Maßnahmen zur Kompensation der Haushaltslage zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 3Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika HimmertZur Vorlage · 2016/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/071 befasst sich mit dem Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015. Der Bericht wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2016 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. März 2016 zur Beratung vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten offiziell zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4Entwurf Jahresabschluss 2015Zur Vorlage · 2016/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/085 des Haupt- und Finanzausschusses legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 vor. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz, den Anhang sowie einen Lagebericht. Teilrechnungen werden erst nach der Prüfung und Testierung Bestandteil des endgültigen Abschlusses sein.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um ein vorläufiges Ergebnis handelt. Bis zur abschließenden Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen CONCUNIA können an einzelnen Bilanzpositionen noch Änderungen auftreten. Mögliche Anpassungen könnten durch notwendige Umbuchungen im Bereich der Forderungen, das Nachbuchen fehlender Unterlagen, insbesondere im Bereich des Straßeninfrastrukturvermögens, sowie durch letzte Abschreibungsläufe und die Auflösung von Sonderposten entstehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Inhalt der Sitzungsvorlage sowie die zugehörige Anlage zur Kenntnis nimmt. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 soll zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen werden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2016 sowie für die Ratssitzung am 17. März 2016 vorgesehen.
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- 5Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt RecklinghausenZur Vorlage · 2016/058 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschließen, um die Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit auf die Stadt Recklinghausen zu übertragen. Ziel dieser interkommunalen Zusammenarbeit ist die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) für das gesamte Kreisgebiet. Die Arbeit der Gruppe soll durch eine koordinierte Zusammenarbeit der Städte und den Kontakt zur Zollverwaltung strukturiert werden.
Die Ermittlungsgruppe setzt sich aus zwei Teams zusammen, die in den Städten Recklinghausen und Herten angesiedelt sind. Während Team I für den Bereich Ost-Vest zuständig ist, deckt Team II den Bereich West-Vest ab. Die Übertragung der Zuständigkeiten erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW. Die Vereinbarung ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, wobei nach zwei Jahren eine gemeinsame Entscheidung über die Fortsetzung der Ermittlungsgruppe durch die beteiligten kreisangehörigen Städte vorgesehen ist.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ergibt sich nach aktuellen Berechnungen ein Kostenanteil von etwa 11,89 Prozent der Gesamtkosten, der durch entsprechende Einnahmen aus Bußgeldern gedeckt werden soll. Die Kostenverteilung basiert auf einem Verteilerschlüssel, der sich aus Kennzahlen zur Bevölkerungszahl sowie der Anzahl der Gewerbe- und Handwerksbetriebe ableitet. Eine haushaltsmäßige Belastung der Stadt wird nicht erwartet, da die anfallenden Aufwendungen durch die Erträge ausgeglichen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2016 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung
- 6Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen (KiTa's) für das Kindergartenjahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/068 befasst sich mit der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel für das Kindergartenjahr 2016/2017. Der Jugendhilfeausschuss soll die Struktur vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beschließen.
Die Planung basiert auf dem Kinderbildungsgesetz, welches die Stadt verpflichtet, die Landesmittel jährlich bis zum 15. März zu beantragen. Für das kommende Kindergartenjahr werden insgesamt etwa 2.100 Plätze für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren zur Verfügung stehen. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren (U3) umfasst das Angebot 500 Plätze in 38 Kitas sowie 95 Plätze in der Kindertagespflege, was einer Versorgungsquote von circa 35 % entspricht. Um das Ziel von 42 % zu erreichen, besteht weiterhin ein Bedarf von 121 Plätzen.
Gleichzeitig verzeichnet die Stadt bei Kindern über drei Jahren ein Platzdefizit von etwa 50 Plätzen, welches derzeit durch Überbelegungen und Ausnahmegenehmigungen des Landes ausgeglichen wird. Als Einflussfaktoren für die Planung werden die Veränderung des Einschulungsstichtags, der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr, der Zuzug von Familien sowie die Zuwanderung von Flüchtlingskindern angeführt.
Zur Sicherung der Versorgung sind Maßnahmen wie die Akquise weiterer Tagespflegepersonen sowie die Einrichtung zusätzlicher Gruppen in der Grundschule Grüner Weg und in der Kita St. Rochus vorgesehen. Langfristig werden zur Deckung des steigenden Bedarfs mindestens zwei neue Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen Nord und Süd benötigt.
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- 7Förderschule mit den Förderschwerpunkten "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung" als Verbund ab 01.08.2016Zur Vorlage · 2016/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Martin-Luther-King-Schule zum 01.08.2016 um den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu erweitern. Damit wird die bestehende Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ in eine Verbundschule umgewandelt, die beide Förderbereiche in integrativer Form anbietet. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop.
Hintergrund der Neuausrichtung ist die Notwendigkeit, aufgrund sinkender Schülerzahlen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein passgenaues Angebot aufrechtzuerhalten. Da die Martin-Luther-King-Schule die erforderliche Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern nicht mehr erreicht, sollen die Kapazitäten der beteiligten Kommunen gebündelt werden. Im Zuge dessen werden die entsprechenden Förderbereiche an der Phoenixschule in Waltrop sowie an der Friedrich-Fröbel-Schule in Oer-Erkenschwick nach und nach eingestellt.
Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den vier Städten soll die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie die anteilige Kostenübernahme durch die jeweiligen Heimatkommunen regeln. Für die Kosten der Phoenixschule wird eine gemeinsame Finanzierung durch die beteiligten Städte bis zu deren endgültiger Schließung vorgesehen. Zudem ist vorgesehen, dass die Martin-Luther-King-Schule zum 01.08.2018 vom Standort Bahnhofstraße 266 in das Gebäude in der Uferstraße 36 umzieht.
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- 8Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 213 mit dem Titel „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 9.172 m². Es handelt sich um eine ehemalige Grabelandfläche, die nach einer mehrjährigen Brachzeit für eine Wohnbebauung genutzt werden soll. Die Planung zielt auf eine Nachverdichtung im Innenbereich ab, um die vorhandene soziale und technische Infrastruktur, wie die nahegelegene Grundschule und den öffentlichen Personennahverkehr am Neuroder Platz, besser auszulasten. Geplant ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren haben verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Bergbau, Versorgung und Bodenschutz abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Planung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20160211145325|20160211145456|20160211145330|20160212121315|20160211145338|20160212114729|20160211145413|20160211145419|20160211145444|20160211145450
- 9Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 31.04.523717 - Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude Asylbewerber- hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2016/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 24. Februar 2016 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 282.600,00 Euro für die Buchungsstelle zur Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden für Asylbewerber.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus zusätzlichen Kosten für den Betrieb städtischer Unterkünfte in der Harkortschule, dem Jugendzentrum Deininghausen sowie in Turnhallen. Da bei der ursprünglichen Mittelanmeldung im Mai 2015 die Nutzung dieser Einrichtungen noch nicht feststand, wurden Kosten für Reinigung, Sicherheitsdienste, Catering und Container sowie die Verpflegung nicht berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorhandenen Mittel auf der entsprechenden Buchungsstelle nicht ausreichen, um die anfallenden Auftragsvormerkungen, insbesondere für den Sicherheitsdienst, zu decken.
Die erforderlichen Mittel für die Monate Februar und März 2016 werden durch Minderaufwendungen bei anderen Leistungen für Asylbewerber kompensiert. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde getroffen, um eine fristgerechte Bereitstellung der Mittel vor der nächsten regulären Ratssitzung am 17. März 2016 zu gewährleisten.
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- 10Antrag DIE LINKE vom 18.02.2016_Erneuerung der Brücke am Bennertor über die EmschertalbahnZur Vorlage · 2016/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/038 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Februar 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung der Brücke am Bennertor, welche die Emschertalbahn überquert.
Der Antrag wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 17. März 2016 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 11Antrag DIE LINKE vom 18.02.2016_Pendlerportal im InternetZur Vorlage · 2016/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/078 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Februar 2016. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Pendlerportals im Internet.
Die Vorlage wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Umweltausschuss am 8. März 2016 sowie im Rat der Stadt am 17. März 2016 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Vorhabens ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 12Bereitstellung weiterer zusätzlicher Haushaltsmittel (April - Juni 2016) bei der Buchungsstelle 31.04.523717 - Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude Asylbewerber -Zur Vorlage · 2016/088 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird um die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 423.000 Euro gebeten. Diese Mittel sind für den Zeitraum von April bis Juni 2016 für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden zur Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen. Die entsprechenden Buchungsstellen im Ergebnis- und Finanzplan sollen entsprechend ergänzt werden.
Der Bedarf ergibt sich aus Kosten für Sicherheitsdienste, Reinigungsleistungen, Verpflegung sowie Containerkosten für die Harkortschule. Hintergrund der Antragstellung ist, dass bei der ursprünglichen Haushaltsplanung im Mai 2015 die Nutzung städtischer Einrichtungen wie die Harkortschule, das Jugendzentrum Deininghausen oder Turnhallen als Unterkünfte noch nicht feststand. Infolgedessen wurden Aufwendungen für Sicherheit und Reinigung nicht berücksichtigt.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs ist durch eine erhöhte Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2016 gesichert. Die Deckung erfolgt über die entsprechenden Buchungsstellen im Ergebnis- und Finanzplan der Landeszuweisungen. Eine vorangegangene Dringlichkeitsentscheidung im Februar 2016 hatte bereits Mittel in Höhe von 282.600 Euro für den Zeitraum von Februar bis März 2016 bereitgestellt.
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- 13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.2016 gem. § 60, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“; hier: Integration und Bildung für Flüchtlinge in der Europastadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/091 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10. März 2016 beschlossen. Diese Entscheidung bezieht sich auf die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Damit wird dem Projektantrag „Integration und Bildung für Flüchtlinge in der Europastadt Castrop-Rauxel“ zugestimmt, der am 19. Februar 2016 eingereicht wurde.
Das Projekt umfasst zwei konkrete Maßnahmen: den Bildungscampus „Leo-Campus“ im Bereich zwischen Widumer Tor und Leonhardstraße sowie das Quartiersmanagement und die Flüchtlingsbetreuung in Deininghausen. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 1.184.000 Euro. Davon sind 920.000 Euro als investive Mittel für das Jahr 2017 vorgesehen, während die konsumtiven Mittel mit jeweils 132.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 kalkuliert sind.
Bei einer erwarteten Landesförderung von 90 Prozent beläuft sich die Zuwendung auf 1.065.600 Euro, wodurch ein städtischer Eigenanteil von 118.400 Euro verbleibt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt werden. Die Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da die Fristen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine reguläre Beratung im Rat vor der Antragstellung nicht zuließen.
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- 14Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle 54.01/0519.785800 „Sanierung Marktplatz Castrop“ (bewirtschaftete Fläche)Zur Vorlage · 2016/093 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 Euro für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche des Marktplatzes gebeten. Im Zuge der laufenden Tiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Schottertragschicht im Bereich der Zisterne ungleichmäßig stark ausgeprägt ist und an mehreren Stellen nicht die erforderliche Tragfähigkeit für den geplanten Ausbau aufweist. Um die Standsicherheit zu gewährleisten, ist das Aufnehmen des vorhandenen Schotters sowie der Einbau einer Unterbauverstärkung und eines Geotextils notwendig. Ein entsprechendes Nachtragsangebot der Firma Beckmann liegt vor.
Die zusätzliche Finanzierung soll den Baufortschritt ohne zeitliche Verzögerungen ermöglichen. Die Deckung der 65.000 Euro erfolgt zu 90 Prozent aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) und zu 10 Prozent aus eigenen Mitteln der Stadt. Diese Mittel werden aus der Maßnahme „Kurvenentschärfung Cottenburgstraße/Westhofenstraße“ umgeschichtet, da diese aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht nach den Bestimmungen des KInvFöG gefördert werden kann.
Der Gesamthaushalt für die Sanierung des Marktplatzes erhöht sich durch diesen Beschlag auf insgesamt 445.000 Euro, nachdem bereits zuvor eine Erhöhung um 80.000 Euro beschlossen wurde. Vor der Inanspruchnahme der Mittel ist die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
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- 15Antrag der Ratsfraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, FDP und DIE LINKE. vom 17.03.2016 hier: Soziale Stadt HabinghorstZur Vorlage · 2016/092 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 17. März 2016 wurde eine Tischvorlage mit der Nummer 2016/092 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, FDP und DIE LINKE gemeinsam gestellt wurde, befasst sich mit dem Thema „Soziale Stadt Habinghorst“.
Die Vorlage ist im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten angesiedelt und unter der Federführung des Rates der Stadt geführt. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Über die inhaltlichen Details des Antrags sowie die genauen Beschlussmodalitäten wird auf die entsprechende Anlage verwiesen, die Bestandteil der Vorlage ist. Die Entscheidung über die weiteren Schritte im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ obliegt dem Rat.
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- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Abschluss eines Nachtragsvertrages zum bestehenden Pachtvertrag aus 2010 mit dem Verein FC Frohlindenicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich