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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/169 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel legt die wirtschaftliche Lage verschiedener Tochtergesellschaften dar. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird für das Jahr 2015 mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf über eine Million Euro gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt einen Anteil von 52 % hält, wird durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH finanziert, der die Kosten ab Oktober 2011 übernimmt. Im Bereich der LEG Wohnen NRW, mit einer Beteiligung von 3 %, belaufen sich die Mietrückstände auf 187.581 €, während eine Dividende in Höhe von 3.681,30 € beschlossen wurde.
Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH weist keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen auf. Bei den Stadtwerken Castrop-Raxxels GmbH werden zum Stand April 2016 über 2.000 Kunden in der Strom- und Gasversorgung geführt. Die WiN Emscher-Lippe GmbH, an der die Stadt 3,8 % hält, verzeichnete für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 319.680 €. Die Deckungslücke wird aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wodurch für das Jahr 2016 keine zusätzlichen Zahlungen der Stadt erforderlich sind. Die Gesellschaft setzt sich in Projekten zur Digitalisierung, zur regionalen Wirtschaftsförderung und zur Flächenentwicklung fort.
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- 3Antrag des Kinderhauses Rasselbande gGmbH Castrop-Rauxel auf Umstellung der Finanzierung zu einer vollständigen Förderung aller Plätze nach Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)Zur Vorlage · 2016/135 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Umstellung der Finanzierung für das Kinderhaus Rasselbande gGmbH beschließen. Der Antrag des Trägers sieht vor, ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 eine vollständige Förderung aller Plätze nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) umzusetzen. Bisher erfolgt die Bezuschussung lediglich für eine Dauer von 25 Stunden, während darüber hinausgehende Betreuungszeiten von den Eltern direkt an den Träger zu entrichten sind.
Hintergrund der Anfrage ist ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern sowie der Ausbau der U3-Plätze, wodurch ein höherer Bedarf an Betreuungsleistungen durch berufstätige Eltern entstanden ist. Die Umstellung auf eine KiBiz-konforme Förderung aller Plätze soll die dauerhafte Sicherung der Einrichtung gewährleisten. Das System der Flexibilität bleibt dabei erhalten, da Eltern weiterhin die Möglichkeit zur Buchung zusätzlicher Stunden über das KiBiz-Maß hinaus haben.
Die daraus resultierenden Mehraufwendungen für die Stadt hängen vom tatsächlichen Buchungsverhalten ab. Für das Jahr 2016 werden zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 11.575 Euro veranschlagt, für 2017 wird ein Betrag von 28.126 Euro erwartet. Ab 2018 wird mit einer jährlichen Steigerung der Sachaufwendungen um 3 Prozent gerechnet. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der Haushaltsplanung gesichert, da im Budget für Zuschüsse an freie Träger Mittel für unvorhersehbare Mehraufwendungen vorgesehen sind.
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- 4Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW)Zur Vorlage · 2016/176 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) vor. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Genehmigung einer angepassten Gesamtmaßnahmenliste. Dabei werden Änderungen an der im November 2015 beschlossenen Liste vorgenommen, da sich einige Vorhaben als nicht förderfähig erwiesen oder aufgrund fehlender Kapazitäten sowie technischer Erfordernisse als nicht umsetzbar herausgestellt haben.
Im Rahmen der Vorlage werden spezifische Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2016 beantragt. Für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche am Marktplatz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 48.000 € vorgesehen, die durch Mehreinzahlungen aus dem Energiefonds und aus KInvFöG-Landeszuwendungen sowie durch Minderaufwendungen bei einer Tageseinrichtung gedeckt werden sollen. Für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße wird ein Mehraufwand von 180.000 € veranschlagt, welcher durch KInvFöG-Mittel und Mittel aus der Straßenunterhaltung finanziert wird.
Des Weiteren werden Mehrausgaben für die Sanierung von Fenstern und Türen an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Höhe von 35.000 € sowie für Betriebsvorrichtungen am Kindergarten Swabedoo in Höhe von 72.000 € beantragt. Die Finanzierung erfolgt hierbei durch Landeszuwendungen, Mittel aus dem Energiefonds sowie durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Parkplatzsanierung der Cottenburgschule. Die angepasste Liste weist weiterhin eine Überzeichnung von rund 280.000 € auf.
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- 5Konzept für die Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/165 ein Konzept für die Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, durch die Festlegung spezifischer Standorte Verschmutzungen durch unsachgemäß abgelagerte Abfälle zu vermeiden und die Sicherheit sowie die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Das Konzept sieht vor, die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf eine Liste von 54 festgelegten Standorten zu beschränken. Dabei sollen primär bestehende Wertstoffinseln, an denen bereits Altglas- oder Altpapiercontainer stehen, genutzt werden, um eine Bündelung der Sammelstellen zu erreichen und das Stadtbild zu schonen. Insgesamt sollen im Stadtgebiet 77 Container aufgestellt werden, um eine flächendeckende Sammlung zu ermöglichen und eine Überfüllung in dicht besiedelten Bereichen zu verhindern.
Die Verwaltung strebt an, Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer künftig nur noch an einen verantwortlichen Anbieter zu erteilen. Durch die Konzentration auf vordefinierte Plätze sollen zudem Lärmemissionen und Beeinträchtigungen für Anwohner minimiert werden. Die Vorlage dient als ermessenslenkende Vorgabe für die zuständige Behörde bei der Entscheidung über Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum.
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- 6Öffnung Lange Straße Prüfauftrag mit Ratsbeschluss vom 19.05.2016Zur Vorlage · 2016/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Prüfauftrags des Rates untersucht, welche Möglichkeiten eine Öffnung der Länge Straße in Richtung der B235 Habinghorster Straße bietet. Derzeit ist die Einfahrt durch Verkehrszeichen beschränkt, sodass lediglich Busse der Linien 480, 482 und NE11 die Straße nutzen können.
Ein Bericht der Verwaltung zeigt auf, dass eine Öffnung für den Individualverkehr nur durch eine vollständige Einbindung der Zufahrt in die bestehende Signalanlage des Knotenpunktes möglich ist. Dies würde bauliche Anpassungen der Straßengeometrie, die Erweiterung der Signalanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien und Entwässerungsschächten erfordern. Zudem müssten Mauerscheiben entfernt und die Verkehrsführung an der B235 angepasst werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Haltestelle „Habinghorster Straße“: Da Busse im Haltestellenbereich den Verkehrsfluss behindern könnten und die Sicht auf die Signalanlage durch wartende Fahrzeuge eingeschränkt werden könnte, ist eine Umplanung der Haltestelle notwendig.
Finanziell wird die Umsetzung auf etwa 190.000 Euro geschätzt, wobei allein die Verlegung der Haltestelle rund 77.000 Euro kosten würde. Für die Erweiterung oder den Neubau der Signalanlage sind weitere Kosten zwischen 42.000 und 72.000 Euro zu erwarten. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund der Mittelbindungsfrist der Stadterneuerung Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, falls die Aufenthaltsqualität oder die Verkehrsbelastung im verkehrsberuhigten Bereich negativ beeinflusst wird. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten könnte zur Klärung der Rückzahlungsforderungen beitragen.
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- 6.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 07.04.2016; Öffnung der Lange Straße für den PKW VerkehrZur Vorlage · 2016/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/099 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 7. April 2016 bezüglich der Öffnung der Lange Straße für den Personenkraftwagenverkehr. Der Antrag wurde im Rahmen der Rechts- und Ratsangelegenheiten zur Beratung vorgelegt.
Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Rat der Stadt am 28. April 2016 vor. Im weiteren Verlauf ist die Beratung in den Betriebsausschüssen 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen. Eine erneute Beratung im Rat der Stadt ist für die Termine am 19. Mai 2016 und am 30. Juni 2016 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 Planbereich "Gastronomie an der Grutholzallee" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/138 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2016/138 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Entscheidung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 für den Bereich „Gastronomie an der Grutholzallee“ gebeten. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,8 Hektar im Stadtteil Rauxel, östlich der B 235 und nördlich der Grutholzallee. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Systemgastronomiebetriebs, da das Grundstück derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Die Planung sieht ein eingeschossiges Restaurantgebäude mit Terrassenflächen sowie einen Parkplatz für circa 130 Fahrzeuge vor. Die Erschließung erfolgt über eine Zufahrt von der Grutholzallee. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem die Renaturierung eines verrohrten Bachlaufs im westlichen Bereich des Plangebiets vorgesehen.
Gutachten zur Verkehrsbelastung gehen davon aus, dass die zusätzliche Verkehrsmenge von etwa 500 Kfz-Fahrten pro Tag an den Knotenpunkten leistungsfähig abgewickelt werden kann. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass die Grenzwerte der TA Lärm im Wesentlichen eingehalten werden. Für den Artenschutz sind Fäll- und Rodungsarbeiten auf den Zeitraum von Oktober bis Februar zu beschränken, um Fledermäuse zu schützen. Die Entwässerung des Gebiets soll über ein Trennsystem erfolgen, wobei das Niederschlagswasser in den zu renaturierenden Bachlauf geleitet wird. Die Kosten für das Planverfahren werden vom Vorhabenträger getragen. Der Beschlussvorschlag sieht die Berücksichtigung der Stellungnahmen sowie die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung vor.
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Hauptdokument|20160603105428|20160603105823|20160603105512|20160603105521|20160603105534|20160603105657|20160603105723|20160603105738|20160603105753|20160603105810
- 8Bebauungsplan Nr. 225 Planbereich "Kleine Lönsstraße" - ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) - hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/147 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 225 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ in Castrop. Hintergrund des Verfahrens ist ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan aufgrund formeller und materieller Fehler für unwirksam erklärt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,3 Hektar im Ortsteil Castrop, angrenzend an den Altstadtring und die Herner Straße. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels, um die zentrale Versorgung im Hauptzentrum der Altstadt zu sichern. Dabei soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben auf Sortimente beschränkt werden, die keine Zentren- oder Nahversorgungsrelevanz besitzen. Die Planung stützt sich dabei auf das bestehende Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt.
Der vorliegende Bebauungsplan ist als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB konzipiert und enthält Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen von Behörden sowie der Öffentlichkeit ein, die unter anderem Leitungsrechte, Eingriffsregelungen und die Einzelhandelssteuerung thematisieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden. Nach der Ausfertigung durch den Bürgermeister soll der Plan rückwirkend zum 21. Dezember 2013 in Kraft treten.
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Hauptdokument|20160527081404|20160527081415|20160531115009|20160531115025|20160531115041|20160601075125
- 9Antrag der CDU-Fraktion vom 08.06.2016; hier: Einsetzung Umlegungsausschuss Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 10Nachtrag zur Sitzungsvorlage Nr. 2014/360 - Berufung und Entsendung je eines Vertreters und eines persönlichen Stellvertreters als Sachkundige EinwohnerZur Vorlage · 2016/142 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die personelle Neubesetzung eines Sitz der sachkundigen Einwohner im Umweltausschuss beraten. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt eines bisherigen Vertreters des BürgerSolar Castrop-Rauxel e. V., welcher sein Amt im Mai 2016 niedergelegt hat.
Im Rahmen der Sitzung soll der Rat den Rücktritt des bisherigen sachkundigen Einwohners zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Berufung und Entsendung eines neuen Vertreters für den BürgerSolar Castrop-Rauxel e. V. vorgeschlagen. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, die Nachfolge durch einen neuen Vertreter zu besetzen, der den Status eines sachkundigen Einwohners gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW erhält.
Die Entscheidung bezieht sich auf die im November 2014 beschlossene Regelung, Vertreter und persönliche Stellvertreter aus verschiedenen Meldungen als beratende sachkundige Einwohner in den Umweltausschuss zu entsenden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Umweltausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung zur Neubesetzung ausgesprochen.
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- 11Zwischenbericht zum "Lokalen Aktionsplan Inklusion" der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Zwischenbericht zum „Lokalen Aktionsplan Inklusion“ zur Kenntnis genommen. Die Vorlage dokumentiert den aktuellen Stand eines Projekts, das seit Oktober 2014 in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der Technischen Universität Dortmund durchgeführt wird. Ziel des Plans ist die wissenschaftliche Untersuchung inklusiver Lebensbereiche sowie die Erstellung eines konkreten Handlungskonzepts, das auch die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes umfasst.
Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen Kultur und Freizeit, Arbeitswelt und Mobilität, Wohnen und Versorgung sowie Schule, Bildung und lebenslanges Lernen gebildet. Zudem führten Studierende der Universität Dortmund Projektgruppen durch, die durch Interviews und Veranstaltungen wie einen Aktionstag oder ein „World Café“ die Bedarfe der Bürger ermittelten. Ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen Arbeit war die Erhebung von 56 Interviews mit Menschen mit Behinderungen, um die Ergebnisse in den Aktionsplan einfließen zu lassen.
Die Arbeitsgruppe Kultur und Freizeit hat bereits praktische Maßnahmen wie eine inklusive Disco und einen Gebärdensprachkurs initiiert. Für die Zukunft wurden Forderungen nach barrierefreien Veranstaltungsräumen, mobilen Rampen, einer Inklusionskoordinationsstelle sowie der barrierefreien Gestaltung von Sportstätten und Sanitärräumen formuliert. Die abschließende Erstellung des Aktionsplans ist für die Zeit nach Ende der Projektphase im Oktober 2016 vorgesehen.
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- 12Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2016 hier: Umbesetzung Aufsichtsrat Forum GmbHZur Vorlage · 2016/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/151 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Mai 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Umbesetzung des Aufsichtsrats der Forum GmbH.
Die Vorlage wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. Juni 2016 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 13Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.06.2016 Hier: Ausschussumbesetzung B3Zur Vorlage · 2016/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/172 befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses B3. Der Antrag wurde von der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 13. Juni 2016 gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. Juni 2016 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 14Antrag der Ratsfraktion Die Linke vom 14.06.2016 Hier: Kostenloser Eintritt in städtische Bäder für CAS-PASS-InhaberZur Vorlage · 2016/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Datum vom 14. Juni 2016 einen Antrag in die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines kostenlosen Eintritts in die städtischen Bäder für Inhaber des CAS-PASS.
Der Antrag wurde als Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/173 zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 30. Juni 2016 vorgelegt. In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 15Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von 213.703,34 €Zur Vorlage · 2016/179 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 213.703,34 Euro entscheiden. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag im Ergebnisplan der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung bereitzustellen sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan zu veranlassen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Weiterleitung von Landesmitteln an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Das Landesjugendamt hat weitere Zuwendungen für Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen bewilligt. Diese Angebote richten sich an niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen. Da die Summe der bewilligten Mittel die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da die Mittel aus zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen von Dritten stammen, entstehen für den städtischen Haushalt keine dauerhaften Belastungen, da sich Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen ausgleichen. Die Deckung des Mehraufwandes wird durch die entsprechenden Buchungsstellen für Landeszuweisungen sichergestellt.
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- 16Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2016/181 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubesetzung von zwei beratenden Mitgliedschaften im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung an. Die Tischvorlage 2016/181 regelt die personellen Veränderungen, die sich aus Neuwahlen im Stadtjugendring sowie personellen Wechseln bei der Vertretung der Evangelischen Kirche ergeben haben.
Nach den durchgeführten Neuwahlen im Stadtjugendring wird der neue Vorsitzende des Stadtjugendrings als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Er löst in dieser Funktion das bisherige Mitglied ab. Da der bisherige Stellvertreter des Stadtjugendrings nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein neuer Stellvertreter erst nach der nächsten Jahreshauptversammlung im Dezember benannt.
Gleichzeitig wird die Vertretung der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss neu besetzt. Da der bisherige Stellvertreter der Kirche nun die Funktion als ordentliches Mitglied für den Stadtjugendring übernimmt, entsendet der Kirchenkreis eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen für die jeweiligen Funktionen wählt. Die Grundlage für diese Wahl bildet die Satzung für das Jugendamt, nach der der Rat für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zuständig ist. Die Neubesetzungen haben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17Anfragen der Ratsmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land NRW (LPVG NW)nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich