Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
- 3Dezernatsverteilung nach Aufnahme des/der Sozialdezernenten/tinZur Vorlage · 2016/224 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/224 der Hauptverwaltung sieht eine Neuregelung der Dezernatsverteilung in der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel vor. Hintergrund ist die Wahl und Dienstaufnahme einer neuen Sozialdezernentin bzw. eines neuen Sozialdezernenten für den Betrieb 2, wie im Rahmen der Ratssitzung am 6. Oktober 2016 vorgesehen ist.
Gemäß § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird dem Rat vorgeschlagen, die Geschäftsverteilung der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister neu festzulegen. Diese Anpassung folgt auf die vorläufige Änderung der Zuständigkeiten, die durch den Eintritt in die Freistellungsphase einer bisherigen Beigeordneten entstanden war.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bereiche Kinder, Jugend und Schule, das Jobcenter, das Soziale sowie das Zentrum Frau in Beruf und Technik künftig dem neuen Sozialdezernat zugeordnet werden. Zudem wird die Fachstelle Asyl aus dem Bereich Soziales herausgelöst und als eigenständiger Bereich dem Sozialdezernat zugeteilt. Im Gegenzug werden die Bereiche Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie die Gleichstellung als Stabstellen dem Bürgermeister zugeordnet. Auch die Rechts- und Ratsangelegenheiten sollen künftig als Stabstelle beim Bürgermeister geführt werden. Laut Vorlage ergeben sich aus dieser Umstrukturierung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Wahl eines / einer Beigeordneten als Sozialderzernent/inZur Vorlage · 2016/220 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/220 der Hauptverwaltung sieht die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten für das Sozialdezernat vor. Die Stelle ist seit dem 2. September 2016 vakant, nachdem die vorherige Stelleninhaberin in den Ruhestand getreten ist. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel ist die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf drei begrenzt.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, die gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, sind 18 Bewerbungen eingegangen. Den Fraktionen wurden die Qualifikationen und beruflichen Werdegänge der Bewerber zur Einsicht vorgelegt. Den Fraktionen wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, Vorstellungsgespräche mit vier ausgewählten Bewerberinnen oder Bewerbern zu führen, um die fachlichen Voraussetzungen und die erforderliche Erfahrung zu prüfen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zu wählen. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die monatliche Aufwandsentschädigung richtet sich nach den zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Personalbudget vorhanden, und die Wahl hat keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Wahl erfolgt öffentlich und erfordert mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2016 - Stand 30.06.2016Zur Vorlage · 2016/189 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/189 enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 mit dem Stand vom 30. Juni 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 26. November 2015 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2016 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Bezirksregierung Münster am 23. März 2016 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans erforderlich. Die Vorlage erläutert zudem, dass der Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans im laufenden Haushaltsjahr der Bezirksregierung Münster bis spätestens zum 31. Juli vorzulegen ist. Der vorliegende Bericht, der der Bezirksregierung zum 31. Juli 2016 inklusive der entsprechenden Anlagen vorliegt, wird dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 zum Stand 30. Juni 2016 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss als federführendes Gremium erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160824083137|20160824083141|20160824083145|20160824083150|20160824083154
- 6Änderungen im Umsatzsteuerrecht (§ 2b Umsatzsteuergesetz)Zur Vorlage · 2016/222 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/222 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Änderungen im Umsatzsteuerrecht durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Neuregelung bestimmt die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu und ist grundsätzlich ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Optionserklärung abgibt. Damit kann die Stadt die Anwendung der alten Regelung nach § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2020 aufrechterhalten. Diese Erklärung muss für das gesamte Unternehmen einheitlich abgegeben werden und ist bis zum 31. Dezember 2016 einzureichen. Ein Widerruf der Option ist nur zum Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres möglich.
Hintergrund der Vorlage ist die Unsicherheit über die finanziellen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Nach dem neuen Recht könnten Tätigkeiten auf privatrechtlicher Basis, wie etwa der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, umsatzsteuerpflichtig werden. Auch öffentlich-rechtliche Tätigkeiten könnten bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen der Steuerpflicht unterliegen. Da die abschließende steuerliche Bewertung der verschiedenen Verwaltungsbereiche durch die zuständige Fachabteilung und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch andauert, dient die Option dazu, die Entscheidung über die künftige Besteuerung zeitlich nach hinten zu verschieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von weiteren 35.365,00 €Zur Vorlage · 2016/221 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 35.365,00 Euro entscheiden. Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Ergebnisplan sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan vor. Die Mittel sind für die Buchungsstelle vorgesehen, über die Zuschüsse aus Projektförderung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss sind neue Zuwendungen des Landesjugendamtes. Davon entfallen 4.165,00 Euro auf die Maßnahme „Nachmittagsbetreuung“ für das Jahr 2016. Zudem wurden zwei Zuwendungen in Höhe von insgesamt 31.200,00 Euro für die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten in besonderen Fällen bewilligt, die den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 abdecken.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da sich die zusätzlichen Aufwendungen und die entsprechenden Erträge sowie Einzahlungen ausgleichen, entstehen keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro bereits durch einen vorherigen Ratsbeschluss vom 30. Juni 2016 überschritten wurde, ist für die erneute Bereitstellung dieser Mittel eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Verwaltung plant, die Landeszuwendungen im Oktober bzw. Dezember 2016 zu vereinnahmen und die Beträge anschließend an die ausführenden Träger weiterzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege) in Höhe von 120.000 EuroZur Vorlage · 2016/237 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/237 sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro für die Kosten der Tagespflege vor. Laut der Verwaltung reichen die für das Jahr 2016 bereits bereitgestellten Mittel nicht aus, um den prognostizierten Finanzmehrbedarf bis zum Jahresende zu decken. Hintergrund für diesen Bedarf ist ein steigender Bedarf an Tagespflegeplätzen, der mit einer hohen Anzahl an fehlenden Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen begründet wird.
Nach einer Neukalkulation der aktuellen Belegungszahlen beläuft sich der gesamte Auszahlungsbedarf für das Jahr 2016 auf 910.000 Euro, während der ursprüngliche Haushaltsansatz bei 790.000 Euro lag.
Der Beschlussvorschlag sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Ergebnisplan sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan vor. Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen erfolgen. Konkret sind Mittel in Höhe von 30.000 Euro aus dem Bereich der Individualmaßnahmen sowie 90.000 Euro aus den laufenden Kosten in Mutter/Kind-Einrichtungen vorzusehen. Die entsprechenden Anpassungen in den korrespondierenden Buchungsstellen des Finanzplans sind ebenfalls vorgesehen. Die Maßnahme wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.08.504100 (Beihilfen)Zur Vorlage · 2016/213 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zu beantragen. Konkret geht es um eine Erhöhung der Mittel bei der Buchungsstelle für Beihilfen in Höhe von 305.710 Euro im Ergebnisplan sowie um den entsprechenden Betrag im Finanzplan.
Hintergrund der Vorlage ist der jährliche Beihilfeaufwand der Stadt. Als Dienstherr trägt die Stadt die Kosten für krankheitsbedingte Aufwendungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger, sofern diese nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Da die genauen Kosten im Vorfeld nicht exakt kalkulierbar sind, orientiert sich die Veranschlagung an den Anforderungen der Versorgungskasse aus dem Vorjahr.
Im laufenden Jahr wurden neben den monatlichen Abschlägen bereits zwei Sonderzahlungen geleistet, wodurch der bisherige Bedarf die ursprüngliche Veranschlagung übersteigen wird. Der voraussichtliche Gesamtbedarf bis zum Jahresende wird auf über 1,77 Millionen Euro geschätzt, was einen zusätzlichen Mittelbedarf von rund 305.710 Euro zur Folge hat.
Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch vorhandene Haushaltsmittel erfolgen. Diese stammen aus Erstattungen und Rückzahlungen von zu viel gezahlten Sanierungsgeldern aus Vorjahren im Bereich der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten. Da die Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15.08.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01.549210125 konsumtiver Aufwand „Schadenersatz für Baumaßnahmen Sanierung Marktplatz“Zur Vorlage · 2016/240 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/240 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15. August 2016 sowie der Kenntnisnahme weiterer Mittelbereitstellungen im Rahmen der Sanierung des Marktplatzes. Der Rat der Stadt soll die Entscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitglieds gemäß der Gemeindeordnung NRW bestätigen.
Im Rahmen dieser Entscheidung werden für den Haushalt 2016 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 90.000 Euro auf der Buchungsstelle für Schadenersatz im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur Sanierung des Marktplatzes bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Buchungsstelle für Zinsen aus Kassenkrediten. Die entsprechenden Auszahlungsmittel werden im Finanzplan der entsprechenden Buchungsstelle hinterlegt.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt darüber informiert, dass eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 Euro für den konsumtiven Aufwand der Sanierung des Marktplatzes auf nicht bewirtschafteten Flächen, die als Bodendenkmal eingestuft sind, erfolgt. Die Bereitstellung der Auszahlungsmittel ist ebenfalls im Finanzplan vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahmen ist eine bodenkundliche Dokumentation im Bereich der Marktplatzumgestaltung, die seit der 30. Kalenderwoche des Jahres 2016 unter Begleitung des Landschaftsverbandes Münster und unter Einbindung eines externen Gutachters durchgeführt wird. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1Zur Vorlage · 2016/217 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 über die Neubesetzung des Schiedsamtes für den Bezirk 1, welcher die Ortsteile Henrichenburg und Ickern umfasst. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson für diesen Bezirk. Die bisherige Amtsinhaberin hatte beim zuständigen Amtsgericht ein Gesuch auf Entlassung aus dem Schiedsamt sowie auf Billigung der beabsichtigten Niederlegung des Amtes gestellt, welches vom Amtsgericht bewilligt wurde.
Als Nachfolger wurde ein Kandidat vorgeschlagen, der bereits im Vorjahr sein Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes bekundet hatte. Nach einem persönlichen Gespräch und der schriftlichen Einverständniserklärung des Bewerbers liegt dem Rat nun ein entsprechender Beschlussvorschlag vor. Die Wahl der neuen Schiedsperson ist für eine Amtszeit von fünf Jahren vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Antrag Ratsfraktion DIE LINKE vom 19.09.2016_VHS Gebühren senkenZur Vorlage · 2016/230 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/230 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE, der am 19. September 2016 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Senkung der Gebühren für die Volkshochschule (VHS).
Der Antrag wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten eingeordnet und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 6. Oktober 2016 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Antrag Ratsfraktion DIE LINKE vom 19.09.2016_Einrichtung eines Modellprojektes BürgerticketZur Vorlage · 2016/231 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/231 befasst sich mit dem Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 19. September 2016. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Modellprojektes unter dem Namen Bürgerticket.
Die Vorlage wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 6. Oktober 2016 vorgesehen. In der vorliegenden Dokumentation wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Bezüglich der weiteren Auswirkungen wird auf den Sachverhalt verwiesen. Der Beschlussvorschlag ist in einer separaten Anlage zu der Sitzungsvorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Antrag SPD Fraktion vom 20.09.2016_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2016/238 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/238 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion am 20. September 2016 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 6. Oktober 2016 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung der Ausschussbesetzungen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Änderungen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Antrag Ratsfraktion DIE LINKE vom 21.09.2016_Gründung einer kommunalen WohnungsbaugesellschaftZur Vorlage · 2016/239 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/239 befasst sich mit dem Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 21. September 2016, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Das Dokument wurde im Rahmen der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 6. Oktober 2016.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird festgehalten, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung besteht. Die in der Vorlage enthaltenen Details zu den Auswirkungen auf den Haushalt verweisen auf den Sachverhalt. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Soziale Stadt Habinghorst hier: FassadenprogrammZur Vorlage · 2016/244 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Fassadenprogramm im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 30. September 2016 zu beenden. Grund für diesen Vorschlag ist die geringe Resonanz auf die im August 2015 beschlossene Richtlinie zur Gestaltung von Hausflächen. Im laufenden Jahr 2016 konnten bislang lediglich vier Maßnahmen abgerechnet werden. Förderanträge, die nach dem Stichtag eingehen, haben nach der Beendigung keinen Anspruch mehr auf eine Förderung nach der bestehenden Richtlinie.
Die Verwaltung schlägt vor, die durch die Aufgabe des Fassadenprogramms freiwerdenden Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 für die Weiterführung der Stadtteilarbeit einzusetzen. Konkret sollen die Mittel für das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds sowie die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Da das Programm „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 31. Dezember 2016 endet, ist eine Sicherung der Finanzierung für das Folgejahr erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Minister sowie der Bezirksregierung Münster stehen für die Fortführung der Stadtteilarbeit im Jahr 2017 ausreichende Fördergelder des Landes zur Verfügung, sofern die ursprünglichen Fördersummen genutzt werden. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 29.800 Euro soll durch den Verzicht auf das Fassadenprogramm erfolgen. Eine abschließende Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2017.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160929110952|20160929105811|20160929111236|20160929105736
- 17Antrag der FDP-Fraktion vom 06.10.2016 hier: Antrag auf Ausschussumbesetzung / JHAZur Vorlage · 2016/249 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt am 6. Oktober 2016 eine Tischvorlage mit der Nummer 2016/249 vorgelegt. Der Antrag der Fraktion befasst sich mit der Umbesetzung des Ausschusses für Justiz, Heimat und Angelegenheiten (JHA).
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Ausschussmitglieder ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Anfragen der Ratsmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2015nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich