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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2018/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt wird die Vorlage 2018/194 zur Rechenschaftslegung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW.
Die Prüfung der Einkünfte unterscheidet zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und Tätigkeiten, die als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst oder als sonstige Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen in Gremien, die aufgrund der Amtsträgerschaft ausgeübt werden, wie etwa in Beiräten oder Aufsichtsräten mit kommunaler Beteiligung, sind dem Hauptamt zuzurechnen und der Stadt zu erstatten. Im Jahr 2017 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 1.975,56 Euro. Davon wurden Beträge in Höhe von 625,56 Euro bereits an die Stadtkasse erstattet, sodass ein Restbetrag von 1.350,00 Euro zur Erstattung aussteht.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, etwa durch die Mitgliedschaft in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse oder im Rat der Emschergenossenschaft, wurden mit insgesamt 4.920,00 Euro beziffert. Da diese Beträge die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Sonstige Nebentätigkeiten beliefen sich auf 40,00 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die dafür erzielten Vergütungen des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2017 zur Kenntnis nimmt.
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- 3Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2018 - Stand 30.06.2018 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2018/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/157 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2018 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2018. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht, der gegenüber der Bezirksregierung Münster erstattet wurde, zur Kenntnis nehmen.
Grundlage für die Vorlage ist der im November 2017 beschlossene und im März 2018 von der Bezirksregierung Münster genehmigte Haushaltssanierungsplan 2018 bis 2021. Gemäß den Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine Vorlage zur Genehmigung beim zuständigen Landesamt vor dem Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres vorgesehen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht über die Umsetzung des Plans zum Stand des 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres spätestens bis zum 31. Juli der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung hat den Bericht inklusive der Anlagen bereits am 12. Juli 2018 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht und legt diesen nun dem Rat vor. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf die Vorlagen zum Finanzcontrolling verwiesen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Hauptdokument|20180907122326|20180907122333|20180907122341|20180907122353|20180907122400|20180907122418
- 4Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.08.2018Zur Vorlage · 2018/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/168 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. August 2018 legt die aktuellen Entwicklungen der Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte dar. Die Fachbereiche meldeten Verschlechterungen in den Teilergebnisrechnungen in Höhe von insgesamt 527.87ungen 879 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Verschlechterungen von 305.693 Euro prognostiziert wurden.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personalaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wird von einer Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen um 3,19 Prozent ausgegangen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 Euro für den Haushalt 2018 zur Folge hat.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) wird eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung in Höhe von 2.046.416 Euro ausgewiesen. Diese resultiert primär aus Erstattungen des Kreises SGB II, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuerbeteiligung, während gleichzeitig Mindererträge bei der Gewerbesteuer verzeichnet werden.
Weitere finanzielle Veränderungen zeigen sich in verschiedenen Betriebsbereichen. Bei den Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04) wird eine Verschlechterung von 1.598.800 Euro prognostiziert, bedingt durch geringere Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien (Produktgruppe 36.04) werden Mehraufwendungen von 1.022.500 Euro erwartet, insbesondere durch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Demgegenüber stehen positive Entwicklungen im Immobilienmanagement sowie bei den Bädeentgelten.
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- 5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2018/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/158 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die am 27. Juli 2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH.
Die Stadt Castrop-Rauxel hält einen Anteil von 3 % an der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die restlichen Anteile werden von der LEG NRW GmbH mit 94 % und der Sparkasse Vest Recklinghausen mit 3 % gehalten. Nach der Niederlegung des Ratsmandats des bisherigen Vertreters im November 2017 wurde die Nachbesetzung notwendig.
Die Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Ersten Beigeordneten sowie ein Ratsmitglied getroffen wurde, sieht die Wahl eines neuen Vertreters vor, um die Rechte der Stadt als Gesellschafterin wahrzunehmen. Dies war insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung des Jahresabschlusses 2017 erforderlich, die bis zum 31. August 2018 erfolgen muss. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH umfasst der Aufgabenbereich der Gesellschafter unter anderem die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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- 6Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte am Rathaus, Europaplatz 1, 44575 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/159 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Übernahme der Trägeranteile für die neu zu errichtende Kindertagesstätte am Rathaus ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 beschließen. Der Antrag geht vom Evangelischen Kirchenkreis Herne aus, der die Trägerschaft für die Einrichtung mit vier Gruppen übernimmt.
Nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes erhält der kirchliche Träger eine Förderung in Höhe von 88 Prozent der Kindpauschalen. Der Kirchenkreis beantragt, dass die Stadt die verbleibenden 12 Prozent der Pauschalen übernimmt, da die erforderlichen Mittel für diese Trägeranteile nicht selbst aufgebracht werden können.
Mit dieser Übernahme sind Mehrkosten von etwa 75.215 Euro für ein Kindergartenjahr verbunden. Die genaue Höhe der Kosten hängt von den gewählten Betreuungszeiten der Eltern ab. Die zusätzlichen Ausgaben wurden bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert ist. Eine Alternative zur Übernahme der Anteile wird im Dokument nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt geleitet.
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- 7Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte am Meisenweg/Heimstraße, 44581 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/160 befasst sich mit der Finanzierung der Trägeranteile für die neu zu errichtende Kindertagesstätte am Meisenweg/Heimstraße in Castrop-Rauxel. Der Caritasverband der Stadt Castrop-Rauxel e. V. hat am 19. Juli 2018 beantragt, dass die Stadt die Trägeranteile ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 übernimmt. Die Einrichtung, die über fünf Gruppen verfügen wird, wird als kirchlicher Träger gemäß den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes mit 88 Prozent der Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale gefördert. Der Verband beantragt die Übernahme der verbleibenden 12 Prozent der Kindpauschalen und der Mietpauschalen, da die Mittel für diese Anteile nicht selbst aufgebracht werden können.
Mit der Übernahme der Trägeranteile sind jährliche Mehrkosten von etwa 105.537 Euro verbunden, wobei die genaue Höhe von den gewählten Betreuungszeiten der Eltern abhängt. Die zusätzlichen Kosten wurden bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 berücksichtigt. Die Verwaltung führt aus, dass keine Alternative zur Übernahme der Anteile besteht und verweist auf eine bereits bestehende vergleichbare Regelung für eine andere Einrichtung des Trägers. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Übernahme der Trägeranteile für die Einrichtung am Meisenweg/Heimstraße ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 beschließt. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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- 8Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.533407 (Laufende Leistungen Vollzeitpflege Volljährige), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) sowie 36.04.533515 (Laufende Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern)Zur Vorlage · 2018/195 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/195 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich der Hilfen zur Erziehung beantragt. Hintergrund der Anfrage ist ein gestiegener Bedarf, der auf eine Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist, welche im Vorfeld nicht absehbar war. Um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bis voraussichtlich November 2018 zu gewährleisten, werden zusätzliche Mittel in der Gesamthöhe von 434.000 Euro benötigt.
Die beantragten Beträge verteilen sich auf vier spezifische Buchungsstellen im Ergebnisplan. Davon entfallen 9.000 Euro auf laufende Leistungen der Vollzeitpflege für Volljährige, 155.000 Euro auf die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, 215.000 Euro auf laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung sowie 55.000 Euro auf die laufenden Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Eltern und Kindern.
Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche erfolgen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist für diese Bereitstellung ein Beschluss des Rates erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits zuvor produktgruppeninterne Mittelübertragungen vorgenommen wurden, um den Bedarf teilweise zu decken, und dass bis zum Jahresende mit weiteren Bedarfen auf diesen Positionen zu rechnen ist.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2018 gem. § 20 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NW zur unterjährigen Änderung der KInvFöG I-Arbeitsliste gem. Ratssitzung vom 05.07.2018 (Drucksache 2018/141)Zur Vorlage · 2018/162 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 17. Juli 2018 genehmigen, die eine unterjährige Änderung der Arbeitsliste des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) vorsieht. Durch die Anpassung der Liste wurden Mittel in Höhe von rund 291.000 Euro freigesetzt, die für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Im Zentrum der Vorlage steht die Neugestaltung der Bushaltestelle „Am Markt“. Ursprünglich war für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 ein Auszahlungsbetrag von 196.000 Euro vorgesehen, wobei eine anteilige Finanzierung durch einen Investitionskostenzuschuss des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 176.000 Euro geplant war. Da diese Refinanzierung durch den VRR nicht in der geplanten Höhe realisiert werden kann, soll die Maßnahme nun über Mittel des KInvFöG NRW finanziert werden. Konkret wird vorgeschlagen, die investive Einzahlung in Höhe von 176.400 Euro von der Buchungsstelle für VRR-Investitionszuwendungen auf die Buchungsstelle für Investitionszuwendungen des Landes NRW aus dem KInvFöG umzuleiten.
Die Maßnahme umfasst die Anpassung der Haltestelle Gretenkordhaus an die Anforderungen der Barrierefreiheit, einschließlich des Einbaus taktiler Elemente sowie der Anpassung der Busaufstellfläche und der Übergänge. Eine zuvor aufgehobene Ausschreibung konnte nach Sicherstellung der Finanzierung erneut durchgeführt werden, sodass ein Unternehmer für die Umsetzung der Restarbeiten bereits ermittelt wurde.
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- 10Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft/StadtentwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 2018/201 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/201 befasst sich mit der Prüfung und der geplanten Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise einer Stadtentwicklungsgesellschaft. Grundlage der Vorlage sind die Untersuchungsergebnisse eines Beraterteams von Partnerschaft Deutschland, die bereits in einer früheren Ratssitzung vorgestellt wurden.
Im Rahmen der Prüfung einer Wohnungsbaugesellschaft besteht laut der Verwaltung noch Klärungsbedarf hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen. Insbesondere die notwendige Ausstattung der Gesellschaft mit rund 8,5 Millionen Euro Eigenkapital aus dem kommunalen Haushalt bedarf einer weiteren Untersuchung, um potenzielle langfristige Auswirkungen auf den Haushalt zu bewerten. Zudem sollen die Möglichkeiten zur Förderung der Gründung im Rahmen der Bundeskoalitionsvereinbarung verifiziert werden.
Parallel dazu hat die Verwaltung einen Austausch mit der Sparkasse Vest über die Funktionsweise von Stadtentwicklungsgesellschaften in den Nachbarstädten Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick geführt. Ein entsprechendes Modell, bei dem die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin und die Sparkasse Vest als Mitgesellschafterin agiert, wird als kurzfristig umsetzbare Alternative ohne erhebliche Haushaltsbelastungen betrachtet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur abschließenden Entscheidungsvorbereitung für eine Wohnungsbaugesellschaft die notwendigen Schritte zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft gemeinsam mit der Sparkasse Vest einzuleiten.
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- 11Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0638.785800 „Straßenbaumaßnahme Hochstr. inkl. barrierefreier Herrichtung von Bushaltestellen“ in Höhe von 25.000 € (investiv)Zur Vorlage · 2018/208 · Tischvorlage
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Im Rahmen der Tischvorlage 2018/208 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 vorgeschlagen. Konkret geht es um eine Summe von 25.000 Euro für die Buchungsstelle „Straßenbaumaßnahme Hochstr. inkl. barrierefreier Herrichtung von Bushaltestellen“. Die Maßnahme dient der Verbesserung des baulichen Zustandes sowie der barrierefreien Ertüchtigung der Gehwege und Bushaltestellen in der Hochstraße.
Die Umsetzung der Bauarbeiten erfolgt auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung, deren Angebotssumme sich auf etwa 605.000 Euro beläuft. Die Abrechnung der Gesamtkosten verteilt sich auf drei verschiedene Buchungsstellen, welche die Deckensanierung, den Austausch von Schachtdeckeln sowie die barrierefreien Gehwege umfassen. Da die Kosten für die barrierefreien Gehwege mit 225.000 Euro den im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) für das Jahr 2018 vorgesehenen Betrag von 200.000 Euro überschreiten, entsteht ein zusätzlicher Mittelbedarf.
Die Deckung der beantragten 25.000 Euro soll zu 90 Prozent durch Mittel des KInvFöG in Höhe von 22.500 Euro erfolgen. Die verbleibenden 10 Prozent, entsprechend 2.500 Euro, sollen aus eigenen Mitteln der Stadt Castrop-Rauxel bereitgestellt werden, die aus der Buchungsstelle für ein Bodengutachten zur Bahnunterführung Obere Münsterstraße stammen. Der Beschlussvorschlag basiert auf § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1In der Stadtverwaltung im Jahr 2017 geleistete Überstundennicht öffentlich
- 2Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuern – hier: Forderungsminderungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich