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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
- 3Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika Himmert für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2018/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/009 der Stabsstelle Gleichstellung dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Kalenderjahr 2017.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Bericht des vergangenen Jahres zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister zur Beratung in den Ausschuss und den Rat eingebracht, wobei die Sitzungstermine für die entsprechenden Gremien auf den 1. März 2018 festgesetzt wurden.
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- 4Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.711100 – Versorgungsaufwendungen für Beamte -; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2018/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 20. Dezember 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 429.157,00 Euro für die Buchungsstelle 11.08.711100, welche die Versorgungsaufwendungen für Beamte umfasst.
Die Stadt Castrop-Rauxel ist als letzter Dienstherr für die Berechnung und Zahlung der Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge zuständig, wobei die Auszahlung über die Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erfolgt. Zur Sicherstellung der Kassenliquidität wurden für das Jahr 2017 monatliche Abschläge geleistet. Nach dem Festsetzungsbescheid über die endgültigen Zahlungsverpflichtungen ergibt sich für das Jahr 2rag eine Nachforderung von 135.073,43 Euro. Zusätzlich ist der erste Abschlag für das Jahr 2018 in Höhe von 429.157,00 Euro nachzuzahlen, welcher dem Finanzplan des Jahres 2017 zuzuordnen ist.
Da die verfügbaren Mittel auf den entsprechenden Buchungsstellen für das Jahr 2017 bereits vollständig ausgeschöpft sind, entsteht ein Gesamtmehrbedarf von 564.230,43 Euro. Während die Nachforderung aus dem Vorjahr über gesperrte Mittel des Haushaltsjahres 2017 gedeckt werden kann, bedarf die Deckung des verbleibenden Betrags der Zustimmung des Rates. Die Finanzierung der Mehrauszahlung soll durch Minderauszahlungen bei den Zinsen für Kassenkredite erfolgen. Aufgrund der Fälligkeit der Abschlagszahlung wurde die Dringlichkeitsentsetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW in Anspruch genommen.
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- 5Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2017 - Stand 30.09.2017 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2018/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/017 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2017 für den Zeitraum bis zum 30. September 2017. Der Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2016 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen, welcher im März 2017 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt wurde. Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen. Diese Berichte müssen der Bezirksregierung Münster jeweils bis zum 1. Dezember vorliegen. Der Bericht dient zudem als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Landesministerien.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits zum 1. Dezember 2017 der Bezirksregierung vorgelegt wurde, zur Kenntnis vor. Es wird vorgeschlagen, den Sachstandsbericht zum Stand 30. September 2017 förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf eine separate Vorlage zum Finanzcontrolling verwiesen. Eine haushaltsmäßige Berührung der vorliegenden Vorlage ist nicht gegeben.
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Hauptdokument|20180119122353|20180119122403|20180119122410|20180119122415|20180119122422|20180119122429|20180119122436|20180122091120
- 6Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2018/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2018 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur) mit entsprechenden Anpassungen zustimmen. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorliegt, basiert auf der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, wonach Kalkulationsgrundlagen, die Erstattungsleistungen der Stadt beinhalten, der Ratszustimmung bedürfen.
Im Teilbetrieb VII, der unter anderem die Fahrbereitschaft des Oberbürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, sieht der Plan eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 358.260 € auf 315.577 € vor. Diese Anpassung erfolgt aufgrund von Vorgaben des Haushaltssanierungsplans für die jeweiligen Aufgabenbereiche.
Für den Teilbetrieb IX, der Dienstleistungen im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung umfasst, ist eine Reduzierung der veranschlagten Erstattungen von 8.073.036 € auf 6.764.268 € vorgesehen. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Höchstbeträge für die entsprechenden Leistungen und Aufwendungen. Die endgültige Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2018 enthalten und im städtischen Haushalt finanzierbar sind.
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- 7Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2018/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. Die Vorlage regelt die Fortführung von finanziellen Mitteln für verschiedene investive und konsumtive Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeindehaushaltsverordnung und der Vorgaben der Bezirksregierung Münster.
Der Beschluss umfasst mehrere Bereiche: Für investive Maßnahmen aus Vorjahren ist eine Übertragung in Höhe von 691.902,11 € vorgesehen. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.705.092,34 € übernommen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten, die systembedingt auch konsumtive Aufwendungen auslösen, wird ein Betrag von 61.517,38 € beantragt. Darüber hinaus werden konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 140.474,70 € zur Übertragung vorgeschlagen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltslage eine besonders restriktive Prüfung der Übertragungen erfolgt. Die Übertragung von konsumtiven Mitteln erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit, die Feuerwehr oder das Demenz-Café sowie bei Mitteln aus Programmen wie „Gute Schule 2020“. Die übertragenen Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2018 abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.
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- 8Dringlichkeitsentscheidung - Korrektur des Ratsbeschlusses 2017/218 'Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 36.04.525300' vom 30.11.2017Zur Vorlage · 2018/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird um die Genehmigung einer Korrektur des Ratsbeschlusses 2017/218 vom 30. November 2017 gebeten. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Deckungspositionen für die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Buchungsstelle 36.04.525300, die für Kostenerstattungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgesehen sind.
Mit dem ursprünglichen Beschluss vom Ende des Jahres 2017 wurden 175.000 Euro für diese Buchungsstelle bewilligt, wobei die Mittel aus den Positionen für sozialpädagogische Familienhilfe und Heimkosten für Volljährige stammen sollten. Aufgrund der Notwendigkeit, im Rahmen der Buchungsläufe im Dezember 2017 und Januar 2018 Mittel zurückzubuchen und durch andere Positionen zu ersetzen, ist eine Neuzusammensetzung der Deckungsposten erforderlich geworden.
Die vorliegende Korrektur sieht vor, die Verteilung der Mittel auf verschiedene Buchungsstellen anzupassen, um der aktuellen Bedarfssituation gerecht zu werden. An der Gesamtsumme der Mittelbereitstellung für die betroffene Buchungsstelle ändert sich durch diese Anpassung nichts. Da die entsprechenden Zahlungen bereits Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018 fällig waren und die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für März 2018 angesetzt war, wird die Entscheidung als Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts ergibt sich aus dieser Korrektur nicht.
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- 9Förderschule mit den Förderschwerpunkten 'Lernen', 'Emotionale und soziale Entwicklung' und „Sprache“ als Verbund ab 01.08.2018 sowie Gründung eines Teilstandortes in Oer-ErkenschwickZur Vorlage · 2018/046 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Erweiterung der Martin-Luther-King-Schule auf eine Verbundschule beschließen. Ab dem 1. August 2018 soll die Schule, die bisher den Förderschwerpunkt Lernen abdeckt, zusätzlich um die Schwerpunkte Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung erweitert werden. Voraussetzung für diesen Beschluss sind die Zustimmung der Bezirksregierung Münster sowie entsprechende Beschlusslagen in den Städten Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop.
Die räumliche Struktur der Verbundschule sieht neben den Standorten Bahnhofstraße und Uferstraße in Castrop-Rauxel die Einrichtung eines Teilstandortes in Oer-Erkenschwick vor. Dieser wird am Gebäude der bisherigen Friedrich-Fröbel-Schule in der Stimbergstraße angesiedelt. Ein bedarfsorientiertes Raum- und Fachkonzept soll unter fachlicher Beratung der Bezirksregierung gemeinsam mit den Kollegien erarbeitet werden.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollen die vier beteiligten Städte eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließen. Diese regelt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sowie die Übernahme der anfallenden Kosten durch die jeweilige Heimatkommune. Die Neugestaltung der Schullandschaft erfolgt als Reaktion auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die damit verbundene Inklusion an allgemeinbildenden Schulen. Während die Martin-Luther-King-Schule als Verbundschule neu strukturiert wird, bleibt die Hans-Christian-Andersen-Schule als selbstständige Einrichtung unberührt.
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- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 Planbereich: Klimaschutzsiedlung Meisenweg hier: Beschluss zur Einstellung des BauleitplanverfahrensZur Vorlage · 2018/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37, Planbereich „Klimaschutzsiedlung Meisenweg“, einstellen. Das betroffene Areal im Ortsteil Ickern umfasst eine Fläche von etwa 7.900 m² zwischen der Lerchenstraße und der Heimstraße.
Das ursprüngliche Planungskonzept sah die Entwicklung eines Teilbereichs der Wohnsiedlung Meisenweg unter dem Leitgedanken des Klimaschutzes vor. Ziel war es, durch die Errichtung von Reihenhäusern die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Der Vorhabenträger hatte im Jahr 2010 den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt, woraufhin der Betriebsausschuss 3 der Zustimmung zustimmte.
Nach der Durchführung der Bürgerinformation und der öffentlichen Auslegung im Jahr 2011 ergab eine detaillierte Kostenkalkulation des Vorhabenträgers, dass die geplanten Preise für die Reihenhäuser zu hoch ausfielen, wodurch sich die Maßnahme wirtschaftlich nicht darstellte. In der Folge verzichtete der Vorhabenträger auf die Umsetzung der Baumaßnahme, weshalb auch kein Durchführungsvertrag mit der Stadt zustande kam.
Durch die Einstellung des Verfahrens bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 144 „Heimstraße“ sowie dessen erste Änderung weiterhin rechtlich bindend. Die Stadtverwaltung gibt an, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2018/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. März 2018 über die ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018 beraten. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die beigefügte Verordnung zu beschließen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für eine Dauer von jeweils bis zu fünf Stunden freizugeben, wobei die Gesamtzahl der freien Tage innerhalb einer Gemeinde elf nicht überschreiten darf. Eine Öffnung der Verkaufsstellen ist dabei an den Anlass von lokalen Festen, Märkten oder Messen gebunden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Rechtsprechung die Anforderungen an den Anlassbezug verschärft hat, da die Veranstaltung einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen muss und die Ladenöffnung lediglich nachrangig erscheinen darf. Zudem wird auf eine mögliche Änderung des Landesgesetzes sowie auf das Risiko hin, dass Verordnungen durch Klagen aufgehoben werden könnten. Die vorliegende Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeit ausgelegt, um auf rechtliche Änderungen reagieren zu können. Die vorgeschlagenen Termine wurden mit Vertretern des Einzelhandels abgestimmt, wobei für die Werbegemeinschaft der Lange Straße eine abweichende Öffnungszeit zwischen 12.00 und 17.00 Uhr vorgesehen ist.
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- 12Aufhebung Entsendung aus dem Integrationsrat in den Betriebsausschuss1 und Seniorenbeirat.Zur Vorlage · 2018/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/035 der Stabsstelle Integration befasst sich mit der Aufhebung von Entsendungen aus dem Integrationsrat in andere Gremien der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll darüber entscheiden, die Entsendung eines Mitglieds des Integrationsrats in den Betriebsausschuss 1 sowie die Entsendung eines weiteren Mitglieds des Integrationsrats in den Seniorenbeirat aufzuheben.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Beschluss des Integrationsrats aus der Sitzung vom 29. November 2017. In dieser Sitzung hat das Gremium die Empfehlung ausgesprochen, die genannten Entsendungen zu beenden. Laut der Vorlage sind durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 1. März 2018 über den entsprechenden Beschlussvorschlag beraten.
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- 13Umbesetzung der Vertreter des Arbeitskreises 'Generationenfreundliche Kommune' im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2018/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über eine Umbesetzung der Vertretung des Arbeitskreises „Generationenfreundliche Kommune“ im Beirat für Menschen mit Behinderung beraten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/002 regelt die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium.
Hintergrund der Vorlage ist eine Mitteilung des Arbeitskreises „Generationenfreundliche Kommune“ vom 8. November 2017, in der eine personelle Veränderung für die Vertretung im Beirat angekündigt wurde. Es wird vorgeschlagen, eine Person aus dem Arbeitskreis als neues ordentliches Mitglied für den Beirat für Menschen mit Behinderung zu benennen.
Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorgeschlagene Umbesetzung formal bestätigt, um die Vertretung des Arbeitskreises im genannten Beirat neu zu besetzen.
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- 14Umbesetzung der Vertreter der evangelischen Kirche im Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2018/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 1. März 2018 liegt eine Vorlage zur Umbesetzung der kirchlichen Vertretung im Betriebsausschuss 2 vor. Die evangelische Kirche hatte der Verwaltung bereits am 1. Februar 2017 mitgeteilt, dass eine Neubesetzung des Sitzplatzes im genannten Ausschuss erfolgen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die evangelische Kirche eine neue Person als ordentliches Mitglied für den Betriebsausschuss 2 entsendet. Mit der Benennung der Vertretung durch die Kirche ist die personelle Neuregelung der kirchlichen Beteiligung in diesem Gremium abgeschlossen. Laut der Sitzungsvorlage ergeben sich aus dieser personellen Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel.
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- 15Umbesetzung im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2018/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät über eine Umbesetzung im Beirat für Menschen mit Behinderung. Im Rahmen der vorliegenden Sitzungsvorlage wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaft des Integrationsfachdienstes Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen im Beirat zu beenden. Grund hierfür ist die Mitteilung des Integrationsfachdienstes, dass kein weiteres Interesse an einer Mitgliedschaft besteht.
Der freiwerdende Sitz soll durch das Evangelische Johanneswerk / Ambulant betreutes Wohnen übernommen werden. Die Einrichtung betreibt in Castrop-Rauxel einen Standort für ambulant betreutes Wohnen mit dem Schwerpunkt auf der Betreuung von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Assistenzbedarf. Das Evangelische Johanneswerk hat Interesse an einer Mitarbeit im Beirat bekundet. Als ordentliches Mitglied soll eine Vertreterin des Evangelischen Johanneswerks in den Beirat entsandt werden.
Die Zusammensetzung des Beirates richtet sich nach der Geschäftsordnung, wonach 14 Mitglieder auf Vorschlag von Verbänden, Einrichtungen, Trägern und Organisationen benannt werden, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 16Antrag CDU Fraktion vom 01.02.2018; AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2018/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/025, eingereicht von der CDU-Fraktion, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 1. Februar 2018 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 1. März 2018 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die Regelungen zur Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die konkreten Details zur Umsetzung der Umbesetzungen sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten, die den eigentlichen Beschlussvorschlag bildet. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 17Antrag SPD Fraktion vom 08.02.2018_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2018/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/033, die von der SPD-Fraktion am 8. Februar 2018 gestellt wurde, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 1. März 2018 als Tagesordnungspunkt 16 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden, da die Neubesetzungen keine direkte Berührung des Haushaltsplans nach sich ziehen. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Antrag FWI-Fraktion vom 13.02.2018_Ausschussumbesetzung KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2018/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/039, eingereicht von der FWI-Fraktion am 13. Februar 2018, befasst sich mit der Besetzung des Kommunalwahlausschusses. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 1. März 2018 zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Neuregelung der personellen Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Antrag UBP-Fraktion vom 13.02.2018_Ausschussumbesetzungen B1 und B3Zur Vorlage · 2018/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/042, eingereicht von der UBP-Fraktion, befasst sich mit der Neubesetzung der Ausschüsse B1 und B3. Der Antrag wurde am 13. Februar 2018 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. März 2018 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der genannten Ausschüsse. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden, da die Neubesetzung keine finanzielle Berührung des Haushalts zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Änderungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Antrag UBP-Fraktion vom 13.02.2018_Ausschussumbesetzungen JHA und ABSZur Vorlage · 2018/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/043, eingereicht von der UBP-Fraktion am 13. Februar 2018, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen. Konkret geht es um die Besetzung der Ausschüsse für Justiz, Heiterkeit und Ordnung (JHA) sowie für Alten, Behinderung und Soziales (ABS).
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zur Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. März 2018 übermittelt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Fraktion eine Entscheidung über die Zusammensetzung der genannten Gremien anstrebt. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass die Neubesetzung der Ausschüsse keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 21Antrag CDU-Fraktion vom 14.02.2018_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2018/044 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/044 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 14. Februar 2018, der im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 1. März 2018 zur Beratung ansteht. Gegenstand des Antrags sind die Besetzungen in den Ausschüssen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zu den Ausschussbesetzungen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 22Antrag FDP-Fraktion vom 01.03.2018_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2018/055 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2018/055, eingereicht von der FDP-Fraktion, wurde dem Rat der Stadt am 1. März 2018 vorgelegt. Gegenstand des Antrags sind die Neubesetzungen in den Ausschüssen.
Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt als Tischvorlage behandelt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die FDP-Fraktion die entsprechenden Änderungen der Ausschussbesetzung beantragt hat. Es liegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vor. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 23Anfragen der Ratsmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Kauf einer ca. 5.242 qm großen Grundstücksfläche in der Gemarkung Rauxel, Flur 19nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich