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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2019/070 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ zur Vorlage gebracht. Das Plangebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichenburg. Die Fläche, die ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Habinghorst vorgesehen war, soll künftig als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.
Die Planung sieht eine aufgelockerte Bebauung vor, die aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern besteht. Im Bereich der Wartburgstraße ist zudem die Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Mehrfamilienhauses vorgesehen. Ziel der Entwicklung ist es, den Wohnbaulandbedarf zu decken und durch die Nutzung von Innenbereichsflächen den Schutz von Außenbereichen zu unterstützen. Ein Teil des Gebiets umfasst den Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung, der als Grünfläche mit Versickerungsmulden für Regenwasser sowie als Gartenfläche für die angrenzenden Häuser gestaltet werden soll.
Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht beschließen. Die Planung ermöglicht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten und nutzt die vorhandene Infrastruktur im Stadtteil. Die Entwässerung des Gebiets soll durch ein Konzept zur Versickerung und Ableitung in ein unterirdisches Regenrückhaltebecken erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20190304083203|20190306083656|20190311113654|20190311113856|20190304085329|20190304085345|20190304085417|20190304085435|20190304085455|20190304085506|20190304085517|20190304083225|20190304085535|20190304085545|20190312151531|20190311110002|20190306142708|20190304085215|20190305161241|20190305161440|20190305161519
- 3Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich: „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2019/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt die Beschlussfassung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 245, Planbereich „Wohnen an der Emscher“, vor. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits im Mai 2016 beschlossen und im September 2018 veröffentlicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der laufenden Planung. Im Plangebiet liegt ein Grundstück an der Heerstraße, das ehemals als Gärtnerei genutzt wurde. Für dieses Areal liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von sieben nicht unterkellerten Reihenhäusern vor. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen entlang der Wartburgstraße städtebaulich nicht den Zielen des neuen Bebauungsplanes entspricht, da die Fortführung der Straßenrandbebauung und der Erhalt großer Gartenflächen angestrebt werden. Eine Genehmigung einzelner Bauvorhaben könnte eine Präzedenzwirkung entfalten, weshalb die Entscheidung über den Bauantrag bereits nach § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt wurde.
Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte des Bebauungsplanes umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, soll die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB als Satzung verankert werden. Die Sperre soll zunächst für zwei Jahre gelten und kann auf drei Jahre, bei besonderen Umständen auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Zeitraum der bisherigen Zurückstellung des Bauantrags ist dabei anzurechnen. Durch die Maßnahme sollen Vorhaben verhindert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren könnten. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/087 behandelt die achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die rechtliche Anpassung der kommunalen Satzung, um einen bereits gefassten Beschluss des Rates umzusetzen.
Hintergrund der Änderung ist die Entscheidung des Rates vom 21. März 2019, die Stabsstelle „Bildung, Vielfalt und Teilhabe“ einzurichten. Im Zuge dieser Neustrukturierung soll künftig auch die Gleichstellungsstelle organisatorisch in dieser Stabsstelle angesiedelt werden. Die Änderung der Hauptsatzung dient dazu, diese organisatorische Neuausrichtung formell zu verankern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte achte Änderungssatzung verabschiedet. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
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- 5Gründung einer CAS - Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2019/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verwaltung mit den Vorbereitungen zur Gründung der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH zu beauftragen. Die geplante Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR fungieren.
Hintergrund der Vorlage ist die personelle Situation in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Im Zuge des Stärkungspakts Stadtfinanzen wurden Stellen nach dem Ausscheiden von Personal nicht wiederbesetzt, wodurch die Kapazitäten von ehemals sechs auf aktuell 2,5 Beschäftigte gesunken sind. Um die Wirtschaftsförderung sowie das Stadtmarketing professionell neu aufzustellen, wurde im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ein externes Gutachten durch die ExperConsult Beratungsgruppe erstellt. Dieses Gutachten empfiehlt die Gründung einer GmbH als Modell für die Neuorientierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Neugründung werden im vorliegenden Dokument nicht als haushaltsmäßig berührt eingestuft, wobei auf den Businessplan des Gutachtens verwiesen wird, der die Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten fünf Jahre umfasst. Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss sollen nun die weiteren Details geklärt und der Politik zur Kenntnis gegeben werden. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister eingereicht und ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
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- 6Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel informiert über die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften zum Stichtag 31.12.2018.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH wird ein erwarteter Verlust von rund 886.234 Euro prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH reduziert ihre operativen Tätigkeiten auf den Fortbestand; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Bei der LEG Wohnen NRW zeigt der Bericht für das vierte Quartal 2018 einen Bestand von 1.903 Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von 233.66<0xC2>9 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – prognostiziert ein Ergebnis von 600.000 Euro, was deutlich unter dem Planwert von 1,3 Millionen Euro liegt. Gründe hierfür sind erwartete Mehraufwendungen im Personalbereich sowie eine Umsatzverschlechterung im Bereich Abfallentsorgung. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH ein positives Ergebnis von 50.000 Euro, begünstigt durch ein Kundenwachstum im Tarifkundensegment. Für die kommenden Jahre wird ein Anstieg des Sachanlagevermögens durch Projekte wie die Nahwärme Kemnade erwartet.
Die WiN Emscher-Lippe GmbH weist für das Jahr 2018 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 15.604,18 Euro aus. Die Gesellschaft übernimmt zudem die Geschäftsführung des neu gegründeten Vereins ChemSite e.V., ohne dass daraus finanzielle Belastungen für die Gesellschafter entstehen. Der Rat wird angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich "Kleine Lönsstraße" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über redaktionelle Änderungen und eine nachrichtliche Übernahme c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 255 für das Plangebiet „Kleine Lönsstraße“. Das etwa 2,3 Hektar große Areal im Ortsteil Castrop liegt angrenzend an den Altstadtring und wird im Norden durch das Gelände der Johannes-Rau-Realschule begrenzt.
Die Planung dient der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt, um die zentralen Versorgungsbereiche zu steuern und die wohnortnahe Grundversorgung zu sichern. Ziel des Bebauungsplans ist es, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment in diesem Bereich auszuschließen. Damit soll eine Steuerung der Einzelhandelsverkaufsflächen erreicht werden, die den bestehenden Plan Nr. 225 ersetzen kann, falls dieser weiterhin als unwirksam eingestuft wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und redaktionelle Änderungen sowie die nachrichtliche Übernahme der Verwaltungsvorlage zu akzeptieren. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 255 in der geänderten Fassung als Satzung.
Die Planung beschränkt die Art der zulässigen Nutzung, ohne bestehende Betriebe in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, da für diese Bestandsschutz gilt. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und der Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20190403141855-0|20190403141856-1|20190403141857-2|20190403141858-3|20190403141900-4|20190403141900-5
- 8Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz; Ergänzungen gemäß VollständigkeitsprüfungZur Vorlage · 2019/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das aktualisierte Wasserversorgungskonzept für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende erste Revision der Konzeption basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Landeswassergesetzes.
Die Erstellung des Konzepts erfolgte in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG. Nachdem die Erstaufstellung im Jahr 2018 der Bezirksregierung Münster zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt worden war, forderte die Aufsichtsbehörde Ergänzungen zu bestimmten Inhalten. Dazu gehörten unter anderem eine detailliertere Beschreibung der Hydrogeologie und der Wasserressourcen im Stadtgebiet sowie eine Gefährdungsanalyse inklusive entsprechender Maßnahmen. Zudem wurden redaktionelle und rechtliche Hinweise zur Überarbeitung des Dokuments erteilt.
Die Verwaltung hat diese Anmerkungen sowie die Beanstandungen in der vorliegenden Fassung eingearbeitet und das Konzept erneut zur Prüfung eingereicht. Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster sowie nach Berücksichtigung einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen wurde das Konzept freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts rechtzeitig vor der Frist im Februar 2025 vorzubereiten. Die künftige Überarbeitung soll Schwerpunkte wie die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung bei der öffentlichen Wasserversorgung enthalten. Zudem ist sicherzustellen, dass das Konzept gemäß dem Umweltinformationsgesetz online und über das Rats- und Informationssystem zugänglich bleibt.
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- 9Antrag der FDP-Fraktion Hier: Errichtung einer „Arbeitsgruppe Brennstoffzellenantrieb in und für Castrop-Rauxel“Zur Vorlage · 2019/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/077 den Antrag gestellt, kurzfristig eine „Arbeitsgruppe Brennstoffzellenantrieb in und für Castrop-Rauxel“ einzurichten. Der Antrag wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe empfiehlt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und des Umweltausschusses am 26. März 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 10Durchführung von Wochenmärkten im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; hier: Festsetzung gem. § 69 GewerbeordnungZur Vorlage · 2019/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2019/078 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Zustimmung zur neuen Festsetzungsverfügung für die Durchführung der Wochenmärkte im Stadtgebiet gebeten. Die bisherige Regelung läuft zum 31. März 2019 aus. Die vorgesehene Festsetzung erfolgt gemäß § 69 der Gewerbeordnung für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2021.
Die Festsetzung dient dazu, die Einstandspflicht des Veranstalters zu regeln, welcher verpflichtet ist, die Märkte an den festgelegten Plätzen, Wochentagen und zu den vorgegebenen Öffnungszeiten durchzuführen. Diese Regelung soll die Existenzgrundlage der Markthändler sichern und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, die bisherige Praxis der Befristung auf mindestens zwei Jahre beizubehalten, um auf Veränderungen reagieren zu können.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die erstmalige Festsetzung des Wochenmarktes im Ortsteil Habinghorst im Bereich des Postplatzes. Diese Maßnahme erfolgt als temporäre Alternative aufgrund einer Baumaßnahme auf der Querstraße. Der Markt findet an diesem Standort bereits seit einigen Monaten statt. Laut Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde die neue Veranstaltungsfläche von der Kundschaft sowie den Marktbeschickern positiv aufgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung der Festsetzung gemäß der Gewerbeordnung zu beauftragen.
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Hauptdokument|20190312102441-0|20190312102441-1|20190312102441-2|20190312102815
- 11Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.03.2019 - "Anlegen von Blühstreifen auf den Friedhöfen in Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2019/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit Datum vom 12. März 2019 einen Antrag mit dem Titel „Anlegen von Blühstreifen auf den Friedhöfen in Castrop-Rauxel“ eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 2019/082 ist als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt konzipiert und betrifft den Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 26. März 2019 sowie in den Rat der Stadt am 4. April 2019 vorgelegt. Die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke hat das Anliegen formuliert. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage als öffentlich eingestuft.
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- 12Antrag der FDP-Fraktion vom 29.11.2018_ Bericht über Vergabeprüfungen im Jahr 2017Zur Vorlage · 2019/015 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/015 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion, der am 29. November 2018 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Berichts über die im Jahr 2017 durchgeführten Vergabeprüfungen.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Rat der Stadt vorgesehen, wobei die ersten Beratungen für den 21. Februar 2019 und den 4. April 2019 angesetzt sind. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 13Neubestellung des Verwaltungsrats in der laufenden Wahlperiode bis zum 31.10.2020Zur Vorlage · 2019/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neubestellung des Verwaltungsrats des EUV-Stadtbetriebs für die laufende Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2020. Hintergrund der Vorlage ist die Abstimmung der Amtszeiten. Während die Mitglieder des Rates nach der Kommunalwahl 2014 für eine sechsjährige Periode gewählt wurden, sieht die Kommunalunternehmenssatzung der Stadt eine fünfjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats vor. Da die aktuelle Wahlzeit des Verwaltungsrats am 24. Mai 2019 endet, soll durch eine Neubesetzung eine Angleichung der Wahlperioden an den Rat erreicht werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl von 15 Mitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Die Neubesetzung soll für den Zeitraum vom 25. Mai 2019 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31. Oktober 2020 gelten. Zudem ist die Bestellung von zwei Stellvertretern für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vorgesehen, der die Funktion des Bürgermeisters übernimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 14Antrag SPD-Fraktion vom 18.03.2019_Ausschussumbesetzung KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2019/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/088 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 18. März 2019. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des Kommunalwahlausschusses. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des Ausschusses ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 15Umbesetzung der Vertreter der "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung" im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2019/080 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/080 des Rates der Stadt befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Beirat für Menschen mit Behinderung. Die Organisation „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“ hat der Stadt mitgeteilt, dass ein bisheriges stellvertretendes ordentliches Mitglied des Beirats nicht mehr zur Verfügung steht.
Als Nachfolge wurde ein neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechende Umbesetzung vornimmt und die von der Organisation benannte Person als stellvertretendes ordentliches Mitglied in den Beirat entsendet.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorbereitet.
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- 16Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2019/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 4. April 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses vor. Gegenstand der Vorlage 2019/081 ist die Benennung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Stadtjugendring.
Der Hintergrund der Vorlage ergibt sich aus der Sitzung des Stadtjugendrings vom 11. Dezember 2018. In dieser Sitzung wurde ein Vertreter für die Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss gewählt. Da zuvor keine Stellvertretung für diese Funktion benannt war, soll nun die entsprechende Person durch den Rat der Stadt offiziell für das Gremium nominiert werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat den Vorgang zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 17Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2019_ AuschussumbesetzungenZur Vorlage · 2019/090 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/090 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 21. März 2019 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags sind die Besetzungen in den Ausschüssen des Rats der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rats der Stadt am 4. April 2019 als Tagesordnungspunkt 16 vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Resolution der Fraktionen SPD und FWI vom 01.04.2019_Bürgermeister StichwahlZur Vorlage · 2019/099 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/099, die am 4. April 2019 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, behandelt eine Resolution der Fraktionen SPD und FWI vom 1. April 2019. Gegenstand der Vorlage ist die anstehende Stichwahl zum Bürgermeister.
Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der FWI eingebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Resolution einen Beschlussvorschlag enthält, der in einer beigefügten Anlage detailliert ausgeführt ist. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wurde in der Vorlage vermerkt, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Federführung für diese Tischvorlage lag beim Rat der Stadt.
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- 19Anfragen der Ratsmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
- 2Bestellung einer Rechnungsprüferinnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich