Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Deponie Pöppinghausen Hier: Sachstandsbericht der AGR
- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Aufstellung einer Gründachstrategie - Entscheidung über das Rahmenkonzept - Auftrag an den EUV zur Erarbeitung eines Flyers zum Thema Dachbegrünung für eine verbesserte Information und BeratungZur Vorlage · 2019/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Sitzungsvorlage zur Aufstellung einer Gründachstrategie vor. Das Vorhaben basiert auf einem interfraktionellen Antrag vom Juni 2019 und dient der Förderung von Dachbegrünungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Die Strategie ist in die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ eingebettet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Pflicht zur Begrünung von Flach- und flachgeneigten Dächern als Maßnahme zum Klimaschutz, zur Niederschlagswasserrückhaltung und zur Stadtgestaltung in die Abwägung einzubeziehen. Zudem soll die Prüfung einer Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen erfolgen. Bei der Erstellung von quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten sollen Dachbegrünungen einbezogen und gefördert werden.
Zur Information der Öffentlichkeit soll die Beratung zu Kosten, Vorteilen und Fördermöglichkeiten intensiviert werden. Hierzu wird die Erarbeitung eines Flyers durch den Europäischen Unterbaurat beauftragt. Bei öffentlichen Bauvorhaben mit Flachdächern, einschließlich der Rathaussanierung, ist eine Gründachgestaltung zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Vorlage führt ökologische Vorteile wie die Entlastung der Kanalisation, die Verbesserung der Luftqualität und die Anpassung an den Klimawandel an. Zudem wird die Reduzierung von Kompensationsaufwand im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung als Ziel genannt.
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- 7BaulückenkatasterZur Vorlage · 2019/237 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/237 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht zum Baulückenkataster der Stadt Castrop-Rauxel. Das Kataster erfasst unbebaute Grundstücke zwischen 500 und 2.000 Quadratmetern, die aufgrund ihrer planerischen Zuordnung und der rechtlichen Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch unmittelbar oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Als Datengrundlage dient das Flächeninformationssystem Ruhr (RuhrFIS), welches auf Luftbildauswertungen des Regionalverbands Ruhr basiert und durch eine anschließende Überprüfung der Verwaltung bereinigt wird.
Im Vergleich zur Erhebung aus dem Jahr 2017, bei der 83 Baulücken für den Wohnungsbau identifiziert wurden, reduziert sich die Zahl der aktuell verfügbaren Flächen auf 69. Von den zuvor ermittelten Flächen wurden 14 Grundstücke bebaut, wobei die Bebauung vorwiegend Restgrundstücke in größeren Baugebieten betraf. Die verbleibende Gesamtfläche der Baulücken sank von 8,03 Hektar im Jahr 2017 auf 6,87 Hektar im Jahr 2019. Die durchschnittliche Größe einer Baulücke liegt bei 997 Quadratmetern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das aktualisierte Baulückenkataster zur Kenntnis zu nehmen. Die Erstellung und Umsetzung eines Mobilisierungskonzepts zur Nutzung dieser Flächen wird jedoch zurückgestellt, sofern die entsprechende Priorisierung in der Haushaltsvorlage sowie die Bereitstellung personeller Ressourcen nicht gegeben ist.
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- 8Stellplatzsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/270 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/270 befasst sich mit der Einführung einer neuen Stellplatzsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Satzung ist es, die Anforderungen an die Herstellung und Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei der Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen verbindlich festzulegen. Da die Landesbauordnung NRW lediglich eine allgemeine Herstellungspflicht vorsieht, ohne Details zu Qualität und Quantität zu definieren, ermöglicht die Bauordnung den Kommunen, eigene Regelungen auf Basis der örtlichen Verkehrsverhältnisse zu treffen.
Der Entwurf der Verwaltung wurde nach Beratungen in einem interfraktionellen Arbeitskreis überarbeitet, um die spezifischen Kennzahlen und Inhalte detaillierter abzustimmen. Die Satzung legt die erforderliche Anzahl an Kfz- und Fahrradstellplätzen je nach Nutzungsart fest und definiert Anforderungen an die Lage sowie die Ausgestaltung, unter anderem hinsichtlich der Wetterfestigkeit und der Barrierefreiheit. Zudem sollen Vorkehrungen für die Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Lademöglichkeiten getroffen werden.
Die Regelung sieht vor, dass die Bereitstellung der Stellplätze auf den privaten Flächen der Grundstückseigentümer zu erfolgen hat, um den öffentlichen Raum nicht durch Parksuchverkehr zu beanspruchen. Durch die eindeutige Festlegung sollen zudem Planungssicherheit für Investoren geschaffen und die gleichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gewährleistet werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 9Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/271 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beschließen. Die Vorlage 2019/271 basiert auf der Landesbauordnung NRW 2018, welche Kommunen dazu ermächtigt, die Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder durch eine Zahlung an die Kommune zu ermöglichen. Diese Zahlungen sind zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs oder zur Umsetzung von Mobilitätskonzepten verwendet werden.
Die neue Satzung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1996, die aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr anwendbar ist. Im Rahmen der Erarbeitung wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis eingesetzt, der die Inhalte und die Höhe der Ablösebeträge beraten hat. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anpassungen in den aktuellen Entwurf eingearbeitet. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum ersten Entwurf der Verwaltung ist, dass die Ablösung von Radstellplätzen künftig ausschließlich in der Gebietszone I, der Innenstadt, möglich sein soll. Zudem wurde die Berechnung der Ablösebeträge überarbeitet.
Die Einführung der Satzung hat keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt, da die Einnahmen zweckgebunden bleiben und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung der Stadt eine zusätzliche Handlungsoption bietet, um die Verkehrswende zu fördern und durch den Verzicht auf die bauliche Herstellung von Stellplätzen den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
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Hauptdokument|20191104111827-2|20191107085444|20191113083850
- 107. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/258 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Emscherland / Wasserkreuz“. Das Vorhaben umfasst eine rund 20 Hektar große Fläche in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg, die an das Stadtgebiet von Recklinghausen grenzt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Planungsgrundlage für die Entwicklung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen bestehende Flächen für Landwirtschaft und Wald in Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ umgewandelt werden. Dies betrifft unter anderem ein Areal zwischen der Autobahn A 2, der Suderwicher Straße und der Wartburgstraße, das künftig auch der Unterbringung von ruhendem Verkehr dienen soll. Zudem ist die Ausweisung der Wartburginsel als Sonderbaufläche für „Freizeit und Sport“ vorgesehen, um die dortigen sportlichen Aktivitäten zu sichern.
Die Planung ist Teil eines interkommunalen Konzepts zur ökologischen Aufwertung der Emscher und des Suderwicher Bachs. Durch die Änderung soll die Grundlage für die Umsetzung der Emscher-Terrassen und die Anbindung der Stadtteile Henrichenburg, Habingführung und Ickern an die Parkanlage geschaffen werden. Der Beschluss sieht vor, den Entwurf der Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
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Hauptdokument|20191031160040|20191031160046|20191105123124|20191105140422
- 119. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ hier: Beschluss zur Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/242 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat die Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Habinghorst beschlossen. Die Änderung umfasst Flächen, die einen Teil des Supermarktareals, den Sportplatz des Vereins VfB Habinghorst sowie den angrenzenden Park, bekannt als Nordlager, beinhalten.
Ziel der Planung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an neue Entwicklungsziele, die parallel über den Bebauungsplan Nr. 257 rechtlich abgesichert werden sollen. Der bisher als Wohnbaufläche ausgewiesene Standort des Supermarktes soll künftig als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die langfristige Sicherung der Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Sportplatz sowie Teile des Nordlagers von der aktuellen Nutzung als Grünfläche in Wohnbauflächen umzuwandeln, um die Entwicklung eines Wohnquartiers zu ermöglichen. Der Umfang der wohnbaulichen Nutzung für das Nordlager wird im weiteren Verfahren geprüft.
Die Kosten für die Planung des Supermarktareals sowie notwendige Fachgutachten werden von dem Vorhabenträger getragen, wobei eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorgesehen ist. Die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen der Stadt sowie der damit verbundene Personalaufwand werden aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die umweltbezogenen und klimabezogenen Auswirkungen werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht. Das Verfahren wird als Parallelverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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- 12Bebauungsplan Nr. 257 Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2019/243 wird der Beschluss vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 257 für den Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Habinghorst aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen im Privateigentum, darunter den Standort eines Supermarktes und angrenzende Wohnhäuser, sowie städtische Flächen, darunter den Sportplatz des Vereins VfB Habinghorst, den Park „Nordlager“ mit dem AWO Kindergarten sowie Abschnitte der Recklinghauser Straße.
Der Planungsanlass ergibt sich aus dem Vorhaben eines Vorhabenträgers, den bestehenden Supermarkt zu modernisieren und die Stellplatzsituation neu zu ordnen. Zudem soll die Planung die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf der Fläche des bisherigen Sportplatzes ermöglichen. Durch die Zusammenfassung der Bereiche soll ein verträgliches Nebeneinander von Einzelhandel und Wohnnutzung sowie eine Prüfung der Verkehrssituation an der Recklinghauser Straße sichergestellt werden.
Die Planung sieht für den Supermarkt die Festsetzung eines Sondergebiets mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche vor. Für das geplante Wohngebiet ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger für den planerischen Teil des Bebauungsplans abzuschließen. Während der Vorhabenträger die Planungskosten für den Supermarktbereich trägt, werden die Kosten für die städtischen Entwicklungsflächen aus dem Haushalt finanziert. Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt werden.
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- 13Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 253 für den Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Das etwa 8,4 Hektar große Plangebiet im Ortsteil Rauxel umfasst Flächen zwischen der Habinghorster Straße und der Grutholzallee. Die Planung sieht vor, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 173 des Evangelischen Krankenhauses vollständig zu ersetzen. Ziel ist die Schaffung eines Gesundheitszentrums, das sowohl die Erweiterung des bestehenden Krankenhauses als auch die Ansiedlung ergänzender Nutzungen der Gesundheitswirtschaft ermöglicht. Während der östliche Teil des Gebiets die bestehenden Krankenhausflächen umfasst, soll der westliche Teil, der derzeit als Grünland genutzt wird, für Gebäude wie Pflegeheime, eine Zentralküche, eine Apotheke oder eine Betriebskindertagesstätte erschlossen werden.
Die Planung nutzt bestehende Siedlungsstrukturen und vermeidet die Inanspruchnahme neuer Freiflächen im Außenbereich. Planungsrechtlich werden Flächen als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und „Gesundheitszentrum“ festgesetzt. Dabei werden Vorgaben zur Gebäudehöhe, zur Grundflächenzahl und zur Geschossflächenzahl gemacht, um die bauliche Nutzung und den Versiegelungsgrad zu begrenzen. Die Erschließung erfolgt primär über die Grutholzallee. Eine haushaltsmäßige Berührung wird im Entwurf nicht angegeben.
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Hauptdokument|20191022133337|20191022133349|20191029120647|20191029120657-0|20191029120703-1|20191029120707-2|20191029120710-3|20191029120714-4
- 14Bebauungsplan Nr. 258 „Wohngebiet Dingener Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/245 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258 „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Das etwa 1,9 Hektar große Areal im Stadtteil Dingen umfasst die Flächen des ehemaligen Steinkohlen-Bergwerks Graf Schwerin, einschließlich der Schachtanlagen 3 und 4. Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie der Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger beauftragt.
Grundlage der Planung ist der Erwerb des Geländes durch einen privaten Investor, der eine Sanierung und die Vorbereitung für eine Wohnnutzung anstrebt. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr zeitgemäß ist, soll durch die Neuregelung ein Angebot an Wohnbaugrundstücken geschaffen werden, das den aktuellen Anforderungen entspricht. Ziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets, das die Wohnfunktion des Stadtteils stärkt und eine flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Baugesetzbuches ermöglicht.
Die Planung sieht voraussichtlich die Festsetzung von Verkehrsflächen, Grünflächen sowie eine Bauweise mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern vor. Der Vorhabenträger strebt zudem ein klimaneutrales Quartier mit energieeffizienten Gebäuden und der Nutzung regenerativer Energien an. Da das Gebiet im Altlastenkataster erfasst ist, sind Untersuchungen der Bodenqualität erforderlich. Die Kosten für die Planung und die notwendigen Fachgutachten werden vom Vorhabenträger getragen. Das Verfahren wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung von Behörden und Bürgern weitergeführt.
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- 15Antrag der FDP-Fraktion Hier: Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum H2-Netzwerk-Ruhr e. V.Zur Vorlage · 2019/274 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/274 den Antrag gestellt, dass die Stadt Castrop-Rauxel dem H2-Netzwerk-Ruhr e. V. beitritt. Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch diesen Beitritt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag entspricht dem Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Behandlung in den entsprechenden Gremien im November 2019 vorbereitet.
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- 16innogy Klimaschutzpreis 2019 der Stadt Castrop-Rauxel Hier: Prämierung und PreisverleihungZur Vorlage · 2019/246 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/246 des EUV Stadtbetrieb befasst sich mit der Bekanntgabe der Ergebnisse des innogy Klimaschutzpreises 2019 für die Stadt Castrop-Rauxel. Der Wettbewerb, der mit einer Summe von 5.000 Euro ausgestattet ist, wird mit Unterstützung der innogy ausgeschrieben, um Projekte von Bürgerinnen, Vereinen, Institutionen und Unternehmen zu würdigen, die sich lokal für den Umweltschutz und den Klimaschutz einsetzen.
Bis zum Meldeschluss am 15. Oktober 2019 gingen beim Umweltressort zehn Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury, die sich aus Mitgliedern der im Umweltausschuss vertretenen Parteien zusammensetzt, hat die Auswahl getroffen. Der erste Preis geht an den Verein Lebenshilfe Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop e.V. für das Projekt „Ein Zuhause für Insekten“. Die zweite Platzierung wurde an die Hausgemeinschaft Ickern für das Vorhaben „Frühstück ohne Müll von Anfang an“ vergeben, während der dritte Preis an die EBG für das Projekt „Schutz heimischer Tierarten“ geht.
Zusätzlich sollen fünf weitere Beiträge mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet werden. Dazu gehören die Ortsarbeitsgemeinschaft der Verbraucher Natur AG der Elisabeth-Grundschule, die Martin-Luther-King-Schule für das Projekt „MLKS for future, Umwelt und Nachhaltigkeit“, die Grundschule Alter Garten sowie der Josefshaus Altenheim. Die Preisverleihung ist für den 3. Dezember 2019 durch den Bürgermeister und eine Vertreterin der innogy angesetzt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 17Projekt: Ökologischer Fußabdruck für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel bzw. diverse VeranstaltungenZur Vorlage · 2019/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/189 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem Projekt zur Ermittlung eines ökologischen Fußabdrucks für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel sowie für verschiedene Veranstaltungen. Der Bericht legt Möglichkeiten und Hindernisse dar, die mit der Erstellung solcher Berechnungen verbunden sind.
Für das Stadtgebiet wird darauf hingewiesen, dass eine Ermittlung eines Durchschnittswertes aufgrund datenschutzrechtlicher Anforderungen schwierig ist, da hierfür die Eingabe individueller Lebensgewohnheiten durch eine signifikante Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern notwendig wäre. Als eine Möglichkeit wird vorgeschlagen, Schülerinnen und Schüler in Schulklassen zur Nutzung des Rechners des Umweltbundesamtes zu motivieren, um Vergleichswerte zu generieren. Ein solches Vorhaben würde die Einbindung der Lehrkräfte sowie die Teilnahme der Schulen voraussetzen.
Ein Rückblick auf die Umweltausschusssitzung vom 17. September 201<0xC2>9 zeigt die Auswertung von Fragebögen zur Mobilität der Teilnehmenden unter Verwendung des Event-Rechners der Energieagentur NRW. Basierend auf 16 eingereichten Fragebögen wurde ein CO2-Fußabdruck von 29,47 kg für die Sitzung ermittelt, wobei ein Sicherheitsaufschlag von 20 % für Schätzwerte berücksichtigt wurde. Die höchsten Emissionswerte wurden in den Bereichen Catering, Mobilität und Print ermittelt.
Zudem wurde eine Bewertungsmatrix für Klimaschutzmaßnahmen entwickelt. Diese dient dazu, Projekte anhand von Kriterien hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen zu bewerten. Der Umweltausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich