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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Antrag UBP Fraktion vom 03.03.2021_Verzicht auf die Reden der Fraktionen zum Nachtragshaushalt 2021Zur Vorlage · 2021/091 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/091 befasst sich mit einem Antrag der UBP Fraktion vom 3. März 2021. Gegenstand des Antrags ist der Verzicht auf die Reden der Fraktionen im Rahmen der Beratung zum Nachtragshaushalt 2021.
Der Antrag wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. März 2021 vorbereitet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 3Änderungen zum Nachtrag für den Stellenplan 2021Zur Vorlage · 2021/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/090 zum Nachtrag für den Stellenplan 2021 sieht verschiedene Anpassungen des Personalbestands vor. Der Rat der Stadt soll die Veränderungen gemäß den Anlagen I bis IV beschließen. Durch die Anpassungen erhöht sich die Summe der vollzeitverrechneten Planstellen von 961,0555 auf 968,3872.
Die Änderungen umfassen neben Stelleneinsparungen in Höhe von 324.750 Euro auch die Aufnahme neuer Stellen und Stellenausweitungen. Hierzu gehört unter anderem eine Stelle für Arbeitssicherheit aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie Personal für den kommunalen Ordnungsdienst, die Digitalisierung an Schulen, Ordnungsangelegenheiten wie Panzerblitzer und eine Neuorganisation der Bäder. Bei drei neuen Stellen für den Schulsupport wird eine Förderfähigkeit von 90 Prozent angenommen, während die Stelle für die Medienentwicklungsplanung an Schulen voraussichtlich nicht förderfähig ist.
Zudem sind Stellenanhebungen auf Basis von KGSt-Gutachten sowie nachrichtliche Änderungen durch tarifrechtliche Ansprüche oder organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die fiktiven jährlichen Mehraufwendungen aus dem gesamten Stellenplanentwurf belaufen sich auf 788.025 Euro, wovon 242.180 Euro refinanziert sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neubesetzungen im Rahmen der Haushaltslage auf ein Minimum konzentriert wurden. Eine Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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Hauptdokument|20210305090717-0|20210305090723-0|20210308113207-0
- 4Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen sowie Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 25. März 2021 über die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021. Die Vorlage umfasst zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 für das laufende Jahr sowie Änderungen der Investitions-Dringlichkeitsliste 2021. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Einbindung eines bereits beschlossenen Nachtrags zum Stellenplan 2021.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, der bereits im Februar 2021 eingebracht wurde. Durch einen sogenannten Veränderungsdienst wurden die Haushaltsansätze gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst. Im Ergebnisplan zeigt sich eine Erhöhung der ordentlichen Erträge um rund 196.855 Euro sowie eine Senkung der ordentlichen Aufwendungen um etwa 104.563 Euro, was zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt. Das voraussichtliche Jahresergebnis sinkt jedoch um rund 47.075 Euro auf 102.481 Euro.
Im Bereich der Stabsstellen führt die Verwaltung einen Mehrbedarf für den Bereich Wahlen in Höhe von 20.000 Euro auf, der durch die Beschaffung von Spuckschutzwänden infolge der Corona-Pandemie entsteht. Zudem wird in der Stabsstelle Arbeitsschutz eine neue Stelle für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eingerichtet. Bei der Produktgruppe Informationstechnik ergeben sich Kostensteigerungen von rund 60.000 Euro, da die Förderquote für bestimmte Stellen im Rahmen der Digitalisierung geringer ausfällt als ursprünglich angenommen. Die amtliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Sanierungsplans durch die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20210310092206-0|20210310092223-0|20210310083055-0|20210310083058-0|20210310083105-0
- 4.1Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen sowie Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/089.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/089.1 dient als Ergänzung zur Ratsvorlage 2021/089, welche die Nachtragssatzung, den Nachtragshaushaltsplan 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 zum Gegenstand hat. Der Rat der Stadt soll über redaktionelle Änderungen an der ursprünglichen Beschlussvorlage entscheiden.
Die erste Änderung betrifft den Austausch des Gesamtergebnisplans und des Teilergebnisplans für die Produktgruppe 61.01 (Allgemeine Finanzwirtschaft). In der ursprünglichen Fassung waren die Beträge des außerordentlichen Ergebnisses mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen; die Anpassung stellt die korrekte Darstellung als positive Beträge sicher. Das daraus resultierende Jahresergebnis bleibt hiervon unberührt.
Die zweite Änderung bezieht sich auf die Investitions-Dringlichkeitsliste 2021. In der Gesamtübersicht (Liste 1) wird der Betrag für Einzahlungen aus Krediten für neue, teil- und unrentierliche Investitionsmaßnahmen von 6.061.451 € auf 6.061.452 € korrigiert. Die Gesamtsumme der vorgesehenen Kreditaufnahmen beläuft sich weiterhin auf 6.590.262 €.
Zusätzlich ist eine Korrektur in der Sachverhaltsdarstellung vorgesehen, bei der der Wert für das ordentliche Ergebnis in der Spalte „Ansatz neu“ von -4.804.833 € auf -4.818.333 € angepasst wird. Laut Vorlage ergeben sich durch diese Anpassungen keine Änderungen am Jahresergebnis 2021 oder am Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen.
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- 4.2Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen sowie Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/089.2 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/089.2 dient als weitere Änderungs- und Ergänzungsvorlage zur ursprünglichen Ratsvorlage 2021/089, welche die Nachtragssatzung, den Nachtragshaushaltsplan 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 umfasst.
Gegenstand der vorliegenden Vorlage ist die Erweiterung der in Anlage 1 zur Nachtragssatzung vorgesehenen Zweckbindungs- und Deckungsvermerke. Konkret wird die bisherige Übersicht zur Ergänzung der Zweckbindungs- und Deckungsvermerke durch eine neue Fassung ersetzt. Diese Anpassung ist notwendig, um die finanzielle Abwicklung des geplanten kommunalen Corona-Testzentrums in Castrop-Rauxel zu ermöglichen. Die im Rahmen der Einrichtung und des Betriebs des Testzentrums anfallenden Aufwendungen sollen unter der Projektnummer P0049 erfasst werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das Testzentrum durch Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig refinanziert werden. Die daraus resultierenden Mehrerträge sollen zur Deckung der entsprechenden Mehraufwendungen verwendet werden können. Über die Neufassung der Anlage 1 hinaus bleiben die Bestimmungen der vorangegangenen Beschlussvorlagen unverändert bestehen.
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- 4.3Antrag DIE LINKE vom 10.03.2021_ Nachtragshaushalt 2021 ? Bushaltestelle - UmkleidetraktZur Vorlage · 2021/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/094, die am 10. März 2021 erstellt wurde, wird ein Antrag der Fraktion DIE LINKE behandelt. Der Gegenstand des Antrags bezieht sich auf den Nachtragshaushalt 2021 und thematisiert die Ausstattung von Bushaltestellen mit Umkleidetrakt-Möglichkeiten.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. März 2021 unter der Tagesordnungspunktnummer 4.3 vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussvorschlag zur Beantragung der entsprechenden Maßnahmen ist in der Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 5Haushaltsplanung für die Jahre 2021 ff. Hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2021/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Aktualisierung der Maßnahmenlisten für verschiedene Förderprogramme im Bereich der Haushaltsplanung. Die Vorlage umfasst die Abstimmung der Arbeitslisten aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie des Landesprogramms „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen des KInvFöG I wurden verschiedene Projekte, wie die Sanierung des ZOB Altstadt oder Erneuerungen in städtischen Kindergärten, als abgeschlossen gemeldet. Durch den Rückzug energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Schule Oberwiese, die nun über das Programm „Gute Schule 2020“ gefördert werden können, wurden Mittel freigesetzt. Diese sollen unter anderem für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Pallasstraße verwendet werden. Aktuell weist dieser Bereich eine Überzeichnung der Fördermittel um 31.534 € auf.
Für das Programm KInvFöG II, das ausschließlich die Schulinfrastruktur umfasst, wurden ebenfalls Projekte wie am Ernst-Barlach-Gymnasium oder an der Grundschule Elisabethstraße als abgeschlossen geführt. Ein erster Bauabschnitt der Sanierung der Neuen Gesamtschule Ickern wurde neu in die Liste aufgenommen. Hier stehen nach aktueller Planung noch freie Mittel in Höhe von 150.283 € zur Verfügung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Listen einem ständigen Monitoring unterliegen und Anpassungen durch den Rat weiterhin möglich sind, sofern keine finanziellen Dispositionen getroffen wurden.
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Hauptdokument|20210309162639-0|20210309162643-0|20210309180750-0
- 6Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/093 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 25. März 2021 über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr und den Vorjahren in das Haushaltsjahr 2021 beraten. Die Vorlage regelt die Fortführung von Mitteln für verschiedene investive und konsumtive Zwecke unter Einhaltung der Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie der Nebenbestimmungen der Bezirksregierung Münster.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Übertragung von investiven Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 2.250.994,06 Euro sowie von investiven Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 10.368.177,27 Euro. Zudem ist die Übertragung von 414.157,40 Euro für konsumtive Aufwendungen vorgesehen, die für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Jahr 2020 sowie aus Vorjahren wird ein Betrag von insgesamt 3.706.925,34 Euro vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Übertragungen angelegt wurde. Bei investiven Maßnahmen wurden bereits laufende Aufträge oder rechtlich notwendige Auftragserteilungen berücksichtigt. Die Übertragung konsumtiver Mittel erfolgt in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für das Demenz-Café oder bei Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“, die aufgrund der pandemiebedingten Verzögerungen im Jahr 2020 nicht vollständig verwendet werden konnten. Die bereitgestellten Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2021 abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Liquidität aus.
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Hauptdokument|20210323092455-0|20210323092458-0|20210323092503-0
- 7Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung der Digitalisierung der Schulen gemäß der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (?Sofortausstattungsprogramm?) an Schulen und Regionen in Nordrhein-Westfalen (siehe Ratsbeschluss vom 03.12.2020, Vorlage Nummer 2020/247)Zur Vorlage · 2021/106 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 17. März 2021 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für verschiedene Schulformen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Anpassung sind die Ergebnisse eines Ausschreibungsverfahrens, die zu einem abweichenden Mittelbedarf im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung geführt haben. Die Zuwendung der Bezirksregierung Münster dient der Beschaffung mobiler Endgeräte wie Laptops oder Tablets sowie des dazugehörigen Zubehörs für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf.
Die Anpassung umfasst eine Erhöhung der Mittel für Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf insgesamt 278.899,78 Euro. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch eine Umschichtung bestehender Mittel, wobei bei den Kostenträgern für Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen sowie bei der Sekundarschule Minderauszahlungen vorgesehen sind.
Da die Mittelumschichtung die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die im Haushaltsjahr 2021 anfallenden Abschreibungen werden durch einen entsprechenden Sonderposten aus der Förderung gedeckt. Eine haushaltsmäßige Berührung über den Sachverhalt hinaus wird nicht angegeben.
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- 8Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe Ratsbeschluss vom 17.12.2020, Vorlage Nummer 2020/267)Zur Vorlage · 2021/107 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW am 17. März 2021 getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Anpassung sind die Ergebnisse eines Ausschreibungsverfahrens, die zu einem abweichenden Mittelbedarf im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung geführt haben. Die Zuwendung der Bezirksregierung Münster umfasst die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Laptops, Notebooks und Tablets sowie die notwendige Software und das Zubehör.
Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bzw. Mehrauszahlungen für verschiedene Schulformen vor. Konkret werden Beträge für Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Sekundarschulen auf den entsprechenden Sachkonten für geringwertige Vermögensgegenstände und Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf insgesamt 265.000 Euro. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch Minderauszahlungen bei den Kostenträgern der Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen.
Da die Mittelumschichtung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die anfallenden Abschreibungen werden weiterhin vollständig durch den entsprechenden Sonderposten aus der Förderung gedeckt.
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- 9Einrichtung und Betrieb eines kommunalen Corona-Testzentrums in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/108 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die Einrichtung und den Betrieb eines kommunalen Corona-Testzentrums beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte umzusetzen, um die Anforderungen der bundesrechtlichen Coronavirus-Testverordnung zu erfüllen. Das Testzentrum soll auf einer Fläche in der Gemarkung Rauxel (Flurstück 324), konkret auf einem Parkplatz neben dem WLT-Logistikzentrum, errichtet werden. Für den operativen Betrieb kann die Verwaltung die FORUM Castrop-Betriebsgesellschaft mbH beauftragen.
Das Konzept sieht ein Durchfahrts-Testzentrum vor, das primär auf die Nutzung mit dem Personenkraftwagen ausgelegt ist, um persönliche Kontakte und Warteschlangen zu minimieren. Eine Nutzung durch Fußgänger oder Zweiradfahrer ist ebenfalls möglich. Zur weiteren Reduzierung von Wartezeiten sollen eine digitale Terminvergabe sowie die digitale Übermittlung der Testergebnisse eingesetzt werden. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist das Gesundheitsamt zu informieren.
Die Einrichtung erfolgt als Reaktion auf den steigenden Bedarf an Bürgertestungen und zur Entlastung bestehender Teststellen in Arztpraxen und Apotheken. Ziel ist es zudem, Pendelbewegungen zu Testzentren in umliegenden Städten wie Recklinghausen zu vermeiden. Die Finanzierung des Zentrums soll nach den geltenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen erfolgen, wobei ein kostendeckender Betrieb angestrebt wird. Die Verantwortung für den Betrieb gegenüber der zuständigen Behörde des Kreises Recklinghausen verbleibt bei der Stadt Castrop-Rauxel.
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- 10Antrag der SPD- Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.03.2021_Erstellung eines Konzeptes zur Stärkung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in C-RZur Vorlage · 2021/115 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/115, die am 25. März 2021 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, behandelt einen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Konzeptes, welches darauf abzielt, den Handel, die Gastronomie sowie die Dienstleistungsbranche in Castrop-Rauxel zu stärken.
Der Antrag wurde am 24. März 2021 eingebracht. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 10.1Antrag CDU, FDP und FWI Fraktion vom 22.03.2021_Prüfauftrag zur kostenfreien ÖPNV-Nutzung zur Stärkung des EinzelhandelsZur Vorlage · 2021/116 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. März 2021 wurde eine Tischvorlage mit der Nummer 2021/116 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von den Fraktionen CDU, FDP und FWI gemeinsam am 22. März 2021 gestellt wurde, befasst sich mit der Prüfung einer kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Ziel des Antrags ist es, durch die Einführung eines solchen Angebots den Einzelhandel in der Stadt zu stärken. Die Vorlage sieht einen Prüfauftrag vor, um die Umsetzbarkeit und die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu untersuchen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgehensweise ist der entsprechenden Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 10.2Antrag CDU, FDP und FWI Fraktion vom 22.03.2021_Fortsetzung kostenfreies ParkenZur Vorlage · 2021/117 · Tischvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. März 2021 wurde die Tischvorlage mit der Nummer 2021/117 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von den Fraktionen der CDU, der FDP und der FWI gemeinsam am 22. März 2021 gestellt wurde, befasst sich mit der Fortsetzung des kostenfreien Parkens.
Die Vorlage wurde von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der CDU, der FDP und der FWI eingereicht. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Beantwortung der Anfrage ist in einer separaten Anlage der Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Rat der Stadt.
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- 11Anfragen der Ratsmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich