Tagesordnung
- –Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- –Parkraumbewirtschaftungskonzept
- –Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung für die Übernahme von Hunden aus dem örtlichen Tierheim (Verlängerung des Modellprojektes)Zur Vorlage · 2003/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/213 sieht die Verlängerung eines Modellprojektes vor, durch welches die Stadt Castrop-Rauxel einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung gewährt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Förderung für den Zeitraum von 2004 bis 2006 um weitere drei Jahre verlängert. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.). Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Jahressteuersatz der Hundesteuer.
Das Projekt wurde bereits in den Jahren 2000 und 2002 durch den Rat verlängert. Laut den vorliegenden Informationen wurden bis zum 31. Juli 2003 insgesamt 33 Bewilligungen erteilt, wobei die Anzahl der Inanspruchnahmen in den Jahren 2001, 2002 und 2003 jeweils 8, 19 und 6 betrug. Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Maßnahme, um einen finanziellen Anreiz für die Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim zu schaffen und die Kapazitäten des Tierheims zu entlasten. Die jährlichen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.500,00 Euro. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. September 2003 sowie des Rates der Stadt am 2. Oktober 2003 zur Beratung vorgesehen.
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- –Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2003/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/250 zum Thema Finanzcontrolling legt den Unternehmensbericht für September 2003 vor, der zur Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt bestimmt ist. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen von etwa 2.000 Euro und für den Vermögenshaushalt Verschlechterungen von rund 1,9 Millionen Euro.
Im Verwaltungshaushalt zeigt das Allgemeine Finanzbudget eine Verbesserung von etwa 69.000 Euro. Diese resultiert aus geringeren Ausgaben für den Solidarbeitrag, Kredit- und Kassenkreditzinsen sowie Mehreinnahmen bei der Hundesteuer und der Konzessionsabgabe für Fernwärme. Dem stehen Mindereinnahmen bei den Konzessionsabgaben von Gelsenwasser und RWE sowie bei Steuern gegenüber. Das Budget des Finanzbereichs weist eine Verbesserung von 317.000 Euro aus, primär durch niedrigere Personalkosten. Der Betrieb 1 prognostiziert eine Verschlechterung von 14.600 Euro, während der Betrieb 2 eine Verschlechterung von 403.400 Euro aufweist, bedingt durch Mehrausgaben bei Sozialleistungen und Hilfen zur Erziehung. Der Betrieb 3 verzeichnet eine Verbesserung von 30.000 Euro.
Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets werden Verschlechterungen von 2,6 Millionen Euro prognostiziert, was vor allem auf Mindereinnahmen bei Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist, insbesondere auf die Nichtrealisierung des Verkaufs des Sportplatzes Westhofenstraße. Die Unternehmenszentrale weist im Vermögenshaushalt eine Verbesserung von 345.000 Euro aus. Der Betrieb 3 prognostiziert eine Verbesserung von 440.000 Euro durch Landeszuweisungen und Kostenerstattungen.
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- –Gründung einer Emscher-Lippe Allianz - Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung -Zur Vorlage · 2003/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/259 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Gründung einer sogenannten „Emscher-Lippe Allianz“. Ziel dieses Bündnisses ist die Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Struktur-, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Allianz umfasst die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop sowie den Kreis Recklinghausen. Die Zusammenarbeit soll über ein Netzwerk der kommunalen Wirtschaftsförderungen und der Emscher Lippe Agentur (ELA) erfolgen, wobei die Bildung städteübergreifender Teams vorgesehen ist. Zur regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der Wirtschaftskraft soll die Kooperation beitragen.
Als erste Termine sind eine Konferenz der Mandatsträger am 4. November 2003 sowie eine gemeinsame Sitzung aller Räte und des Kreistages in Recklinghausen am 25. November 2003 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind jährliche Sachkosten in Höhe von 3.000,00 Euro aufgeführt. Der anteilige Aufwand für Personalkosten sowie etwaige Einnahmen von Dritten oder städtische Eigenanteile sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert. Die Finanzierung im laufenden Jahr und im Finanzplanungszeitraum ist innerhalb des Bereichs-Budgets gesichert. Die Maßnahme wird gemäß § 81 GO NRW als notwendig eingestuft. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Haushalte wird in der Vorlage als nicht gegeben angegeben.
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- –Mittelbereitstellung im Rahmen des § 82 GO NRW - Erstattung von Dispositionskosten an die KreisleitstelleZur Vorlage · 2003/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/243 befasst sich mit der Bereitstellung von Mitteln zur Erstattung von Dispositionskosten an die Kreisleitstelle Recklinghausen. Seit der Inbetriebnahme der Kreisleitstelle und der Aufschaltung der Feuerwehr- und Rettungswache Castrop-Rauxel im Oktober 2002 werden sämtliche Einsätze über diese zentrale Stelle eröffnet und geführt.
Zur Refinanzierung der Leitstellenkosten werden Teile der Personal- und Betriebskosten sowie der Investitionskosten als Rettungsdienstanteil von den Krankenkassen übernommen, während die verbleibenden Kosten von der Feuerwehr getragen werden. Auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten können die Kreise die anteiligen Kosten für die Inanspruchnahme der Leitstelle auf die Träger der Rettungswachen umlegen. Für das Jahr 2003 wurden hierfür Umlagesätze pro Einsatz für Rettungs- und Krankentransportwagen sowie für Notarzteinsätze festgelegt.
Die für das erste Halbjahr 2003 geforderte Umlage beläuft sich auf 101.083,95 Euro. Da im entsprechenden Haushaltsmittel für das vierte Quartal 2002 nur ein begrenzter Betrag zur Verfügung steht, wird die Bereitstellung eines Mehrbedarfs in Höhe von aufgerundet 101.090 Euro beantragt. Dieser Betrag wird durch Mehreinnahmen aus Eintrittsgeldern der Bäder sowie durch Minderausgaben im Bereich der Verwaltungs- und Betriebsausgaben gedeckt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Mittelbereitstellung im Rahmen des § 82 GO NRW beschließt.
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- –Offene Ganztagsschule; Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen
- –Bauleitplanung: 57. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Bahngelände Castrop-Süd hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2003/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Umwidmung des ehemaligen Bahngeländes im Bereich Castrop-Süd. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung an aktuelle stadtentwicklungspolitische Ziele, insbesondere die Vorbereitung der Bebauungspläne Nr. 159 „Realschule Kleine Lönsstraße“ und Nr. 167 „Zwischen Herrenland und Emschertalbahn“. Im Vergleich zum Durchführungsbeschluss vom 11. Dezember 2001 hat sich der Geltungsbereich der Änderung verkleinert, da bestimmte bebaute Flächen zwischen der Bladenhorster Straße und der Dammstraße aus dem Verfahren herausgenommen wurden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von verschiedenen Trägern geprüft. Die Pipeline Engineering GmbH wies auf Leitungen im Planbereich hin, welche die Verwaltung jedoch als außerhalb des Geltungsbereichs liegend und bereits im bestehenden Plan berücksichtigt einordnet. Das Staatliche Umweltamt Herten äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Immissionen durch bestehende Gewerbebetriebe gegenüber einer geplanten Wohnnutzung. Die Verwaltung vertritt hier die Auffassung, dass die Auswirkungen erst im Rahmen der späteren Bebauungsplanung verbindlich zu prüfen seien. Zudem empfahl die Emschergenossenschaft eine spezifische Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Detailplanung der Abwasserentsorgung nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung sei.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregungen nicht zu berücksichtigen und die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung festzustellen.
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- –Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den FriedhofsträgerZur Vorlage · 2003/217 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/217 befasst sich mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den Friedhofsträger der Stadt Castrop-Rauxel. Bisher sieht die Regelung für Wahl- und Reihengräber eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vor, was aufgrund der geologischen Gegebenheiten und der Verwesungsdauer als Standard festgelegt ist.
Die Verwaltung stellt fest, dass von den Hinterbliebenen vermehrt der Wunsch nach einer vorzeitigen Rückgabe geäußert wird, da eine ordnungsgemäße Grabpflege aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr möglich ist. Da das aktuelle Satzungsrecht diese Option nicht vorsieht, schlägt die Verwaltung vor, eine Rückgabe des Nutzungsrechts nach frühestens 20 Jahren zu ermöglichen. Diese Regelung soll sich an der bestehenden Handhabung für Urnenbeisetzungen orientieren.
Für die Zeit, in der die Grabstelle weiterhin mit einem Ruherecht belegt bleibt, soll eine einmalige Unterhaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Jahr und Stelle an den Friedhofsträger entrichtet werden. Diese Gebühr dient der Abgeltung der anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten. Die Verwaltung begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit der Gebührengerechtigkeit, um zu verhindern, dass die entstehenden Pflegekosten über die allgemeine Gebührenkalkulation aufgefangen werden müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe vom 12.12.2002 annimmt.
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- –Wiederwahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
- –Jugendhilfeplanung, Teilplan Bedarfsplan Tagesbetreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für KinderZur Vorlage · 2003/251 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/251 der Verwaltung zum Thema Jugendhilfeplanung befasst sich mit der Fortführung des Kindergartenbedarfsplans sowie des Bedarfsplans für den Krabbel- und Hortbereich. Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Versorgung von Kindern unter drei Jahren mit Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen schrittweise zu gewährleisten.
Für Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sieht der Beschluss vor, dass bei freiwerdenden Kapazitäten aus der Altersgruppe der Kindergartenkinder die Erfüllung der Ansprüche aus dem SGB VIII zwingend auferlegt wird. Die freien Träger werden aufgefordert, in gleicher Weise zu verfahren. Dabei ist die Einhaltung der Kostenneutralität sowie die Beibehaltung des bisherigen Budgets sicherzustellen.
Hintergrund der Vorlage ist die im Juli 2003 beschlossene Haushaltssatzung inklusive Haushaltssicherungskonzept. Diese sieht eine Anpassung der Personalstärke in den Kindergärten an sinkende Kinderzahlen durch eine Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse vor. Konkret ist eine Kürzung der Zuschüsse um 27.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2004 sowie weitere Einsparungen in den Folgejahren vorgesehen. Da ein früherer Ratsbeschluss zur schrittweisen Versorgung der unter Dreijährigen durch den Konsolidierungsbeschluss aufgehoben wurde, ist eine Neuregelung durch den Rat erforderlich, um die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses rechtlich abzusichern.
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- –Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2002Zur Vorlage · 2003/258 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/258 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und diese dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überweist. Im Anschluss soll gemäß § 94 GO NRW über die geprüfte Jahresrechnung beschlossen und über die Entlastung entschieden werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Vorlage des Rechenschaftsberichtes aufgrund der Erstellung des kameralen Haushalts und des Budgets 2003 verschoben werden musste. Während die Haushaltssatzung 2002 im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf von 15.450.201 € vorsah, beläuft sich der tatsächliche Fehlbetrag des Jahres 2002 auf 21.085.701 €. Dies entspricht einer Veränderung von 5.635.500 € gegenüber der Planung. Der Vermögenshaushalt weist hingegen einen ausgeglichenen Stand auf. Der entstandene Fehlbetrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2004 zu veranschlagen und zu finanzieren.
Der Rechenschaftsbericht wurde den Ratsmitgliedern bereits Anfang September 2003 zugeleitet und enthält neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen betriebsbezogene Auswertungen sowie Vergleiche mit den Prognosen des Finanzcontrollings. Die Finanzberichte 2002 beinhalten zudem betriebsübergreifende Deckungsvorschläge und Mitteltransfers zwischen dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt. Die Ergebnisse der Betriebsausschüsse sowie Erläuterungen zum Allgemeinen Finanzbudget und zur Unternehmenszentrale werden in separaten Vorlagen behandelt.
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- –Der Rat der Stadt verabschiedet die beiliegende Resolution zur Reform der Gewerbesteuer und Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.Zur Vorlage · 2003/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt beabsichtigt, eine Resolution zur Reform der Gewerbesteuer sowie zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu verabschieden. Die Vorlage, die auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages basiert, legt dar, dass die geplanten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung nach Einschätzung der Kommunalvertreter nicht zu den angestrebten Entlastungen in den kommunalen Haushalten führen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine reine Gewinnsteuer die Einnahmequelle für die Kommunen unplanbarer und konjunkturanfälliger machen könnte. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung zu einer Verlagerung von Kosten auf die Kommunen führen kann, da Personen, die nach neuen Definitionen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben, in die Verantwortung der Sozialhilfe fallen könnten.
Mit der Resolution fordert der Rat die Bundes- und Landesregierungen sowie die örtlichen Abgeordneten auf, eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Städte dauerhaft stärkt und die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit kompensiert. Der Rat lehnt eine Reform der Gewerbesteuer ab, die deren Schwächung zur Folge hätte, und spricht sich gegen eine Finanzierung der kommunalen Infrastruktur ausschließlich über Lohn- und Einkommensteuerzahler aus. Ziel der Resolution ist die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und der finanziellen Gestaltungsfähigkeit.
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- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung / Qualitative Verbesserungennicht öffentlich
- –Widersprüche von Beamtennicht öffentlich
- –Abberufung eines Rechnungsprüfersnicht öffentlich
- –Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich