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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf des Stellenplans 2006/2007Zur Vorlage · 2006/136 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/136 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den Entwurf des Stellenplans für den Zeitraum 2006/2007. Der Rat der Stadt soll die Veränderungen zum Stellenplan 2006/2007 gemäß der Druckvorlage 2006/008 beschließen. Zusätzlich wird die Einrichtung von 3,298 Stellen für städtische Tageseinrichtungen für Kinder beantragt.
Diese Erweiterung erfolgt im Rahmen eines Ausbauprogramms zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren, welches mit dem Jugendhilfeausschuss und der Arbeitsgemeinschaft 2 des Jugendhilfeausschusses abgestimmt wurde. Für die Tageseinrichtung für Kinder Mikado ist zum 01.08.2006 die Umwandlung einer Gruppe in eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab vier Monaten geplant. Hierfür werden zwei Vollzeitstellen für Erzieherinnen nach Entgeltgruppe 6 TVöD benötigt.
Für die Spielgruppe Öko-Insel, deren Betrieb zum 01.08.2006 geplant ist, werden 0,649 Stellen für eine Erzieherin nach Entgeltgruppe 6 und 0,649 Stellen für eine Kinderpflegerin nach Entgeltgruppe 3 TVöD beantragt. Die jährlichen Personalkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 106.170 Euro, wobei eine teilweise Refinanzierung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen ist. Die Finanzierung der beantragten Stellen ist im Rahmen des Bereichsbudgets gesichert.
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- 3Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2006/2007 nebst AnlagenZur Vorlage · 2006/138 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/138 behandelt das Gesamtbudget sowie die Haushaltssatzung für die Jahre 2006/2007. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss des Allgemeinen Finanzbudgets und der Betriebsbudgets auf Grundlage des Eckdaten-Beschlusses vom 23. März 2006, einschließlich der entsprechenden Veränderungslisten und der Ergänzung der Dringlichkeitslisten für Investitionen. Zudem stehen das Investitionsprogramm 2005–2010, das Haushaltssicherungskonzept 1997–2012 sowie die Haushaltssatzung 2006/2007 zur Abstimmung.
Für das Jahr 2006 wird ein Anstieg des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt von 52,82 Millionen Euro auf 53,63 Millionen Euro ausgewiesen. Für 2007 erhöht sich der Fehlbedarf von 63,19 Millionen Euro auf 63,82 Millionen Euro. Die Entnahme aus Rücklagen verringert sich um 10.000 Euro auf 4.828.516 Euro, während die Einnahmen aus Kompensationsleistungen für 2006 und 2007 um jeweils circa 38.000 Euro bzw. 40.000 Euro sinken.
Zusätzlich sind Verpflichtungsermächtigungen für die Unternehmenszentrale in Höhe von 200.001 Euro sowie für Betrieb 3 in Höhe von 763.100 Euro und 296.100 Euro vorgesehen. Im Bereich des Schulden- und Zinsmanagements wurden bereits Umschuldungen in einem Volumen von 10,5 Millionen Euro mit Festzinsvereinbarungen durchgeführt; die Prüfung des weiteren Einsatzes derivater Produkte erfolgt durch die Verwaltung. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird zur Sicherstellung der Liquidität auf 100 Millionen Euro festgesetzt. Das Haushaltssicherungskonzept bleibt in den Einzelmaßnahmen unverändert, berücksichtigt jedoch neue Betriebszuordnungen. Die Beratung der Betriebsbudgets findet im Haupt- und Finanzausschuss statt, die Ratssitzung ist für den 24. Mai 2006 angesetzt.
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- 4Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2006/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/133 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel und wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Bereich der Wohnungs- und Städtebau GmbH wird berichtet, dass der Wohnungsbestand zum Jahresende 2005 bei 2.607 Einheiten lag. Der Leerstand betrug 77 Wohnungen, wobei 19 Einheiten bereits neu vermietet wurden. Zudem wurde das Objekt in der Gerther Straße 33 veräußert. Die Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH weist für das Wirtschaftsjahr 2006 einen Verlust von 859.450,00 Euro aus, was den Eckdaten des Haushalts entspricht. Im Haus der Wirtschaft (TCE) nutzt die Immobilienmanagement der Stadt weiterhin 400 Quadratmeter Mietfläche, während der Verkauf des Gebäudes verfolgt wird. Ein geplantes Projekt zur Weltmeisterschaft findet nicht statt.
Die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH wird bis August 2010 weitergeführt. Die Gesellschaft ist als geschäftsführende Einrichtung für den Facharbeitskreis Arbeit und Qualifizierung tätig und bearbeitet Projekte in den Bereichen Chemie-Kompetenz, Existenzgründungen und Zukunftsenergien.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Rauxel mbH finanziert ihren Aufwand durch öffentliche Fördermittel. Nach dem Rückbau von Gebäuden und der Einrichtung einer Grundwasserreinigungsanlage im Jahr 2005 stehen Gespräche mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen an, da die geplanten Förderleistungen der Anlage aufgrund geologischer Bedingungen nicht realisiert werden konnten. Für das Jahr 2006 sind der Bau einer Lärmschutzwand, der Abbruch weiterer Gebäude sowie Arbeiten am Entwässerungssystem und Straßenbau vorgesehen.
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- 5Haushaltsüberschreitungen 2005 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2005Zur Vorlage · 2006/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/131 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005. Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Mittelüberschreitungen gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage unterscheidet bei den Haushaltsüberschreitungen zwischen erheblichen, nicht erheblichen und geringfügigen Ausgaben. Gemäß der im Jahr 2005 getroffenen Festlegung gelten Überschreitungen von mehr als 75.000 Euro als erheblich und erfordern die vorherige Zustimmung des Rates, welche für die vorliegenden Fälle bereits eingeholt wurde. Überschreitungen im Bereich zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat die Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Mehrausgaben unter 25.000 Euro gelten als geringfügig und werden durch die jeweiligen Betriebsleiter der Betriebe 1 bis 3 oder durch die Kämmerin für das Allgemeine Finanzbudget entschieden.
Zusätzlich werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2005 vorgelegt. Die detaillierten Aufstellungen der Mittelüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie der Verpflichtungsermächtigungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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- 6Entwurf des Fachbeitrags zum Einzelhandel mit Schwerpunkt Nahversorgung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2006/139 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/139 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Entwurf eines Fachbeitrags zum Einzelhandel mit Schwerpunkt Nahversorgung. Dieser Beitrag dient der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel.
Im Rahmen der Stadtentwicklung wurde bereits in den Jahren 2002 und 2003 ein Zentren- und Einzelhandelskonzept erstellt, welches auch ein Nahversorgungskonzept mit definierten Scharnierstandorten enthielt. Aufgrund veränderter politischer Zielvorgaben für diese Scharnierstandorte wurde eine Überarbeitung des Teilbereichs Nahversorgung notwendig. Ein entsprechender Auftrag zur Überarbeitung des Konzepts wurde durch den Rat der Stadt im Juni 2005 erteilt. Das beauftragte Büro für Stadt- und Regionalplanung hat nun den Entwurf des Fachbeitrags vorgelegt, der nach Abstimmungen mit der Verwaltung und der Lenkungsgruppe finalisiert wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Fachbeitrags zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Gutachterbüro die integrierten Zentrenlagen des Haupt- und Nebenzentrums sowie der Ortsteilzentren durch zeichnerische Abgrenzung im Konzept zu kennzeichnen. Des Weiteren soll die Verwaltung das bestehende Zentren- und Einzelhandelskonzept überarbeiten und um den vorliegenden Fachbeitrag ergänzen, sodass die vollständige Fassung bis zur nächsten Ratssitzung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 7Änderung der Satzung über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheideZur Vorlage · 2006/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/088 sieht eine Änderung der Satzung über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vor. Grundlage für diesen Entwurf ist ein Beschluss des Rates der Stadt vom 15. Dezember 2005, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die Satzung zu aktualisieren und dabei die Vorschläge der Fraktionen einzuarbeiten bzw. gegenüberzustellen.
Im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs im März 2006 wurde eine inhaltliche Übereinstimmung bei mehreren Regelungen erzielt. Dies betrifft unter anderem die Einführung eines Abstimmungsbuchs, die Festlegung der Abstimmungszeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie die amtliche Bekanntmachung der Stimmbezirke. Zudem wurde der Vorschlag zur Feststellung des Ergebnisses durch den Kommunalwahlausschuss und zur Regelung von Einspruchsmöglichkeiten angenommen. Diese Anpassungen sind im vorliegenden Entwurf der Änderungssatzung enthalten.
In zwei Punkten konnte jedoch keine Einigung erzielt werden: Die Anzahl der Stimmbezirke und die Lage der Wahllokale sowie der Abstimmungstermin bleiben Gegenstand unterschiedlicher Vorschläge der Fraktionen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Ausweitung der bisherigen 23 Stimmbezirke zu Kosten führen kann, etwa durch Erfrischungsgelder für Wahlhelfer oder Reinigungspauschalen bei der Nutzung nicht städtischer Räumlichkeiten. Der Rat der Stadt wird angehalten, die beigefügte Änderung der Satzung zu beschließen.
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- 8Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 21.09.2004Zur Vorlage · 2006/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/129 sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 21.09.2004 vor. Ziel der Neuregelung ist es, die räumliche Begrenzung der sonntäglichen Verkaufsöffnungen aufzuheben. Bisher waren die Freigaben für bestimmte Veranstaltungen auf die Castroper Altstadt beschränkt, wodurch Einzelhandelsbetriebe außerhalb dieses Bereichs nicht von den Öffnungszeiten profitieren konnten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Regelung so anzupassen, dass die Sonntagsöffnungen anlässlich des „Home & Garden“-Marktes, des „Castroper Victualienmarktes“ sowie der Veranstaltung „Castrop kocht über“ auf das gesamte Stadtgebiet südlich der Autobahn A 42 ausgedehnt werden. Um eine Erhöhung der Gesamtzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die bisherige Freigabe am 1. Advent im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt zu streichen. Durch diesen Verzicht auf den Termin im Dezember bliebe die Anzahl der jährlichen Sonntagsöffnungen in der Altstadt bei drei Tagen, während gleichzeitig die Teilhabe der Betriebe südlich der A 42 ermöglicht wird.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungsverordnung vor. Die Neuregelung sieht vor, dass die Verkaufsstellen in dem genannten Gebiet an den ausgewiesenen Terminen jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht festgestellt.
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- 9Einrichtung eines Kombilehrgangs Hauptschulabschluss/ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2006/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/089 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Einrichtung eines neuen Kombinationslehrgangs, der den Erwerb des Hauptschulabschlusses mit Arbeitsgelegenheiten verknüpft. Das Projekt der Volkshochschule ist für den 1. September 2006 geplant und richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss.
Der Lehrgang umfasst eine Laufzeit von zehn Monaten und beinhaltet rund 800 Unterrichtsstunden zur Qualifizierung nach Klasse 9. Je nach Leistung ist der Erwerb des Sekundarabschlusses I oder der Fachoberschulreife vorgesehen. Der schulische Teil wird mit Arbeitsgelegenheiten in den Berufsfeldern Holzbearbeitung und Hauswirtschaft kombiniert. Zur Begleitung des Programms sind zwei Praxisanleiter sowie eine sozialpädagogische Fachkraft vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 124.100,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Einnahmen Dritter, konkret durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge) für die Teilnehmer, die Praxisanleiter sowie den Beschulungsteil. Die Stadt Castrop-Rauxel stellt für das Vorhaben die sachliche Ausstattung bereit. Der Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung des Kombinationslehrgangs durch den Rat der Stadt vor.
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- 10Einrichtung eines Kombilehrganges Fachoberschulreife/ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2006/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/090 sieht die Einrichtung eines Kombilehrganges vor, der die Fachoberschulreife mit Arbeitsgelegenheiten verknüpft. Das Vorhaben, das ab dem 1. September 2006 umgesetzt werden soll, richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss sowie an zwei Praxisanleiter in den Bereichen Kreativwerkstatt und Gartenbau. Während der zehnmonatigen Laufzeit sind etwa 1100 Unterrichtsstunden vorgesehen, um den Fachoberschulabschluss zu erwerben, wobei bei entsprechenden Leistungen auch der Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe erlangt werden kann.
Der Schulteil wird mit Arbeitsgelegenheiten, sogenannten 1-Euro-Jobs, kombiniert. Die Praxisanleiter werden im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt. Ziel der Maßnahme ist es, durch die schulische Nachqualifizierung den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge). Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 124.100 Euro, welche die Kosten für die Teilnehmer, die Praxisanleiter sowie die sozialpädagogische Begleitung abdecken. Die Ausgaben auf derselben Summe umfassen unter anderem Personalkosten für die Praxisanleiter und die sozialpädagogische Begleitung, Materialkosten, Lernmittel, Honorarmittel sowie Betriebskosten. Die Stadt Castrop-Rauxel stellt für die Durchführung die sachliche Ausstattung bereit. Eine haushaltsmäßige Belastung des städtischen Budgets durch Eigenanteile ist nicht vorgesehen.
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- 11Einbeziehung eines weiteren Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss; Antrag des Kreisgesundheitsamtes, Kinder- und JugendgesundheitsdienstZur Vorlage · 2006/097 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/097 befasst sich mit der Erweiterung der personellen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag geht vom Kreisgesundheitsamt, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Recklinghausen, aus. Ziel des Antrags ist es, die in Castrop-Rauxel tätige Schulärztin als weiteres beratendes Mitglied in den Ausschuss aufzunehmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer h dieser Satzung ist vorgesehen, dem Jugendhilfeausschuss neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern weitere beratende Mitglieder zuzuziehen. Die Berufung sachkundiger Personen kann nach Bedarf erfolgen, wobei die Wahl durch den Rat der Stadt unter Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Gemeindeordnung erfolgt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die genannte Schulärztin als beratendes Mitglied für das Kreisgesundheitsamt, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in den Jugendhilfeausschuss wählt. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war zur Beratung im Jugendhilfeausschuss, im Betriebsausschuss 2 sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 12Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen sowie über die Bildung von Schuleinzugsbereichen einschließlich Überschneidungsgebieten für die Hauptschulen und Gesamtschulen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2006/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/111 sieht eine Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen sowie über die Bildung von Schuleinzugsbereichen in Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Anpassungen ist die Auflösung der Grundschule an der Marienburger Straße zum 1. August 2006. Nach einem Beschluss des Rates vom 19. Mai 2005 werden für diese Schule keine neuen Schüler mehr aufgenommen, während die vorhandenen Schüler bis zum Abschluss verbleiben.
Im Zuge dieser organisatorischen Neuerung werden die Straßen des bisherigen Schulbezirks der Grundschule an der Marienburger Straße dem Schulbezirk der Grundschule Am Busch zugeordnet. Um die Grundschule Am Busch zu entlasten, werden zudem verschiedene Straßen aus deren nordöstlichem Bereich dem Schulbezirk der Marktschule Ickern zugewiesen. Hierzu zählen unter anderem die Eilertstraße, die Emscherbruch, die Friedhofstraße, die Holzheide, die Lakestraße, die Rumpsholt, die Sassenstraße, die Schemmkamp, die Telgenkamp und die Vogtstraße sowie Teile der Straße In der Wanne.
Die Änderung der Rechtsverordnung sieht zudem den Streich der Grundschule an der Marienburger Straße aus der entsprechenden Anlage vor. Eine umfassende Neufassung der Verordnung wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht angestrebt, da im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes mit einem künftigen Wegfall der bisherigen Schulbezirke gerechnet wird. Der Beschlussvorschlag sieht das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. August 2006 vor.
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- 133. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen GanztagsschuleZur Vorlage · 2006/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/106 befasst sich mit der dritten Änderung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Änderungssatzung beschließen.
Gegenstand der Änderung ist die Neufassung des Paragrafen 5 der ursprünglichen Satzung vom 17. Oktober 2003. Nach der Neufassung tritt diese Satzung am 1. August 2006 außer Kraft. Das Ende der Gültigkeit ist gleichzeitig mit dem Ablauf des Schuljahres 2007/2008, also zum 31. Juli 2008, festgesetzt. Die Änderungssatzung selbst tritt bereits zum 1. August 2006 in Kraft.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Schulausschuss am 10. Mai 2006, im Betriebsausschuss 2 am 18. Mai 2006 sowie im Rat der Stadt am 24. Mai 2006 vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Satzung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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- 14BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a - Teilbereich A Planbereich: 'Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin' Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/103 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/103 behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a, konkret den Teilbereich A des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsplans Erin. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 27 Hektar und wird im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch das Landschaftsbauwerk II und den Landwehrbach, im Süden durch die Erinstraße sowie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeflächen der Gelsenwasser AG begrenzt.
Ziel der Planung ist die Modifizierung bestehender Festsetzungen, um die bauliche Entwicklung zu erleichtern. Da die ursprünglichen, sehr differenzierten Vorgaben bei der Realisierung von Vorhaben oft zu Befreiungen führten, sollen durch die Änderung einheitlichere und einfachere Regeln eingeführt werden. Damit soll die Vermarktung der Flächen unterstützt und die Notwendigkeit von Ausnahmen minimiert werden, während das städtaubliche Gesamtkonzept gewahrt bleibt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Definition von kontingentierten Lärmbereichen im Sinne des Immissionsschutzes, um die rechtssichere Koexistenz von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen sowie die redaktionellen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung berücksichtigen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a Teilbereich A als Satzung beschließen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, der sich der Rat anschließen soll. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/122 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a für den Planbereich Kastanienweg im Ortsteil Schwerin. Das etwa 2,18 Hektar große Gebiet umfasst Grundstücke am Kastanienweg sowie Flächen der Westhofenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksteilung, um eine nachfrageorientierte Vermarktung zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt soll die Stellungnahmen der RWE Westfalen-Weser-Ems sowie des Kreises Recklinghausen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen. Zudem wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 30a als Satzung sowie die Beschlussfassung über redaktionelle Änderungen an der Begründung vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Entwässerung, Verkehrsflächen und Bodenschutz. Im Rahmen der textlichen Festsetzungen wird ein Teil der Festsetzung F 8 zur Sicherstellung des Wasserablaufs ersatzlos gestrichen.
Hinsichtlich des Bodenschutzes ist festgelegt, dass bei der Beschaffung von Böden für den Massenausgleich zur Herstellung von Grünflächen oder Hausgärten außerhalb des Plangebiets die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung einzuhalten sind. Bei weiteren Parametern gelten die Anforderungen der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur stofflichen Verwertung mineralischer Reststoffe sowie die Schadstoffgehalte für den Zuordnungswert Z 0. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht vorhanden. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 13. März bis zum 13. April 2006 statt. Die Beratung ist für den 18. Mai 2006 im Betriebsausschuss 3 und für den 24. Mai 2006 im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 16(ohne Titel)
- 17GESTALTUNGSSATZUNG Satzung Nr. 1 der Stadt Castrop-Rauxel über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (Gestaltungssatzung) Planbereich 'Aapwiesen, Teil 1' Hier: Beschluss der Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NRWZur Vorlage · 2006/121 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung der Gestaltungssatzung Nr. 1 für den Planbereich „Aapwiesen, Teil 1“. Die Vorlage zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt sieht den Beschluss einer Satzung vor, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken regelt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 3,04 Hektar großes Areal im Stadtteil Ickern, nördlich der Emscher, und deckt sich mit dem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 102.
Anlass für die Erarbeitung ist die bevorstehende Privatisierung von 14 Hausgruppen innerhalb der Siedlung „Aapwiesen“, die in den 1950er Jahren als Bergarbeitersiedlung entstand. Ziel der Satzung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild und den historischen Charakter der Siedlungsstruktur langfristig zu erhalten. Die Regelungen konzentrieren sich dabei auf die vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Gebäudeteile und Grundstücksflächen. Konkret umfasst die Satzung Vorgaben zur Gestaltung von Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen, Dächern, Anbauten, Garagen, Stellplätzen sowie Außenanlagen.
Die Bestimmungen sind auf alle Vorhaben anzuwenden, welche die äußere Gestaltung verändern, wobei reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten ausgenommen sind. Zur Unterstützung der zukünftigen Eigentümer soll die Satzung durch ein informelles Gestaltungshandbuch ergänzt werden, das Empfehlungen und Beispiele enthält. Die Einführung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 18Anfragen der Ratsmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Antrag auf Ausnahme der Höchstaltersgrenze zur Einstellung und Ernennung eines Beamten des höheren Dienstes als Leiter des Bereiches Vermessungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich