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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf Haushalts-Eckdaten 2005Zur Vorlage · 2005/-053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 liegt der Entwurf der Haushalts-Eckdaten für das Jahr 2005 zur Beratung vor. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/-053 umfasst neben den Eckdaten des Haushaltsplans auch die Fortschreibung des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Entwurf der Haushalts-Eckdaten 2005 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis nimmt. Die inhaltlichen Details des Entwurfs werden den Ratsmitgliedern im Zuge der Sitzung ausgehändigt. Eine mündliche Erläuterung des Entwurfs erfolgt durch den Bürgermeister und die Kämmerin im Rahmen der Einbringungsreden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in der Dokumentation nicht angegeben, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird.
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- 3Verfahren Stellenplan 2005Zur Vorlage · 2005/-066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-066 der Hauptverwaltung sieht vor, die Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2005 zeitgleich mit der Entscheidung über die Haushaltssatzung im Rat der Stadt durchzuführen. Die entsprechende Sitzung ist für den 24. Februar 2005 angesetzt.
Für die anstehende Beratung wird eine detaillierte Vorlage erstellt, die verschiedene Unterlagen umfasst. Dazu gehören die Dokumentation der Veränderungen zum Stellenplan 2005 sowie die Darstellung der Auswirkungen, die durch die Gründung der ARGE auf die Bereiche 57 bis 59 entstehen. Zudem werden die Stellungnahme des Personalrates, die Organigramme der jeweiligen Bereiche sowie der Stellenplan 2005 als Anlage zum Haushaltsplan vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über den Stellenplan ist inhaltlich mit dem Beschluss der Haushaltssatzung verknüpft.
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- 4Entscheidungsbefugnis des BürgerausschussesZur Vorlage · 2005/-063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt befasst sich in seiner Sitzung am 24. Februar 2005 mit einer Neuregelung der Entscheidungsbefugnis des Bürgerausschusses bei der Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Anpassung der Zuständigkeiten im Rahmen der Erledigung von Bürgeranträgen vor.
Nach dem Beschlussvorschlag erhält der Bürgerausschuss eine abschließende Entscheidungskompetenz für Anregungen und Beschwerden, sofern die entsprechende Entscheidung einstimmig gefasst wird. Im Falle eines Beschlusses, der lediglich mit der Mehrheit gefasst wurde, liegt die abschließende Entscheidungskompetenz beim zuständigen Betriebsausschuss. Zudem wird dem Bürgerausschuss die Möglichkeit eingeräumt, Angelegenheiten bei einer einstimmigen Entscheidung auch zur endgültigen Entscheidung an den zuständigen Betriebsausschuss weiterzuleiten.
Von dieser Neuregelung bleiben bestehende sondergesetzliche Zuständigkeiten, insbesondere die Kompetenzen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses, unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Regelungen in die Zuständigkeitsordnung für den Rat aufzunehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 5Bildung eines Behindertenbeirates; hier: Benennung von Mitgliedern als Vertreter der Verbände und BehindertenarbeitZur Vorlage · 2005/-055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Bildung des Behindertenbeirates und die Benennung seiner ordentlichen stimmberechtigten Mitglieder. Der Beirat dient als Forum für den Austausch von Informationen, Erfahrungen, Ideen und Initiativen. Grundlage der Arbeit sind die festgelegten Leitbilder, Grundsätze und Ziele der Behindertenpolitik der Stadt. Ziel des Gremiums ist es, die Bedarfe und Bedürfnisse behinderter Menschen aufzunehmen und bedeutsame Handlungsempfehlungen zu entwickeln, wobei die Arbeit in Arbeitsgruppen organisiert ist.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von Vertretern sowie Stellvertretern aus verschiedenen Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Organisationen vor, die sich in ihrer Arbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Zu den vorgeschlagenen Vertretungen gehören unter anderem der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Recklingsen, der Aktionskreis Behinderter und seiner Freunde e. V., die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel. Weitere Organisationen in der Liste sind die Institutsambulanz des EvK Castrop-Rauxel, der Versehrtensportgemeinschaft Castrop-Rauxel e. V., das Schulamt für den Kreis Recklinghausen, der Sozialverband Deutschland Ortsgruppe Castrop-Rauxel, der Blinden- und Sehbehindertenverein, das Netzwerk Bürgerengagement für den Kreis Recklinghausen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen Castrop-Rauxel.
Auf Anfrage wurden vom Diakonischen Werk des Kirchenkreises Herne/Castrop-Rauxel sowie vom Kultur- und Freizeitzentrum der Gehörlosen im Kreis Recklinghausen keine Vertreter benannt. Durch die Aufgabe des ersten Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen wird die bisherige zweite Sprecherin für diese Gruppe vorgeschlagen. Die Verwaltung wird die endgültige Zustimmung sowie die Benennung der Stellvertretung vor der Beschlussfassung bekanntgeben. Kosten entstehen durch die Zahlung von Sitzungsgeldern.
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- 6Bildung eines Seniorenbeirates; hier: Benennung von Mitglieder als Vertreter der Verbände und SeniorenarbeitZur Vorlage · 2005/-052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 24. Februar 2005 über die Benennung von Mitgliedern für den Seniorenbeirat entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Organisationen, die sich in ihrer Arbeit für die Belange älterer Menschen einsetzen, als ordentliche stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates zu benennen. Die Vorlage sieht für die genannten Institutionen jeweils eine Vertretung sowie eine Stellvertretung vor. Zu den Organisationen gehören unter anderem der Caritasverband, das Diakonische Werk, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die evangelische und katholische Kirche sowie der Seniorenschutzbund, der Sozialverband VdK, die Geriatrie des evangelischen Krankenhauses und die Seniorentanzsportgemeinschaft Castrop-Rauxel.
Der Seniorenbeirat dient als Forum für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Initiativen. Hintergrund der Vorlage ist die demografische Entwicklung in der Stadt, die einen steigenden Anteil älterer Bürger bei sinkender Gesamtbevölkerung aufzeigt. Ziel ist die Förderung einer seniorenfreundlichen Stadt, die die Teilhabe Älterer in allen Lebensbereichen sowie den generationenübergreifenden Dialog unterstützt. Die politische und administrative Aufgabe besteht darin, bestehende Angebote zu stärken und neue Versorgungsstrukturen zu entwickeln. Durch die Benennung der Mitglieder sollen Bedarfe und Bedürfnisse der älteren Einwohner aufgenommen und entsprechende Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Zahlung von Sitzungsgeldern, wobei keine weiteren haushaltsmäßigen Berührungen angegeben sind.
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- 7Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Haushaltsüberschreitung (185.000,-- Euro) gemäß § 82 GO NRW (überplanmäßige Ausgabe) und im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit (5.000,-- Euro) - Bereich 'Hilfen zur Erziehung Jugendarbeit'Zur Vorlage · 2005/-014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 24. Februar 2005 wird über die Genehmigung eines Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 190.000 Euro für den Bereich Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit beraten. Konkret betrifft dies die Haushaltsstelle für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung.
Die Vorlage der Verwaltung begründet den Bedarf mit einer Zunahme von Unterbringungsfällen, die eine höhere Betreuungsintensität erfordern. Laut den Finanzcontrollingberichten des Jahres 2004 führten diese Entwicklungen zu Mehrausgaben in der genannten Höhe. Die Finanzierung der Überschreitung erfolgt durch eine Kombination aus überplanmäßigen Ausgaben und gegenseitiger Deckungsfähigkeit. Dabei werden 185.000 Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für Schlüsselzuweisungen gedeckt, während die verbleibenden 5.000 Euro durch Minderausgaben bei den laufenden Leistungen in der Vollzeitpflege bereitgestellt werden.
Durch diesen Mittelzufluss erhöht sich der Ausgabeansatz für die laufenden Leistungen in der Heimerziehung von 2.299.920 Euro auf 2.489.920 Euro. Da die Mehrausgaben den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreiten, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW eine Entscheidung des Rates erforderlich.
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- 8Antrag des Ratsmitgliedes Straub / PDS vom 13. Dezember 2004; Umsetzung von Hartz IV in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-041 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/-041 befasst sich mit der Umsetzung der Regelungen von Hartz IV in der Stadt Castrop-Rauxel. Der zugrunde liegende Antrag wurde von einem Ratsmitglied der PDS am 13. Dezember 2004 gestellt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Arbeitsmarktreform. Als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 wird auf den ursprünglichen Antrag verwiesen. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 9Antrag des Ratsmitgliedes Schmidt / PBP vom 01.02.2005; LED-Technik für die Ampeln der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/-062 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds behandelt, der am 1. Februar 2005 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Einführung von LED-Technik für die Ampelanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde zur Beratung in den Rat der Stadt eingebracht, der für die entsprechende Sitzung am 24. Februar 2005 angesetzt ist. Als Beschlussvorschlag wird auf den Inhalt des ursprünglichen Antrags verwiesen. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 10Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheideZur Vorlage · 2005/-059 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-059 des Haupt- und Finanzausschusses legt einen überarbeiteten Satzungsentwurf der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vor. Der Entwurf folgt auf eine Entscheidung des Rates der Stadt vom 8. Juli 2004, die Beschlussfassung über die Satzung zunächst zurückzustellen.
Die Verwaltung hat den Text aufgrund von Diskussionen im Rat sowie aufgrund einer seit dem 1. Oktober 2004 geltenden Verordnung zur Durchführung von Bürgerentscheiden angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen die Anzahl der Stimmbezirke, die Möglichkeit der Briefwahl sowie den Abstimmungszeitraum. Gemäß dem neuen Entwurf in § 13 sollen für einen Bürgerentscheid 23 Stimmbezirke eingerichtet werden, wobei für jeden Kommunalwahlbezirk ein Stimmbezirk vorgesehen ist. Bei einer gleichzeitigen Durchführung eines Bürgerentscheides mit einer Wahl gelten die bereits festgelegten Stimmbezirke der Wahl.
Zudem sieht der Entwurf in § 21 die Einführung der Briefwahl vor, ergänzt durch den neuen § 22, dessen Wortlaut an entsprechende Mustersatzungen angelehnt ist. In § 18 wird zudem festgelegt, dass ein Bürgerentscheid nicht innerhalb eines festgelegten Abstimmungszeitraums, sondern an einem vom Rat der Stadt bestimmten Tag stattfindet. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Anpassungen die gesetzliche Intention einer möglichst hohen Bürgerbeteiligung gewahrt bleibt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat der Stadt vor.
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- 11Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2005/-061 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-061 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung in Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat der Stadt vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung vorzulegen, wobei die Ist- und Soll-Werte gegenübergestellt werden.
Der Bericht umfasst eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen, die nach Personal- und Sachkosten getrennt dargestellt sind. In der vorliegenden Dokumentation werden die Plan-Soll-Werte mit dem Ist-Stand verglichen. Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden oder bei denen sich Änderungen ergeben haben, sind in der Anlage durch ein spezielles Kennzeichen markiert.
Für das Haushaltsjahr 2004 wird festgestellt, dass das angestrebte Konsolidierungsziel erreicht wurde. Dabei wurde ein zusätzlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 35.810 Euro gegenüber den ursprünglichen Planzahlen erwirtschaftet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2005 sowie des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen.
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- 12Beteiligungsbericht 2004Zur Vorlage · 2005/-026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/-026 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2004. Gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen dazu verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform zu erstellen. Der vorliegende Bericht stellt eine Fortschreibung der im Vorjahr erstellten Dokumentation dar.
Die in dem Bericht enthaltenen Darstellungen basieren auf den Geschäftsberichten sowie den geprüften Bilanzen der beteiligten Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2003. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einbringung des Berichts verzögert erfolgt ist, da der erforderliche Jahresabschluss der Forum erst im Januar 2005 fertiggestellt werden konnte.
Der Bericht ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2005 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht 2004 zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 13Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2005 des EUV, Teilbetrieb VII - Dienstleistungen -Zur Vorlage · 2005/-057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Wirtschaftsplanentwurf 2005 des EUV, Teilbetrieb VII – Dienstleistungen –, entscheiden. Der EUV, ein Stadtbetrieb der Stadt Castrop-Rauxel, erbringt vertraglich vereinbarte Leistungen, für die die Stadt die Kosten erstattet. Diese Leistungen umfassen den betrieblichen und operativen Umweltschutz, die Fahrbereitschaft für die Verwaltung sowie die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten.
Der vorliegende Entwurf sieht für das Wirtschaftsjahr 2005 Gesamtkosten in Höhe von 325.170 Euro vor. Darin enthalten sind 215.330 Euro für den Umweltschutz, 54.000 Euro für die Fahrbereitschaft und 55.840 Euro für die Grundsteuerangelegenheiten. Die Abrechnung der Veranschlagungen erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich erbrachten Aufwendungen.
Die Verwaltung hat den Entwurf geprüft und mit dem EUV erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass bestimmte Positionen, bestehend aus Personalkosten in Höhe von 5.960 Euro und Verwaltungsaufwand in Höhe von 3.000 Euro, zu hoch angesetzt sind und nicht zu Lasten der Stadt abgerechnet werden können. Der EUV hat zugesichert, diese Positionen bei der Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2005 entsprechend zu korrigieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Wirtschaftsplanentwurf unter dieser Einschränkung zuzustimmen.
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- 14Wettbewerbsantrag 'Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW'Zur Vorlage · 2005/-056 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Durchführung des Wettbewerbsantrages „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ für das Jahr 2005 beschließen. Die Stadt wurde von der Jury als eine von 17 prämierten Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Ziel des Wettbewerbsbeitrags unter dem Motto „Entdecken. Gestalten. Bewegen.“ ist es, die Identifikation mit der Innenstadt zu stärken und die Handlungsfelder Stadt und Kultur zu verknüpfen.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Entwicklung eines neuen Bürger- und Kulturzentrums an der Leonhardtstraße. Durch die Vernetzung bestehender Einrichtungen wie des Jugendzentrums, des Bürgerhauses sowie der Galerie und der ASG-Aula sollen die verschiedenen Generationen der Altstadt besser zusammengeführt werden. Der Plan sieht vor, die Aktivitäten der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Altstadt-Marketing Castrop-Rauxel e.V. in diesen Prozess einzubinden und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 56.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Landesmitteln in Höhe von 60 Prozent, Drittmitteln in Höhe von 30 Prozent sowie einem städtischen Eigenanteil von 10 Prozent zusammen. Die Verwaltung ist beauftragt, den Förderantrag für den Eigenanteil in Höhe von 5.600 Euro beim Kreis zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über die Verkaufserlöse der VEW-Aktien des Kreises erfolgen.
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- 15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Landesprogramm 'Initiative ergreifen'Zur Vorlage · 2005/-054 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß der Gemeindeordnung NRW einen Dringlichkeitsbeschluss vom 16. Dezember 2004 genehmigen. Hintergrund ist die Übernahme einer neuen Rolle im Landesprogramm „Initiative ergreifen“. Die Stadt soll künftig stellvertretend für das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen als zentrale Ansprechpartnerin und Zuwendungsempfängerin für die projektübergreifende Finanzierung fungieren. Das Programm unterstützt bürgerschaftliches Engagement zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur sowie die Nutzung denkmalgeschützter Gebäude für soziale und kulturelle Zwecke.
Im Zuge der Neuregelung muss eine europaweite Ausschreibung für die Programmbegleitung durchgeführt werden, da die bisherige Begleitung durch ein externes Büro Ende 2004 ausläuft. Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für diese Begleitung belaufen sich auf 310.000 Euro. Während das Land NRW voraussichtlich 80 Prozent der Kosten übernimmt, muss die Stadt einen Eigenanteil von etwa 20 Prozent leisten. Für die Jahre 2005 bis 2007 soll dieser Anteil durch den anfallenden Personal- und Sachkostenaufwand der Verwaltung, etwa durch das Rechnungsprüfungsamt oder das Betriebsmanagement, nachgewiesen werden.
Um die laufende Kommunikation und die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sicherzustellen, ist eine Anfinanzierung für das Jahr 2004 in Höhe von 62.500 Euro erforderlich. Der notwendige städtische Eigenanteil für diesen Zeitraum wird über das Kreisinvestitionsprogramm finanziert. Ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster liegt zur Bearbeitung vor.
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- 16Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss Antrag des Kirchenkreises Herne Antrag des Kinder- und JugendparlamentsZur Vorlage · 2004/365 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/365 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Erweiterung der beratenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Satzung für das Jugendamt, die neben den stimmberechtigten Mitgliedern die Berufung weiterer sachkundiger Personen vorsieht.
Es liegen zwei Anträge zur Besetzung dieser beratenden Positionen vor. Der Kirchenkreis Herne beantragt die Aufnahme der Fachberaterin für Kindergärten als beratendes Mitglied. Zudem hat das Kinder- und Jugendparlament den Antrag gestellt, zwei weitere Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufzunehmen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Einbeziehung weiterer sachkundiger Mitglieder bereits in der vorangegangenen Wahlperiode genutzt wurde. Während die Fachberaterin des Kirchenkreises Herne bereits in der vergangenen Periode als beratendes Mitglied tätig war, hatte das Kinder- und Jugendparlament bislang noch keine formelle Sitz als beratendes Mitglied, berichtete jedoch regelmäßig über seine Arbeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Personen gemäß den Bestimmungen der Satzung sowie des AG-KJHG und der Gemeindeordnung wählt. Die Vorlage enthält keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß SGB IIZur Vorlage · 2005/-067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie des Rats der Stadt Castrop-Rauxel wird die Benennung von Vertretungen für den Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß SGB II behandelt. Grundlage für die Bildung dieses Fachbeirats ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Bundesagentur für Arbeit, der auf den §§ 53 ff. SGB X basiert. Dieser Vertrag sieht in § 8 die Einrichtung eines Fachbeirats vor, der sich aus 24 Mitgliedern zusammensetzt. Dem Gremium können Vertreter verschiedener Gruppen angehören, die an der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik beteiligt sind, darunter Vertreter der Städte, des Kreises, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kammern und berufständischen Organisationen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Erste Beigeordnete als ordentliches Mitglied für den Fachbeirat der ARGE gemäß SGB II zu bestellen. Als stellvertretendes Mitglied soll die Leiterin des Bereiches Soziale Förderung benannt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt durch den Rat der Stadt.
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- 18Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur NeuaufstellungZur Vorlage · 2005/-049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 2 Baugesetzbuch die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet beschließen. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist seit über 30 Jahren rechtswirksam und wurde seit der Gebietsreform 1975 bereits 46 Mal geändert, während 18 weitere Änderungen im Verfahren sind. Eine vollständige Überarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung und die Überprüfungspflichten des Baugesetzbuchs zu entsprechen.
Die Neuaufstellung soll in einem dreijährigen Zeitraum erfolgen und verschiedene Planungsprozesse integrieren. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungskonzepts, die Überprüfung des Zentrenkonzepts von 1977 sowie die Einbindung von Ergebnissen aus der Lärmminderungsplanung und dem Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe. Ziel ist eine organisatorische Optimierung der Planungsprozesse unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.
Für die Umsetzung der Neuaufstellung sieht die Vorlage die Bildung einer internen Arbeitsgruppe sowie einer interfraktionellen Lenkungsgruppe vor. Zudem wird die Einrichtung einer befristeten Ingenieurstelle beantragt. Zur Durchführung notwendiger externer Gutachten, etwa für einen Masterplan Mobilität, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 225.000 Euro benötigt. Die Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten ist im aktuellen Haushaltsplan noch nicht gesichert.
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- 19Initiative Stadt Bau Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Wettbewerb 2004/2005 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze' (2. Phase) hier: Beschluss zur DurchführungZur Vorlage · 2005/-034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-034 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um einen Beschluss gebeten, den Qualifizierungsprozess für die zweite Wettbewerbsphase des Landeswettbewerbs „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ durchzuführen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zusage einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung des städtischen Eigenanteils über das Kreisinvestitionsprogramm.
Der Projektbeitrag umfasst die Neugestaltung einer sogenannten „Raum-Weg-Folge“, die den Bunkerplatz, den Simon-Cohen-Platz und den Marktplatz miteinander verbindet. Die Kosten für die zweite Wettbewerbsphase werden auf insgesamt 135.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 35.000 Euro auf die Projektsteuerung durch ein beauftragtes Büro und rund 100.000 Euro auf die Objekt- sowie Lichtplanung. Bei einer 50-prozentigen Landesförderung belaufen sich die Kosten für die Stadt auf 67.500 Euro.
Die Planung sieht ein dreistufiges Beteiligungsverfahren vor, das Aktivierungsworkshops auf Quartiersebene, Problemlösungsworkshops zur Ermittlung von Nutzungsansprüchen sowie Realisierungsworkshops umfasst. Ziel ist es, durch die Einbindung von Interessengruppen und die Erarbeitung innovativer Finanzierungskonzepte die Umsetzung der Platzgestaltung zu unterstützen. Der Wettbewerbsbeitrag wurde nach der ersten Phase von einer Jury ausgewählt, wobei die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Castrop Altstadt und privaten Akteuren hervorgehoben wurde.
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- 20Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur Durchführung der Erweiterung der BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2005/-051 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Verwaltung beauftragen, die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Zukunftsprojekts Castrop-Rauxel durchzuführen. Die Neugestaltung der Projektstruktur erfolgt nach einer Neubeantragung der Fördermittel, nachdem ein ursprünglicher Antrag im Jahr 2002 aufgrund begrenzter Mittel der Bezirksregierung Münster nicht bewilligt worden war.
Die Verwaltung hat die Vorgehensweise modifiziert, indem die ursprünglich als eigenständige Teilprojekte geplanten Strukturkonzepte zur Stadtteilentwicklung in das Zukunftsprojekt integriert wurden. In Abstimmung mit dem interfraktionellen Lenkungsgremium wurde die Anzahl der Bürgergespräche von sieben auf neun Stadtteile ausgeweitet, was die Einbeziehung der Gebiete Frohlinde sowie Dorf Rauxel, Deininghausen und Dingen umfasst. Zur Information der Bürger wurden zudem stadtteilbezogene Bürgerzeitungen für alle Haushalte aufgelegt und ein Internetangebot bereitgestellt. Ergänzend sollen nach den Stadtteilgesprächen vier bis fünf themenbezogene Symposien zur Stadtentwicklung als öffentliche Diskussionsrunden stattfinden.
Die Ergebnisse dieser Verfahren dienen als Grundlage für eine Stadtentwicklungskonzeption und den künftigen Flächennutzungsplan. Durch die Erweiterung der Beteiligungsangebote erhöhen sich die Projektkosten für die Gutachter um etwa 34.000 Euro. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über das Kreisinvestitionsprogramm, gespeist aus den Verkaufserlösen der VEW-Aktien des Kreises, sowie durch eine angestrebte Landesförderung in Höhe von 50 Prozent erfolgen.
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- 21Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung beschließen. Mit der Verabschiedung der vorliegenden Sitzungsvorlage wird die bisherige Satzung für den Gestaltungsbeirat vom 26. Juni 2003 außer Kraft gesetzt.
Die Neugestaltung der Satzung ergibt sich aus der Erweiterung des Aufgabenfeldes des Gremiums. Während der bisherige Gestaltungsbeirat vorrangig Einzelprojekte in den Bereichen Architektur und Landschaftsarchitektur beriet, sollen künftig verstärkt künstlerische und gestalterische Aspekte städtebaulicher Planungsprozesse berücksichtigt werden. Dies umfasst unter anderem die Gestaltung öffentlicher Plätze sowie die Einbeziehung von Kunst am Bau. Um eine ganzheitliche Planung zu ermöglichen, sollen zudem Kenntnisse zur Stadtgeschichte und Ortskunde in die Arbeit einfließen.
Die neue Zusammensetzung des Gremiums, das künftig den Namen „Kunst- und Gestaltungsbeirat der Stadt Castrop-Rauxel“ tragen soll, sieht Fachleute aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildende Kunst vor. Ergänzend sollen Bürger mit fundierten Kenntnissen der Stadtgeschichte und Ortskunde in den Beirat berufen werden. Die Satzung sieht zudem vor, dass Bauherren und Planverfasser der zu beratenden Projekte die Möglichkeit zur Erläuterung ihrer Planungen erhalten und Auszüge aus den Sitzungsniederschriften erhalten. Durch den erweiterten Teilnehmerkreis und die neuen Aufgaben wird eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder nach der Entschädigungsverordnung NRW vorgesehen, was mit jährlichen Kosten von etwa 6.000 Euro verbunden ist.
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- 22Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung der MitgliederZur Vorlage · 2005/-033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-033 der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß der geltenden Satzung setzt sich das Gremium aus fünf anerkannten Fachleuten der Berufsgruppen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildender Kunst sowie zwei sachkundigen Bürgern zusammen. Letztere sollen über fundierte Kenntnisse der Stadtgeschichte und der lokalen Gegebenheiten verfügen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung folgt und die entsprechenden Personen als Mitglieder des Beirates beruft. Die Verwaltung ist laut Satzung für die Benennung der vorgeschlagenen Mitglieder zuständig, während die formelle Berufung durch den Rat erfolgt.
In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass die konkreten Personenvorschläge für die Besetzung der vakanten Plätze nachgereicht werden. Die Entscheidung über die Berufung ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses 3 sowie des Rates der Stadt vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 23Spielraum- und Spielplatzplanung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-005 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage des Grünflächenamtes zur Spielraum- und Spielplatzplanung in Castrop-Rauxel sieht eine grundlegende Neuausrichtung der städtischen Spielflächen vor. Damit verbunden ist der Vorschlag, den Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003, der die Auflösung von Spielplätzen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung untersagte, aufzuheben. Die Verwaltung soll stattdessen die Ergebnisse des Arbeitskreises „Spielraum und Spielplatzplanung“ umsetzen.
Der Plan sieht die Aufgabe von insgesamt 14 Spielplätzen vor. Bei einigen Flächen handelt es sich um städtisches Eigentum, das einer anderen Nutzung wie Wald, Wohnbauflächen, Grünanlagen oder Verkehrsflächen zugeführt werden soll. Bei anderen Flächen, die im Eigentum der THS stehen, wurden die Verträge bereits zum Jahresende 2004 gekündigt. Für den Spielplatz Hasenkamp ist die Errichtung einer neuen Anlage im Bebauungsplangebiet „Auf der Flur“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür von einem Bauträger getragen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze die Qualität und die Verkehrssicherheit der verbleibenden Anlagen im gesetzlich erforderlichen Umfang aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Arbeitskreises in die offizielle Dokumentation einzuarbeiten. Die aus Verkäufen resultierenden Erlöse sollen zweckgebunden für Investitionsmaßnahmen auf den verbleibenden Spielplätzen bereitgestellt werden. In die Planung wurden zudem die Ergebnisse der Spielplatzforscher des Kinder- und Jugendparlaments einbezogen.
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- 24Sondersatzung vom __________ zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.11.1980Zur Vorlage · 2005/-050 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-050 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Erlass einer Sondersatzung zur Straße Westheide. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Absicherung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für einen spezifischen Straßenabschnitt.
Der Sachverhalt ergibt sich aus einer Fahrbahnerneuerung der Straße Westheide. Da ein Teil der durch diese Straße erschlossenen Grundstücke auf dem Stadtgebiet von Dortmund liegt, können die dortigen Eigentümer nicht zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden, da die Abgabenhoheit der Stadt Castrop-Rauxel auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist. Ein Erstattungsanspruch der Stadt Castrop-Rauxel gegenüber der Stadt Dortmund oder den Grundstückseigentümern besteht nicht.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Abrechnung bisher so gestaltet, dass die Stadt Castrop-Rauxel den Anteil der Kosten trägt, der den Grundstücken auf dem Dortmunder Gebiet zuzurechnen ist. Für den an das Dortmunder Gebiet angrenzenden Teilstück zwischen der Westheide 30 und der Autobahnbrücke der A 2 wird der Aufwand hälftig zwischen der Stadt und den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern aufgeteilt.
Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Notwendigkeit einer spezifischen Regelung bestätigt, um die bestehende Lücke in der Straßenausbaubeitragssatzung zu schließen. Die Sondersatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft treten, um die Rechtmäßigkeit der bereits ergangenen Beitragsbescheide zu gewährleisten.
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- 25Bennung der Sachkundigen Einwohner für die Arbeit im UmweltausschussZur Vorlage · 2005/-024 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-024 befasst sich mit der Benennung von sachkundigen Einwohnern für die Arbeit im Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 11. November 2004, mit dem die Obergrenze für die Anzahl der sachkundigen Einwohner in diesem Ausschuss für die Sitzungsperiode 2004 bis 2009 auf fünf Personen begrenzt wurde.
Nach einer Presseveröffentlichung im Dezember 2004 gingen bei der Verwaltung Bewerbungen verschiedener Vereine und Initiativen ein. Zu den Bewerbern zählen der Angel- und Gewässerschutzverein Docas-Blinker 1982 e.V., die Initiative Klimabündnis, der Deutsche Siedlerbund, der Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e.V., Menschen an der Emscher e.V., die Ortsgruppe Castrop-Rauxel/AGARD e.V. des BUND e.V. sowie der Imkerverein Castrop-Rauxel. Für die genannten Gruppierungen wurden jeweils Vertreter zur Verfügung gestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, die Berufung und Entsendung von jeweils einem Vertreter für fünf der genannten Gruppen zu beschließen. Die so bestimmten Vertreter sollen gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen den Status eines sachkundigen Einwohners für die beratende Mitarbeit im Ausschuss erhalten. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 26Erlass einer Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung, Grundstücksentwässerungsanlagensatzung sowie Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 2005/-025 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-025 sieht die Verabschiedung einer Änderungssatzung vor, welche die Entwässerungsgebührensatzung, die Grundstücksentwässerungsanlagensatzung sowie die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung betrifft. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel hat diese Änderungen bereits beschlossen, sodass nun die Billigung durch den Rat der Stadt erforderlich ist.
Grundlage für die Anpassung ist die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts bezüglich Anstalten des öffentlichen Rechts der Gemeinden. Nach dieser Rechtsprechung muss in den Gebührensatzungen die Anstalt des öffentlichen Rechts als die gebührenerhebende Behörde ausgewiesen werden, anstatt die Stadt als Gebührengläubiger zu benennen. Da die bestehenden Satzungen für die Entwässerungs-, Klärgruben- und Straßenreinigungsgebühren derzeit noch die Stadt als Gläubiger ausweisen, ist eine formale Korrektur notwendig.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetriebs ist dem Unternehmen das Recht eingeräumt, Gebührensatzungen für die übertragenen Aufgaben zu erlassen. Da dem Rat der Stadt jedoch ein Weisungsrecht bei der Erlassung von Satzungen zusteht, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Änderung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt bestätigt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für den Verwaltungsrat des EUV am 23. Februar 2005 und für den Rat der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen.
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- 27Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2005; Besetzung des Senioren- und BehindertenbeiratesZur Vorlage · 2005/081 · Tischvorlage
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Die SPD-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 21. Februar 2005 einen Antrag eingebracht, der die Besetzung des Senioren- und Behindertenbeirates zum Gegenstand hat. Die Vorlage mit der Nummer 2005/081 wurde dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zur Besetzung des Gremiums liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates.
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- 28Begleitung zu den internationalen sportlichen BegegnungenZur Vorlage · 2005/-069 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss wird über die Begleitung einer internationalen sportlichen Begegnung entschieden. Grundlage der Vorlage ist eine Zusammenstellung aller von Sportvereinen gemeldeten Begegnungen mit Partnerstädten für das Jahr 2005. Gemäß einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass bei solchen internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder Ratsmitglieder teilnehmen.
Konkret geht es um eine Reise des Tennisclubs Castrop-Rauxel 06 nach Vincennes in Frankreich, die im Zeitraum vom 14. Mai bis zum 16. Mai 2005 stattfindet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme eines Ratsmitglieds an dieser sportlichen Begegnung autorisiert. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 29Anfragen der Ratsmitglieder
- 30Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bestellung und Abberufung von Rechnungsprüfernnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich