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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- 3Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2018/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt wird die Vorlage 2018/194 zur Rechenschaftslegung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW.
Die Prüfung der Einkünfte unterscheidet zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und Tätigkeiten, die als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst oder als sonstige Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen in Gremien, die aufgrund der Amtsträgerschaft ausgeübt werden, wie etwa in Beiräten oder Aufsichtsräten mit kommunaler Beteiligung, sind dem Hauptamt zuzurechnen und der Stadt zu erstatten. Im Jahr 2017 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 1.975,56 Euro. Davon wurden Beträge in Höhe von 625,56 Euro bereits an die Stadtkasse erstattet, sodass ein Restbetrag von 1.350,00 Euro zur Erstattung aussteht.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, etwa durch die Mitgliedschaft in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse oder im Rat der Emschergenossenschaft, wurden mit insgesamt 4.920,00 Euro beziffert. Da diese Beträge die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Sonstige Nebentätigkeiten beliefen sich auf 40,00 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die dafür erzielten Vergütungen des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2017 zur Kenntnis nimmt.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2018 - Stand 30.06.2018 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2018/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/157 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2018 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2018. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht, der gegenüber der Bezirksregierung Münster erstattet wurde, zur Kenntnis nehmen.
Grundlage für die Vorlage ist der im November 2017 beschlossene und im März 2018 von der Bezirksregierung Münster genehmigte Haushaltssanierungsplan 2018 bis 2021. Gemäß den Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine Vorlage zur Genehmigung beim zuständigen Landesamt vor dem Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres vorgesehen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht über die Umsetzung des Plans zum Stand des 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres spätestens bis zum 31. Juli der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung hat den Bericht inklusive der Anlagen bereits am 12. Juli 2018 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht und legt diesen nun dem Rat vor. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf die Vorlagen zum Finanzcontrolling verwiesen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Hauptdokument|20180907122326|20180907122333|20180907122341|20180907122353|20180907122400|20180907122418
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.08.2018Zur Vorlage · 2018/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/168 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. August 2018 legt die aktuellen Entwicklungen der Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte dar. Die Fachbereiche meldeten Verschlechterungen in den Teilergebnisrechnungen in Höhe von insgesamt 527.87ungen 879 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Verschlechterungen von 305.693 Euro prognostiziert wurden.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personalaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wird von einer Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen um 3,19 Prozent ausgegangen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 Euro für den Haushalt 2018 zur Folge hat.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) wird eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung in Höhe von 2.046.416 Euro ausgewiesen. Diese resultiert primär aus Erstattungen des Kreises SGB II, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuerbeteiligung, während gleichzeitig Mindererträge bei der Gewerbesteuer verzeichnet werden.
Weitere finanzielle Veränderungen zeigen sich in verschiedenen Betriebsbereichen. Bei den Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04) wird eine Verschlechterung von 1.598.800 Euro prognostiziert, bedingt durch geringere Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien (Produktgruppe 36.04) werden Mehraufwendungen von 1.022.500 Euro erwartet, insbesondere durch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Demgegenüber stehen positive Entwicklungen im Immobilienmanagement sowie bei den Bädeentgelten.
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- 6Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019 sowie Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2019 und Entwurf des Stellenplans 2019 einschließlich der jeweiligen AnlagenZur Vorlage · 2018/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. September 2018 wird der Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für das Jahr 2019 zur Kenntnis gebracht. Die vorliegende Sitzungsvorlage umfasst zudem den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für den Zeitraum 2012 bis 2021 bezogen auf das Jahr 2019.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2019 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Details zur geplanten Investitionstätigkeit sind im Entwurf der Investitions-Dringlichkeitsliste unter Ziffer 11 des Haushaltsplanentwurfs aufgeführt.
Die mündliche Erläuterung der Entwürfe zum Haushalt 2019 erfolgt im Rahmen der Einbringungsreden durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten beziehungsweise Stadtkämmerer. Den Mitgliedern des Rates werden die entsprechenden Unterlagen zur Beratung in der Sitzung zur Verfügung gestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in den finanziellen Auswirkungen nicht angegeben.
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Hauptdokument|20180926145441|20180926145745|20180926145823|20181001143353
- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2018/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/158 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die am 27. Juli 2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH.
Die Stadt Castrop-Rauxel hält einen Anteil von 3 % an der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die restlichen Anteile werden von der LEG NRW GmbH mit 94 % und der Sparkasse Vest Recklinghausen mit 3 % gehalten. Nach der Niederlegung des Ratsmandats des bisherigen Vertreters im November 2017 wurde die Nachbesetzung notwendig.
Die Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Ersten Beigeordneten sowie ein Ratsmitglied getroffen wurde, sieht die Wahl eines neuen Vertreters vor, um die Rechte der Stadt als Gesellschafterin wahrzunehmen. Dies war insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung des Jahresabschlusses 2017 erforderlich, die bis zum 31. August 2018 erfolgen muss. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH umfasst der Aufgabenbereich der Gesellschafter unter anderem die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2018 gem. § 20 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NW zur unterjährigen Änderung der KInvFöG I-Arbeitsliste gem. Ratssitzung vom 05.07.2018 (Drucksache 2018/141)Zur Vorlage · 2018/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 17. Juli 2018 genehmigen, die eine unterjährige Änderung der Arbeitsliste des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) vorsieht. Durch die Anpassung der Liste wurden Mittel in Höhe von rund 291.000 Euro freigesetzt, die für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Im Zentrum der Vorlage steht die Neugestaltung der Bushaltestelle „Am Markt“. Ursprünglich war für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 ein Auszahlungsbetrag von 196.000 Euro vorgesehen, wobei eine anteilige Finanzierung durch einen Investitionskostenzuschuss des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 176.000 Euro geplant war. Da diese Refinanzierung durch den VRR nicht in der geplanten Höhe realisiert werden kann, soll die Maßnahme nun über Mittel des KInvFöG NRW finanziert werden. Konkret wird vorgeschlagen, die investive Einzahlung in Höhe von 176.400 Euro von der Buchungsstelle für VRR-Investitionszuwendungen auf die Buchungsstelle für Investitionszuwendungen des Landes NRW aus dem KInvFöG umzuleiten.
Die Maßnahme umfasst die Anpassung der Haltestelle Gretenkordhaus an die Anforderungen der Barrierefreiheit, einschließlich des Einbaus taktiler Elemente sowie der Anpassung der Busaufstellfläche und der Übergänge. Eine zuvor aufgehobene Ausschreibung konnte nach Sicherstellung der Finanzierung erneut durchgeführt werden, sodass ein Unternehmer für die Umsetzung der Restarbeiten bereits ermittelt wurde.
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- 9Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte am Rathaus, Europaplatz 1, 44575 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/159 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Übernahme der Trägeranteile für die neu zu errichtende Kindertagesstätte am Rathaus ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 beschließen. Der Antrag geht vom Evangelischen Kirchenkreis Herne aus, der die Trägerschaft für die Einrichtung mit vier Gruppen übernimmt.
Nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes erhält der kirchliche Träger eine Förderung in Höhe von 88 Prozent der Kindpauschalen. Der Kirchenkreis beantragt, dass die Stadt die verbleibenden 12 Prozent der Pauschalen übernimmt, da die erforderlichen Mittel für diese Trägeranteile nicht selbst aufgebracht werden können.
Mit dieser Übernahme sind Mehrkosten von etwa 75.215 Euro für ein Kindergartenjahr verbunden. Die genaue Höhe der Kosten hängt von den gewählten Betreuungszeiten der Eltern ab. Die zusätzlichen Ausgaben wurden bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert ist. Eine Alternative zur Übernahme der Anteile wird im Dokument nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt geleitet.
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- 10Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte am Meisenweg/Heimstraße, 44581 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/160 befasst sich mit der Finanzierung der Trägeranteile für die neu zu errichtende Kindertagesstätte am Meisenweg/Heimstraße in Castrop-Rauxel. Der Caritasverband der Stadt Castrop-Rauxel e. V. hat am 19. Juli 2018 beantragt, dass die Stadt die Trägeranteile ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 übernimmt. Die Einrichtung, die über fünf Gruppen verfügen wird, wird als kirchlicher Träger gemäß den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes mit 88 Prozent der Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale gefördert. Der Verband beantragt die Übernahme der verbleibenden 12 Prozent der Kindpauschalen und der Mietpauschalen, da die Mittel für diese Anteile nicht selbst aufgebracht werden können.
Mit der Übernahme der Trägeranteile sind jährliche Mehrkosten von etwa 105.537 Euro verbunden, wobei die genaue Höhe von den gewählten Betreuungszeiten der Eltern abhängt. Die zusätzlichen Kosten wurden bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 berücksichtigt. Die Verwaltung führt aus, dass keine Alternative zur Übernahme der Anteile besteht und verweist auf eine bereits bestehende vergleichbare Regelung für eine andere Einrichtung des Trägers. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Übernahme der Trägeranteile für die Einrichtung am Meisenweg/Heimstraße ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 beschließt. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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- 11Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.533407 (Laufende Leistungen Vollzeitpflege Volljährige), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) sowie 36.04.533515 (Laufende Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern)Zur Vorlage · 2018/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/195 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich der Hilfen zur Erziehung beantragt. Hintergrund der Anfrage ist ein gestiegener Bedarf, der auf eine Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist, welche im Vorfeld nicht absehbar war. Um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bis voraussichtlich November 2018 zu gewährleisten, werden zusätzliche Mittel in der Gesamthöhe von 434.000 Euro benötigt.
Die beantragten Beträge verteilen sich auf vier spezifische Buchungsstellen im Ergebnisplan. Davon entfallen 9.000 Euro auf laufende Leistungen der Vollzeitpflege für Volljährige, 155.000 Euro auf die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, 215.000 Euro auf laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung sowie 55.000 Euro auf die laufenden Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Eltern und Kindern.
Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche erfolgen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist für diese Bereitstellung ein Beschluss des Rates erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits zuvor produktgruppeninterne Mittelübertragungen vorgenommen wurden, um den Bedarf teilweise zu decken, und dass bis zum Jahresende mit weiteren Bedarfen auf diesen Positionen zu rechnen ist.
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- 12Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers der freiwillligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/174 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/174 regelt die Neubesetzung einer stellvertretenden Führungsposition innerhalb der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Da das bisherige Ehrenbeamtenverhältnis des ehemaligen stellvertretenden Leiters zum 26. Januar 2018 endete, wird die Bestellung eines Nachfolgers beantragt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegt dem Rat der Stadt die Aufgabe, die Leiter der Feuerwehr sowie bis zu zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Vorschlag für die Neubesetzung basiert auf einer Anhörung der Feuerwehr vom 29. August 2018 sowie auf dem Vorschlag der zuständigen Kreisbrandmeisterin bzw. des zuständigen Kreisbrandmeisters.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß § 11 BHKG für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr zu bestellen und in ein Ehrenbeamtenverhältnis unter Beruf zu berufen. Da die erforderliche fachliche Qualifikation zum Stadtbrandinspektor zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegt, kann die Funktion zunächst nur kommissarisch übertragen werden. Eine endgültige Ernennung und der Beginn der sechsjährigen Amtszeit sind an den erfolgreichen Abschluss der notwendigen Lehrgänge nach den Feuerwehrdienstvorschriften gekoppelt. Die Entscheidung wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt behandelt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht ausgewiesen.
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- 13.1Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018; BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 25. April 2018 einen Antrag zur Baumschutzsatzung eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/099 wurde zur Beratung in den Rat der Stadt sowie in den Umweltausschuss vorgelegt. Die vorgesehene Beratungsfolge sieht mehrere Termine in den Gremien des Rat der Stadt und des Umweltausschusses zwischen April und September 2018 vor.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 13.2Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Linke und FWI für eine bürgerfreundliche und transparente BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/172 befasst sich mit dem Thema Stadtgrün und Friedhofswesen. In der Vorlage wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und FWI zur Überarbeitung der Baumschutzsatzung vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer bürgerfreundlichen und transparenten Baumschutzsatzung.
Die Vorlage war für die Sitzungen des Umweltausschusses am 18. September 2018 sowie des Rates der Stadt am 27. September 2018 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 13.3Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - "Änderung der Baumschutzsatzung"Zur Vorlage · 2018/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/173 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Baumschutzsatzung im Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzungsfolge für den Umweltausschuss am 18. September 2018 sowie für den Rat der Stadt am 27. September 2018 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Antrag zur Anpassung der bestehenden Satzung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 14Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft/StadtentwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 2018/201 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/201 befasst sich mit der Prüfung und der geplanten Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise einer Stadtentwicklungsgesellschaft. Grundlage der Vorlage sind die Untersuchungsergebnisse eines Beraterteams von Partnerschaft Deutschland, die bereits in einer früheren Ratssitzung vorgestellt wurden.
Im Rahmen der Prüfung einer Wohnungsbaugesellschaft besteht laut der Verwaltung noch Klärungsbedarf hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen. Insbesondere die notwendige Ausstattung der Gesellschaft mit rund 8,5 Millionen Euro Eigenkapital aus dem kommunalen Haushalt bedarf einer weiteren Untersuchung, um potenzielle langfristige Auswirkungen auf den Haushalt zu bewerten. Zudem sollen die Möglichkeiten zur Förderung der Gründung im Rahmen der Bundeskoalitionsvereinbarung verifiziert werden.
Parallel dazu hat die Verwaltung einen Austausch mit der Sparkasse Vest über die Funktionsweise von Stadtentwicklungsgesellschaften in den Nachbarstädten Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick geführt. Ein entsprechendes Modell, bei dem die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin und die Sparkasse Vest als Mitgesellschafterin agiert, wird als kurzfristig umsetzbare Alternative ohne erhebliche Haushaltsbelastungen betrachtet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur abschließenden Entscheidungsvorbereitung für eine Wohnungsbaugesellschaft die notwendigen Schritte zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft gemeinsam mit der Sparkasse Vest einzuleiten.
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- 15Änderung des Satzung des Kinder- und JugendparlamentsZur Vorlage · 2018/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über eine Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/181 dient als Grundlage für diesen Beschlussvorschlag.
Hintergrund der Vorlage ist der Wunsch der Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments, Anpassungen an der bestehenden Satzung vorzunehmen. Die aktuelle Satzung wurde zuletzt in der Ratssitzung am 9. März 2017 verabschiedet. Da für eine solche Änderung eine Entscheidung durch das kommunale Hauptorgan erforderlich ist, wurde die Neufassung zur Beratung vorgelegt. Die konkreten inhaltlichen Anpassungen sind in einer beigefügten Satzungsänderungssynapse detailliert aufgeführt.
Die Verwaltung gibt an, dass die vorgeschlagene Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die in der Anlage dargestellte Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments der Stadt Castrop-Rauxel förmlich beschließt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 16Achte Änderungssatzung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2018/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 27. September 2018 über die achte Änderungssatzung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse beraten. Gegenstand der Vorlage 2018/175 ist die dauerhafte Einrichtung des Ältestenrates.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet ein Mehrheitsbeschluss des Rates vom 8. Juni 2017, mit dem eine Lenkungsgruppe eingesetzt wurde. Die Aufgabe dieser Gruppe bestand darin, die Aufgaben, Themenfelder und die Arbeitsweise für den künftigen Ältestenrat festzulegen. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind in einem Entwurf für einen neuen § 20 der Geschäftsordnung festgehalten. Durch die Verabschiedung der Änderungssatzung soll die Struktur des Ältestenrates in der Stadt dauerhaft verankert werden.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der beigefügten achte Änderung der Geschäftsordnung vor, welche auf den ursprünglichen Text vom 7. Dezember 2007 aufbaut.
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- 17Antrag CDU, FWI, DIE LINKE vom 08.09.2018_Rückgängigmachung Neubau KreishausZur Vorlage · 2018/197 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/197 befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen CDU, FWI und DIE LINKE, der am 8. September 2018 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Rückgängigmachung des Neubaus des Kreishauses.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. September 2018 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 18Antrag CDU, SPD und FWI vom 08.09.2018_BürgerausschussZur Vorlage · 2018/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/198, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel in der Sitzung am 27. September 2018. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FWI vom 8. September 2018, welcher im Bürgerausschuss behandelt wurde.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zu den inhaltlichen Auswirkungen sind in den entsprechenden Anlagen des Beschlussvorschlags aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Ausschussbesetzung Betriebsausschuss 2 und BürgerausschussZur Vorlage · 2018/199 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/199 des Rates der Stadt sieht die Bestellung von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments als ständige beratende Mitglieder in zwei städtischen Gremien vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Castrop-Rauxel in den entsprechenden Entscheidungsprozessen zu vertreten. Da sowohl der Betriebsausschuss 2 als auch der Bürgerausschuss mit Themen befasst sind, die Auswirkungen auf die junge Generation haben, wird die Einbindung des Kinder- und Jugendparlaments als sinnvoll bewertet.
Für den Betriebsausschuss 2 werden zwei ordentliche Mitglieder sowie zwei Stellvertreter vorgeschlagen. Im Bürgerausschuss sollen ebenfalls zwei ordentliche Mitglieder und zwei Stellvertreter als beratende Mitglieder fungieren. Die vorgeschlagenen Personen für diese Positionen wurden intern im Kinder- und Jugendparlament gewählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 20Neuwahl der zu entsendenden Vertreter des Seniorenbeirates in den Betriebsausschuss 3 - Bauen, Verkehr und Sport -Zur Vorlage · 2018/163 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/163 befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung des Seniorenbeirates im Betriebsausschuss 3 – Bauen, Verkehr und Sport. Aufgrund des Rücktritts des bisherigen Vertreters ist eine Neuwahl der zu entsendenden Mitglieder erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, neue Vertreter sowie Stellvertreter für den Seniorenbeirat zu benennen, um die personelle Lücke im genannten Betriebsausschuss zu schließen. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolgen im Seniorenbeirat am 11. September 2018 sowie im Rat der Stadt am 27. September 2018 vorbereitet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Entscheidung über die Nachfolge erfolgt im Rahmen der zuständigen Gremien.
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- 21Umbesetzung der Vereinssportgemeinschaft im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2018/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 27. September 2018 wird eine Umbesetzung innerhalb des Beirats für Menschen mit Behinderung zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Vereinssportgemeinschaft vom 31. August 2018, wonach die bisherige zweite Vorsitzende ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hat. Mit dem Ausscheiden aus diesem Amt endet gleichzeitig die Funktion der Person als stellvertretendes Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung.
Die Vereinssportgemeinschaft hat als Nachfolger für das vakante Amt der zweiten Vorsitzenden eine Person benannt. Damit verbunden ist die Neubesetzung des stellvertretenden Mitglieds im Beirat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Vereinssportgemeinschaft die entsprechende Person als stellvertretendes Mitglied in den Beirat entsendet. Die Vorlage weist darauf hin, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 22Antrag der FWI-Fraktion vom 02.09.2018; Ausschussumbesetzungen der FWI-FraktionZur Vorlage · 2018/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/196 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion vom 2. September 2018. Gegenstand des Antrags sind die Neubesetzungen der Ausschüsse durch die FWI-Fraktion.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. September 2018 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Dringlichkeitsantrag FDP-Fraktion vom 19.09.2018; Erstellung eines Konzeptes zur Bewerbung um eine Talentschule in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/206 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 19. September 2018 einen Dringlichkeitsantrag eingelegt. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Konzeptes, um die Stadt Castrop-Rauxel als Standort für eine Talentschule zu bewerben.
Die Vorlage mit der Nummer 2018/206 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 24Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0638.785800 „Straßenbaumaßnahme Hochstr. inkl. barrierefreier Herrichtung von Bushaltestellen“ in Höhe von 25.000 € (investiv)Zur Vorlage · 2018/208 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2018/208 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 vorgeschlagen. Konkret geht es um eine Summe von 25.000 Euro für die Buchungsstelle „Straßenbaumaßnahme Hochstr. inkl. barrierefreier Herrichtung von Bushaltestellen“. Die Maßnahme dient der Verbesserung des baulichen Zustandes sowie der barrierefreien Ertüchtigung der Gehwege und Bushaltestellen in der Hochstraße.
Die Umsetzung der Bauarbeiten erfolgt auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung, deren Angebotssumme sich auf etwa 605.000 Euro beläuft. Die Abrechnung der Gesamtkosten verteilt sich auf drei verschiedene Buchungsstellen, welche die Deckensanierung, den Austausch von Schachtdeckeln sowie die barrierefreien Gehwege umfassen. Da die Kosten für die barrierefreien Gehwege mit 225.000 Euro den im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) für das Jahr 2018 vorgesehenen Betrag von 200.000 Euro überschreiten, entsteht ein zusätzlicher Mittelbedarf.
Die Deckung der beantragten 25.000 Euro soll zu 90 Prozent durch Mittel des KInvFöG in Höhe von 22.500 Euro erfolgen. Die verbleibenden 10 Prozent, entsprechend 2.500 Euro, sollen aus eigenen Mitteln der Stadt Castrop-Rauxel bereitgestellt werden, die aus der Buchungsstelle für ein Bodengutachten zur Bahnunterführung Obere Münsterstraße stammen. Der Beschlussvorschlag basiert auf § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 25Anfragen der Ratsmitglieder
- 26Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich