Sitzung des Umweltausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Wissensstand und Reaktionen der Bevölkerung auf Waldumbaumaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in NRW Hier: Vortrag Frau Brauwers
- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/239 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/239 sieht die Verabschiedung der 6. Änderungssatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll die Satzung in der nun vorgelegten Fassung beschließen.
Die Grundlage für diese Änderung bildet die bisher gültige Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. Juni 2012. Im Rahmen einer Sitzung des Umweltausschusses am 18. September 2018 wurde eine Modifizierung der bestehenden Regelungen mit Mehrheit beschlossen. Die aktuelle Vorlage integriert diese beschlossenen Änderungswünsche in den Text der Baumschutzsatzung.
Zusätzlich zur inhaltlichen Anpassung wurde eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung vorgenommen. Diese umfasst die Aktualisierung von Gesetzesbezügen innerhalb des Dokuments. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die Beratung der Vorlage ist für den Umweltausschuss am 20. November 2018 sowie für den Rat der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Umstellung der Flutlichtanlagen von Sportplätzen auf LED-LeuchtenZur Vorlage · 2018/211 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umrüstung der Flutlichtanlagen an insgesamt neun Sportplätzen in Castrop-Rauxel. Dabei sollen die vorhandenen Halogen-Metalldampflampen durch LED-Strahler ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Stromverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu senken und eine normgerechte Ausleuchtung für den Spielbetrieb zu gewährleisten. Zudem sollen die neuen Anlagen den aktuellen Energieeffizienzmaßstäben der EU-Verordnung entsprechen. Die technische Umsetzung sieht vor, dass die Lichtmasten einzeln schaltbar ausgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Beleuchtung der Teilbereiche zu ermöglichen.
Der Austausch soll in mehreren Etappen erfolgen, wobei ab dem Jahr 2019 jährlich drei Sportstätten umgerüstet werden sollen, sodass bis Ende 2021 alle neun Plätze über die neue Technik verfügen. Durch den Einsatz der LED-Technik wird eine Reduzierung des Stromverbrauchs um etwa 72 Prozent sowie eine jährliche Einsparung von rund 81.200 kWh angestrebt.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung belaufen sich auf circa 276.000 Euro brutto. Zur Finanzierung wird eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angestrebt, die einen Teil der Kosten decken kann. Der technische Beigeordnete empfiehlt dem Umweltausschuss, dem Energiebeirat die Bereitstellung der benötigten Fördermittel in Höhe von 276.000 Euro zu empfehlen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Energiefonds erfolgen, wobei die Kosten für die Folgejahre in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 86. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Südliche Altstadt' hier: Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/224 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/224 sieht die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Südliche Altstadt“ im Ortsteil Castrop vor. Der betroffene Bereich liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße und umfasst die Schulgrundstücke sowie das Bürgerhaus an der Leonhardstraße.
Gegenstand der Planung ist die Umwidmung der Fläche von einer Gemeinbedarfsfläche, die derzeit für Bildungs- und kulturelle Einrichtungen vorgesehen ist, zu einer gemischten Baufläche (M). Ziel dieser Änderung ist es, die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne zu schaffen, die urbane Gebiete festsetzen können. Damit soll die Altstadt als Versorgungsbereich und Wohnstandort durch bauliche und funktionale Maßnahmen gestärkt werden. Die Symbole und Standorte für Bildungs- und Kulturstätten bleiben von der Änderung unberührt. Durch die neue Darstellung soll zudem die bauplanungsrechtliche Flexibilität für mögliche zukünftige Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen am Standort der Bildungseinrichtung erhöht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Änderung des Flächennutzungsplans beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf inklusive Begründung auszuarbeiten. Die Auslegung des Entwurfs soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats öffentlich erfolgen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 242 „Südliche Altstadt“ durchgeführt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich „Südliche Altstadt“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/225 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2018/225 befasst sich der Betriebsausschuss 3 mit dem Bebauungsplan Nr. 242 für den Planbereich „Südliche Altstadt“. Der Entwurf sieht vor, die Bezeichnung des Plans von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südverkehrliche Altstadt“ zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung auszuarbeiten und für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das etwa 7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop umfasst einen Teil der Altstadt und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Ausweisung von urbanen Gebieten (MU) sollen die städtebaulichen Strukturen gefestigt und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden.
Im Rahmen der planerischen Festsetzungen sollen bestimmte Nutzungen, wie Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohngebiete zu vermeiden. Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung für eine brachliegende Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits bestehenden Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20181018132234|20181023083627|20181023083640|20181023083307|20181023083349|20181023083432|20181023083526|20181023083535|20181023083547|20181023083605|20181023083618
- 10Außenbereichssatzung Nr. 004 Planbereich „Im Depot“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/233 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 004 für den Planbereich „Im Depot“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats jedermann zur Einsicht bereitgestellt werden.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,7 Hektar am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes in der Gemarkung Henrichenburg, gelegen zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Stadtgrenze zu Waltrop. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, weist jedoch durch die angrenzende Bebauung auf Waltroper Seite und die vorhandenen Wohngebäude eine Siedlungsstruktur auf. Die Aufstellung der Satzung dient dazu, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der bestehenden Siedlung zu steuern, eine Nachverdichtung zu regeln und eine Zersiedelung des Außenbereichs zu vermeiden.
Die Planung sieht die Festsetzung von Baufeldern vor, um die Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung zu ermöglichen und den Charakter der lockeren Wohnbebauung zu erhalten. Vorgesehen ist eine eingeschossige Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist nicht vorgesehen, um Konflikte zu vermeiden. Von einer Bebauung bestimmter Grundstücke wird aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die bestehende Infrastruktur für die Planung ausreicht und keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, abgesehen von den anfallenden Personalkosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20181025100237|20181029120510-0|20181029120510-1|20181029121538
- 11Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Fortsetzung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2018/236 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226 Teil a für den Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der Fachgutachten und der umweltbezogenen Stellungnahmen, soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erfolgen.
Das Verfahren dient der Behebung von Fehlern im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach der ursprüngliche Bebauungsplan aufgrund materieller Fehler, insbesondere im Bereich des Lärmschutzgutachtens, als unwirksam eingestuft wurde. Durch die Überarbeitung soll nun ein rechtsbeständiger Plan geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den südwestlichen Teil des Sonderstandorts Siemensstraße. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsmöglichkeiten für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für Gewerbebetriebe zu erweitern und die Reaktivierung leerstehender Flächen zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente begrenzt werden, um die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu wahren. Die Planung sieht zudem den Ausschluss von Vergnügungsstätten und Bordellen vor. Die Anpassung des Entwurfs erfolgte unter Berücksichtigung eines überarbeiteten Immissionsschutzgutachtens sowie der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20181030171541-0|20181030171545-1|20181030171546-2|20181030171546-3|20181030171548-4|20181030171549-5
- 12Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/219 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/219 beschlossen, die Abgrenzung des Plangebiets für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ anzupassen. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Umweltbericht und die Begründung wurden positiv bewertet. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf inklusive der umweltbezogenen Stellungnahmen auszuarbeiten und für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsicht auszulegen.
Das etwa 3,8 Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Habinghorst an der Grenze zu Henrichenburg. Es umfasst ehemalige Erweiterungsflächen des Friedhofs Habinghorst und wird durch den Grünzug der Emscher, den städtischen Betriebshof sowie die Straßen Heerstraße und Wartburgstraße begrenzt. Die Planung sieht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten vor, darunter Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie ein zwei- bis dreigeschossiges Mehrfamilienhaus an der Wartburgstraße.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets, das brachliegende Flächen nutzt und die Siedlungsstruktur zwischen den Ortsteilen festigt. Die Bebauung soll durchgrünt sein und ökologische Aspekte wie die Nutzung von Sonnenenergie sowie eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung durch Versickerung und ein Rückhaltebecken berücksichtigen. Ein Teil des Schutzstreifens einer Hochspannungsfreileitung soll als Grünfläche und Ausgleichsfläche dienen. Die wirtschaftliche Erschließung der Grundstücke soll durch eine Ringerschließung gewährleistet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20181029154304|20181024104639|20181024104658|20181024104730|20181024104752|20181024104817|20181029152334|20181024104923|20181024104954|20181031100705|20181031100800|20181029152008|20181031091541|20181025104244|20181031093820|20181026074755|20181024104558
- 13Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/235 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 mit dem Titel „Gesundheitszentrum Grutholz“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 8,7 Hektar im Ortsteil Rauxel, nordöstlich der Kreuzung Habingverkehrsstraße (B 235) und Grutholzallee. Die Planung umfasst sowohl den bestehenden Standort des Evangelischen Krankenhauses als auch eine angrenzende, bisher als Grünland genutzte Fläche. Durch den neuen Bebauungsplan wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 173 vollständig ersetzt.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sonderstandorts für die Gesundheitswirtschaft. Vorgesehen sind unter anderem die Ansiedlung eines Pflegeheims, einer Kindertagesstätte sowie einer zentralen Apotheke und Küche. Wohnnutzung ist im Planbereich ausgeschlossen. Für den Bereich des Krankenhauses wird eine höhere bauliche Flexibilität sowie eine maßvolle Verdichtung angestrebt. Die Erschließung des neuen Komplexes soll über eine neu zu errichtende Stichstraße erfolgen.
Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie der Durchführung städtebaulicher Verträge mit dem Vorhabenträger beauftragt. Während die Stadt durch das Verfahren Personalkosten trägt, werden die Kosten für die Erarbeitung des Plans und notwendige Gutachten von den Investoren übernommen. Im weiteren Verfahren werden Umweltbelange, wie der Artenschutz, sowie Fachgutachten zu Immissionsschutz und Verkehr untersucht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20181025115646-0|20181025115646-1|20181025153607
- 14Bebauungsplan Nr. 254 Planbereich: 'Nördliche Bahnhofstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/231 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 für den Planbereich „Nördliche Bahnhofstraße“ im Stadtteil Rauxel gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung beauftragt. Das etwa 4,9 Hektar große Gebiet umfasst den Bereich zwischen der Bahntrasse und dem Deininghauser Bach, einschließlich des Hauptbahnhofs und des Berliner Platzes.
Die Planung dient der Teilüberplanung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 10, dessen Festsetzungen laut Verwaltung nicht mehr sachgerecht sind. Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Gebiets, das eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe sichert. Im Fokus steht die Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Nord. Durch die Nutzung ehemaliger Flächen, wie etwa eines ehemaligen Tankstellenareals, soll eine Versorgungslücke im Bereich der Grundversorgung geschlossen und die Ansiedlung von Einzelhandel, etwa eines Lebensmittelmarktes, ermöglicht werden.
Städtebaulich ist eine mehrgeschossige Bebauung entlang der Bahnhofstraße vorgesehen, wobei eine Mindestgeschossigkeit von drei und eine Höchstgeschossigkeit von fünf Vollgeschossen festgesetzt werden soll. Damit soll der Straßenraum gerahmt und die Innenentwicklung gefördert werden. Zudem sollen die Steuerung von Werbeanlagen sowie die Vermeidung von Verdrängungseffekten durch weniger investitionsintensive Nutzungen sichergestellt werden. Die Planung sieht vor, die bestehende Infrastruktur zu nutzen, erfordert jedoch die Erstellung von Schallschutz- und gegebenenfalls Verkehrsgutachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Kosten für die Planerarbeitung und die notwendigen Gutachten durch die Stadt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Regionales Radwegenetz für die Metropole RuhrZur Vorlage · 2018/217 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/217 befasst sich mit dem regionalen Radwegenetz in der Metropole Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr, das als Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr fungiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel diesen Bedarfsplan unterstützt. Zudem soll der Regionalverband Ruhr gebeten werden, die Weiterentwicklung und Umsetzung des Plans in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene voranzutreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Bedarfsplans aktiv zu unterstützen. Dabei sollen die Verknüpfung der kommunalen und regionalen Radwegenetzplanungen optimiert und die Chancen für das kommunale Radwegenetz aufgezeigt werden.
Das Konzept zielt darauf ab, ein hierarchisches Radwegenetz für den Alltagsverkehr zu entwickeln, das in drei Kategorien unterteilt ist: Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen. Die Planung basiert auf einer Potenzialanalyse, die Parameter wie Pendlerströme, Topographie und die Nutzung von Pedelecs berücksichtigt. Ziel ist die Schaffung einer adäquaten Infrastruktur, die über Stadtgrenzen hinweg eine stadtübergreifende Mobilität ermöglicht und die Anbindung aller Kommunen im Verbandsgebiet sicherstellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Sachstandsbericht zur Bewerbung für den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.Zur Vorlage · 2018/234 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/234 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zur Bewerbung der Stadt Castrop-Rauxel um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Im Rahmen einer Sitzung des Fachausschusses im April 2018 wurde die Bereitstellung von bis zu 50.000 Euro für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes empfohlen, welches als Grundlage für die Bewerbung dient.
Die Verwaltung bereitet derzeit die Vergabe eines Auftrags an ein Planungsbüro vor. Zur Festlegung des Leistungsumfangs und der Suche nach geeigneten Dienstleistern fand ein Austausch mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW statt, dem die Stadt bereits seit 2016 angehört. Ein erster Versuch der Angebotseinholung im Juni 2018 führte dazu, dass drei angefragte Büros aufgrund fehlender Kapazitäten absagten.
Ein zweiter Anlauf zur Einholung von Angeboten wurde im September 2018 durchgeführt. Nach ersten Gesprächen wird die Abgabe schriftlicher Angebote zeitnah erwartet, sodass eine Beauftragung noch im laufenden Jahr erfolgen kann. Die von den Büros veranschlagte Bearbeitungszeit für das Mobilitätskonzept beläuft sich auf etwa anderthalb Jahre. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17innogy Klimaschutzpreis 2018; hier: PreisvergabeZur Vorlage · 2018/227 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/227 wird die Preisvergabe des innogy Klimaschutzpreises 2018 für die Stadt Castrop-Rauxel behandelt. Der Wettbewerb, der mit Unterstützung der innogy durchgeführt wird, dient der Auszeichnung von Projekten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen sowie Unternehmen, die sich lokal für den Umweltschutz und den Klimaschutz engagieren.
Bis zum Meldeschluss am 1. Oktober 2018 gingen beim Umweltressort des EUV Stadtbetrieb sechs Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury, die sich aus Mitgliedern der im Umweltausschuss vertretenen Parteien zusammensetzt, hat die Ergebnisse in einer Sitzung am 22. Oktober 2018 bewertet. Der Beschluss sieht die Vergabe eines ersten Preises in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Super Abfall – Kompost“ der Grundschule Alter Garten vor. Der zweite Preis über 1.500 Euro geht an das Projekt „Arten- und Klimaschutz EBG“. Zwei Projekte werden mit dem dritten Preis über jeweils 750 Euro ausgezeichnet: die „Ökologische Hauswirtschaft in der Gemeinschaftsverpflegung“ des Altenheims Josefshaus sowie das Projekt „Rettet die Bienen“ der Elisabethgrundschule. Zudem wurden zwei Anerkennungspreise in Form von Sachpreisen für die „Castroper Tafel“ des Caritasverbandes sowie für das Projekt zur Entsorgung von Problemmüll vergeben.
Die Preisverleihung findet am 6. Dezember 2018 beim EUV Stadtbetrieb statt. Die Zeremonie wird durch den Oberbürgermeister, die Vorsitzende des Umweltausschusses sowie eine Vertreterin der innogy durchgeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Energieberatung im Quartier FrohlindeZur Vorlage · 2018/238 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Umweltausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/238 den Sachstand zur Energieberatung im Quartier Frohlinde zur Kenntnis genommen. Es wird empfohlen, dem Energiebeirat die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 2.000 Euro für die Quartiersberatung im Jahr 2019 zu ermöglichen. Diese Kosten umfassen die logistischen und verwaltungstechnischen Aufwendungen für die Durchführung der Aktion.
Das Projekt basiert auf dem Modell der Haus-zu-Haus-Energieberatung, das bereits in anderen Stadtteilen wie Henrichenburg, Obercastrop, Ickern und dem Castroper Holz eingesetzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Förderung von energetischen Sanierungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Privathaushalt beizutragen. Für das Jahr 2018 wurde das Quartier Frohlinde mit einem Schwerpunkt auf Photovoltaik ausgewählt.
Die Beratung erfolgt durch die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Die Stadt Castrop-Rauxel unterstützt die Beratungskosten mit einem Zuschuss von 30 Euro, sodass die Teilnehmenden lediglich 30 Euro der regulären Gebühr von 60 Euro tragen müssen. Für die geplante Aktion im Jahr 2019 ist eine Begrenzung auf die ersten 30 Beratungen vorgesehen. Zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Verbraucherzentrale NRW wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche die zeitlich und örtlich begrenzte Beratung im ausgewählten Quartier regelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Erstellung Teilkonzept Anpassung an den KlimawandelZur Vorlage · 2018/240 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/240 befasst sich mit der Erstellung eines Teilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel in Castrop-Rauxel. Ziel des Vorhabens ist es, Strategien für den Umgang mit Wetterextremen zu entwickeln, Maßnahmen zur Vermeidung von Wetterschäden zu planen und die Bevölkerung für Klimaanpassungen zu sensibilisieren.
Die Verwaltung hat hierfür im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Fördermittel in Höhe von insgesamt 72.590,00 Euro beantragt. Bei einer positiven Entscheidung wird eine Förderquote von 50 Prozent erwartet, wodurch sich ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 36.295,00 Euro ergibt.
Das geplante Konzept umfasst die Entwicklung eines Informationstools in Form einer interaktiven Karte für die Nutzung durch die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ansprache der Bevölkerung, etwa durch Informationsveranstaltungen zu Themen wie Versicherungsschutz und Maßnahmen gegen Schäden bei Starkregen oder Überflutungen. Das Vorhaben beinhaltet zudem eine Ist-Analyse und die Erarbeitung praktisch anwendbarer Maßnahmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstand zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, die erforderlichen Eigenmittel bei Vorliegen der Förderzusage bereitzustellen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird als nicht gegeben angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig 3. Bauabschnitt hier: Folgewirkungen für den Straßenbaulastträger Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/226 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/226 befasst sich mit der weiteren Entwicklung des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig, die sich zwischen Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick erstreckt. Im Zentrum steht die Klärung der Rechtsnachfolge und der Erhalt von Brückenbauwerken auf dem Gelände.
Aufgrund bestehender Vertragswerke zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der RAG AG ist die Stadt als Straßenbaulastträger für die Brückenbauwerke an der Beckumer Straße und am Reitweg zuständig. Da die RAG AG beabsichtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen abzuwickeln, wurde eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage vorgeschlagen. Anstatt die Varianten eines Brückenabrisses mit Damm- oder Tunnelbau zu verfolgen, soll nun die Erhaltung der vorhandenen Brückenbauwerke angestrebt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzuforderten, die bereits begonnene Fuß- und Radwegeverbindung auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts fertigzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Verbleib der Brückenbauwerke sicherzustellen und eine Ablösevereinbarung mit der RAG AG auszuhandeln. Ziel ist es, die historischen Vertragswerke durch eine einmalige Ablösezahlung abzuwickeln, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden und die Landschaftseingriffe gering zu halten. Die Finanzierung der Brückeninstandhaltung und die laufenden Prüfkosten liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Verbesserung Energieeffizienz Solitärbeleuchtung 'Solitärbaum Simon-Cohen-Platz'Zur Vorlage · 2018/245 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/245 befasst sich mit der geplanten Verbesserung der Energieeffizienz der Solitärbaumbeleuchtung am Simon-Cohen-Platz. Die bestehende Beleuchtungsanlage, die im Jahr 2008 durch die Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit einem Lichtdesigner installiert wurde, umfasst Strahler mit einer Leistung von 70 Watt sowie zwei Bodeneinbauleuchten.
Die Verwaltung beabsichtigt, die vorhandenen Strahler gegen LED-Technik auszutauschen. Zusätzlich soll eine Lichterkette innerhalb der Baumkrone installiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, die gesamte Anlage DMX-steuerungsfähig zu machen, wodurch die Strahler für den Verkehrsraum und die Illumination der Baumkrone separat geschaltet werden können. Durch diese technische Umgestaltung soll die Lichtwirkung der Baumstruktur sowie die Hervorhebung der ehemaligen Synagogenfläche im Gehbelag der Fußgängerzone verändert werden.
Im Vergleich zur aktuellen Gesamtleistung von 400 Watt sollen die neuen LED-Strahler eine deutlich geringere Leistungsaufnahme aufweisen. Bei einfarbiger Nutzung liegt die Leistung pro Strahler bei 14 Watt, während bei Mischfarben maximal 28 Watt anfallen. Die Kalkulation der Kosten basiert auf einer Leistung von 8 x 28 Watt sowie einer Lichterkette von 1500 Metern. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Kostenaufwand von etwa 16.000 Euro veranschlagt. Der Umweltausschuss soll der Maßnahme zustimmen und dem Energiefonds die Bereitstellung der einmaligen Finanzmittel empfehlen. Eine haushaltsmäßige Berührung ist nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 23Anfragen der Ausschussmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich