Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2019/070 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ zur Vorlage gebracht. Das Plangebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichenburg. Die Fläche, die ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Habinghorst vorgesehen war, soll künftig als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.
Die Planung sieht eine aufgelockerte Bebauung vor, die aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern besteht. Im Bereich der Wartburgstraße ist zudem die Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Mehrfamilienhauses vorgesehen. Ziel der Entwicklung ist es, den Wohnbaulandbedarf zu decken und durch die Nutzung von Innenbereichsflächen den Schutz von Außenbereichen zu unterstützen. Ein Teil des Gebiets umfasst den Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung, der als Grünfläche mit Versickerungsmulden für Regenwasser sowie als Gartenfläche für die angrenzenden Häuser gestaltet werden soll.
Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht beschließen. Die Planung ermöglicht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten und nutzt die vorhandene Infrastruktur im Stadtteil. Die Entwässerung des Gebiets soll durch ein Konzept zur Versickerung und Ableitung in ein unterirdisches Regenrückhaltebecken erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20190304083203|20190306083656|20190311113654|20190311113856|20190304085329|20190304085345|20190304085417|20190304085435|20190304085455|20190304085506|20190304085517|20190304083225|20190304085535|20190304085545|20190312151531|20190311110002|20190306142708|20190304085215|20190305161241|20190305161440|20190305161519
- 4Entwicklungen beim VfR Rauxel
- 5Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz; Ergänzungen gemäß VollständigkeitsprüfungZur Vorlage · 2019/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das aktualisierte Wasserversorgungskonzept für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende erste Revision der Konzeption basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Landeswassergesetzes.
Die Erstellung des Konzepts erfolgte in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG. Nachdem die Erstaufstellung im Jahr 2018 der Bezirksregierung Münster zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt worden war, forderte die Aufsichtsbehörde Ergänzungen zu bestimmten Inhalten. Dazu gehörten unter anderem eine detailliertere Beschreibung der Hydrogeologie und der Wasserressourcen im Stadtgebiet sowie eine Gefährdungsanalyse inklusive entsprechender Maßnahmen. Zudem wurden redaktionelle und rechtliche Hinweise zur Überarbeitung des Dokuments erteilt.
Die Verwaltung hat diese Anmerkungen sowie die Beanstandungen in der vorliegenden Fassung eingearbeitet und das Konzept erneut zur Prüfung eingereicht. Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster sowie nach Berücksichtigung einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen wurde das Konzept freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts rechtzeitig vor der Frist im Februar 2025 vorzubereiten. Die künftige Überarbeitung soll Schwerpunkte wie die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung bei der öffentlichen Wasserversorgung enthalten. Zudem ist sicherzustellen, dass das Konzept gemäß dem Umweltinformationsgesetz online und über das Rats- und Informationssystem zugänglich bleibt.
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- 6Straßenrechtliche Widmung der Bahnhofstraße gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2019/069 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 28. März 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung der Bahnhofstraße vor. Konkret geht es um die Widmung des Flurstücks 323 in der Gemarkung Rauxel, Flur 20, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist der Neubau des Westfälischen Landestheaters (WLT) an der Bahnhofstraße. Im Zuge dieses Bauvorhabens sollen Flächen, die bislang nicht als Verkehrsflächen ausgewiesen sind, offiziell gewidmet werden. Durch diesen Vorgang wird das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben.
Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die zuständige Straßenbaubehörde für die Veranlassung der Widmung verantwortlich. Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 7Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich: „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2019/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt die Beschlussfassung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 245, Planbereich „Wohnen an der Emscher“, vor. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits im Mai 2016 beschlossen und im September 2018 veröffentlicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der laufenden Planung. Im Plangebiet liegt ein Grundstück an der Heerstraße, das ehemals als Gärtnerei genutzt wurde. Für dieses Areal liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von sieben nicht unterkellerten Reihenhäusern vor. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen entlang der Wartburgstraße städtebaulich nicht den Zielen des neuen Bebauungsplanes entspricht, da die Fortführung der Straßenrandbebauung und der Erhalt großer Gartenflächen angestrebt werden. Eine Genehmigung einzelner Bauvorhaben könnte eine Präzedenzwirkung entfalten, weshalb die Entscheidung über den Bauantrag bereits nach § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt wurde.
Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte des Bebauungsplanes umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, soll die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB als Satzung verankert werden. Die Sperre soll zunächst für zwei Jahre gelten und kann auf drei Jahre, bei besonderen Umständen auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Zeitraum der bisherigen Zurückstellung des Bauantrags ist dabei anzurechnen. Durch die Maßnahme sollen Vorhaben verhindert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren könnten. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 8Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ beschlossen. Die Planung umfasst ein rund 27 Hektar großes Areal, das sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg erstreckt und Teile des Stadtgebiets von Recklinghausen einschließt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen im Zuge des ökologischen Emscharumbaus.
Da die betroffenen Flächen im Außenbereich liegen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig, um bauliche Anlagen wie Sanitäranlagen, Zäune oder Pavillons sowie umfassende Geländemodellierungen genehmigungsfähig zu machen. Der Planbereich umfasst zudem die Wartburginsel, um die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen rechtlich abzusichern und eine gezielte Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Schaffung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Rhein-Herne-Kanal und die Emscher, um die angrenzenden Stadtteile an die neuen Freiräume anzubinden.
Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Emschergenossenschaft beauftragt. Während die Stadt Castrop-Rauxel Personalkosten für das Verfahren trägt, werden die Kosten für die erforderlichen Gutachten und den Umweltbericht von der Emschergenossenschaft übernommen. Die Parkanlage wird als private Grünfläche im Eigentum der Emschergenossenschaft geführt, wodurch die langfristigen Unterhaltskosten nicht durch den städtischen Haushalt entstehen.
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- 97. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/075 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/075 sieht die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ vor. Der betroffene Bereich erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg und umfasst Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Henrichenburg, der Stadtgrenze zu Recklinghausen sowie das Areal der Wartburginsel.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Entwicklung eines Bebauungsplans zu ermöglichen. Aktuell sind Teile des Gebiets im Flächennutzungsplan 2025 als landwirtschaftliche Flächen sowie als Grünflächen ausgewiesen. Da die geplante Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 256 eine Änderung der Flächennutzung erfordert, soll die Darstellung von Ackerflächen in Bauflächen sowie von Grünflächen in Flächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ erfolgen.
Ziel der Änderung ist es, die Wartburginsel als Standort für Sport- und Freizeitanlagen zu sichern und die Umsetzung des Projekts „Platz der Schichten“ zu ermöglichen. Durch die Neuklassifizierung als Siedlungsbereich mit der Sonderbaufläche Freizeit sollen zudem flexible Nutzungen wie Bildungsangebote oder Ausstellungen sowie die Anbindung an den Emscherradweg gewährleistet werden. Die ökologische Aufwertung der Flächen soll im Rahmen der Konzepte „Emscherland 2020“ und „Sprung über die Emscher“ erfolgen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Rahmen eines Parallelverfahrens durchgeführt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 10Bebauungsplan Nr. 255: Kleine Lönsstraße, anstehender Satzungsbeschluss
- 10.1Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: a) Kenntnisnahme zum durchgeführten Verfahren b) Empfehlung an den Rat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließenZur Vorlage · 2019/098 · Tischvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen einer Tischvorlage den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 255 für das Plangebiet „Kleine Lönsstraße“ zur Kenntnis genommen. Das etwa 2,3 Hektar große Areal im Ortsteil Castrop grenzt an den Altstadtring und die Herner Straße. Ziel der Planung ist es, die Steuerung von Einzelhandelsflächen im Sinne des bestehenden Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel sicherzustellen.
Der Bebauungsplan soll die Regelungen des zuvor als unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 225 ersetzen. Dabei wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment im Planbereich ausgeschlossen, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen. Bestehende Nutzungen sowie ein angezeigter Baubeginn eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs unterliegen dem Bestandsschutz.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen fand im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 29. März 2019 statt. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, darunter die Feuerwehr sowie verschiedene Infrastrukturunternehmen, gingen Stellungnahmen ein, die vorrangig technische Hinweise zur Erschließung und Infrastruktur enthielten. Der Ausschuss verzichtete auf eine Beratung vor der geplanten Beschlussfassung durch den Rat.
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Hauptdokument|20190328124821-0|20190328135947-0|20190328135949-1|20190328135949-2
- 11Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 12Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - 'Baumschädigungen an der Stadtgrenze Castrop-Rauxel Ickern / Waltrop'Zur Vorlage · 2019/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/079 befasst sich mit dem Thema Baumschädigungen im Bereich der Stadtgrenze zwischen Castrop-Rauxel Ickern und Waltrop. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen zugeordnet.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolgen im Umweltausschuss am 26. März 2019 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 28. März 2019 vorgesehen. Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Untersuchung bzw. Behandlung von Schäden an Bäumen im Grenzgebiet der beiden Städte.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Fassung direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 13Vorstellung der Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum durch InWIS
- 13.1Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/076 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/076 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit der Ergebnisse der Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum in Castrop-Rauxel. Die Verwaltung beauftragte das Unternehmen InWIS Forschung & Beratung GmbH mit der Erarbeitung dieser Analyse, um als Entscheidungsgrundlage für die Diskussion über die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu dienen.
Der vorliegende Endbericht zeigt, dass der Wohnungsmarkt in Castrop-Rauxel weitgehend entspannte Tendenzen aufweist, jedoch in einzelnen Segmenten ein zunehmender Nachfragedruck erkennbar ist. Zur Ermittlung des Handlungsdrucks wurde modellhaft berechnet, wie viele Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttowarmmiete aufwenden müssen. Nach den Ergebnissen der Analyse liegt diese Grenze der Unzumutbarkeit für etwa 2.800 Haushalte in der Stadt vor.
Die Analyse führt verschiedene Handlungsoptionen auf. Dazu gehören die Förderung des Abrufs von Wohngeld und Transferleistungen, die Aktivierung von Leerständen sowie ein gemäßigter Neubau in allen Marktsegmenten. Zudem wird empfohlen, das Thema bezahlbares Wohnen durch Gesprächsrunden oder die Einrichtung eines kommunalen Wohnungsunternehmens auf kommunaler und kreisweiter Ebene zu verankern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Betriebsausschuss 3 vorgestellt.
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- 14Begleitung zu internationalen Begegnungen 2019 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2019/092 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2019/092 regelt die Teilnahme eines Ratsmitglieds an einer internationalen sportlichen Begegnung im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zentrum steht die Begleitung des Olympischen Fechtclubs nach Vincennes in Frankreich, die für den Zeitraum vom 8. bis 10. Juni 2019 geplant ist.
Die Vorlage basiert auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses, wonach bei internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder des Rates teilnehmen sollen. Die Entscheidung über die konkrete Teilnahme obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss. Für die Reise des Ratsmitglieds werden Kosten in Höhe von etwa 300 Euro veranschlagt. Die Verwaltung bewertet diese Aufwendungen als mit § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar und verweist auf die langjährige Tradition, Sportvereine bei solchen Begegnungen zu begleiten.
Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass das Büro des Bürgermeisters, Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamts künftig keine weiteren Kostenzuschüsse für internationale Begegnungen von Sportvereinen gewährt. Die Finanzierung der vorliegenden Maßnahme ist im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung durch Sachaufwendungen gesichert. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich