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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2019 - Stand 30.09.2019 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/018 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2019 für den Zeitraum 2019 bis 2021. Der Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zum 30. September 2019.
Der Rat der Stadt hatte den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan in seiner Sitzung vom 29. November 2018 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster diesen am 29. März 2019 genehmigte. Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine Berichterstattung über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen sind der Bezirksregierung Münster jeweils bis spätestens zum 1. Dezember vorzulegen.
Der Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits am 1. Dezember 2019 bei der Bezirksregierung eingereicht wurde, zur Kenntnisnahme vor. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Stand 30. September 2019 förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200127115857-0|20200127115915-0|20200127115923-0|20200127115928-0|20200127115934-0|20200127115938-0|20200127120002-0|20200127120009-0
- 3Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 vor. Die Vorlage basiert auf der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie den Vorgaben der Bezirksregierung Münster zur Fortführung des Haushaltssanierungsplans.
Der Beschluss umfasst verschiedene Bereiche der Haushaltsführung. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 1.901.238,58 € vor. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von 5.765.033,44 € übernommen werden. Für die buchungssystematisch erforderlichen konsumtiven Aufwendungen im Zusammenhang mit Zukäufen zu Festwerten wird ein Betrag von 229.308,99 € vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 1.094.750,26 € beantragt. Diese beziehen sich auf zweckgebundene Mittel, wie Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit oder Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, deren Verwendung an spezifische Bedingungen geknüpft ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Übertragungen angelegt wurde. Investive Maßnahmen wurden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, wobei bei nicht begonnenen Projekten eine Zurückstellung vorgesehen ist, sofern keine Rechtsverpflichtung besteht. Die beantragten Mittel für konsumtive Aufwendungen sind auf Ausnahmefälle beschränkt, bei denen die entsprechenden Erträge bereits gesichert sind. Die Übertragungen sind im Haushaltsplan 2020/2021 nicht abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.
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Hauptdokument|20200210172140-0|20200210172146-0|20200210172149-0
- 4Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2020/046 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/046 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,96 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Projekte, wobei bereits Maßnahmen im Wert von etwa 5,81 Millionen Euro abgeschlossen wurden. Für das laufende Jahr sind weitere Maßnahmen in Planung, wobei eine leichte Überzeichnung der Fördersumme um rund 6.983 Euro besteht, die laut Verwaltung im Rahmen der Abwicklung kompensiert werden kann.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur und stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,59 Millionen Euro bereit. In den aktuellen Listen sind Kostensteigerungen bei Projekten an der Wilhelmschule und der Lindenschule aufgrund der Umsetzung einer Gründachstrategie sowie die Neuaufnahme einer Sanierung an der Fridtjof-Nansen-Realschule aufgeführt. Aktuell verbleiben in diesem Programm freie Mittel in Höhe von etwa 917.473 Euro.
Zudem wird über das Programm „Gute Schule 2020“ berichtet, das über die NRW.BANK Kreditkontingente bereitstellt, deren Tilgung und Zinsen vom Land übernommen werden. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen die verbleibenden Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,87 Millionen Euro Ende des Jahres abgerufen werden.
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Hauptdokument|20200211094925-0|20200211101717-0|20200211101719-0
- 5Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2020/047 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/047 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Gemäß der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel bedürfen Kalkulationsgrundlagen, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates.
Für den Teilbetrieb VII, der Dienstleistungen wie die Fahrbereitschaft der Verwaltungsleitung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, wird eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 394.384 € auf 321.971 € vorgeschlagen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Im Bereich des Teilbetriebs IX, der Dienstleistungen zur Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbringt, sieht der Beschlussvorschlag eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 12.974.495 € auf 6.764.268 € vor. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgelegten Höchstbeträge für verschiedene Dienstleistungen und Aufwendungen.
Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der erbrachten Leistungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste für 2020/2021 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der allgemeinen Haushaltsplanung wird nicht ausgewiesen.
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- 6Benennung einer Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbHZur Vorlage · 2020/022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/022 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH. Hintergrund der Vorlage ist der Ruhestand der bisherigen Vertreter, wodurch die Stadt eine Neubesetzung der Positionen vornehmen muss, um ihre Gesellschafter- und Eigentümerrechte weiterhin fristgerecht wahrnehmen zu können.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den geltenden Satzungen ist die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter zu erfolgen. Die Wahl der Vertretung muss dabei durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung der genannten Entwicklungsgesellschaft umfassen unter anderem die Entlastung der Geschäftsführung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung zu wählen. Als Stellvertreter für diese Position soll ein weiterer Vertreter bestimmt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 7Bestellung eines Stellvertreters für Herrn Bürgermeister Kravanja für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest RecklinghausenZur Vorlage · 2020/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/029 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung eines Stellvertreters für den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen.
Seit Oktober 2015 vertritt der Bürgermeister die Stadt als Mitglied in dieser Verbandsversammlung. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) sowie der Gemeindeordnung NRW erfolgt die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten im Amt grundsätzlich durch den vom Rat bestellten allgemeinen Vertreter. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer bereits als allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.
Aufgrund einer Mitteilung der Sparkasse Vest Recklinghausen, wonach aus sparkassenrechtlichen Gründen die Benennung einer konkreten Person gewünscht wird, liegt ein Vorschlag zur offiziellen Bestellung vor. Der Rat soll den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer als Stellvertreter für den Bürgermeister als Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2020 sowie des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 vorgesehen.
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- 8Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021Zur Vorlage · 2020/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen einer Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen abzuschließen. Diese Vereinbarung sieht eine Verlängerung der bestehenden Kooperation bis zum 31. Januar 2024 vor, wobei sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung jeweils automatisch um weitere drei Jahre verlängert.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung soll die Aufgabenübertragung ab dem 1. Februar 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ergänzt werden. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und durch zusätzliche Bußgelder die Kostendeckung der Maßnahmen zu verbessern. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Kassenwirksamkeit der Bußgelder zwar gesteigert werden konnte, die Kosten jedoch aufgrund komplexer Verfahren noch nicht vollständig durch die Erträge gedeckt sind.
Die personellen Ressourcen für die Aufgabenwahrnehmung durch die Städte Recklinghausen und Herten bleiben durch die Erweiterung unverändert. Die Verwaltung geht davon aus, dass die zusätzlichen Erträge die anfallenden Sachaufwendungen künftig decken werden. Die Fachebene sowie die zuständigen Ordnungsbehörden befürworten die Fortsetzung und Erweiterung der Zusammenarbeit.
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- 9Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bochum und Castrop-Rauxel zur Übernahme von Telefondienstleistungen der Stadt Castrop-Rauxel durch das von der Stadt Bochum betriebene ServiceCenterZur Vorlage · 2020/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bochum, um bestimmte Telefondienstleistungen an das dort betriebene ServiceCenter zu übertragen. Ziel der Kooperation ist es, die Erreichbarkeit des Bürgerbüros zu verbessern und die dortige Belegschaft zu entlasten. Im Rahmen dieser Vereinbarung sollen die Hotline des Bürgerbüros sowie die Kontaktstelle für Anregungen und Beschwerden der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten durch das ServiceCenter in Bochum übernommen werden. Dabei sollen auch telefonische Terminreservierungen sowie die Erfassung von Anliegen über das dortige Ticket-System erfolgen, während die inhaltliche Bearbeitung weiterhin durch die zuständige Fachabteilung in Castrop-Rauxel erfolgt.
Die Zusammenarbeit ist auf eine zunächst fünfjährige Laufzeit ausgelegt. Diese Dauer soll die Möglichkeit eröffnen, Fördermittel aus der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in NRW in Höhe von maximal 150.000 Euro zu beantragen. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Übernahme der Dienstleistungen belaufen sich ab 2021 auf rund 180.000 Euro pro Jahr, wobei für das Jahr 2020 Kosten in Höhe von etwa 152.000 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Vereinbarung mit der Stadt Bochum abzuschließen und über eine geplante gesonderte Vereinbarung zu den Kostendetails zu informieren.
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- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 61.01.54392020 (Beratungsleistungen Konzessionsverträge in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsvertrag)Zur Vorlage · 2020/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung genehmigen, für den Haushalt 2019 zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2019 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen.
Gegenstand der Vorlage ist die außerplanmäßige Bereitstellung von 30.000 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.54392020. Diese Mittel sind für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen und dem Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen. Der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2019 belief sich auf 130.000 Euro. Da die abschließende Kostengröße für die Abrechnung des vierten Quartals erst nach der ursprünglichen Planung feststand, entstand ein Mehrbedarf.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 46.500 Euro brutto erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 61.01.551810 für Zinsen aus Kassenkrediten. Da durch die Bereitstellung des Mehrbedarfs die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich. Eine Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Rahmen der Rechnungsläufe zum Jahreswechsel erfolgen musste und die nächste reguläre Ratssitzung erst Ende Februar 2020 anberaumt war.
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- 11Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und PersonaleinsatzZur Vorlage · 2020/061 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung und des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. März 2020 beschließen. Die Vorlage zur Neugestaltung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020, die durch die Firma Concunia Wirtschaftsprüfung Gesellschaft erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde.
Die Anpassung der Gebühren ist durch verschiedene Faktoren begründet. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes, gestiegene Aufwendungen für Personal und Sachbedarf sowie die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel. Zudem wurden aufgrund neuer einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Die Gebührenänderung berücksichtigt zudem die gestiegenen Notarztkosten sowie einen rückständigen Verlust aus den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von rund 559.975 Euro, der im Jahr 2020 durch die Gebühren ausgeglichen werden soll. Eine entsprechende Gebührensenkung im Folgejahr wird in der Vorlage in Aussicht gestellt.
Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist gemäß den gesetzlichen Grundlagen weiterhin gegeben, wobei die Beteiligung der Kostenträger bereits erfolgt ist und deren Einverständnis vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Hauptdokument|20200221120809-0|20200221120813-0|20200221120817-0|20200221120820-0|20200221120826-0
- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Rechtsstreit AGR ./. Stadt Castrop-Rauxel Bezug: Ehemalige Hausmülldeponie Pöppinghausen in Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich