Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zehnte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel; Mitglieder des IntegrationsratesZur Vorlage · 2020/048 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/048 sieht die Verabschiedung der zehnten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Zusammensetzung des Integrationsrates.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern als Hauptwohnsitz die Bildung eines Integrationsrates vorgesehen. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten Mitgliedern sowie vom Rat der Stadt bestellten Ratsmitgliedern zusammen. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss dabei die Anzahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung soll die Struktur des Integrationsrates für die Wahl ab dem 13. September 2020 angepasst werden. Zukünftig sollen acht Mitglieder durch die Wahlberechtigten bestimmt werden. Zusätzlich sollen vier Ratsmitglieder durch den Rat der Stadt in das Gremium berufen werden. Dies führt zu einer Gesamtzahl von zwölf Mitgliedern im Integrationsrat.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 3Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/080 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/080 sieht eine Änderung der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag legt dem Rat der Stadt die Verabschiedung der angepassten Wahlordnung vor.
Die Anpassungen der Wahlordnung sind notwendig geworden, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung geändert haben. Zudem wurden Formulierungsvorschläge aus der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates in den Entwurf integriert.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen neben redaktionellen Anpassungen inhaltliche Neuregelungen zu verschiedenen Aspekten des Wahlprozesses. Dazu gehören Bestimmungen zum Wählerverzeichnis, zum Ausschluss vom aktiven Wahlrecht sowie zur Wählbarkeit. Des Weiteren enthält die Neufassung Regelungen zu Unterstützungsunterschriften und zum Verfahren der Wahlvorschläge. Zudem wurden Fristen an das Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Wahlordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
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- 4BürgerbudgetZur Vorlage · 2020/083 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt ein Konzept für ein Bürgerbudget vor. Ziel ist es, Mittel für gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Etat beläuft sich auf 37.500 Euro, wobei eine Erhöhung auf 75.000 Euro ab dem Jahr 2024 vorgesehen ist. Für das laufende Jahr 2020 sollen zudem jeweils 7.000 Euro für zwei Stadtteiljubiläen bereitgestellt werden.
Die Mittelvergabe ist in zwei Phasen unterteilt: 80 Prozent der Summe sind für stadtteilbezogene Projekte reserviert, während 20 Prozent für stadtweite Projekte vorgesehen sind. Die Verteilung der stadtteilbezogenen Mittel erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen der statistischen Bezirke. Projekte müssen einen Mehrwert für die Stadt bieten, innerhalb von zwei Jahren umsetzbar sein und einen Eigenanteil von 25 Prozent aufweisen, der auch durch Arbeitsleistungen erbracht werden kann. Eine Förderung von maximal 5.000 Euro pro Projekt ist möglich.
Zur Auswahl der Projekte soll ein Bürgerbudgetbeirat aus Vertretern der Politik und Zivilgesellschaft eingerichtet werden. Als digitale Plattform für die Beteiligung schlägt die Verwaltung das Open-Source-Tool „Consul“ vor. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zur rechtlichen Umsetzung und Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
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- 5Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/079 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/079 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel informiert den Rat über die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften. Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2019 ein erwarteter Verlust von 920.500 € prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH reduziert ihre operativen Tätigkeiten; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Die Vermarktung der verbleibenden gewerblichen Flächen von etwa 1,8 Hektar wird für die Jahre 2020 und 2021 erwartet.
Die Beteiligung an der LEG Wohnen NRW zeigt für das Jahr 2019 Schwankungen bei Leerständen und Mietrückständen, wobei eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3.681,30 € beschlossen wurde. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – weist ein vorläufiges Ergebnis von 1.828.460 € aus, was leicht unter dem Planwert liegt. Im Bereich der Wochenmärkte wird ein Defizit prognostiziert, wesdem eine Gebührenerhöhung ab 2020 gegenübergestellt wird.
Bei den Stadtwerken Castrop-Rauxel GmbH ist ein Anstieg der Kundenzahlen zu verzeichnen, während das geplante Ergebnis von 28.000 € voraussichtlich nicht erreicht wird. Gründe hierfür sind unter anderem Verzögerungen beim Projekt „In der Kemnade“ sowie höhere Verwaltungskosten. Die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH sieht für das Jahr 2019 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 14.564 € sowie eine Nachschusspflicht in Höhe von 1.435,18 € vor.
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- 6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW (Liquiditätshilfen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise)Zur Vorlage · 2020/077 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/077 sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Diese Entscheidung wurde am 31. März 2020 durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten getroffen, um Liquiditätshilfen für Unternehmen zu ermöglichen, die von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind. Die Maßnahme basiert auf Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie auf den Entscheidungen der Landesregierung, die steuerliche Erleichterungen wie zinslose Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen vorsieht.
Im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung sollen die Stadt die Ermessensspielräume bei der Erhebung der Gewerbesteuer sowie der Vergnügungssteuer nutzen. Konkret sind Steuerstundungen und Steuerreduzierungen vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stundung von Grundsteuern nicht Teil dieses vereinfachten Verfahrens ist, jedoch in Einzelfällen möglich bleibt.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt sind mit einer Verschlechterung der Ergebnis- und Finanzrechnung im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbetrag zu rechnen, wobei eine genaue Bezifferung zum Zeitpunkt der Vorlage nicht möglich ist. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 30. April 2020 stattfindet, war die Durchführung der Dringlichkeitsentscheidung zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Zahlungsverpflichtungen der Unternehmen notwendig. Die Verwaltung wird den Rat über die weitere Entwicklung der haushaltsrechtlichen Lage informieren.
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Hauptdokument|20200331160634-0|20200331160647-0|20200331160650-0|20200402110650-0
- 7Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im April 2020Zur Vorlage · 2020/078 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer dringlichen Entscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. April 2020 auszusetzen. Die Vorlage sieht vor, dass auf die Beiträge für Angebote zur Förderung der Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen sowie für Ganztagsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie eine Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vorsah. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen Erlass der Beiträge ohne Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ermöglicht, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für den Verzicht geschaffen werden.
Durch die Aussetzung der Beitragspflicht wird für den Monat April 2020 mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten der verschiedenen Betreuungsangebote zusammen. Die Landesregierung hat angekündigt, den tatsächlichen Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber zu 50 Prozent zu übernehmen. Der Minderertrag wird als einmalig eingestuft und hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung.
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- 8Antrag der UBP vom 14.04.2020_Erlass_Abgaben_VereineZur Vorlage · 2020/085 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/085 befasst sich mit dem Antrag der UBP vom 14. April 2020, der einen Erlass von Abgaben für Vereine zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Bereich Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamts eingeordnet.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge am 30. April 2020 im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 9Unterrichtung des Rates über sich abzeichnende Verschlechterungen des Ergebnis- und des Finanzplans gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)Zur Vorlage · 2020/092 · Tischvorlage
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Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW über absehbare Verschlechterungen im Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2020. Hintergrund der Unterrichtung sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die nach Ansicht der Verwaltung sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden.
Zwar wurde für das Jahr 2020 ein Haushaltsausgleich geplant, doch zeichnet sich eine Verfehlung der Haushaltsziele ab. Auf der Ausgabenseite werden zusätzliche Aufwendungen für die Bekämpfung der Pandemie, etwa für Verbrauchsmaterialien und Personal, sowie steigende Sozialtransferleistungen erwartet. Zudem sind bei der Forum GmbH coronabedingte Mindererträge in mittlerer sechsstelliger Höhe absehbar.
Auf der Einnahmenseite werden erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer sowie beim kommunalen Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer prognostiziert. Bei der Gewerbesteuer sind bereits Mindererträge durch Herabsetzungsanträge in Höhe von rund 570.000 Euro sowie Stundungen von Forderungen in Höhe von etwa 230.000 Euro verzeichnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen finanziellen Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht belastbar beziffert werden können und die vorliegenden Informationen als aktuelle Momentaufnahme zu verstehen sind.
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- 10Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Mai 2020Zur Vorlage · 2020/095 · Tischvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Mai 2020 auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote gemäß der Schulordnung, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und Ganztagsangeboten. Die Aussetzung gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Da die bestehenden Elternbeitragssatzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge für die Dauer des Betretungsverbots vorsehen, soll durch die Aussetzung der Beitragspflicht für den Monat Mai Rechtsicherheit für die betroffenen Eltern geschaffen werden.
Durch den Verzicht auf die Beiträge und Entgelte wird mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen, Schulkinderhäuser und offene Ganztagsschulen zusammen. Die Landesregierung hat zugesagt, 50 Prozent des tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
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- 11Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 durch die Bezirksregierung MünsterZur Vorlage · 2020/096 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel nimmt zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Münster die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 genehmigt hat. Die entsprechende Genehmigung erfolgte durch eine Verfügung der Bezirksregierung vom 27. April 2020 unter Beachtung der darin enthaltenen Nebenbestimmungen.
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 28. November 2019 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der Anlagen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Der Haushaltssanierungsplan und dessen Fortschreibung für das Jahr 2020 sind gemäß dem Stärkungspaktgesetz Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Haushaltsplans für die genannten Jahre.
In der Planung wurde für das Jahr 2020 ein Jahresergebnis von 225.892 Euro und für das Jahr 2021 ein Ergebnis von 149.556 Euro ausgewiesen, womit die gesetzliche Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts erfüllt wird. Die Haushaltssatzung 2020/2021 wurde im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Genehmigung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich