Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 09.01.2020Zur Vorlage · 2020/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/033 befasst sich mit der Beantwortung eines Bürgerantrags des lokalen Klimabündnisses vom 9. Januar 2020 zum Thema Klimanotstand in Castrop-Rauxel. Der Umweltausschuss soll den Antrag sowie den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf den im Juli 2019 vorgestellten Aktionsplan Klimawandel, der den aktuellen Stand der Klimaschutzaktivitäten in der Stadt darstellt. Ergänzend dazu wird ein jährlicher Bericht der Klimaschutzkoordinatorin erstellt, dessen nächste Veröffentlichung für das Frühjahr 2020 vorgesehen ist. Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Entwicklung der CO2-Emissionen. Laut den vorliegenden Daten der Stadtverwaltung ist seit 1990 ein Rückgang der Emissionen zu verzeichnen, wobei die Werte von etwa 360.000 Tonnen im Jahr 2010 auf rund 253.000 Tonnen im Jahr 2017 gesunken sind.
Hinsichtlich der Prüfung von Klimaverträglichkeit bei kommunalen Anträgen und Maßnahmen arbeitet die Verwaltung an der Implementierung eines geeigneten Instruments. Hierbei wird auf den Austausch im Klimanetzwerk Emscher-Leipe sowie auf angekündigte Hilfestellungen des Deutschen Städtetages verwiesen. Zudem werden die Zusammenarbeit der Fachbereiche bei klimarelevanten Projekten, die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sowie die Einbindung verschiedener Institutionen in den Beirat für klimagerechte Stadtentwicklung hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Information der Bevölkerung und die Bürgerbeteiligung an Klimaschutzprozessen fortzuführen.
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- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich 'Gewerbegebiet Habinghorst' hier: - Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereiches - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung und der Fachgutachten in der abschließenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Zudem wurde eine Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen. Eine südöstlich gelegene Waldfläche wird aus dem Planbereich herausgenommen, da diese nicht nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden kann und somit keine Regelungen durch den Bebauungsplan möglich sind.
Die Planung im Ortsteil Habinghorst umfasst etwa 47 Hektar und dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel ist es, die zentrale Versorgungsstruktur zu sichern und die Steuerung von Einzelhandelsverkaufsflächen zu ermöglichen. Während das Gebiet bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurde, soll der Bebauungsplan nun die Zulässigkeit von Nutzungen präzisieren. Dabei wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen oder auf Kleinflächigkeit beschränkt.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es entstehen durch die Planung keine kassenwirksamen Kosten für die Stadt, lediglich Personalkosten für die bauleitplanerischen Leistungen fallen an. Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien werden nicht erwartet.
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Hauptdokument|20200123074430-0|20200123074431-1|20200123074434-2|20200124084041|20200124084049
- 7Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 für das Gewerbegebiet Habinghorst. Das betroffene Areal umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch den Rhein-Herne-Kanal, die Emscher, die Wartburgstraße und angrenzende Gewerbe- und Industrieflächen.
Der Anlass für die Aufhebung ist das Erlöschen des ursprünglichen Planungsbedarfs, da das Gebiet bereits weitgehend entwickelt und bebaut ist. Zudem wird die im Plan enthaltene Festsetzung von Abstandsklassen als rechtswidrig eingestuft, da sie den Anforderungen der Baunutzungsverordnung nicht entspricht. Durch die Aufhebung sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit dem Bebauungsplan Nr. 241 die Zentrenstruktur zu sichern und Einzelhandel gezielt zu steuern.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung äußerte die Bezirksregierung Münster Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der Gliederung nach dem Abstandserlass NRW. Die Verwaltung führt dazu aus, dass künftig eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Genehmigungspraxis die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen wird.
Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt, lediglich Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen.
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Hauptdokument|20200115113627-0|20200123074526-0|20200123074526-1|20200123074529-2|20200123074530-3
- 8Bebauungsplan Nr. 246 Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Sachstandsbericht und Zustimmung zum Nutzungskonzept und zur verkehrlichen AnbindungZur Vorlage · 2020/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets auf dem ehemaligen Gelände des Kohlekraftwerks Gustav Knepper. Das Areal umfasst insgesamt etwa 59,6 Hektar, wovon 7,6 Hektar auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel liegen. Während auf der Dortmunder Seite primär Logistik- und Distributionsflächen vorgesehen sind, soll der Bereich in Castrop-Rauxel als Gewerbegebiet für kleine und mittlere Betriebe dienen.
Der Rückbau der Kraftwerksanlagen ist weitgehend abgeschlossen, und die Flächensanierung läuft bereits. Im Rahmen der Planung werden bestehende Wohnbebauungen sowie ökologische Schutzgüter, wie geschützte Biotope und Maßnahmen zum Artenschutz, berücksichtigt.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist das abgestimmte Verkehrskonzept, das in Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten, dem Investor und der Landesbehörde Straßen.NRW erarbeitet wurde. Ziel ist eine verkehrstechnische Anbindung, die den durch das Logistikgewerbe entstehenden Lkw-Verkehr effizient leitet. Das Konzept sieht vor, das Plangebiet im Norden über die Oststraße bzw. Nierhausstraße und im Südosten über die Straße Langenacker an die Straße Königshalt anzubinden. Damit soll eine direkte Verbindung zum Autobahnkreuz A42/A45 geschaffen und eine mögliche Zusatzbelastung der Wohngebiete durch Verkehr über die Pallasstraße vermieden werden. Der Betriebsausschuss 3 hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren auf Basis dieses Konzepts fortzuführen.
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Hauptdokument|20200120113118|20200120113147|20200123083600-0|20200123083602-1
- 96. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: „Südliche Altstadt“ hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2020/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südliche Altstadt“. Das betroffene Gebiet im Ortsteil Castrop umfasst etwa 2,8 Hektar und liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße. Es beinhaltet Flächen der Schulgrundstücke und des Bürgerhauses an der Leonhardstraße.
Ziel der Änderung ist die Umwidmung der bisher als Gemeinbedarfsfläche für Bildung und Kultur dargestellten Flächen in eine gemischte Baufläche. Damit soll die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne geschaffen werden, die eine urbane Nutzung ermöglichen. Die bestehenden Funktionen für Bildungs- und Kulturzwecke bleiben in der Darstellung erhalten. Die Änderung dient der langfristigen planerischen Flexibilität für mögliche Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, darunter der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Kreis Recklinghausen und die Deutsche Bahn AG, geprüft und abgewidmet. Die Umweltprüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder des Klimas. Auch eine artenschutzrechtliche Prüfung schloss das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet aus.
Der Rat der Stadt hat beschlossen, die vorliegende Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der geänderten Fassung festzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20200121101237|20200120153649|20200120151603|20200120151655|20200120152042|20200120152111|20200121132054|20200127150205-0|20200120152311|20200120152330
- 10Bebauungsplan Nr. 259 Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/015 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 für den Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ beschlossen. Das etwa 9 Hektar große Areal im Ortsteil Habinghorst umfasst die Fläche des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel, das bereits zurückgebaut wurde. Der Geltungsbereich wird durch die Habinghorster Straße (B 2wendung 235) im Westen und die Klöcknerstraße im Norden begrenzt.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Industriebrache für eine neue Nutzung zu erschließen und dabei den Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zu wahren. Im nördlichen Teilbereich zwischen der Klöcknerstraße und dem Deinighauser Bach sind die Errichtung einer neuen Feuerwache sowie eines Wertstoffhofs inklusive Stellplatzanlagen vorgesehen. Der südliche Bereich soll für sportliche Zwecke, etwa für Sportplätze oder ein Vereinsheim, genutzt werden können, wobei dort eine geringe städtebauliche Dichte angestrebt wird.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Klöcknerstraße sowie die Habinghorster Straße erfolgen. Da die Fläche derzeit rechtlich als Außenbereich eingestuft ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplans sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und das Klima sowie die Bodenbeschaffenheit untersucht. Die weitere Vorgehensweise sieht die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor.
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- 11Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die Verwaltung soll den Entwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten für mindestens einen Monat öffentlich auslegen und im Internet bereitstellen.
Der Geltungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar und erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Gebiet um Flächen nördlich der Bundesautobahn 2, zwischen der Wartburginsel und dem Gewerbegebiet Henrichenburg sowie südöstlich des Wasserkreuzes vergrößert. Im südlichen Bereich verkleinert sich der Geltungsbereich geringfügig, da dort Ackerflächen ohne Reglungsbedarf ausgenommen werden.
Die Planung dient der Umsetzung ökologischer Projekte im Zuge des Emscherumbaus, insbesondere der Entwicklung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscherterrassen. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für bauliche Anlagen wie Eingangsgebäude, Zäune oder Pavillons sowie für umfassende Geländemodellierungen im Außenbereich. Zudem sollen neue Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden, um die Stadtteile Henrichenburg, Habinghorst und Ickern an die Parkanlage anzubinden. Der Plan sichert zudem die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen auf der Wartburginsel rechtlich ab und sieht Flächen für zukünftige Stellplatzanlagen vor.
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Hauptdokument|20200124085237|20200131154859-0|20200131151907-0|20200130134017-0|20200205101129-0|20200130134359-0|20200130134651-0
- 12Bebauungsplan Nr. 260 Planbereich „Südliche Frohlinder Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB, sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/020 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 260 für den Planbereich „Südliche Frohlinder Straße“ im Stadtteil Schwerin aufzustellen. Die Planung erfolgt als einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Ziel der Aufstellung ist die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Einklang mit dem kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzept.
Das etwa 5,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Rauxel erstreckt sich zwischen der Bodelschwingher Straße, der Overbergstraße, der Frohlinder Straße und der Dortmunder Straße. Die Planung sieht vor, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten in diesem Bereich auszuschließen, um die Struktur der bestehenden Nahversorgungszentren sowie des Hauptversorgungszentrums in der Altstadt Castrop zu sichern und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zu steuern.
Der Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung soll für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt werden. Durch die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden die bestehenden Einfügungsbestimmungen nach § 34 BauGB nicht wesentlich verändert, sodass keine erheblichen Auswirkungen auf umweltrelevante Belange oder die Boden- und Naturstruktur zu erwarten sind. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Verfahren keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20200124092646-0|20200124101233|20200124092646-1|20200124101059|20200124101109|20200124101129|20200124101142|20200124101153|20200124101207|20200124101228
- 13Außenbereichssatzung Nr. 005 Planbereich „Waltroper Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung der Satzung über bebaute Bereiche im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGBZur Vorlage · 2020/021 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das Aufstellungsverfahren für die Außenbereichssatzung Nr. 005 im Planbereich „Waltroper Straße“ einzuleiten. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und soll die städtebauliche Entwicklung in einem bebauten Bereich im Außenbereich regeln. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 5,4 Hektar in Borghagen, die sich zwischen der B235 und der Stadtgrenze zu Waltrop erstreckt.
Das Gebiet umfasst zwei Siedlungsteile, die durch landwirtschaftliche Flächen getrennt sind, sowie die dazwischenliegende Fläche. In dem Bereich befinden sich 18 Wohnhäuser sowie eine gewerblich genutzte Halle. Ziel der Planung ist es, die Änderung und Erweiterung der bestehenden Bebauung unter Berücksichtigung städtebaulicher Kriterien zu ermöglichen und gleichzeitig eine Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Satzung können bestimmte öffentliche Belange, wie etwa der Widerspruch zum Flächennutzungsplan für Landwirtschaft oder Wald, zugunsten von Wohnbau oder kleineren Gewerbebetrieben zurückgestellt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass ein erhöhter Siedlungsdruck durch vorangegangene Baugesuche die Notwendigkeit zur Klärung der planungsrechtlichen Situation begründet. Die Aufstellung der Satzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt, führt jedoch zu Personal- und Sachkosten für die bauleitplanerischen Leistungen. Eine Erhöhung der Bodenversiegelung ist aufgrund des Baulandpotenzials zu erwarten, wobei durch Festsetzungen wie Dachbegrünungen auf Klimaveränderungen eingewirkt werden soll.
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- 14Sachstandsbericht für die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Zur Vorlage · 2020/043 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/043 des EUV Stadtbetriebs legt einen Sachstandsbericht über die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 vor. Gemäß der Geschäftsordnung des Energiebeirates ist die jährliche Vorlage eines Rechenschaftsberichts über beschlossene Maßnahmen, den Finanzfluss sowie umgesetzte Projekte und laufende Vorhaben vorgesehen. Zudem sieht die Regelung vor, dem Rat der Stadt zu Beginn des Folgejahres einen Bericht über die Bewirtschaftung des Energiefonds vorzulegen.
Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Energiebeirates statt. Für insgesamt zehn Projekte wurden Mittel in einer Größenordnung von 730.600,00 Euro gebunden, wovon 112.000,00 Euro auf das Jahr 2019 entfallen. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Kommunalprojekte, die von der Stadt Castrop-Rauxel initiiert und beauftragt wurden. Die Finanzmittel werden zur Unterstützung der Themen Energieeffizienz und Klimaschutz sowie für Projekte der Verbraucherzentrale Energieberatung mit den Schwerpunkten Photovoltaik, Energieberatung vor Ort, Projektmaßnahmen KliMarkt und Stadtradeln eingesetzt. Der Bericht dient dem Umweltausschuss zur Kenntnisnahme.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich