Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Sachstand zum InnovationCity roll out „Links und Rechts der Emscher“ Hier: Förderantrag, Mittelbereitstellung und Erweiterung der GebietskulisseZur Vorlage · 2020/093 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Sachstand zum Projekt „InnovationCity roll out: Links und Rechts der Emscher“ vor. Ziel der Initiative ist die energetische Stadtsanierung sowie die Erhöhung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand von derzeit etwa einem Prozent auf drei Prozent. Im Fokus stehen dabei die Sanierung von Wohngebäuden, die Stromeinsparung in Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen.
Das Projektgebiet wurde um das Quartier Habinghorst erweitert, nachdem die KfW-Bank die Erweiterung des ursprünglichen Konzepts anerkannt und entsprechende Förderbescheide ausgestellt hat. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein externes Sanierungsmanagement beauftragt werden, das unter anderem Haus-zu-Haus-Beratungen und Kampagnen durchführt. Die Verwaltung bereitet derzeit das EU-weite Vergabeverfahren vor, sodass die Arbeit des Sanierungsmanagements Anfang 2021 aufgenommen werden soll.
Für den Haushalt 2021 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 151.500 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich über die dreijährige Laufzeit von 2021 bis 2023 auf 555.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 65 Prozent durch Fördermittel der KfW-Bank und zu 35 Prozent aus Eigenmitteln der Stadt. Der städtische Eigenanteil setzt sich aus der Einbringung von Personalkosten sowie aus Mehrerträgen aus der Abwicklung eines ehemaligen Energiefonds zusammen. Die Deckung des beantragten Mehraufwands für 2021 ist durch entsprechende Projektzuschüsse und Erträge vorgesehen.
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- 6Regionales MobilitätsentwicklungskonzeptZur Vorlage · 2020/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/110 befasst sich mit dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr, das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet wurde. Der Entwurf basiert auf einem im Jahr 2012 beschlossenen Auftrag zur Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Grundkonzepts. In den Erarbeitungsprozess waren Kommunen, Kreise, Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs sowie Vertreter der Wirtschaft und Verbände eingebunden.
Das Konzept gliedert sich in zwei Stufen. Die erste Stufe definiert sechs Leitsätze unter dem Leitbild „Die vernetzte Metropole Ruhr“. Diese umfassen die Stärkung der Vernetzung mit angrenzenden Regionen, die Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit, die Förderung des Wirtschaftsstandortes, eine raumdifferenzierte Mobilität, die Minimierung von Verkehrsbelastungen sowie die Förderung der Mobilitätsteilhabe. Die zweite Stufe umfasst eine Analyse der bestehenden Verkehrsstruktur, die Ableitung von Handlungsansätzen und die Planung von Modellprojekten.
Die Analysephase untersucht verschiedene Bereiche wie den motorisierten Individualverkehr, den ÖPNV, den Radverkehr sowie die Logistik. Dabei wurden Erkenntnisse über Potenziale zur Verlagerung auf den Umweltverbund und die Notwendigkeit einer regionalen Koordination von Angeboten im Rad- und ÖPNV festgehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 das Konzept als zukunftsorientiertes Instrument unterstützt. Die Verwaltung soll den Beschluss sowie etwaige Anregungen bis zum 30. September 2020 an den Regionalverband Ruhr übermitteln. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 7Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 hier: 'Unsere Gärten' in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2020/114 befasst sich die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 in der Metropole Ruhr. Während die Stadt Castrop-Rauxel bereits als Teil der Ebene „Zukunftsgärten“ durch den Natur- und Erlebnispark Emscher vertreten ist, befasst sich die vorliegende Vorlage mit der Ebene „Unsere Gärten“. Hierbei geht es um die Identifizierung und Qualifizierung städtebaulicher und landschaftlicher Projekte.
Die Verwaltung schlägt eine Modifizierung der bisher gemeldeten Projekte vor. Die Projekte „Golfplatz Castrop-Rauxel“ und „AGR-Deponie Pöppinghausen“ sollen zurückgenommen werden. Stattdessen sollen die Maßnahmen „Das Rote Band“ und die „EmscherSideGallery“ als investive Projekte neu angemeldet werden. Das Projekt „Das Rote Band“ soll durch digitale und analoge Anpassungen, etwa mittels QR-Codes und Geocaching, als multimedialer Rundgang zur Stadt- und Industriegeschichte ausgebaut werden. Die „EmscherSideGallery“ sieht die Gestaltung von Graffiti-Kunst an der Wand der BAB 2 vor, um die Verbindung zwischen Stadt-, Industrie- und Landschaftsgeschichte darzustellen. Zudem soll das „Bodendenkmal Burg Henrichenburg“ als Präsentationsprojekt neu angemeldet werden.
Die geschätzten Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 75.000 Euro für „Das Rote Band“ und 150.000 Euro für die „EmscherSideGallery“. Die Finanzierung soll primär über Fördermittel erfolgen, wobei ein kommunaler Eigenanteil von etwa 20 Prozent zu berücksichtigen ist. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, den Projektzielen zustimmen und die Verwaltung mit der weiteren Planung sowie der Prüfung von Fördermöglichkeiten beauftragen.
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Hauptdokument|20200520103142-0|20200520121639-0|20200520121734-0
- 8Bericht zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2020/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/118 befasst sich mit einem Bericht zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung. Der Bericht dient als erster Überblick über die bestehenden Aktivitäten sowie die vorhandenen Konzepte der Stadtverwaltung und des Umweltverbunds (EUV). Er greift die politischen Vorarbeiten auf, darunter das im Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossene 10-Punkte-Programm zur klimagerechten Stadtentwicklung sowie die Beratungen zur strategischen Aufbereitung der Themen im November 2019.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die strategisch-konzeptionelle Ebene der Stadtentwicklung, während die operative Ebene im Rahmen des Klima-Berichtes des EUV dargestellt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der aktuellen Aufgabengliederung zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV sowie ein Ausblick auf künftige Maßnahmen und deren Umsetzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem EUV die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung zu gliedern. Im Rahmen dieser Strukturierung soll die Abgrenzung der Schnittstellen zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV bearbeitet werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die strategische Ebene als Querschnittsaufgabe betrachtet werden kann, was eine Verortung im Betriebsausschuss 3 unter Berücksichtigung der notwendigen Ressourcen beinhalten würde. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 94. Änderung des Flächennutzungsplans 'Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2020/108 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel behandelt. Gegenstand der Planung ist die Aufhebung der bisherigen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Konkret betrifft dies die Flächen nördlich von Becklem im Stadtteil Henricenschaft sowie im Bereich Westhofsches Feld im Stadtteil Schwerin/Dingen.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die bisherige methodische Vorgehensweise bei der Festlegung der Konzentrationszonen rechtliche Mängel aufweist. Da die Unterscheidung zwischen sogenannten harten und weichen Tabuzonen sowie die erforderliche Prüfreifolge nicht vollständig eingehalten wurden, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der Flächen. Zudem hat sich gezeigt, dass die bestehenden Zonen aufgrund von Restriktionen wie Lärmbelastung und räumlichen Gegebenheiten bereits voll ausgeschöpft sind und keine weiteren Anlagen ermöglichen.
Da eine neue Flächenplanung zur Bündelung von Standorten aufgrund der dichten Siedlungsstruktur im Stadtgebiet als nicht erfolgversprechend eingestuft wird, sollen die bisherigen Flächen aus der Planzeichnung herausgenommen werden. Durch die Aufhebung der Konzentrationsflächen entfällt die damit verbundene Ausschlusswirkung. Damit können Windkraftanlagen im Außenbereich künftig wieder als privilegierte Nutzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zulässig sein, sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Beschluss sieht vor, den Entwurf einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung und Bereitstellung im Internet zu beauftragen.
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Hauptdokument|20200520081638-0|20200520092007-0|20200526110349-0
- 10Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: 1) Aufnahme eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes gem. § 214 Abs. 4 BauGB 2) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens.Zur Vorlage · 2020/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern einzuleiten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches den Bebauungsplan aufgrund materieller Mängel für unwirksam erklärt hat. Die Kritikpunkte des Gerichts bezogen sich auf die Begründung von Emissionskontingenten, die Bestimmung von Lärmpegelbereichen sowie die fehlende Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten im Bereich der Maßnahmenfläche.
Durch das beantragte Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB sollen diese textlichen und zeichnerischen Korrekturen vorgenommen werden. Die Verwaltung plant, die Begründung hinsichtlich der gemeindeweiten Gliederung von Gewerbegebieten zu ergänzen und die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zu präzisieren. Zudem soll die Abgrenzung zwischen dem Besonderen Wohngebiet und den Gewerbegebieten GE2 und GE3 durch die Ergänzung einer sogenannten „Knödellinie“ verdeutlicht werden.
Die städtebaulichen Grundzüge und die Zielsetzungen der Planung bleiben von diesen Korrekturen unberührt. Der Plan soll weiterhin den Rahmen für die Entwicklung des Gewerbeparks sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sichern. Im Rahmen des Verfahrens wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht erwartet.
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- 11Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2020/112 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/112 den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Planung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung von Fehlern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. April 2020, durch welches der Bebauungsplan in einem Einzelfall bezüglich einer beantragten Fremdwerbeanlage für unwirksam erklärt wurde. Um die Mängel zu beheben, soll das Planverfahren bis zum Zeitpunkt vor dem Offenlagebeschluss wiederaufgenommen werden. Dabei werden die vom Gericht angeführten Kritikpunkte in einem neuen Planentwurf zeichnerisch und textlich korrigiert. Die inhaltlichen Ziele des Bebauungsplanes, insbesondere die Leitidee „Arbeiten im Park“ sowie die städtebaulichen und architektonischen Qualitätsanforderungen, bleiben dabei unverändert.
Die vorgeschlagene Veränderungssperre nach den §§ 14 und 16 BauGB soll verhindern, dass Vorhaben realisiert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren oder unmöglich machen könnten. Die Sperre soll als Satzung beschlossen werden und zunächst für zwei Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre bzw. um ein weiteres Jahr bei besonderen Umständen. Durch die Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 12Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst entscheiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die Verabschiedung redaktioneller Änderungen sowie den Satzungsbeschluss des Plans. Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 47 Hektar im Ortsteil Habinghorst, begrenzt durch die Wartburgstraße, die Emsverkehrsader Emscher, den Rhein-Herne-Kanal und die Kanalstraße.
Die Planung dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt, um die zentrale Versorgungsbereiche zu sichern und die Entwicklung der Nahversorgung zu steuern. Da das Gebiet derzeit nach § 34 BauGB als Innenbereich gilt, ermöglicht die neue Satzung eine gezielte Feinsteuerung der zulässigen Nutzungsarten. Während das Gebiet weitgehend im bestehenden Nutzungsregime verbleibt, wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen, während für die Fläche eines bestehenden Lebensmittelmarktes die Nutzung auf kleinflächigen Nahversorgung mit nahversorgungsrelevantem Sortiment beschränkt wird.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Beschränkung der Verwertungsmöglichkeiten die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Zudem werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien erwartet. Der Rat soll die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20200506160944-0|20200506160948-0|20200519121858-0|20200519103734-0|20200519105518-0|20200519121917-0|20200506161037-0
- 13Bebauungsplan Nr. 245H 'Am Emscherufer' hier: a) Aufstellungsbeschluss b) OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2020/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/123 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sowie die Offenlage des Entwurfs beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichengast, und deckt sich weitgehend mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Die Neuregelung dient dazu, im Rat beschlossene inhaltliche Anpassungen umzusetzen, auf öffentliche Proteste zu reagieren und formelle Fehler im Vorgängerplan zu beheben.
Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern an der Wartburgstraße. Die Planung sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung vor, die den Wohnbaulandbedarf decken und die Siedlungsstruktur am Übergang zwischen den Ortsteilen festigen soll. Ein besonderer Fokus liegt auf der klimagerechten Gestaltung, die unter anderem die Nutzung regenerativer Energien, die Berücksichtigung von Biotopstrukturen, wie etwa einer alten Eiche, und die Entwicklung von Grünflächen im Bereich einer Hochspannungsfreileitung vorsieht.
Der Plan umfasst zudem die Aufwertung eines bestehenden Spielplatzes sowie die Sanierung einer Brücke über die Emscher. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf inklusive Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet.
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Hauptdokument|20200526105653-0|20200526091149-7|20200526091149-8|20200526091154-9|20200526091156-10|20200526091156-11|20200526091158-12|20200526091135-0|20200526104751-0|20200526104751-1|20200526104751-2|20200526104804-0|20200526091535-0|20200528114732-0|20200526091147-5
- 14Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/128 wird der Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Satzung vorgeschlagen. Der Planungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg sowie angrenzende Flächen zur Stadtgrenze von Recklinghausen. Die Planung umfasst unter anderem das Areal am Durchlass der Emscher unter dem Rhein-Herne-Kanal, die Wartburginsel sowie Flächen zwischen der Bundesautobahn 2 und der Wartburgstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung von Projekten im Rahmen des ökologischen Emscherumbaus und des integrierten Handlungskonzepts Emscherland 2020. Ziel ist die Schaffung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen. Planungsrechtlich vorgesehen sind unter anderem Geländemodellierungen, die Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, die Errichtung eines Eingangsgebäudes sowie die Sicherung von Wegverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Zudem sollen bestehende Sport- und Gastronomieangebote auf der Wartburginsel langfristig gesichert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung beschließen. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 16innogy Klimaschutzpreis 2020 in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/103 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/103 sieht die Auslobung des innogy Klimaschutzpreises 2020 für die Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Preis, der zum 19. Mal verliehen wird, ist mit einem Betrag von 5.000,00 Euro dotiert. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von Projekten, die sich für den Umweltschutz und den Klimaschutz vor Ort einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen sowie Unternehmen. Die eingereichten Beiträge können sich in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits in einem abgeschlossenen Zustand befinden.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretungen der Ratsfraktionen sowie einer Ansprechperson der innogy SE zusammensetzt. Die endgültige Preisstaffelung wird in der Jurysitzung im Oktober 2020 festgelegt und soll in der Sitzung des Umweltausschusses im Dezember 2020 beschlossen werden. Es ist vorgesehen, drei Hauptpreisträger zu benennen, wobei das Preisgeld im Falle weniger als drei Bewerbungen auf die vorhandenen Bewerber verteilt werden kann.
Bewerbungen können bis zum 1. Oktober 2020 beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel eingereicht werden. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie die Voraussetzungen werden ab Juli 2020 auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Vorbereitungen und der Veröffentlichungen beauftragt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 17Klimaschutzbericht 2019 und Ausblick 2020 - Klimaoffensive Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/105 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/105 befasst sich mit dem Klimaschutzbericht 2019 sowie dem Ausblick auf das Jahr 2020 im Rahmen der Initiative Klimaoffensive Castrop-Rauxel. Seit dem Jahr 2017 erstellt die Klimaschutzkoordination einen jährlichen Bericht, der die Transparenz über die städtischen Maßnahmen erhöhen und die Öffentlichkeit über durchgeführte Projekte und Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz informieren soll.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen des Jahres 2019, wobei die Inhalte thematisch unterteilt, vorgestellt und evaluiert werden. Neben dem Rückblick auf das vergangene Jahr enthält das Dokument eine Prognose zu weiteren Entwicklungen und geplanten Aktivitäten für das Jahr 2020. Die Verwaltung weist in der Vorlage darauf hin, dass aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Corona-Maßnahmen zahlreiche Aktionen und Projekte für das Jahr 2020 verschoben wurden oder entfallen mussten. Infolgedessen können die Ausblicke auf die kommenden Maßnahmen nicht in allen Details oder vollständig dargestellt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage festgestellt.
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- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich