Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 08.04.2021Zur Vorlage · 2021/140 · Sitzungsvorlage
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Mit der Sitzungsvorlage 2021/140 liegt ein Bürgerantrag vor, der auf der Grundlage von § 24 der Gemeindeordnung NRW am 8. April 2021 eingereicht wurde. Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf den sogenannten „ADFC Fahrradklima-Test 2020“.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sowohl der Umweltausschuss als auch der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) den eingereichten Antrag zur Kenntnis nehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Stadtbaurätin hat die Vorlage zur Beratung in den Umweltausschuss am 15. Juni 2021 sowie in den Betriebsausschuss 3 am 17. Juni 2021 vorgelegt.
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- 4Sachstandsbericht zum Stand der Planungen am Mitfahrerparkplatz Henrichenburg mit Sanierung der B 235 bis Henrichenburg MitteZur Vorlage · 2021/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/160 des EUV Stadtbetriebs informiert über den aktuellen Planungsstand für die Errichtung eines Mitfahrerparkplatzes in Castrop-Rauxel Henrichenburg sowie die gleichzeitige Sanierung der B 235 bis Henrichenburg Mitte. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt. Ziel ist die Nutzung einer etwa 0,74 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche am nördlichen Anschluss der A 2 als Park-and-Ride-Anlage. Der Umfang umfasst zudem die Anpassung der B 23ﺒ5 zwischen dem Fasanenweg und der Freiheitsstraße sowie die Integration der neuen Zufahrt in den Straßenverlauf inklusive der Anpassung der Lichtsignalanlagen an der BAB 2. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und das Radwegenetz sind Bestandteil der Planung.
Nach Abschluss der Grundlagenermittlung befindet sich das Vorhaben derzeit in der Leistungsphase der Vorplanung. Ein beauftragtes Ingenieurbüro untersucht hierfür bis zu drei verschiedene Konzeptvarianten für den Parkplatz und den Straßenabschnitt. Begleitende Leistungen, wie die landespflegerische Begleitplanung, Schalltechnische Untersuchungen und Bodengutachten, werden derzeit koordiniert. Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung und die Dokumentation der Vorplanung sollen im dritten Quartal 2021 vorliegen. Der Abschluss der Entwurfsphase ist für Ende 2021 vorgesehen, wobei ein Baubeginn für die Jahresmitte 2023 angestrebt wird. Der Betriebsausschuss 3 nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis und erwartet nach der Sommerpause eine entsprechende Berichtsvorlage der Verwaltung.
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- 5Sachstandsbericht Kommunale Straßeninfrastruktur; Vorschäden Gemeindestraßen 2020/2021Zur Vorlage · 2021/171 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/171 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht zur kommunalen Straßeninfrastruktur sowie zu den Frostschäden an Gemeindestraßen im Zeitraum 2020/2021. Zur Behebung der Schäden aus dem vergangenen Winterhalbjahres setzte der EUV Stadtbetrieb neben eigenem Personal auch einen Asphaltthermowagen sowie eine Walze ein. Durch dieses Verfahren konnten an Straßen wie der Oestricher Straße, der Wewelingstraße, der In der Wanne, der Waltroper Straße, der Horststraße, der Emscherstraße und der Eschstraße großflächigere Reparaturen durchgeführt werden, als dies mit herkömmlichem Kaltasphalt möglich gewesen wäre.
Zusätzlich wurden im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Einzelschäden durch das Verfüllen mit Kaltasphalt behoben, wofür etwa 1.000 Arbeitsstunden aufgewendet wurden. In Ausnahmefällen leistete die Verwaltung zudem Amtshilfe zur Sicherung von Stellen, die in der Zuständigkeit des Kreises Recklinghausen oder des Landesbetriebs Straßen.NRW liegen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 106.000 Euro, aufgeteilt in Personalkosten von 41.000 Euro, externe Dienstleistungen in Höhe von 30.000 Euro sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von 35.000 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Deckensanierungen an kommunalen Straßen in die Aufstellung des 5-Jahresprogramms gemäß KAG (§ 8) aufzunehmen und dem Ausschuss darüber zu berichten.
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- 6Beschluss des KlimaanpassungskonzeptesZur Vorlage · 2021/151 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Klimaanpassungskonzept einschließlich der darin enthaltenen Schlüsselmaßnahmen beschließen. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch die Stadt sowie den EUV Stadtbetrieb in Zusammenarbeit mit einer externen Planungsgemeinschaft. Die Finanzierung der Erarbeitung setzt sich zu 70 Prozent aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zusammen, während der verbleibende Anteil von 30 Prozent aus dem städtischen Energiefonds gedeckt wird.
Das Konzept dient der vorsorgenden Planung, um die Auswirkungen des Klimawandels in den Bereichen Infrastruktur-, Stadt- und Freiraumplanung zu mindern. Die in der Vorlage enthaltenen Schlüsselmaßnahmen sind in vier Handlungsstrategien gegliedert: weitergehende Analysen und Untersuchungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, die Verstetigung im Verwaltungshandeln sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung. Ziel ist es, Strategien für bereits beobachtete und zukünftige Klimaveränderungen zu entwickeln und private Eigentümer für Anpassungsmaßnahmen zu sensibilisieren.
Ein Rahmenplan identifiziert zudem Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich Hitzeentwicklung oder Überflutungsgefahren, sowie Flächen, die für den thermischen Komfort im Siedlungskörper relevant sind, wie etwa Kaltluftproduktionsflächen oder Luftleitbahnen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von den verfügbaren personellen Ressourcen auf strategischer Ebene abhängig. Die Vorlage wurde nach der Einbringung im April 2021 ohne Änderungen in die Beratungsfolge aufgenommen.
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- 7Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und FassadenbegrünungenZur Vorlage · 2021/156 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/156 befasst sich mit der Einführung von Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung in Castrop-Rauxel. Grundlage ist das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches finanzielle Hilfen zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, durch Begrünung, Verdunstung und Kühlung dem urbanen Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und den städtischen Grünflächenanteil zu erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Förderrichtlinien sowie eine räumliche Gebietsabgrenzung für die Maßnahmen zu verabschieden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Richtlinien nach der Zuweisung der Landesmittel im Amtsblatt zu veröffentlichen und die Umsetzung des Projekts einzuleiten. Die Förderung ist auf einen festgelegten Geltungsbereich beschränkt, der sich aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt sowie dem Quartier der energetischen Sanierung „Links und rechts der Emscher“ ableitet.
Gefördert werden freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Bei Dachbegrünungen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Grad förderfähig. Die Zuschüsse decken bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höchstbeträge je nach Art der Begrünung zwischen 500 Euro und 5.000 Euro variieren. Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte von Wohn-, Misch- und Gewerbegebäuden. Eine Förderung rein gewerblicher Gebäude ist nur möglich, wenn eine begünstigende Wirkung auf angrenzende Wohnbereiche vorliegt.
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- 8Bebauungsplan Nr. 98 ?Quer-, Georg-, Hugostraße? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 98 ?Quer-, Georg-, Hugostraße?Zur Vorlage · 2021/022 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 „Quer-, Georg-, Hugostraße“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde am 22. Juni 1978 gefasst. Ziel der damaligen Planung war die geordnete städtebauliche Entwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie die Verbesserung der Infrastruktur und des Ortsbilds.
Das betroffene Gebiet befindet sich im Ortsteil Habinghorst, südlich der Römerstraße und östlich der Henrichenburger Straße (B 235). Die Grenzen des etwa 11,5 Hektar großen Geltungsbereichs werden im Westen durch die Henrichenburger Straße, im Norden durch die Römerstraße, im Osten durch die Kampstraße und im Süden durch die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke entlang der Lange Straße definiert.
Seit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Da für den Bereich derzeit keine Nachverdichtung der bestehenden Blockinnenbereiche vorgesehen ist, kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung weiterhin über die Regelungen des § 34 BauGB erfolgen. Ein spezifisches Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht für das Plangebiet aktuell nicht, weshalb die Einstellung des Verfahrens durch die Aufhebung des Beschlusses vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 9Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 ?Mühlenhof? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 ?Mühlenhof?Zur Vorlage · 2021/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Mühlenhof“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern im Ortsteil Castrop, begrenzt durch die Mühlenstraße im Süden, den Marktplatz im Osten, die Fußgängerzone Am Markt im Norden sowie die Münsterstraße im Westen.
Der Betriebsausschuss 3 hatte im Mai 2000 dem Antrag eines Vorhabenträgers zugestimmt, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel des Vorhabens war die Schließung von Baulücken an der Mühlengasse und der Münsterstraße durch eine Blockrandbebauung sowie die Errichtung einer Markthalle mit Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohnflächen sowie einer Tiefgarage. Seit dem Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt, da die Entwicklung des Gebiets nach den Regelungen des Baugesetzbuches erfolgt ist.
Ein wesentlicher Grund für die Einstellung des Verfahrens ist die Überlagerung des Planbereichs durch den Bebauungsplan Nr. 242 „Südliche Altstadt“. Dieser dient der Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie dem Erhalt der Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen. Da durch bereits umgesetzte Projekte und das fortgeschrittene Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 242 kein Planerfordernis für den Bebauungsplan Nr. 14 mehr besteht, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 1012. Änderung des Flächennutzungsplans ?Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad? hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/152 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/152 sieht die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vor. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar im Stadtzentrum von Castrop-Rauxel, angrenzend an das Hallenbad und eine öffentliche Parkanlage. Das Gebiet erstreckt sich über die Stadtteile Castrop und Rauxel und wird durch die Bahnhofstraße im Osten sowie das Waldgebiet „Castroper Holz“ im Nordwesten begrenzt.
Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung bestehender Spiel- und Sportflächen zu einem multifunktionalen Park für verschiedene Altersgruppen. Neben vorhandenen Elementen wie einem Bolzplatz und einem Beachvolleyballfeld sollen neue Angebote wie ein Pumptrack, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld realisiert werden. Die Planung basiert auf einem Konzept, das Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261 durchgeführt. Dabei soll geprüft werden, ob die Flächen weiterhin als öffentliche Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen bleiben oder als Sonderbauflächen festgesetzt werden müssen. Die Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freianlagenplanung zu schaffen und Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren zu vermeiden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 11Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbereichssatzung) Nr. 005 nach § 35 Abs. 6 BauGB ?Waltroper Straße? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Das etwa 5,2 Hektar große Gebiet liegt im Bereich der Hebewerkstraße bis zur Stadtgrenze zu Waltrop und umfasst eine bestehende Splittersiedlung. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und dient dazu, die vorhandene Wohnbebauung sowie kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe rechtlich abzusichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Struktur zu sichern und die Änderung oder Erneuerung vorhandener Gebäude zu ermöglichen, ohne eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich zu bewirken. Durch die Festsetzung von Baufeldern und Baugrenzen soll eine moderate Erweiterung innerhalb des Bestands ermöglicht werden, während eine weitere Zersiedelung des Außenbereichs verhindert werden soll. Die Bebauung ist in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, wobei die maximale Gebäudehöhe am bestehenden Charakter orientiert ist.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Auf Bedenken des Umweltverbandes wurde reagiert, indem die Baugrenzen enger am Bestand ausgerichtet wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der Begründung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf Personalkosten der Verwaltung; eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20210525101623-0|20210528102410-0|20210525110643-0|20210525112702-0|20210525135003-0|20210525134602-0|20210525133136-0
- 12Bebauungsplan Nr. 263 'Gewerbebrache Hermecke' - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 263 „Gewerbebrache Hermecke“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung voranzutreiben und die abschließende Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu treffen. Das etwa zwei Hektar große Areal im Ortsteil Behringhausen umfasst die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co. KG.
Ziel der Planung ist die Umwandlung der bisher gewerblich genutzten Fläche in ein Wohngebiet. Die Grundstückseigentümerin hat die Stadt mit dem Wunsch nach einer Wohnbebauung kontaktiert, um der Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Geplant ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, das eine Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Konzeptidee sieht etwa 35 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und etwa 40 Wohneinheiten im Bereich der Einfamilienhäuser vor. Dabei wird ein energetischer Standard nach KfW 40 oder höher angestrebt.
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für notwendige Fachgutachten werden vom Investor getragen. Die verkehrliche Erschließung soll über die ehemalige Betriebszufahrt zur Bladenhorster Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die umweltbezogenen Auswirkungen sowie die Bodenqualität untersucht, da im Rahmen einer Altlasten-Untersuchung punktuelle Belastungen festgestellt wurden. Das Verfahren folgt dem Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch.
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- 13Bebauungsplan Nr. 245H 'Am Emscherufer' - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/166 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/166 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berücksichtigung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB, redaktionelle Änderungen sowie den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen.
Der räumliche Geltungsbereich unterteilt sich in drei Bereiche. Teilbereich 1 umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst zwischen der Emscher, der Heerstraße und der Wartburgstraße. Die Teilbereiche 2 und 3 liegen östlich von Pöppinghausen am Rhein-Herne-Kanal und umfassen knapp 2,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen, die als Ausgleichsräume dienen sollen.
Die Aufstellung des Plans erfolgt aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauland und der geringen Siedlungsflächenreserven in der Stadt. Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Dabei wurden Anpassungen vorgenommen, um unter anderem den Erhalt einer Eiche, aktuelle Anforderungen an den Schallschutz sowie ökologische Vorgaben zur Energieversorgung und zur Lage der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Stadtgebiets zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen zur Umsetzung der Planinhalte sind vertraglich gesichert.
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Hauptdokument|20210531092351-8|20210531092356-9|20210531092356-10|20210531092400-11|20210531092401-12|20210531092402-13|20210531092403-14|20210531092414-15|20210531092415-16|20210531092415-17|20210531092339-0|20210531092418-18|20210531092420-19|20210531092421-20|20210531092339-1|20210531092339-2|20210531092342-3|20210531092345-4|20210531092346-5|20210531092850-0|20210531092347-7
- 14B-Plan 258 Dingen: Aktueller Planungsfortschritt (mündlicher Bericht)
- 15Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 15.aStärkung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/175 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/175 befasst sich mit Maßnahmen zur Stärkung des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen in Castrop-Rauxel infolge der COVID-19-Pandemie. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie gemäß der Sondernutzungssatzung vom 03.03.2020 für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 auszusetzen. Die Verwaltung geht dabei von Mindererträgen im unteren fünfstelligen Bereich aus.
Zudem wird vorgeschlagen, die Erhebung von Parkgebühren in der Altstadt sowie in den Nebenzentren für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 einzuschränken. Konkret soll das kostenfreie Parken freitags ab 15.00 Uhr und samstags ganztägig ermöglicht werden, um die Attraktivität des stationären Einzelhandels zu fördern. Hierbei wird mit Mindererträgen von etwa 60.000 Euro gerechnet.
Die Vorlage nimmt zudem den Sachverhalt bezüglich der Gespräche mit dem Kreis Recklinghausen als zuständigem Träger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Kenntnis. Des Weiteren soll der Bericht der Verwaltung des Runden Tisches „Handel. Gastronomie. Dienstleistung. Stadtteile“ vom 22.06.2021 zur Kenntnis genommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft zu entwickeln und dem Rat in der nächsten Sitzung darüber zu berichten.
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- 16Anfragen der Ausschussmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung