Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur 'Sicherheitskooperation Ruhr' (Siko Ruhr)Zur Vorlage · 2023/264 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/264 behandelt den geplanten Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur Sicherheitskooperation Ruhr (Siko Ruhr). Im Rahmen der Sitzungen des Betriebsausschusses 1 und des Rates der Stadt soll zunächst eine Vorstellung der Aufgaben und Ziele der Kooperation durch die Leitung der Siko Ruhr erfolgen. Im Anschluss wird der Beschluss zur Zustimmung des Beitritts der Stadt zur Kooperation vorgelegt.
Die Siko Ruhr ist ein Projekt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ruhr-Konferenz. Das primäre Ziel der Kooperation ist die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen, um die Sicherheitslage und die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhr zu beeinflussen. Dem Netzwerk gehören Vertreter des Innenministeriums sowie des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bundespolizei, die Generalzolldirektion sowie verschiedene Kommunen an. Der Kreis Recklinghausen und alle seine Städte sind bereits Mitglied der Kooperation.
Durch den Beitritt sollen Synergieeffekte genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden bei Kontrollaktionen zu optimieren. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch die Mitgliedschaft keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da weder Mitgliedsbeiträge zu leisten sind noch Personalanteile bereitgestellt werden müssen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die professionellen Strukturen der Siko Ruhr die Koordination von Maßnahmen, wie etwa Kontrollaktionen, unterstützen können.
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- 4Evaluation der erweiterten Öffnungszeiten im BürgerbüroZur Vorlage · 2023/267 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/267 befasst sich mit der Evaluation der erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros nach einer Erprobungsphase, die vom 1. April bis zum 2. September 2023 stattfand. Während dieses Zeitraums war das Bürgerbüro an jedem ersten Samstag im Monat geöffnet.
Die Auswertung der Verwaltung zeigt, dass in diesem Zeitraum insgesamt 119 Termine an Samstagen wahrgenommen wurden, was einem Durchschnitt von etwa 20 Terminen pro Samstag entspricht. Von den 107 beantworteten Evaluationsfragebögen sprachen sich 71 Personen für eine Fortführung der Samstagsöffnung aus, primär aufgrund beruflicher Verpflichtungen unter der Woche. Die Verwaltung stellt fest, dass die bestehenden erweiterten Öffnungszeiten am Mittwoch, Donnerstag und Freitag teilweise nicht bekannt sind und Meldeangelegenheiten auch mittels Vollmacht an Werktagen abgewickelt werden können.
Hinsichtlich des Personaleinsatzes und der Kosten belaufen sich die monatlichen Personalkosten für die Samstagsöffnung auf etwa 5.270 Euro, was Kosten von circa 263,50 Euro pro Bürger entspricht. Als Alternative schlägt die Fachabteilung eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Donnerstag von 17:30 Uhr auf 18:30 Uhr vor. Hierbei würden die monatlichen Kosten auf etwa 3.600 Euro sinken, bei einer kalkulierten Kostenhöhe von circa 75 Euro pro Bürger und der Möglichkeit von 48 zusätzlichen Terminen. Aufgrund der Kostenintensiven Samstagsöffnung empfiehlt die Verwaltung, diese Maßnahme nicht weiter fortzuführen und stattdessen die Erweiterung der Donnerstagstunden zu prüfen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 5Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Recklinghausen. Auswirkungen auf die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/272 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/272 befasst sich mit den Auswirkungen des neuen Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Recklinghausen auf die Stadt Castrop-Rauxel. Der neue Plan wurde im September des laufenden Jahres vom Kreistag verabschiedet und führt zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen im Rettungsdienst.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Ausweitung der Vorhaltung von Rettungswagen im Bereich der Notfallrettung. Aus dieser Entscheidung ergeben sich notwendige Anpassungen in der Fahrzeugtechnik, beim Personalbestand sowie bei den benötigten Gebäudeflächen für den Rettungsdienst. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erfüllung der pflichtgemäßen Aufgaben nach der Verabschiedung des Bedarfsplans zeitnah vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen der Maßnahmen wird in der Vorlage angegeben, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht, da die erforderlichen Anpassungen refinanziert sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Ausführungen zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung hat der Vorlage eine Präsentation zur weiteren Erläuterung beigefügt. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1 sowie für den Rat der Stadt im November und Dezember 2023 vorgesehen.
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- 6Auswertung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in der InnenstadtZur Vorlage · 2023/245 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat eine Auswertung zu den Auswirkungen des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt von Castrop-Rauxel vorgelegt. Grundlage war ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz eine Parkdauer von drei Stunden auf bewirtschafteten städtischen Parkplätzen in der Altstadt und den Nebenzentren ohne Gebühren ermöglichte. Diese Regelung war auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Auswertung zeigt, dass zum Stichtag am 1. September 2023 in Castrop-Rauxel 862 batterieelektrische Fahrzeuge und 703 Hybridfahrzeuge zugelassen waren. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 2,81 % an allen in der Stadt zugelassenen Kraftfahrzeugen. Damit liegt der Wert leicht über dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen, jedoch unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. Seit 2019 ist bei beiden Antriebsarten ein Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ergab die Untersuchung, dass die Einnahmen aus bewirtschafteten Stellplätzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 % gestiegen sind. Die Verwaltung führt die Einnahmenentwicklung unter anderem auf das Ende der pandemiebedingten Einschränkungen zurück. Eine Erhebung zur tatsächlichen Nutzung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge war nicht möglich. Der Klima- und Umweltausschuss soll die vorliegende Auswertung zur Kenntnis nehmen.
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- 7Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Lange Straße zwischen Habinghorster Straße (B235) und RömerstraßeZur Vorlage · 2023/274 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beantragt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Länge Straße im Bereich zwischen der Habinghorster Straße (B235) und der Römerstraße. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Ost-West-Verbindung zwischen Ickern und Herne sowie die Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts, welches die Lange Straße als kurzfristige Maßnahme zur Förderung des Alltagsradverkehrs vorsieht.
Durch die Umwandlung des derzeitigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in eine Fahrradstraße soll die Vorfahrt an Knotenpunkten zugunsten der Radfahrenden angepasst werden. Dabei erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h. Die Verkehrsführung für den motorisierten Individualverkehr sowie den Linienverkehr soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten bleiben, wobei die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr auf der Lange Straße weiterhin nicht beabsichtigt ist. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem die Anpassung von Markierungen und die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen bei Parkbuchten vor, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 105.000 Euro. Diese sollen aus dem Wirtschaftsplan des EUV Stadtbetrieb AöR für den Teilbetrieb Straßeninfrastruktur im Jahr 2024 finanziert werden. Eine Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist für die Umsetzung erforderlich. Eine Prüfung durch die Bezirksregierung Münster hat ergeben, dass die Änderung gegenüber dem bestehenden Städtebauförderprojekt nicht förderschädlich ist.
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- 8Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/222 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel empfiehlt die Neufassung der Hundesteuersatzung. Ein wesentlicher Grund für die Anpassung ist die Einführung des Bürgergeldes auf Bundesebene. Die Satzung soll die Terminologie aktualisieren, um den Verweis auf das Arbeitslosengeld II durch den Begriff „Bürgergeld“ zu ersetzen und so den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Integration einer bisher auf Ratsbeschluss basierenden Regelung zur Förderung der Hundevermittlung aus dem Tierheim Deininghauser Weg. Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Zuschuss in eine temporäre Steuerbefreiung umzuwandeln und den Zeitraum von 12 auf 24 Monate zu erweitern. Ziel ist es, die Übernahme von Tieren aus dieser Einrichtung attraktiver zu gestalten und gleichzeitig die administrative Abwicklung zu vereinfachen. Eine Ausweitung dieser Befreiung auf andere Tierschutzorganisationen wird von der Verwaltung abgelehnt.
Zudem sieht der Entwurf die Einführung eines erhöhten Steuersatzes für Hunde vor, die gemäß dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich oder individuell gefährlich eingestuft sind. Für Hunde bestimmter Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit gesetzlich unterstellt wird, soll der Steuersatz bei einem erfolgreichen Wesensnachweis auf den Faktor 1 reduziert werden können. Für Hunde, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, ist eine Reduzierung nicht vorgesehen. Die Steuersätze für alle übrigen Hunde bleiben unverändert.
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Hauptdokument|20231116145653-0|20231116145656-0|20231207123340-0
- 9Neuabschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 01.01.2024Zur Vorlage · 2023/176 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Neuabschluss eines Vertrages mit dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 1. Januar 2024. Gegenstand der Vorlage 2023/176 ist die Festlegung eines pauschalen jährlichen Zuschusses in Höhe von 120.000 Euro. Damit soll die finanzielle Grundlage für den Betrieb des örtlichen Tierheims gesichert werden.
Der Verein betreibt das Tierheim und erhält bisher auf Basis einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 Zuschüsse für die Aufnahme von Fundtieren sowie für ordnungsbehördlich beschlagnahmte Tiere. Zudem werden Kosten für Tierarztleistungen und die Tierrettung übernommen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen der Stadt auf rund 85.000 Euro. Die neue Regelung sieht eine Erhöhung der pauschalen Zuwendung vor, um der Kostenentwicklung und den Tierzahlen Rechnung zu tragen.
Neben der Erhöhung der Pauschale umfasst der neue Vertrag Anpassungen der Vertragsinhalte, um die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner zu präzisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Ein Bestandteil der Vereinbarung ist zudem die Sicherstellung der kurzfristigen Unterbringung beschlagnahmter Tiere durch das permanente Freihalten eines Zwingers. Die Verwaltung wurde beauftragt, den abgestimmten Vertrag abzuschließen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 und die Folgejahre vorgesehen.
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- 11Antrag der CDU Fraktion vom 18.10.2023_Prüfauftrag barrierefreie Sondernutzung der 'Außengastronomie'Zur Vorlage · 2023/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/269 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2023. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur barrierefreien Sondernutzung der Außengastronomie.
Der Antrag wurde von der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe erstellt. Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport), der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität sowie der Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr). Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Umsetzung des Antrags zu erwarten. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag sowie der detaillierte Sachverhalt sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität.
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 12.1Antrag der CDU Ratsfraktion vom 18.10.2023 - Anfrage Sondernutzung der 'Außengastronomie'Zur Vorlage · 2023/271 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/271 befasst sich mit einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2023. Gegenstand der Anfrage ist die Sondernutzung der Außengastronomie.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in verschiedenen Gremien. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 28. November 2023, im Betriebsausschuss 3 am 23. November 2023 sowie im Betriebsausschuss 1 am 29. November 2023 behandelt wird. Abschließend ist die Beratung im Rat der Stadt für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 12.2Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.11.2023_PlakatierungenZur Vorlage · 2023/276 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/276 befasst sich mit einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 15. November 2023 zum Thema Plakatierungen. Der Gegenstand der Anfrage liegt im Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschusses 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 1 am 29. November 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Sachverhalt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Antrag der FDP-Fraktion vom 15.11.2023_Baustellen-Fußgängerampel am Biesenkampnicht öffentlichZur Vorlage · 2023/275 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit einem Antrag vom 15. November 2023 die Einrichtung einer Baustellen-Fußgängerampel am Biesenkamp beantragt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/275 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie in den Rat der Stadt eingebracht.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses am 29. November 2023 und für die Sitzung des Rates am 7. Dezember 2023 auf die Tagesordnung gesetzt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Verkehrsregelung ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich