Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag CDU Ratsfraktion vom 16.04.2023_Drinklichkeitsantrag WohnbebauungZur Vorlage · 2023/105 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2023/105 einen Antrag eingereicht, der sich mit der Fragestellung der Wohnbebauung befasst. Der Antrag wurde am 16. April 2023 formuliert und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 sowie im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage des Dokuments zu entnehmen. Die Federführung für dieses Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 3.aAntrag FWI Ratsfraktion vom 10.03.2023_Prüfauftrag zur Suche einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines CampingplatzesZur Vorlage · 2023/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/090 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Ratsfraktion vom 10. März 2023. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur Suche nach einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines Campingplatzes in Castrop-Rauxel.
Der Vorgang wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport), den Rat der Stadt sowie den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung. Die Termine für diese Beratungen sind für den Zeitraum zwischen dem 18. April und dem 23. Mai 2023 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_Interkommunale ZusammenarbeitZur Vorlage · 2023/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. März 2023 das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit in die politische Beratung eingebracht. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/065 dient als Grundlage für die weitere Behandlung in den zuständigen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Vorgang ist für eine Reihe von Ausschüssen und Gremien zur Beratung vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3. Zudem ist die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgesehen. Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung ist für den Juni 2023 angesetzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind durch den Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Vorbereitung der entsprechenden Sitzungstermine im Frühjahr und Sommer 2023 erstellt.
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- 5Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 29.03.2023_Defibrillatoren für Castrop-Rauxeler SportstättenZur Vorlage · 2023/080 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Gegenstand der Vorlage 2023/080 ist die Ausstattung der Castrop-Rauxeler Sportstätten mit Defibrillatoren.
Der Antrag wurde am 29. März 2023 erstellt und liegt zur Beratung vor. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 6Straßenrechtliche Widmung des neuen Straßenabschnitts der 'Grimbergstraße' gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2023/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung eines neuen Abschnitts der Grimbergstraße in der Gemarkung Rauxel vor. Die Vorlage regelt die Widmung der Flurstücke 305 und 324 der Flur 13 gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Sachverhalt stellt dar, dass der betreffende Straßenabschnitt der Grimbergstraße durch einen Erschließungsvertrag durch einen Dritten hergestellt wurde. Die mängelfreie Abnahme der Bauarbeiten ist bereits erfolgt, und die entsprechenden Flurstücke wurden der Stadt Castrop-Rauxel übertragen. Da die Stadt als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche die Straßenbaulast trägt, ist die formale Widmung durch die Straßenbaubehörde erforderlich, um die öffentliche Nutzung der Straße zu ermöglichen.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Widmung des genannten Straßenabschnitts beschließt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang angezeigt.
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- 7Sachstand zur Lärmkartierung der 4. StufeZur Vorlage · 2023/066 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/066 informiert über den aktuellen Sachstand zur vierten Stufe der Lärmkartierung in Castrop-Rauxel. Grundlage für die Erstellung von Lärmkarten und die anschließende Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Während die Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erfolgt, liegt die Verantwortung für die darauf basierende Lärmaktionsplanung bei der Kommune.
Die Lärmkartierung erfolgt in aufeinanderfolgenden Stufen für verschiedene Verkehrswege. Während frühere Phasen bereits Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken mit bestimmten Schwellenwerten erfassten, umfasst die aktuelle vierte Stufe die Fortführung dieses Verfahrens. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Maßnahmen zur Lärmminderung in den betroffenen Bereichen festzulegen und deren Umsetzung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu steuern. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dabei der Stadt sowie weiteren Dienststellen wie Straßen.NRW.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, um Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Kartierung werden nach der Bereitstellung durch das Landesamt im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Rückmeldungen und bereitet den finalen Lärmaktionsplan vor, der nach Abschluss der Planung im Rat der Stadt beschlossen werden soll. Die Vorlage dient als frühzeitige Information, da der Abschluss der Lärmaktionsplanung für Juli 2024 vorgesehen ist.
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- 8Barrierefreier Ausbau von 7 Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/084 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von sieben Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden 265 Haltestellenpunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert.
In den Jahren 2016 bis 2022 wurden bereits 37 Haltestellenpunkte mit einem Volumen von rund 1.002.000 Euro barrierefrei umgebaut, wobei Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 717.800 Euro abgerufen wurden. Für weitere Projekte, die auf Förderbescheide aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 basieren, sind Umbaumaßnahmen an Standorten wie der Karlstraße, dem Engelsburgplatz oder der Engellaustraße für die Zeiträume 2023 bis 2024 vorgesehen.
Für das Jahr 2023 ist die Beantragung neuer Fördermittel beim VRR für sieben weitere Haltestellenpunkte geplant, darunter Standorte am Castrop Markt, am Händelweg, am Haselweg, in Henrichenburg Mitte sowie an der Moritzstraße. Die geschätzten Kosten für diese neuen Maßnahmen belaufen sich auf etwa 262.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und den Ausbau unterstützt, während die Verwaltung beauftragt wird, die entsprechenden Fördermittel beim VRR Gelsenkirchen zu beantragen.
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- 9I. Brückenprüfung 2022 nach DIN 1076 II. Berichterstattung 'Maßnahmen-Vorschau und behördenübergreifende Regelungen' in Bezug auf Ingenieurbauwerke und VerkehrsflächenZur Vorlage · 2023/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/088 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit den Ergebnissen der Brückenprüfung 2022 nach DIN 1076 sowie der Berichterstattung über Maßnahmenvorschauen und behördenübergreifende Regelungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsflächen.
Die turnusmäßige Prüfung der städtischen Straßen- und Fußgängerbrücken durch die Emscher Wassertechnik GmbH zeigt eine Verbesserung der Zustandsnoten im Vergleich zu 2019. Während im Jahr 2019 noch acht Brücken mit einer Bewertung schlechter als 3,0 verzeichnet wurden, sind es nach der aktuellen Prüfung nur noch vier Bauwerke. Zu diesen gehören unter anderem die Holzbrücke „Goldschmieding West“, die Fußgängerbrücke „Schwarzer Weg über die B235“ sowie die Straßenbrücken „Horststraße über die Emscher“ und „Stettiner Straße über die Emscher“. Für die Brücken „Horststraße“ und „Borghagener Straße“ über die Emscher ist ein gemeinsamer Ersatzneubau geplant.
Im Bereich des Friedhofswesens und Stadtgrüns wurden die Holzbrücken erstmals durch den EUV mitgeprüft, wobei sich die meisten Bauwerke in einem guten bis akzeptablen Zustand befinden. Eine Brücke im Goldschmieding-Park weist jedoch Schäden am Hauptträger auf, weshalb eine zeitnahe Erneuerung empfohlen wird.
Hinsichtlich der Bundesbaulastträger sind für Autobahnbrücken an der A 42 und A 2 aufgrund ungenügender Traglastfähigkeit langfristige Gewichtsbeschränkungen zu erwarten. Bei der Kanalbrücke Viktorstraße wurde die Fahrbahn bereits verengt, was den Schwerlastverkehr einschränkt. Für weitere Brücken am Rhein-Herne-Kanal sind Neubauten infolge von Kanalverbreiterungen in unterschiedlichen Zeiträumen vorgesehen.
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- 10Begleitung zu internationalen Begegnungen 2023 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2023/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/068 regelt die offizielle Begleitung von internationalen sportlichen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften für das Jahr 2023. Basierend auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass Mitglieder des Sportausschusses oder Ratsmitglieder die Reisen der Sportvereine zu Partnerstädten begleiten.
Konkret sind zwei Fahrten nach Vincennes in Frankreich geplant. Im Zeitraum vom 27. bis 29. Mai 2023 reist der Olympische Fechtclub mit etwa 25 Personen, während der FC Frohlinde vom 26. bis 29. Mai 2023 mit rund 49 Personen unterwegs ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme von zwei Ratsmitgliedern an diesen Reisen autorisiert.
Die Verwaltung beziffert die Kosten für die Begleitung auf etwa 300 Euro pro Ratsmitglied, was einem städtischen Gesamtaufwand von 600 Euro entspricht. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass für internationale Begegnungen von Sportvereinen keine weiteren Kostenzuschüsse mehr gewährt werden. Die Verwaltung bewertet die Aufwendungen als mit den Vorgaben des § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
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- 11Sofortprogramm Innenstadt Hier: Sachstand zur städtebaulichen Neuordnung nordwestliche InnenstadtZur Vorlage · 2023/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/072 einen Sachstand zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt vor. Grundlage des Projekts ist ein im Herbst 2021 bewilligter Förderantrag aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der Strukturen, die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit.
Für die Planung wurden drei verschiedene Varianten ausgearbeitet, die auf Bestandsanalysen sowie einer Verkehrs- und Parkraumerhebung basieren. Variante 1 setzt auf eine klassische Blockrandbebauung und die Fortführung der urbanen Nord-Süd-Achse, wobei der Abriss eines Hochbunkers als unwirtschaftlich bewertet wurde. Variante 2 fokussiert auf die Erhöhung von Grünflächen und die Nutzung als Naherholungsort unter Berücksichtigung klimatischer Aspekte. Variante 3 sieht eine städtebauliche Neugestaltung mit freieren Baukörpern, einem Mobilitätshub und der Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem Bunker vor. In alle Entwürfe flossen zudem Erkenntnisse zur geplanten Neuplanung der Bahnquerung im Bereich des Haltepunkts „Castrop-Rauxel Süd“ ein.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Der Betriebsausschuss 3 beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Variantenuntersuchung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Im Anschluss soll eine Vorzugsvariante, die auch eine Mischvariante darstellen kann, ausgearbeitet werden, um als städtebaulicher Leitfaden für die zukünftige Entwicklung zu dienen.
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- 12Aktueller Sachstandsbericht (März 2023) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2023/073 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/073 des Betriebsausschusses 3 informiert über den aktuellen Sachstand zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs an der Oberen Münsterstraße im Bereich Bahnhof Süd. Grundlage der Vorlage ist die Umsetzung einer Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973 und 1974. Die DB Netz AG strebt die Umsetzung an und hat die Gespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel intensiviert.
Seit März 2022 wurden verschiedene Meilensteine erreicht. Dazu gehört die Beauftragung eines Planungsbüros mit einer konzeptionellen Variantenprüfung für eine barrierefreie Querung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Prüfung der grundsätzlichen Beseitigung des Bahnübergangs. Im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie Bundestagsabgeordneten wurde die Notwendigkeit einer erneuten Variantenprüfung bestätigt. Seit Ende 2022 fanden zudem Abstimmungen zwischen der Stadtverwaltung, dem Oberbürgermeister und der DB Netz AG statt, um den Sachstand und verschiedene Prüfvarianten zu erörtern.
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass das beauftragte Planungsbüro auf Basis einer Bestandsaufnahme weitere Prüfvarianten entwickelt. Ein wesentlicher Schritt ist die Klärung der Lage der Bahnsteige durch die DB Netz AG und die DB Station&Service, da diese Informationen die Auswahl der Varianten beeinflussen können. Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2023 eine Vorzugsvariante auszuarbeiten, zu beschließen und mit der Deutschen Bahn abzustimmen. Nach der Klärung der Rahmenbedingungen und der öffentlichen Information soll eine konkrete Objektplanung erfolgen sowie eine Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn geschlossen werden.
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- 13ISEK Merklinde - Lückenschluss Grüne Acht und Lothringentrasse - Förderantrag im Programm 'Förderung der Nahmobilität'Zur Vorlage · 2023/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Merklinde befasst sich die vorliegende Sitzungsvorlage mit dem Lückenschluss der Radwege „Grüne Acht“ und „Lothringentrasse“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der bestehenden Radwegeverbindung zwischen der Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe und der Wittener Straße sowie die Schaffung einer leistungsfähigen, überörtlichen Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
Die Verwaltung hat verschiedene Varianten für den Verlauf der Trasse geprüft. Der Rat der Stadt soll die Abwägung der Varianten für den Verlauf eines Fuß- und Radweges entlang der Lothringentrasse zur Kenntnis nehmen. Dabei wurde beschlossen, die Planungen der Varianten 4 und 4a, bezeichnet als „Schwatter Weg“, weiter auszuarbeiten. Hierbei sollen die Abstimmungsbedarfe bis zur Antragsfrist am 1. Juni geklärt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsinhalte für eine Förderung aus dem Programm „Förderung der Nahmobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Bei einer Zuteilung der Fördermittel soll die Umsetzung erfolgen. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Mittel und Eigenanteile im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 anmelden. Die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Ergebnisse der weiteren Ausarbeitung werden dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230329175407-0|20230329175442-0|20230329175517-0
- 14Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße (B 235) / Klöcknerstraße Hier: Fortführung der weiteren Planungen im Rahmen der Beschaffungsvariante 'Paketvergabe über den Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb)'Zur Vorlage · 2023/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/070 den Sachstandsbericht zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße / Klöcknerstraße zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wurde die Fortführung der Planungen unter der Beschaffungsvariante „Paketvergabe über den Lebenszyklus“ festgelegt. Diese umfasst die Bereiche Planung, Bau und Betrieb. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Vorbereitung der Unterlagen externe Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Technik und Recht einzuholen. Eine Entscheidung über die eigentliche Ausschreibung der Paketvergabe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Vorhaben basiert auf einem Grundsatzbeschluss vom Februar 2022 sowie einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die die Variante einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) als wirtschaftlich vorteilhaft identifiziert hat. Dabei verbleibt die Rolle der Bauherrin sowie das Eigentum an der Immobilie bei der Stadt Castrop-Rlausel, während die Grundstücksverantwortung bei einer städtischen Tochtergesellschaft liegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch die Stadt, wobei ein privater Partner die Bauzwischenfinanzierung übernimmt.
Hinsichtlich der Finanzierung werden Optionen wie die Refinanzierung über Krankenkassen sowie die Nutzung von Fördergeldern für energetische Maßnahmen geprüft. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben signalisiert, dass die notwendigen Kredite für dieses Spezialprojekt die Netto-Neuverschuldung nicht negativ beeinflussen dürften. Parallel zur Projektplanung laufen die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans 259, deren Abschluss bis Ende 2024 angestrebt wird.
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- 15Fortschreibung 'Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2023/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/040 sieht die Fortführung des qualifizierten Mietspiegels für Castrop-Rauxel vor. Nachdem im Jahr 2021 erstmals ein solcher Mietspiegel erstellt wurde, soll dieser nun auf Basis des Verbraucherpreisindex aktualisiert werden. Die vorgesehene Gültigkeit der Fortschreibung erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2025.
Die Anpassung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren durch eine Stichprobe oder anhand der Entwicklung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland angepasst werden kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Fortschreibung nur einmalig möglich ist und nach insgesamt vier Jahren eine vollständige Neuerstellung des Mietspiegels erforderlich wird.
Für die Durchführung der Indexfortschreibung wurde die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt. Als Grundlage dient der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex, dessen Werte monatlich durch die Statistischen Ämter veröffentlicht werden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist ein Fortschreibungsfaktor von 9,5 % vorgesehen. Parallel zur inhaltlichen Anpassung der Daten wird auch die dazugehörige Mietspiegelbroschüre aktualisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortführung des Mietspiegels zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 16Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2023/053 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vorbereitet. Das rund 5,2 Hektar große Plangebiet liegt im Bereich des Hallenbads und einer öffentlichen Parkanlage westlich der Bahnhofstraße, verteilt auf die Stadtteile Castrop und Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bestehender Flächen zu einem multifunktionalen Sport- und Erholungsbereich.
Die Planung sieht vor, Teile des Areals als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit auszuweisen. Geplant sind unter anderem Anlagen für Korfball, Streetbasketball, eine Pumptrackstrecke sowie Parcours- oder Boulderanlagen, während bestehende Elemente wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld erhalten bleiben oder ökologisch aufgewertet werden. Weitere Bereiche werden als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Um die Wohnverhältnisse der angrenzenden Bebauung zu wahren, werden die Sportanlagen zentral im Plangebiet angeordnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung zu übernehmen. Der Bebauungsplan umfasst zudem Regelungen zur Sicherung des Bestandsgebäudes des Hallenbads sowie zur Dachbegrünung. Als Ausgleichsmaßnahme für die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft ist die Anlage eines Waldrandgürtels und einer Mähwiese vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine schädlichen Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung.
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- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 31.03.2023_Bochumer Straße - VerkehrsunfälleZur Vorlage · 2023/095 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/095 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 31. März 2023. Gegenstand der Anfrage ist die Situation an der Bochumer Straße im Hinblick auf Verkehrsunfälle.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 zur Beratung vorgelegt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Anfrage einen Beschlussvorschlag enthält, der sich auf den Inhalt der ursprünglichen Anfrage bezieht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Bearbeitung im Rahmen der Zuständigkeiten des Betriebsausschusses 3 erstellt.
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- 20Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 03.04.2023_Pachtvertrag / ErbbaurechtZur Vorlage · 2023/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/096 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 3. April 2023. Gegenstand der Anfrage sind Themen rund um Pachtverträge sowie das Erbbaurecht.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Anfrage zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) in der Sitzung am 20. April 2023 zur Behandlung ansteht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt der eingereichten Anfrage der Fraktion.
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- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 03.04.2023_Pachtvertrag / Erbbaurechtnicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich