Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3.1Antrag der CDU Ratsfraktion vom 18.10.2023 - Anfrage Sondernutzung der 'Außengastronomie'Zur Vorlage · 2023/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/271 befasst sich mit einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2023. Gegenstand der Anfrage ist die Sondernutzung der Außengastronomie.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in verschiedenen Gremien. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 28. November 2023, im Betriebsausschuss 3 am 23. November 2023 sowie im Betriebsausschuss 1 am 29. November 2023 behandelt wird. Abschließend ist die Beratung im Rat der Stadt für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 3.2Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Lange Straße zwischen Habinghorster Straße (B235) und RömerstraßeZur Vorlage · 2023/274 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beantragt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Länge Straße im Bereich zwischen der Habinghorster Straße (B235) und der Römerstraße. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Ost-West-Verbindung zwischen Ickern und Herne sowie die Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts, welches die Lange Straße als kurzfristige Maßnahme zur Förderung des Alltagsradverkehrs vorsieht.
Durch die Umwandlung des derzeitigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in eine Fahrradstraße soll die Vorfahrt an Knotenpunkten zugunsten der Radfahrenden angepasst werden. Dabei erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h. Die Verkehrsführung für den motorisierten Individualverkehr sowie den Linienverkehr soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten bleiben, wobei die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr auf der Lange Straße weiterhin nicht beabsichtigt ist. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem die Anpassung von Markierungen und die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen bei Parkbuchten vor, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 105.000 Euro. Diese sollen aus dem Wirtschaftsplan des EUV Stadtbetrieb AöR für den Teilbetrieb Straßeninfrastruktur im Jahr 2024 finanziert werden. Eine Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist für die Umsetzung erforderlich. Eine Prüfung durch die Bezirksregierung Münster hat ergeben, dass die Änderung gegenüber dem bestehenden Städtebauförderprojekt nicht förderschädlich ist.
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- 3.3Geplanter Übergang des Bereichs 67 (Stadtgrün und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR)Zur Vorlage · 2023/283 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel plant, die Aufgaben des Bereichs 67, der für Stadtgrün und das Friedhofswesen zuständig ist, zum 1. Januar 2025 an den EUV Stadtbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu übertragen. Ziel ist eine sogenannte „echte Delegation“, bei der die Verantwortung und die Entscheidungskompetenzen, etwa die Satzungshoheit für Friedhofsgebühren, auf den EUV Stadtbetrieb übergehen. In der Kernverwaltung sollen lediglich strategische Aufgaben der Umwelt- und Grünflächenplanung sowie Belange des Kleingartenwesens verbleiben.
Der geplante Übergang umfasst verschiedene Produktgruppen, darunter die Pflege von Grünanlagen, Spielplätze, Naturschutz, Baumschutz, Wald- und Forstwirtschaft sowie das Bestattungswesen. Auch das Personal des Bereichs 67 soll im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den EUV Stadtbetrieb übergeleitet werden, wobei die Fortgeltung bestehender Rechte unter Einbindung der Personalvertretungen sichergestellt werden soll.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vollzug auf den 1. Januar 2025 zu terminieren, um die komplexen organisatorischen, rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen sowie die Klärung der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen. Im Jahr 2024 soll eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, die die wirtschaftlichen Auswirkungen und die personellen Folgen detailliert darstellt. Durch die Zusammenführung der Bereiche werden Synergieeffekte in der Personalwirtschaft und im Fuhrpark sowie langfristige Finanzbudgetverbesserungen angestrebt. Der Rat soll über den Sachstandsbericht informieren und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
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- 3Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 24.07.2023_Straßenname 'An der alten Eiche'Zur Vorlage · 2023/179 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/179 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der am 24. Juli 2023 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Benennung einer Straße unter dem Namen „An der alten Eiche“.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 24. August 2023 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 23. November 2023 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 4Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 LandeswassergesetzZur Vorlage · 2023/223 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/223 befasst sich mit der anstehenden Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 des Landeswassergesetzes. Das ursprüngliche Konzept wurde im Mai 2018 erstellt und im April 2019 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen. Da die gesetzliche Vorgabe eine Fortschreibung des Konzepts im sechsjährigen Rhythmus vorsieht, ist eine Überarbeitung der bestehenden Planung für den Zeitraum nach 2023 erforderlich.
Auf Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Vorlage eines überarbeiteten Konzepts ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Hierzu wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Wasserversorgungskonzepten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Verwaltung plant, die Erarbeitung der Fortschreibung in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG durchzuführen.
Der vorliegende Bericht dient der Information der Gremien. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die zuständige Fachabteilung wird im weiteren Verlauf über den Fortschritt der Arbeiten berichten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bau, Bauen und Wohnen) erstellt und zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie den Betriebsausschuss 3 vorgelegt. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 5Gebührenbedarfsberechnung 2023 'Friedhofwesen'Zur Vorlage · 2023/263 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat eine neue Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich des Friedhofswesens vorgelegt. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Entwicklung der Personalkosten, Betriebsaufwendungen sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Die Gesamtkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 1.859.034 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 233.063 Euro entspricht.
In die Berechnung flossen zudem die Ausgleichsmaßnahmen für vergangene Unterdeckungen aus dem Jahr 2019 sowie die Einbeziehung von Überdeckungen aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils. Da Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen, werden 28,48 Prozent der Kosten für die Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen.
Die daraus resultierenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.378.454,07 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Berechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der angepassten Gebührensatzung beschließt. Die neuen Gebührensätze betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren für verschiedene Grabarten, wie etwa Reihengräber, Urnengräber oder Wahlgräber, wobei die Kosten für die Friedhofsanlage als maßgeblicher Kostenfaktor für die Berechnung der Nutzungsgebühren dienen.
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Hauptdokument|20231109141038-0|20231109141047-0|20231109141052-0|20231109141058-0
- 6Auswertung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in der InnenstadtZur Vorlage · 2023/245 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat eine Auswertung zu den Auswirkungen des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt von Castrop-Rauxel vorgelegt. Grundlage war ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz eine Parkdauer von drei Stunden auf bewirtschafteten städtischen Parkplätzen in der Altstadt und den Nebenzentren ohne Gebühren ermöglichte. Diese Regelung war auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Auswertung zeigt, dass zum Stichtag am 1. September 2023 in Castrop-Rauxel 862 batterieelektrische Fahrzeuge und 703 Hybridfahrzeuge zugelassen waren. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 2,81 % an allen in der Stadt zugelassenen Kraftfahrzeugen. Damit liegt der Wert leicht über dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen, jedoch unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. Seit 2019 ist bei beiden Antriebsarten ein Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ergab die Untersuchung, dass die Einnahmen aus bewirtschafteten Stellplätzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 % gestiegen sind. Die Verwaltung führt die Einnahmenentwicklung unter anderem auf das Ende der pandemiebedingten Einschränkungen zurück. Eine Erhebung zur tatsächlichen Nutzung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge war nicht möglich. Der Klima- und Umweltausschuss soll die vorliegende Auswertung zur Kenntnis nehmen.
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- 7ISEK Stadtmittelpunkt: Sachstand und Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024Zur Vorlage · 2023/252 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/252 befasst sich mit dem Sachstand und dem Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024 für den ISEK Stadtmittelpunkt. Hintergrund der Vorlage ist die grundlegende Überarbeitung der Städtebauförderrichtlinie durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum 1. Januar 2024. Diese neue Systematik erfordert eine formale Übertragung der bestehenden Planungen des ISEK Stadtmittelpunkt auf die neuen Rahmenbedingungen.
Die Verwaltung hat den Erstantrag für das Programmjahr 2024 bereits zum 31. Oktober 2023 eingereicht. Durch die neue Richtlinie wird der Zuwendungsgegenstand nun als Gesamtmaßnahme betrachtet, was die Planungssicherheit für Teilmaßnahmen erhöhen und die Verfahren vereinfachen soll. Im Zuge dieser Anpassung wurde die Maßnahmenliste überarbeitet und komprimiert. Bestimmte Projekte, wie die Verbesserung der Fußgängerquerung an der Bahnhofstraße oder die Umgestaltung der Grutholzallee, wurden im Sinne einer kompakten und umsetzbaren Planung hinterfragt oder angepasst. Eine Maßnahme zur gestalterischen Aufwertung am Europaplatz wurde zur Verbesserung der Fußwegeverbindung und der Querungsmöglichkeit umgewidmet. Zudem wurde die externe Projektsteuerung für Bauprojekte im Stadtmittelpunkt als neue Maßnahme aufgenommen.
Der Rat der Stadt soll die Sachverhalte zur Kenntnis nehmen, die aktualisierte Kosten- und Maßnahmentabelle als Grundlage für den Förderantrag beschließen und die Verwaltung beauftragen, die notwendigen Mittel in die Haushaltsaufstellung ab 2024 einzubeziehen sowie den spezifizierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
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Hauptdokument|20231030135215-0|20231030135226-0|20231030135237-0|20231030135251-0|20231116122117-0
- 8ISEK Merklinde: Sachstand zum ISEK-Prozess, zur Maßnahme Lückenschluss Lothringentrasse/Grüne Acht und Antrag zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24Zur Vorlage · 2023/255 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/255 befasst sich mit dem Sachstand des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde sowie weiteren Maßnahmen zur Stadtentwicklung. Der Rat soll den aktuellen Stand der ISEK-Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Planungen für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24 beschließen.
Für das Programm STEP 24 wurden drei Maßnahmen zur Städtebauförderung eingereicht. Diese umfassen die qualitative Nachnutzung einer Fläche in der Harkortstraße, die Markierung der Eingangssituationen des Quartiers sowie eine Evaluation. Die geplante Gestaltung der Quartierseingänge sieht ein System aus ökologischen und baulichen Elementen vor. Dazu gehören unter anderem Staudenpflanzungen, die Pflanzung von Amberbäumen sowie ein spezieller Pflasterbelag, der als „Merklinder Teppich“ bezeichnet wird. Ziel ist es, die Identität des Stadtteils zu stärken und die Übergänge, etwa an der Wittener Straße oder der Gerther Straße, deutlicher zu gestalten. Die Maßnahme zur Markierung der Eingangssituationen wird mit geschätzten Kosten von etwa 54.000 Euro kalkuliert.
Zudem wird der Sachstand zur ISEK-Maßnahme „Lothringentrasse“ zur Kenntnis genommen. Der Rat soll die Umsetzung der entsprechenden Inhalte beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Kostenentwicklung für die Haushaltsplanungen ab 2024 zu berücksichtigen. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, die Planungen für die STEP 24-Maßnahmen bei der Städtebauförderung einzureichen und bei Zuteilung der Fördermittel umzusetzen.
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Hauptdokument|20231026180216-0|20231026180217-1|20231026180218-2|20231027084636-0|20231030075901-0
- 9Kenntnisgabe der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich im Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2023/249 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/249 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich des Kreises Recklinghausen. Da die bestehende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in den Städten des Kreises nach 20 Jahren ausläuft, plant der Kreistag die Verabschiedung eines neuen Verordnungsentwurfs. Ziel ist die Sicherstellung des Schutzes von Objekten wie alten Bäumen, Findlingen oder historisch bedeutsamen Naturobjekten im Stadtgebiet.
Im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung der schutzwürdigen Objekte fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes keinen Widerspruch gegen den Entwurf erhoben.
Für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel bedeutet die Neuausweisung eine Erweiterung des bestehenden Schutzes. Während bisher drei Naturdenkmale im Stadtgebiet geschützt waren, sind im vorliegenden Verordnungsentwurf drei weitere Bäume als zusätzlich schutzwürdig aufgeführt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Kenntnisnahme vor. Es entstehen durch die Neuausweisung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 10Bebauungsplan Nr. 252 'Nördliche Altstadt' hier: Erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 mit verändertem Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 252 mit der neuen Bezeichnung „Nördliche Altstadt“ aufzustellen. Dabei wird der räumliche Geltungsbereich verändert. Das etwa 4,3 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop erstreckt sich über einen Teil der nördlichen Innenstadt und wird im Norden durch den Bereich Münsterplatz, Herner Straße und den Busbahnhof, im Westen durch die Lödenstraße, im Süden durch den Marktplatz sowie die Fußgängerzone und im Osten durch die Straße „Biesenkamp“ begrenzt.
Die Neufassung des Plans folgt auf einen ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2017, der jedoch aufgrund ausstehender informeller Planungen ruhte. Die Verwaltung begründet die Neuausrichtung mit der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung im Bereich zwischen dem Busbahnhof und der Lambertuskirche. Ziel ist es, die Funktionen der Altstadt als Hauptversorgungszentrum zu stärken und die bestehende Nutzungsmischung zu sichern.
Im Rahmen der Planung sollen unter anderem urbane Gebiete festgesetzt werden. Um die Attraktivität des Einzelhandels zu wahren und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollen Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen ausgeschlossen werden. Zudem sollen Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zur Höhenentwicklung sowie Inhalte der Werbesatzung geprüft und integriert werden. Die Planung sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima vor, prüft jedoch Möglichkeiten zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungspflichten. Die Kosten für das Verfahren werden aus dem allgemeinen Haushalt getragen.
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- 11Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 12Umgang mit Mikroplastik in KunstrasenplätzenZur Vorlage · 2023/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/261 befasst sich mit dem Umgang mit Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage sind Maßnahmen der EU-Kommission aus dem Herbst 2023, die den Verkauf von Mikroplastik regeln und nach einer achtjährigen Übergangsfrist im September 2031 ein Verbot nach sich ziehen werden.
Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt sieben Kunstrasen-Großspielfelder sowie zwei Kleinspielfelder. Davon ist lediglich das Kleinspielfeld an der Lambertstraße nicht mit einem Gemisch aus Quarzsand und Gummigranulat gefüllt. Das Gummigranulat dient bei der Bespielbarkeit der Plätze der Elastizität und dem Trittverhalten. Da Sanierungen der Kunstrasenplätze etwa alle 15 Jahre durchgeführt werden, besteht für bestehende Anlagen ein Bestandsschutz bis zur nächsten Erneuerung nach dem Jahr 2031.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits alternative natürliche Füllstoffe wie Kork, Olivenkerne oder Pinienholz zur Verfügung stehen. Um einen Beitrag zur Vermeidung von Mikroplastik zu leisten, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Rat der Stadt ab sofort auf den Einsatz von Gummigranulat bei allen geplanten Neubauten und Sanierungen von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet verzichtet. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 und im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 13Evaluation Sportstättenkonzept
- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1ISEK Merklinde: Sachstand und weiteres Vorgehen zur Maßnahme ehemaliger Getränkemarktnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich