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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zum Bürger*innenbudget der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020Zur Vorlage · 2023/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2023/055 wird eine zweite Änderung der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Castrop-Rauxel vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die Attraktivität des Budgets für Projekte im Stadtgebiet zu erhöhen. Seit der Einführung der Satzung im Jahr 2020 wurden Fördergelder in Höhe von etwa 100.000 Euro vergeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Reduzierung des bisher erforderlichen Eigenanteils von 25 Prozent. Die neue Regelung sieht eine Staffelung vor, um insbesondere kleinere Vorhaben zu unterstützen. Bei einer beantragten Fördersumme bis zu 2.000 Euro entfällt der Eigenanteil vollständig. Für Beträge zwischen 2.001 und 3.000 Euro beträgt der Eigenanteil 10 Prozent, bei Summen zwischen 3.001 und 4.000 Euro liegt er bei 15 Prozent und für Förderungen zwischen 4.001 und 5.000 Euro bei 20 Prozent.
Darüber hinaus wird die Antragsberechtigung für gemeinnützige Vereine erweitert. Diese können künftig auch Projekte beantragen, die primär den Mitgliedern des Vereins zugutekommen, wobei solche Anträge nachrangig behandelt werden. Zudem soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Das finanzielle Risiko bei einem vorzeitigen Start verbleibt dabei beim Antragsteller, da eine verbindliche Förderzusage erst mit der offiziellen Vergabe der Mittel erfolgt. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 3Begleitung zu internationalen Begegnungen 2023 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2023/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/068 regelt die offizielle Begleitung von internationalen sportlichen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften für das Jahr 2023. Basierend auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass Mitglieder des Sportausschusses oder Ratsmitglieder die Reisen der Sportvereine zu Partnerstädten begleiten.
Konkret sind zwei Fahrten nach Vincennes in Frankreich geplant. Im Zeitraum vom 27. bis 29. Mai 2023 reist der Olympische Fechtclub mit etwa 25 Personen, während der FC Frohlinde vom 26. bis 29. Mai 2023 mit rund 49 Personen unterwegs ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme von zwei Ratsmitgliedern an diesen Reisen autorisiert.
Die Verwaltung beziffert die Kosten für die Begleitung auf etwa 300 Euro pro Ratsmitglied, was einem städtischen Gesamtaufwand von 600 Euro entspricht. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass für internationale Begegnungen von Sportvereinen keine weiteren Kostenzuschüsse mehr gewährt werden. Die Verwaltung bewertet die Aufwendungen als mit den Vorgaben des § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
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- 4Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2022 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2023/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/098 befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Kalenderjahr 2022 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten sowie die dafür erzielten Vergütungen zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung führt aus, dass Tätigkeiten in privaten Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, bei denen die Amtsträgerschaft eine Voraussetzung für die Berufung in das Gremium ist, dem Hauptamt zuzurechnen sind. Für solche Fälle besteht eine Erstattungspflicht der Vergütungen an die Stadtkasse. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, auf insgesamt 1.375,56 Euro. Davon wurden Vergütungen aus der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bereits direkt an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten, wofür ein entsprechender Bescheid gegen den Bürgermeister ergangen ist.
Zusätzlich wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst beliefen sich auf 5.253,39 Euro, während sonstige Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 80,00 Euro umfassten. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
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- 5Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße (B 235) / Klöcknerstraße Hier: Fortführung der weiteren Planungen im Rahmen der Beschaffungsvariante 'Paketvergabe über den Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb)'Zur Vorlage · 2023/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/070 den Sachstandsbericht zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße / Klöcknerstraße zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wurde die Fortführung der Planungen unter der Beschaffungsvariante „Paketvergabe über den Lebenszyklus“ festgelegt. Diese umfasst die Bereiche Planung, Bau und Betrieb. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Vorbereitung der Unterlagen externe Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Technik und Recht einzuholen. Eine Entscheidung über die eigentliche Ausschreibung der Paketvergabe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Vorhaben basiert auf einem Grundsatzbeschluss vom Februar 2022 sowie einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die die Variante einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) als wirtschaftlich vorteilhaft identifiziert hat. Dabei verbleibt die Rolle der Bauherrin sowie das Eigentum an der Immobilie bei der Stadt Castrop-Rlausel, während die Grundstücksverantwortung bei einer städtischen Tochtergesellschaft liegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch die Stadt, wobei ein privater Partner die Bauzwischenfinanzierung übernimmt.
Hinsichtlich der Finanzierung werden Optionen wie die Refinanzierung über Krankenkassen sowie die Nutzung von Fördergeldern für energetische Maßnahmen geprüft. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben signalisiert, dass die notwendigen Kredite für dieses Spezialprojekt die Netto-Neuverschuldung nicht negativ beeinflussen dürften. Parallel zur Projektplanung laufen die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans 259, deren Abschluss bis Ende 2024 angestrebt wird.
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- 6Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat eine Neufassung der Hundesteuersatzung zur Vorlage gemacht, um die Satzung an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und bestehende Verwaltungsregelungen anzupassen. Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Anpassung der Terminologie im Bereich der Steuerermäßigung. Aufgrund der Einführung des Bürgergeldes durch den Deutschen Bundestag wurde der Verweis auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld in der Satzung durch den Begriff „Bürgergeld“ ersetzt.
Zudem soll eine bereits seit 2006 bestehende Regelung zur Förderung der Hundehaltung aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.) fest in die Satzung integriert werden. Anstatt eines bisher praktizierten Zuschusses wird künftig eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die aus dieser Einrichtung übernommen werden. Diese Änderung dient der Erhöhung der Transparenz und soll die administrative Abwicklung im Bereich Finanzen vereinfachen.
Der vorliegende Entwurf regelt zudem die Steuerbefreiungen für Blindenhunde, Assistenzhunde sowie für Hunde, die bei einem Zuzug in die Stadt bereits in einer anderen Gemeinde versteuert wurden. Die Satzung legt die jährlichen Steuersätze für die Haltung von einem, zwei oder mehr Hunden fest und definiert die Voraussetzungen für die Beantragung von Ermäßigungen sowie den Beginn und das Ende der Steuerpflicht. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 7Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2023/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/079 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2023. Die Verwaltung legt dem Rat verschiedene Beschlussvorschläge zur Umsetzung von investiven und konsumtiven Maßnahmen vor.
Im Bereich der investiven Maßnahmen wird die Übertragung von Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 5.865.784,39 Euro sowie von Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 7.065.809,48 Euro vorgeschlagen. Zudem wird eine Übertragung von 353.137,60 Euro für konsumtive Aufwendungen beantragt, die für die buchungssystematische Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus Vorjahren bzw. dem Jahr 2022 wird ein Betrag von 2.578.494,95 Euro zur Übertragung vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes strenge Maßstäbe für die Übertragung von Ermächtigungen gelten. Die Übertragungen im investiven Bereich beziehen sich auf bereits erteilte oder notwendige Aufträge, wobei Verzögerungen durch die Pandemie und die Ukrainekrise berücksichtigt wurden. Bei den konsumtiven Übertragungen handelt es sich um begründete Ausnahmen, etwa bei zweckgebundenen Mitteln aus Programmen wie dem DigitalPakt oder der Kinder- und Jugendarbeit. Die bereitgestellten Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2023 abgebildet, wirken sich jedoch im Rahmen der Finanzrechnung auf die liquiden Mittel aus.
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Hauptdokument|20230404071711-0|20230404071720-0|20230404071744-0
- 8Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife des RettungsdienstZur Vorlage · 2023/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung sowie der Gebührentarife für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. Mai 2023 beschließen. Die Grundlage für die Anpassung der Entgelte bildet eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023, die durch ein externes Beratungsunternehmen erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Die Beteiligung der Krankenkassen als Kostenträger erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen und ergab Einverständnis zu den Änderungen.
Die Anpassung der Gebühren ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel sowie die Zuweisung zusätzlicher einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen. In der Folge wurden zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Zudem werden die gestiegenen Einsatzzahlen sowie ein erhöhter Aufwand für die Ausbildung und Weiterbildung des Personals sowie gestiegene Kosten für Querschnittsleistungen der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Die finanzielle Auswirkung der Neufassung wird als haushaltsmäßig unbedenklich eingestuft, da die benötigten Mittel zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil im Ergebnisplan beläuft sich auf einen positiven Wert von 182.389,30 Euro, wobei die Gesamtaufwendungen mit rund 8,23 Millionen Euro den Erträgen von Dritten in Höhe von etwa 8,41 Millionen Euro gegenüberstehen. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung ist für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Hauptdokument|20230323085924-0|20230323085925-1|20230323085926-2|20230323085926-3|20230323085929-4|20230323085957-0|20230323090048-0
- 9ISEK Merklinde - Lückenschluss Grüne Acht und Lothringentrasse - Förderantrag im Programm 'Förderung der Nahmobilität'Zur Vorlage · 2023/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Merklinde befasst sich die vorliegende Sitzungsvorlage mit dem Lückenschluss der Radwege „Grüne Acht“ und „Lothringentrasse“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der bestehenden Radwegeverbindung zwischen der Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe und der Wittener Straße sowie die Schaffung einer leistungsfähigen, überörtlichen Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
Die Verwaltung hat verschiedene Varianten für den Verlauf der Trasse geprüft. Der Rat der Stadt soll die Abwägung der Varianten für den Verlauf eines Fuß- und Radweges entlang der Lothringentrasse zur Kenntnis nehmen. Dabei wurde beschlossen, die Planungen der Varianten 4 und 4a, bezeichnet als „Schwatter Weg“, weiter auszuarbeiten. Hierbei sollen die Abstimmungsbedarfe bis zur Antragsfrist am 1. Juni geklärt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsinhalte für eine Förderung aus dem Programm „Förderung der Nahmobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Bei einer Zuteilung der Fördermittel soll die Umsetzung erfolgen. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Mittel und Eigenanteile im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 anmelden. Die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Ergebnisse der weiteren Ausarbeitung werden dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230329175407-0|20230329175442-0|20230329175517-0
- 10Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Bestehender Gestattungsvertrag von Mai 2000Zur Vorlage · 2023/086 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/086 befasst sich mit dem bestehenden Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel, der im Mai 2000 abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag berechtigt das Unternehmen, Fernheizleitungen im Stadtgebiet zu verlegen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Als Gegenleistung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen und Grundstücke zahlt die Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH jährlich ein Entgelt in Höhe von 1,5 % ihrer Nettoumsatzerlöse an die Stadt.
Der Vertrag ist regulär bis zum 30. April 2025 befristet und verlängert sich gemäß den Vereinbarungen automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern keine Kündigung mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Laufzeit erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag fristgerecht zum 30. April 2025 schriftlich zu kündigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Neupositionierung der Vertragsinhalte zu ermöglichen.
Hintergrund der Vorlage ist zudem die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Uniper sämtliche Fernwärmeaktivitäten in Deutschland und angrenzenden Auslandsmärkten veräußern muss. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt die Notwendigkeit einer Neubewertung des Vertrages im Kontext einer Dekarbonisierungsstrategie sowie eine mögliche Übernahme des Fernwärmenetzes. Die bestehenden Belieferungsverträge mit den Wärmeabnehmern bleiben von diesem Vorgang unberührt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Bürgermeister anzuweisen, die Kündigung auszusprechen sowie Gespräche über eine Fortführung der Fernwärme ab dem 1. Mai 2025 aufzunehmen.
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- 11Faire Charta Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 2023/069 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/069 sieht vor, dass der Bürgermeister die „Faire Charta Metropole Ruhr 2030“ für die Stadt Castrop-Rauxel unterzeichnet. Mit diesem Bekenntnis verpflichtet sich die Stadt zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Zielen des Fairen Handels sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits seit 2009 als Fairtrade Town zertifiziert und setzt bereits bei öffentlichen Sitzungen sowie bei Präsenten der Verwaltung auf fairen Kaffee und Blumen.
Die Charta beinhaltet konkrete Verpflichtungen für die öffentliche Beschaffung. Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen so gestaltet werden, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Kriterien des Fairen Handels durch Gütezeichen oder vergleichbare Nachweise belegt werden kann. Hierzu ist die Erfassung aller relevanten Produkte und die Identifizierung der zuständigen Einkaufseinrichtungen vorgesehen. Zudem soll die Stadt jährlich mindestens zwei Veranstaltungen zum Thema Fairer Handel oder Faire Beschaffung durchführen und die Öffentlichkeitsarbeit hierzu intensivieren.
Weitere Ziele der Charta umfassen die Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schulen und Kindertagesstätten sowie die Unterstützung kommunaler Einrichtungen bei deren Auszeichnung. Die Verwaltung plant zudem, eine zentrale Ansprechperson für das Thema zu benennen und die entsprechende Stelle mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Unterzeichnung der Charta zu beauftragen.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Stundung von Gewerbesteuern hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidungnicht öffentlich
- 2Sachstandsbericht zu einem Streitverfahrennicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich