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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 sowie Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2024 einschließlich der jeweiligen AnlagenZur Vorlage · 2023/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/214 befasst sich mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 sowie dem Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2024 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2023 sowie im Rat der Stadt am 28. September 2023 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2024 sowie die entsprechenden Anlagen zur Kenntnis nimmt. Die Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Rahmen einer Sondersitzung am 28. September 2023 zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Einbringungsreden werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer den Entwurf des Haushalts 2024 mündlich erläutern. Für notwendige Anpassungen im Stellenplan wird durch die Hauptverwaltung eine separate Vorlage erstellt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen.
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- 3Stellenplan 2024Zur Vorlage · 2023/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/220 befasst sich mit dem Stellenplan für das Jahr 2024 der Stadt Castrop-Rauxel. Der vorliegende Entwurf wurde im Rahmen der Vorbereitung für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. September 2023 erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen am Stellenplan 2024 gemäß den beigefügten Anlagen zur Kenntnis nimmt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt der endgültigen Beschlussfassung noch geringfügige Abweichungen gegenüber der vorliegenden Vorlage entstehen können.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Stellenplan keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die inhaltlichen Details zu den spezifischen personellen Veränderungen sind den Anlagen des Dokuments zu entnehmen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 4Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2023/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Umsetzung verschiedener Förderprogramme sieht die Kenntnisnahme und Beschlussfassung über aktualisierte Arbeitslisten für die Kommunalinvestitionsförderungsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ vor. Die Anlagen 1 bis 3 sollen als neue Gesamtmaßnahmenlisten festgesetzt werden.
Im Bereich des KInvFöG I sind die meisten Maßnahmen bereits abgeschlossen und die Fördermittel beantragt. Durch geringere Kosten bei der Abrechnung eines Feuerwehrgerätehauses stehen noch Restmittel in Höhe von 191.742,78 € zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt, diese Mittel für die barrierefreie Herrichtung von Gehwegen und Straßen im Bereich „Am Markt / Zufahrt Biesenkamp“ einzusetzen.
Für das Programm KInvFöG II, das ausschließlich die Schulinfrastruktur umfasst, sind die verfügbaren Mittel für das Haushaltsjahr 2023 bereits vollständig verplant, sodass keine freien Mittel mehr ausgewiesen werden. Zu den laufenden Projekten gehören unter anderem der Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule sowie der zweite Bauabschnitt der Neuen Gesamtschule Ickern.
Das Programm „Gute Schule 2020“ basiert auf Kreditkontingenten, deren Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Die Stadt Castrop-Rauxel verfügte in den Jahren 2017 bis 2020 über jährliche Kreditkontingente in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Dispositionsmöglichkeiten des Rates aufgrund des fortgeschrittenen Abwicklungsstandes der Programme abnehmen.
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Hauptdokument|20230831154321-0|20230831154322-1|20230831154322-2|20230831154324-3
- 5Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur "Allmende Emscher-Lippe eG"Zur Vorlage · 2023/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Beitritt zur im Jahr 2023 gegründeten Genossenschaft Allmende Emscher-Lippe eG. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2023/215 wird dem Rat vorgeschlagen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zehn Geschäftsanteile zu einem Nennwert von jeweils 100 Euro zu erwerben. Der Gesamtwert der Anteile beläuft sich auf 1.000 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Notar- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 300 Euro veranschlagt, was einen Gesamtauszahlungsbedarf von 1.300 Euro ergibt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt durch eine entsprechende Minderauszahlung bei einem anderen Kontenbereich gesichert.
Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, die durch den Emscher-Umbau und die Renaturierung der Lippe entstandenen Flächen für eine nachhaltige Landwirtschaft sowie als Wirtschaftsraum zu nutzen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Förderung von Klimaresilienz, Biodiversität und regenerativer Bewirtschaftung. Neben ökologischen Zielen umfasst das Konzept auch soziale und ökonomische Aspekte, wie die Einbindung des zweiten Arbeitsmarktes, die Erzeugung von Energie sowie die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Der Beitritt der Stadt erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Recklinghausen. Laut Satzung der Genossenschaft besteht für die Mitglieder keine Nachschusspflicht. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.
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- 5.1Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur "Allmende Emscher-Lippe eG" (Ergänzungsvorlage zu Vorlage 2023/215)Zur Vorlage · 2023/215.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/215.1 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den geplanten Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur Genossenschaft Allmende Emscher-Lippe eG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Recklinghausen festlegt. Im Rahmen dieses Beitritts sollen zehn Geschäftsanteile mit einem Nennwert von jeweils 100 Euro erworben werden, was einer Gesamtsumme von 1.000 Euro entspricht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für den Beitritt einzuleiten, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen und die Auszahlung des Nennwerts an die Genossenschaft vorzunehmen. Für die Vertretung der Stadt innerhalb der Allmende Emscher-Lippe eG wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zur Generalversammlung der Genossenschaft zu entsenden. Als Stellvertreterin in dieser Funktion soll die Erste Beigeordnete in ihrer Rolle als Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters benannt werden.
Die Genossenschaft ist in den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung organisiert, wobei jedes Mitglied in der Generalversammlung ein Stimmrecht ausübt. Die Satzung der Allmende Emscher-Lippe eG wurde bereits im Rahmen der ursprünglichen Vorlage 2023/215 vorgelegt. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Sanierung der Stadt- und Europahalle: Interessensbekundung für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"Zur Vorlage · 2023/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/216 befasst sich mit der Sanierung der Stadt- und Europahalle am Forum Stadtmittelpunkt. Die Verwaltung strebt an, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Interessensbekundung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einzureichen. Nachdem eine entsprechende Bewerbung im Jahr 2022 nicht berücksichtigt wurde, soll nun der aktuelle Projektaufruf genutzt werden, um die Sanierung des Hallenkomplexes durch Bundesfördermittel zu unterstützen.
Das Förderprogramm sieht eine Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vor. Der Bundesanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt in der Regel mindestens eine Million Euro und ist auf maximal sechs Millionen Euro begrenzt. Die Stadt muss mindestens 55 Prozent der Kosten als Eigenanteil tragen, sofern keine durch die Aufsichtsbehörde bestätigte Haushaltsnotlage vorliegt. Eine Kombination der Mittel mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, jedoch ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgeschlossen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einreichung der Interessensbekundung bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. September 2023 zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung angewiesen werden, die notwendigen Mittelveranschlagungen in der fortlaufenden Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 zu berücksichtigen und dem Rat im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung vorzulegen.
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- 7Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2023/218 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 28. September 2023 über eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums anzupassen, wobei die rechtlichen Grundlagen in den Paragrafen 4 und 5 des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel als Basis dienen.
Gemäß den geltenden Regelungen setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und weiteren beratenden Mitgliedern zusammen. Eine Vorgabe sieht vor, dass ein Vertreter der katholischen Kirche dem Ausschuss angehören muss. Aufgrund einer personellen Veränderung, bei der das bisherige ordentliche Mitglied für die Funktion nur noch als persönliche Stellvertretung zur Verfügung steht, hat das Dekanat Emschertal eine Neubenennung vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein Vertreter des Dekanats Emschertals als neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen wird. Die bisherige Vertreterin der katholischen Kirche übernimmt in der neuen Konstellation die Funktion der persönlichen Stellvertretung. Mit dieser Umbesetzung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 8Antrag SPD Ratsfraktion vom 19.09.2023_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2023/224 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/224, eingereicht von der SPD Ratsfraktion am 19. September 2023, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. September 2023 vorbereitet.
Gegenstand der Vorlage sind Änderungen bei den Ausschussbesetzungen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Neuregelung der Besetzung der Ausschüsse ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 9Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2023/225 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/225 befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung für die Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund des Antrags ist die Vakanz eines Mandats, da das bisherige Ratsmitglied, welches die Stadt in diesem Gremium vertrat, mit Wirkung zum 15. September 2023 auf sein Ratsmandat verzichtet hat.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, eine vom Rat der Stadt bestellte Person vorgesehen. Da die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH eines der maßgeblichen Organe der Gesellschaft darstellt, ist eine Neubesetzung der Vertretung erforderlich, um die Kontinuität der städtischen Interessenvertretung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Vertreterin oder einen neuen Vertreter für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt wird in der Sitzung am 28. September 2023 über den entsprechenden Beschluss entscheiden.
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- 10'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Position 50560/360105/0241006/ALT884 (Optimierung/ Einrichtung Großspielflächen)Zur Vorlage · 2023/226 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad beraten. Im Zentrum der Tischvorlage steht der Antrag, für das Haushaltsjahr 2023 eine zusätzliche Summe in Höhe von 94.500 Euro bereitzustellen. Diese Mittel sind für die Position zur Optimierung und Einrichtung von Großspielflächen vorgesehen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus Preissteigerungen bei Bauleistungen und Baustoffen, wodurch die ursprünglich veranschlagten Mittel für den zweiten Bauabschnitt, der den Sportbereich umfasst, nicht mehr ausreichen. Die Bereitstellung der Mittel ist erforderlich, um das Ausschreibungsverfahren einzuleiten und die zweckentsprechende Verwendung der vorhandenen Fördermittel aus dem Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sicherzustellen. Das Projekt wird mit einem Förderhöchstbetrag von 750.000 Euro durch Bundes- und Landesmittel unterstützt, während die Stadt einen Eigenanteil von etwa 432.000 Euro vorsieht.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderverwendung bei der Erneuerung von Spielplätzen in Höhe von 51.000 Euro, durch Minderverwendung bei investiven Kreditabgängen in Höhe von 13.500 Euro sowie durch eine zweckgebundene Mehreinzahlung von 30.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde sowie der Bestätigung des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2023.
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- 11Einzelfallhilfen aus der der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen "Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut", hier: Erlass von ElternbeiträgenZur Vorlage · 2023/227 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über einen Beschlussvorschlag zur Erlassung von Elternbeiträgen für den Zeitraum von Januar bis September 2023 beraten. Die Maßnahme richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind die Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie der Offenen Ganztagsschule. Die bereits gezahlten Beiträge sollen den betroffenen Eltern an die Beitragspflichtigen erstattet werden.
Grundlage für diese Entlastung ist die Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem „Stärkungspakt NRW“. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat hierfür Mittel zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur und zur Bewältigung finanzieller Härten bereitgestellt. Während ein Teil der Fördermittel bereits an Wohlfahrtsverbände für Beratungsangebote weitergeleitet wurde, verbleibt ein Betrag von rund 250.000 Euro zur Finanzierung dieser Einzelfallhilfen.
Finanziell führt der Erlass zu einem Minderertrag von etwa 253.577 Euro in den entsprechenden Haushaltspositionen für Elternbeiträge. Dieser Minderertrag wird nahezu vollständig durch die Zuweisungen aus dem „Stärkungspakt NRW“ gedeckt. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 3.100 Euro und soll durch Mittel aus den Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite finanziert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2023 durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
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- 12Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei Kostenträger 113201 (Betriebsmanagement Betrieb 2) aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen "Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut"; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 19.09.2023Zur Vorlage · 2023/228 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 19. September 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand der Vorlage 2023/228 ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 87.528,59 Euro im Bereich des Betriebsmanagements Betrieb 2. Diese Mittel stammen aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Stärkungspakts NRW“.
Die Grundlage für die Mittelbereitstellung ist eine Billigkeitsleistung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 569.205 Euro. Diese Zweckbindung dient der Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur sowie der Finanzierung von Programmen und Einzelfallhilfen. Nachdem bereits ein Betrag von 152.182,65 Euro an Träger der Wohlfahrtsverbände weitergeleitet wurde, liegen nun weitere Bedarfsanzeigen vor.
Die Verwaltung begründet die Dringlichkeitsentscheidung damit, dass die Träger für die Umsetzung der Hilfsangebote kurzfristig auf die Bereitstellung der Mittel angewiesen sind, um Rechtssicherheit für die Maßnahmen zu schaffen. Da die bisherige Mittelbereitstellung die Wertgrenze der Haushaltssatzung überschritten hat, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Deckung des weiteren Bedarfs erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahlagen aus der Landesleistung, sodass für den städtischen Haushalt keine zusätzliche Belastung entsteht.
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- 13Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 08001/540102/0451002/ ALT872_1 Altstadtring Anpassungen BarrierefreiheitZur Vorlage · 2023/229 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beschlossen. Konkret geht es um die Erhöhung des investiven Auszahlungsansatzes für die Maßnahme „Altstadtring Anpassungen Barrierefreiheit“ bei der entsprechenden Buchungsstelle von 50.000 € auf 210.500 €.
Der Mehrbedarf in Höhe von 160.500 € wird durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle für die Brückenplanung Borghagener Straße/Horststraße gedeckt. Die Mittel werden dabei zu gleichen Teilen, jeweils 80.250 €, von den Teilbereichen Borghagener Straße und Horststraße entnommen.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die gemeinsame Planung des Landesbetriebs Straßen NRW und des kommunalen Straßenbaulastträgers zur Ausschreibung und Bauausführung von Einzelmaßnahmen im Bereich der L 657 Altstadtring. Aufgrund aktualisierter Bauplanungen des Landesbetriebs entstehen zusätzliche Kosten für die Barrierefreiheit. Diese umfassen unter anderem die Verschiebung von Lichtsignalanlagen, die Anpassung von Bordsteinabsenkungen sowie die Ausstattung von Gehwegen mit taktilen Elementen. Zudem weitet der Landesbetrieb die Sanierungsflächen nach Norden aus, wodurch auch der Bereich des Betriebshofes betroffen ist. Die Bereitstellung der Mittel ist notwendig, um die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt zu ermöglichen und eine zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibung zu gewährleisten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.
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- 14Sachstand "Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021"Zur Vorlage · 2023/231 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Tischvorlage 2023/231 informiert die Verwaltung den Rat der Stadt über den aktuellen Sachstand zum Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021. Die Vorlage legt dar, dass die Entwürfe der Bilanz sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Jahr 2021 seit dem 25. September 2023 vorliegen. Diese Unterlagen wurden bereits an die Kommunalaufsichtsbehörde übermittelt, um die abschließende Genehmigung des Haushalts 2023 zu ermöglichen. Die Vorlage der bestätigten Entwürfe ist eine formale Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 und die damit verbundene Freigabe der städtischen Investitionsliste.
Der Entwurf der Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2021 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 317.888,59 Euro aus. Der vollständige Jahresabschluss, einschließlich des Lageberichts und der erforderlichen Anlagen, befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Die Vorlage des kompletten Abschlusses an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat ist für die Sitzungen im Dezember 2023 vorgesehen.
Hintergrund der zeitlichen Verzögerungen bei den Abschlüssen der Jahre 2020 bis 2022 war die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware zum 01.01.2020 sowie damit verbundene Schwierigkeiten bei der Datenmigration. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden über diese Verzögerungen und die entsprechenden Gründe regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Der Rat soll den vorliegenden Sachstandsbericht sowie die beigefügten Anlagen zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20230927134451-0|20230927134451-1|20230927134451-2
- 15Nachbesetzung von GremienZur Vorlage · 2023/232 · Tischvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 28. September 2023 wird über die Nachbesetzung von Gremien im Bereich des EUV Stadtbetriebs beraten. Hintergrund der Tischvorlage 2023/232 ist die Vakanz eines Stellvertreterpostens im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs.
Nach einem Beschluss aus der Ratssitzung vom 3. Dezember 2020 war die Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die aktuelle Wahlperiode 2020 bis 2025 festgelegt worden. Durch die Niederlegung eines Ratsmandats ist die Position des Stellvertreters des Vorsitzenden im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs nun unbesetzt. Parallel dazu ist das Delegiertenmandat bei der Emschergenossenschaft neu zu besetzen, welches bisher von dem ausgeschiedenen Ratsmitglied wahrgenommen wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im Jahr 2025 eine Vertretung für die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebs zu wählen. Zudem soll eine Person als Delegierte oder Delegierter für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft bestimmt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 16Zusätzliche Mittelbereitstellung zur Durchführung der KInvFöG I Maßnahme-Nr. 60 "Barrierefreier und altersgerechter Umbau der Straße und der angebundenen Gehwege Am Markt zwischen Marktplatz und der Straße Biesenkamp sowie der Treppenanlage zum Lambertusplatz"Zur Vorlage · 2023/233 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für ein Bauvorhaben beschlossen. Konkret geht es um den barrierefreien und altersgerechten Umbau der Straße „Am Markt“ zwischen dem Marktplatz und der Straße Biesenkamp sowie der Treppenanlage zum Lambertusplatz. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 213.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Fördermitteln und städtischen Eigenanteilen. Ein Betrag von 191.700 Euro wird aus Mehreinzahlungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) bereitgestellt. Diese Mittel stammen aus Rückflüssen und Minderauszahlungen bereits abgeschlossener Projekte. Der verbleibende städtische Eigenanteil in Höhe von 21.300 Euro wird durch Minderauszahlungen aus dem Bereich der Planungskosten für die Victorstraße gedeckt.
Die Maßnahme wurde ursprünglich bereits im Jahr 2017 beschlossen, musste jedoch aufgrund einer Überzeichnung der Förderliste vorübergehend zurückgezogen werden. Die Umsetzung der Arbeiten muss noch im laufenden Jahr erfolgen, um den Verfall der Fördermittel zu verhindern. Die Förderfähigkeit des Vorhabens wurde durch die zuständige Rechnungsprüfung bestätigt.
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- 17Dringlichkeitsantrag CDU Fraktion vom 27.09.2023_WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2023/234 · Tischvorlage
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Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt am 28. September 2023 eine Tischvorlage mit der Nummer 2023/234 vorgelegt. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Dringlichkeitsantrag, der das Thema Wirtschaftsförderung zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung am 27. September 2023 formuliert.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den detaillierten Inhalt der Forderungen der Fraktion spezifiziert. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.07.2023 sowie zum Stichtag 30.08.2023Zur Vorlage · 2023/235 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2023/235 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält die Auswertung des Finanzcontrollings für die Stichtage 30.07.2023 und 30.08.2023. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Berichte über die aktuelle finanzielle Lage sowie den Verlauf des Haushalts im Jahr 2023.
Zum Stichtag 30.07.2023 meldeten die Fachbereiche für die jeweiligen Teilergebnishaushalte eine Prognose, die gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung 2023 eine Verbesserung von insgesamt 2.269.132 € ausweist. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten wurden für das Gesamtunternehmen Verbesserungen in Höhe von 3.422.759 € verzeichnet.
Für den Stichtag 30.08.2023 wurde die Prognose gegenüber der ursprünglichen Planung nach unten korrigiert. In den Teilergebnishaushalten wird nun eine Verbesserung von 1.653.451 € ausgewiesen, während in den Teilfinanzhaushalten eine prognostizierte Verbesserung von 3.011.978 € gegenüber der Planung vorliegt.
Die Zusammenführung der Berichte beider Stichtage erfolgte laut Verwaltung aufgrund von urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheiten. Die detaillierten Veränderungen der Planansätze in den einzelnen Budgets sowie die Abweichungen im Ergebnisplan sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Die Berichterstattung zum Stand 30.09.2023 wird den Ratsmitgliedern im Oktober zur Verfügung gestellt.
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Hauptdokument|20230928130236-0|20230928132158-0|20230928132206-0|20230928132223-0|20230928132336-0|20230928132350-0
- 19Anfragen der Ratsmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich