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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltssatzung, Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept 2025/2026Zur Vorlage · 2025/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die geänderte Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für den Doppelhaushalt 2025/2026. Die Vorlage sieht Korrekturen an den am 6. Februar 2025 beschlossenen Haushaltsdaten vor.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Aufwendungen für die in Castrop-Rauxel ansässigen Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2025 und 2026 zu niedrig gemeldet. Die Beträge belaufen sich auf rund 853.000 Euro für das Jahr 2025 sowie rund 917.000 Euro für das Jahr 2026. Aufgrund der Finanzierungssystematik des KiBiz NRW werden die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2029 auf über eine Million Euro pro Jahr ansteigen. Die Mehrausgaben im Jahr 2025 können jedoch durch eine Reduzierung der zu leistenden ÖPNV-Umlage an den Kreis Recklinghausen nahezu vollständig kompensiert werden, da sich hier eine Verbesserung von rund 815.000 Euro ergeben hat. Diese Entlastung gilt jedoch nur für das Jahr 2025.
Zusätzlich sind Anpassungen in der Finanzsoftware erforderlich, da bestimmte investive Vorgänge, wie etwa Zukäufe von Straßenbäumen, fälschlicherweise als konsumtive Zuschüsse erfasst wurden. Der Rat soll die geänderten Haushaltsunterlagen beschließen, wobei die Investitions-Dringlichkeitsliste und der Stellenplan unverändert bleiben sollen.
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Hauptdokument|20250502090212-0|20250507134707-0|20250502090251-0|20250502090345-0
- 3Beschluss über weitere Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2025/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Übertragung weiterer Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 entscheiden. Die Vorlage dient dazu, eine versäumte Anmeldung von Übertragungen durch einen Fachbereich gegenüber dem Bereich Finanzen nachzuholen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, investive Auszahlungen in Höhe von 50.270,20 Euro zweckentsprechend für die Verwendung von Zuweisungen aus dem Vorjahr zu übertragen. Zudem sollen konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 28.571,00 Euro übertragen werden. Diese Mittel sind für die Digitalisierung der Ausländerbehörde vorgesehen.
Obwohl die Übertragung von konsumtiven Haushaltsermächtigungen aufgrund der finanziellen Situation der Stadt grundsätzlich nicht zulässig ist, wird hier ein Ausnahmefall geltend gemacht. Da die entsprechenden Zuweisungen bereits vollständig eingegangen sind, besteht die Verpflichtung, diese zweckgebunden einzusetzen. Die vorliegende Vorlage ergänzt damit die bereits durch eine frühere Vorlage getroffenen Regelungen zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2024)Zur Vorlage · 2025/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 vor. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 ist die Stadt gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und dieses jährlich fortzuschreiben.
Das für das Jahr 2024 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 10. Juli 2024 nicht genehmigt. Die entsprechende Ablehnungsverfügung enthielt verschiedene Nebenbestimmungen. Eine dieser Vorgaben sieht vor, der Kommunalaufsicht zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorzulegen. Der entsprechende Bericht wurde der Aufsichtsbehörde im April 2025 übermittelt. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird dem Rat der Stadt dieser Sachstand zur Kenntnis gegeben.
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Hauptdokument|20250428091426-0|20250428091431-0|20250428091434-0|20250428091438-0|20250428091442-0|20250428091446-0
- 5Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel; Vertragsfortführung ab 01. Januar 2026Zur Vorlage · 2025/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Änderungsvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abschließen, um die Energieberatung für private Haushalte ab dem 1. Januar 2026 fortzuführen. Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale NRW läuft zum 31. Dezember 2025 aus.
Das Beratungsangebot umfasst verschiedene Formate wie persönliche, telefonische sowie Videoberatungen, Workshops und Vorträge. Die Leistungen zielen auf die Beratung von Hauseigentümern zur energetischen Sanierung ab und leisten einen Beitrag zum lokalen Klimaschutz. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt von bis zu 50 Prozent sowie durch institutionelle Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Verbraucherzentrale NRW wurde die Sicherstellung der Ausfinanzierung durch das Land bestätigt. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2030 sind in die mittelfristige Haushaltsplanung einbezogen, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsansatz zur Verfügung stehen.
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Hauptdokument|20250304100325-0|20250304100325-1|20250304100325-2
- 6Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bürgermeister beauftragen, einen neuen Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abzuschließen. Die geplante Vereinbarung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle in Castrop-Rauxel geschaffen, da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Die Verbraucherzentrale NRW betreibt die Beratungsstelle in der Stadt bereits seit November 1981 und nutzt seit 2012 Räumlichkeiten in der Mühlengasse. Die Verwaltung hat auf Basis der bestehenden Vertragsbeziehungen einen Entwurf zur Neuaufstellung der Vertragsgrundlagen erarbeitet. Für den Zeitraum der neuen Vertragslaufweise werden Sachaufwendungen in einer Gesamthöhe von rund 794.557 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung sichergestellt.
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- 76. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2026Zur Vorlage · 2025/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die sechste Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ über den 31. Dezember 2025 hinaus für weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 von der Besteuerung auszusetzen. Eine befristete Aussetzung dieser Steuer wurde bereits in früheren Satzungsänderungen festgelegt und zuletzt bis Ende 2025 verlängert.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Aussetzung aufgrund des geringen Ertragspotenzials und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands. Die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer beliefen sich in der Vergangenheit auf maximal 6.000 Euro. Zudem wird angeführt, dass die Personalressourcen im Finanzbereich in anderen Bereichen der Steuererhebung wirtschaftlicher eingesetzt werden können. Als weitere Gründe für die Empfehlung werden die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation sowie ein geringeres Angebot an steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen genannt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Maßnahme nicht, da die entsprechenden Erträge für den Zeitraum ab 2026 nicht veranschlagt wurden. Die Entscheidung soll bereits jetzt getroffen werden, um eine Beendigung der Steuerbefreiung zum 1. Januar 2026 zu verhindern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Neukonstituierung des Rates nach den Wahlen im September 2025 von Bedeutung.
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- 8Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für die Zeit vom 01.04.2025 - 31.03.2027Zur Vorlage · 2025/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 vorgelegt. Die Entscheidung über die Fortführung der Märkte steht auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses 1 sowie des Rat der Stadt. Grundlage der Festsetzung ist die Gewerbeordnung, welche den Veranstalter, den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, zur Durchführung der Märkte an den festgelegten Orten und zu den angegebenen Zeiten verpflichtet.
Die Wochenmärkte finden weiterhin in den Stadtteilen Castrop, Habinghorst und Ickern statt, wobei die Veranstaltungsflächen unverändert bleiben. In der Castroper Altstadt sind die Märkte jeweils dienstags, donnerstags und samstags angesetzt, wobei die Öffnungszeit am Samstag bis 13:30 Uhr reicht. Im Ortsteil Ickern finden die Märkte dienstags und freitags statt, während in Habinghorst die Märkte mittwochs und samstags abgehalten werden. Die reguläre Öffnungszeit der Märkte ist grundsätzlich von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt.
Die Vorlage regelt zudem spezifische Marktverlegungen im Bereich der Castroper Altstadt sowie Anpassungen anlässlich der Veranstaltung „Castrop kocht über“. Durch die zweijährige Festsetzungsfrist soll die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt und die Existenzgrundlage der Markthändler gewahrt werden.
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Hauptdokument|20250407091125-0|20250407093451-0|20250407093456-0
- 9Bestellung eines neuen Leiters (Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bestellung eines neuen Leiters der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Der bisherige Wehrführer scheidet zum 31. Oktober 2025 aus dem Dienst aus, da er die Altersgrenze erreicht hat. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erfolgt die Bestellung durch den Rat auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr.
Nach einer Anhörung der Feuerwehr am 25. März 2025 wurde vorgeschlagen, einen Brandrat für eine sechsjährige Amtszeit zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Die Ernennung soll mit Wirkung zum 1. November 2025 erfolgen. Der vorgeschlagene Nachfolger ist bereits seit dem 1. Februar 2025 in einer Einarbeitungsphase neben dem bisherigen Dienstinhaber tätig und weist die erforderliche fachliche sowie persönliche Eignung auf.
Das Verfahren zur Bestellung wird aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 sowie des zeitnahen Ausscheidens des aktuellen Leiters bereits jetzt durchgeführt. Die formelle Ernennung erfolgt durch den Bürgermeister der Stadt.
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- 10Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2025; hier: Lachgasverkaufsverbot an MinderjährigeZur Vorlage · 2025/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2025/084 einen Antrag eingebracht, der ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige zum Ziel hat. Der entsprechende Antrag wurde am 17. April 2025 formuliert und dient als Grundlage für die kommenden Beratungen in den zuständigen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 1, zuständig für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, am 7. Mai 2025 vorgesehen. Nach der Beratung im Ausschuss soll das Anliegen in der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Mai 2025 behandelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Das bedeutet, dass durch die Umsetzung der beantragten Maßnahme keine unmittelbaren Kosten oder Budgetänderungen im städtischen Haushalt zu erwarten sind. Der Beschlussvorschlag verweist für die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung auf den Text des Antrags der Fraktion.
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- 11Antrag der CDU-Fraktion vom 08.04.2025_Antrag zu Stärkung des GesundheitsstandortesZur Vorlage · 2025/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage Nummer 2025/073 einen Antrag zur Stärkung des Gesundheitsstandortes in Castrop-Rauxel eingebracht. Das Dokument wurde am 8. April 2025 erstellt und ist für die anstehenden politischen Beratungen vorgesehen.
Der vorgesehene Beratungsverlauf sieht eine zweistufige Behandlung vor. Zunächst wird der Antrag im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) in der Sitzung am 8. Mai 2025 beraten. Im Anschluss daran ist die Beratung im Rat der Stadt für den 15. Mai 2025 geplant.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag sowie die inhaltlichen Details des Antrags beziehen sich auf eine beigefügte Anlage. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 12Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Förderprogramm "Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie Sozialplanung in NRW" - Antrag zur Kooperation mit dem Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2025/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/087 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstand des Antrags ist die Kooperation mit dem Kreis Recklinghausen im Rahmen des Förderprogramms „Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie Sozialplanung in NRW“.
Mit der Vorlage wird die Einrichtung einer Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen angestrebt, um die genannten Ziele im Bereich der Armutsbekämpfung und Sozialplanung umzusetzen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Kooperation sowie die konkreten Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen sind im Antrag vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel zu erwarten. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 8. Mai 2025 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Mai 2025 vorgesehen.
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- 13Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS), Gemeinsame Standards für klimaresiliente Gewerbeflächen in der RegionZur Vorlage · 2025/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Inhalte des Positionspapiers „Gemeinsame Standards für klimaresiliente Gewerbeflächen in der Region“ zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk, an der die Stadt gemeinsam mit 16 weiteren Kommunen der Emscher-Lippe-Region sowie der Emschergenossenschaft beteiligt ist. Ziel dieser Initiative ist eine wasserbewusste Stadtentwicklung, um den Folgen von Hitze, Dürre und Starkregen entgegenzuwirken.
Das Positionspapier legt Standards für die Entwicklung von Gewerbeflächen fest, um bei der Ansiedlung von Unternehmen einheitliche Standortanforderungen zu schaffen und Wettbewerbsnachteile durch negative Standortqualitäten zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem Flächenrecycling, Wasser- sowie Starkregentmanagement und die Durchgrünung von Bauflächen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadtbaurätin das Positionspapier unterzeichnet. Die darin enthaltenen Standards und Umsetzungswege sollen im künftigen Verwaltungshandeln der Stadt Berücksichtigung finden.
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- 14Vereinheitlichung der Kreisverkehre in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Sachstand zur Vereinheitlichung der Kreisverkehre im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts und des AGFS-Leitprojekts. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei den Straßenbaulastträgern Kreis Recklinghausen und das Land Nordrhein-Westfalen die Aufnahme der Umbauvorhaben in deren Bauprogramme zu erwirken. Zudem soll für den Kreisverkehr Klöcknerstraße/Ohmstraße eine Detailplanung ausgearbeitet und ein Förderantrag für das Landesförderprogramm zur Nahmobilität eingereicht werden.
Die Planung umfasst neun untersuchte Kreisverkehre, wobei je nach täglichem Verkehrsaufkommen unterschiedliche Führungsformen für den Radverkehr vorgesehen sind. Zu den technischen Anpassungen gehören der Ausbau baulich ausgelegter Innenringe, um Überholmanöver durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, sowie die Markierung einheitlicher Fußgängerüberwege. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sollen zudem taktile Leitsysteme und angepasste Bordhöhen umgesetzt werden. Da die betreffenden Knotenpunkte unterschiedlichen Baulastträgern unterliegen, ist für die Umsetzung eine Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich.
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- 15Projekt: "Betrachtungsraum klimaresilientes Habinghorst/Ohmstraße" Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)"Zur Vorlage · 2025/075 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Sachstandsbericht zur Entwicklung des „Betrachtungsraums klimaresilientes Habinghorst/Ohmstraße“ zur Kenntnis nehmen und das Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine Projektentwicklung vorzubereiten und entsprechende Projektanträge zu stellen.
Das Vorhaben konzentriert sich auf das Einzugsgebiet der Mischwasserbehandlung an der Ohmstraße im Stadtteil Habinghorst. Ziel ist es, durch wasserbezogene Maßnahmen die Wasserqualität im Deininghauser Bach zu verbessern, insbesondere zur Reduzierung der Ammoniakbelastung und zur Sicherung der Sauerstoffwerte. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem Flächenentsiegelungen, Mulden- und Rigolenversickerungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen in ausgewiesenen Gebieten, wie etwa an Schulen oder in bestimmten Straßenabschnitten. Durch die Umsetzung können insgesamt 6,2 Hektar befestigter Flächen von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden. Da bereits 1,8 Hektar realisiert wurden, wird das im KRiS-Programm geforderte Ziel von mindestens 5 Hektar erreicht. Die Projektentwicklung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem EUV Stadtbetrieb und der Emschergenossenschaft.
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder beschließen. Die entsprechende Vorlage wird im Betriebsausschuss 3 am 8. Mai 2025 beraten und anschließend dem Rat der Stadt am 15. Mai 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Neufassung beinhaltet ein Verbot von Messern sowie ähnlichen gefährlichen Gegenständen im Bäderbereich. Weitere Regelungen betreffen die Entsorgung von Müll in vorgesehenen Containern, Sanktionen bei störendem oder gefährdendem Verhalten sowie ein Rauchverbot im Hallenbad. Zudem sind der Konsum von Shishas, Cannabisprodukten, Alkohol und anderen berauschenden Mitteln untersagt. Die Satzung umfasst zudem Vorgaben zur Hygiene, wie das Verbot von Rasur oder Nagelschneiden, die Pflicht zum Tragen von Schwimmwindeln bei Kleinkindern sowie die Räumung der Außenanlagen bei Gewitter.
Ein weiterer Bestandteil der Überarbeitung ist die Anhebung der Altersgrenze für den Besuch der Bäder ohne erwachsene Aufsichtsperson von bisher sieben auf zehn Jahre. Als Begründung wird angeführt, dass aus Sicherheitsgründen eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung beim Erlernen des Schwimmens notwendig sei.
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- 17Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen_Digitalisierung Abrechnung SitzungsgelderZur Vorlage · 2025/080 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag zur Digitalisierung der Abrechnung von Sitzungsgeldern und Fahrtkosten vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 6. Mai 2025 sowie im Rat der Stadt am 15. Mai 2025 beraten.
Die Verwaltung soll mit der Entwicklung und Umsetzung eines webbasierten Systems beauftragt werden, um eine effiziente und transparente Bearbeitung zu gewährleisten. Das geplante System soll ein Webportal zur Erfassung und verbindlichen Bestätigung der Anwesenheiten durch die Fraktionen sowie die Schriftführung beinhalten. Die Berechnung der Sitzungsgelder und Fahrtkosten, die digitale Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Verwaltung sowie die interne Sichtkontrolle und Freigabe sollen digital erfolgen. Auch die Auszahlung nach erfolgter Freigabe soll automatisiert ablaufen. Das System muss eine datenschutzkonforme Speicherung aller relevanten Informationen sicherstellen und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über deren Teilnahmen und Abrechnungen bereitstellen.
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- 18Antrag RM Mintrop-Werkle (Fraktionslos) vom 24.02.2025_Ablehnung Einführung Bezahlkarte für GeflüchteteZur Vorlage · 2025/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rats der Stadt Castrop-Rauxel am 13. März 2025 wird über die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/037 beraten. Der entsprechende Antrag wurde am 24. Februar 2025 von einem fraktionslosen Ratsmitglied eingereicht. Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist die Ablehnung der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.
Aus den vorliegenden Unterlagen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage ist für die öffentliche Beratung vorgesehen. Damit steht die Entscheidung über das Vorhaben, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen, auf der Tagesordnung des Rates. Der Vorgang wurde von der zuständigen Stabsstelle als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt vorbereitet.
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- 19Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2023Zur Vorlage · 2025/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 feststellen. Die vorliegende Vorlage bezieht sich auf die Fassung vom 25. Februar 2025, welche eine Bilanzsumme von 544.928.129,38 Euro ausweist. Im betrachteten Haushaltsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 930.285,91 Euro erwirtschaftet. Infolgedessen verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf insgesamt 74.276.231,75 Euro.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH durchgeführt, welche ein uneingeschränktes Bestätigungsvermerk abgegeben hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Vorstellung der Ergebnisse im April 2025 eine Stellungnahme an den Rat übermittelt. Darin schließt sich der Ausschuss dem Urteil der Prüfungsgesellschaft an und befürwortet den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht.
Mit der Feststellung des Abschlusses ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde sowie die öffentliche Bekanntmachung vorgesehen. Zudem soll der Rat über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden.
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Hauptdokument|20250317123656-0|20250317124102-0|20250422095348-0
- 20Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2025/089 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/089 thematisiert im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 15. Mai 2025 die Kontrolle der Durchführung bereits gefasster Ratsbeschlüsse. Gegenstand der Vorlage ist die Information über den aktuellen Sachstand von Beschlüssen, deren Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen wurde.
Mit dem vorliegenden Dokument wird dem Rat vorgeschlagen, den Fortschritt dieser laufenden Prozesse zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage dient der Überprüfung und Dokumentation des Umsetzungsstatus der kommunalen Entscheidungen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang verzeichnet. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Stadtjubiläum 2026Zur Vorlage · 2025/092 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Konzeption für das 100-jährige Stadtjubiläum im Jahr 2026 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Kommunalaufsichtsbehörde über ein Gesamtvolumen von etwa 75.000 Euro zu beraten. Dieser Betrag entspricht einem kalkulierten Wert von einem Euro pro Einwohner der Stadt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche soll der Rat in einer kommenden Sitzung informiert werden.
Das geplante Jubiläum soll die Vielfalt der 15 Stadtteile sowie das gesellschaftliche Engagement von Vereinen, Schulen und anderen Gruppen hervorheben. Geplant sind verschiedene Maßnahmen wie Stadtrundfahrten, Ausstellungen und digitale Formate, wobei die Initiative aus der Bürgerschaft im Fokus stehen soll. Die Finanzierung der geschätzten Kosten für die Jahre 2025 und 2026 soll durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltspositionen oder durch Fördermittel erfolgen, ohne das bestehende Haushaltsdefizit zu erhöhen. Da sich die Stadt in einer vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zur Sicherstellung der rechtlichen Genehmigungsfähigkeit erforderlich.
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- 22Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2025/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Neubesetzung eines beratenden Mitglieds für den Bereich Kindergartengemeinschaft.
Die Zusammensetzung des Ausschusses ist durch das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern können nach Bedarf weitere sachkundige Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden. Ein vorangegangener Beschluss des Rates sieht vor, dass eine Vertretung des evangelischen Kirchenkreises Herne für den Bereich der Kindergartengemeinschaft zu benennen ist.
Da die bisherige Vertretung für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat der evangelische Kirchenkreis Herne eine neue Person als Nachfolge vorgeschlagen. Der Rat soll diese Umbesetzung beschließen, wobei die bestehende persönliche Stellvertretung unverändert bleibt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 23Antrag SPD Ratsfraktion vom 13.05.2025_Ausschussumbesetzung KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2025/093 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Mai 2025 liegt eine Tischvorlage mit der Nummer 2025/093 vor. Der Antrag, welcher von der SPD-Ratsfraktion am 13. Mai 2025 eingereicht wurde, befasst sich mit der Besetzung des Kommunalwahlausschusses.
Die Vorlage ist als Tischvorlage klassifiziert und wird im Rahmen der anstehenden Beratungen des Rates behandelt. Der Gegenstand der Anfrage betrifft die Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Antrag keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen, da eine haushaltsmäßige Berührung nicht vorliegt. Die Federführung für die Behandlung dieser Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24Anfragen der Ratsmitglieder
- 25Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich