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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2005 nebst Anlagen (Ergänzung zur Vorlage Nr. 2005/219)Zur Vorlage · 2005/229 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2005/229 dient als Ergänzung zur Vorlage 2005/219 und behandelt das Gesamtbudget sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2005. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Allgemeinen Finanzbudgets und der Betriebsbudgets auf Basis des Eckdaten-Beschlusses vom 19. Mai 2005, unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungslisten. Zudem ist die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2004–2008 sowie die Beibehaltung des Haushaltssicherungskonzepts 1997–2012 vorgesehen.
Die Anpassungen der Vorlage ergeben sich aus notwendigen Änderungen im Vermögenshaushalt, im Investitionsprogramm und bei den Verpflichtungsermächtigungen. Hintergrund ist eine neue Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung Münster zu den Landeszuweisungen, die eine Anpassung der Maßnahmen zum Ausbau der Bahnhofstraße zur Folge hat. Für den dritten Bauabschnitt ist im Jahr 2005 eine Gesamtausgabe von 181.000 Euro zu planen. Für das Jahr 2006 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 177.600 Euro für den dritten und 300.000 Euro für den vierten Bauabschnitt vorzusehen.
Durch diese Änderungen verringert sich der Überschuss des Allgemeinen Finanzbudgets um 30.000 Euro auf 12.665.320 Euro. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sinken um 119.000 Euro auf 29.046.998 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 8.169.440 Euro. Die Ergebnisse des Investitionsprogramms für das Planungsjahr 2006 weisen zudem eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um 178.000 Euro aus.
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- 3a) Haushaltsüberschreitung 2004 b) Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004Zur Vorlage · 2005/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/220 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Haushaltsüberschreitung sowie der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 der Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde eine Buchung gemäß § 82 GO NRW vorgenommen, bei der ein Betrag von 49.462,00 Euro von der Haushaltsstelle für Einnahmen aus § 1 a BBauG auf die Haushaltsstelle für Ersatzmaßnahmen nach § 8 a BNATG umgebucht wurde.
Hinsichtlich des Verwaltungshaushalts wird berichtet, dass sich der ursprünglich in der Haushaltssatzung 2004 ausgewiesene Fehlbedarf von 34.017.274,00 Euro um 580.733,79 Euro verringert hat. Der endgültige Fehlbetrag für das Jahr 2004 beläuft sich somit auf 33.436.540,21 Euro. Im Vermögenshaushalt ist der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht worden, wobei der Allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von 1.281.968,25 Euro zugeführt wurden.
Die Verwaltung legt die Jahresrechnung dem Rat zur Kenntnisnahme vor. Die Verzögerung der Vorlage des Rechenschaftsberichtes gegenüber der gesetzlichen Frist wird mit der notwendigen Vorabentscheidung des Rates über die Bildung von Haushaltsresten begründet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Haushaltsüberschreitung im Rahmen des Jahresabschlusses sowie die Ergebnisse der Jahresrechnung 2004 zur Kenntnis nimmt.
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- 4Fortschreibung Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende BereicheZur Vorlage · 2005/217 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Fortführung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zustimmen. Die Stadt beteiligt sich an der Kofinanzierung des Vorhabens, sofern Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die bindenden Erklärungen der beteiligten Kommunen, Kammern und des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte vorliegen.
Das Gesamtbudget für die Maßnahme beträgt 75.000 Euro. Ein Förderantrag über 50 Prozent dieser Summe wurde bei dem Land sowie der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die beteiligten Kammern und der Einzelhandelsverband leisten jeweils einen Beitrag von 1.500 Euro. Der Eigenanteil der beteiligten Kommunen beläuft sich auf etwa 37.500 Euro, wobei für Castrop-Rauxel ein Anteil von circa 1.350 Euro vorgesehen ist. Die Vergabe der Auftragsarbeit an die BBE Unternehmensberatung GmbH ist für den Zeitraum Juli oder August 2005 geplant, bei einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von etwa acht Monaten. Eine Tagung ist für den 16. November 2005 angesetzt.
Die finanziellen Sachkosten belaufen sich einmalig sowie jährlich bis zum Ende des Einzelhandelskonzepts auf 1.350 Euro. Es sind keine Personalkosten, Erlöse oder Mindereinnahmen ausgewiesen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Bereichsbudgets für das laufende Jahr als gesichert gekennzeichnet. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss als federführend eingestuft.
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- 5'Ab in die Mitte! die City-Offensive NRW'Zur Vorlage · 2005/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat die Teilnahme am Landeswettbewerb „City-Offensive NRW Ab in die Mitte“ erhalten. Im Rahmen der Projektkonkretisierung wird eine Anpassung der Finanzierungsstruktur für die Gesamtkosten in Höhe von 56.000 Euro beantragt.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten trägt, während 30 Prozent durch private Drittmittel aufgebracht werden sollten. Da die Bereitstellung dieses Anteils durch Private nicht realisierbar ist, sieht die neue Aufteilung vor, dass die Stadt einen Eigenanteil von 30 Prozent übernimmt, was einem Betrag von 16.800 Euro entspricht. Die restlichen Kosten teilen sich in 60 Prozent Landesmittel aus Nordrhein-Westfalen in Höhe von 33.600 Euro und 10 Prozent Drittmittel in Höhe von 5.600 Euro auf. Der Cityring Castrop e.V. hat die Übernahme der Drittmittel in Höhe von 5.600 Euro schriftlich zugesichert. Die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt über den Erlös aus dem Verkauf von Kreisaktien im Rahmen des Kreisinvestitionsprogramms. Der Landrat des Kreises Recklinghausen hat die Bereitstellung der Mittel bestätigt. Die neue Kostenverteilung entspricht den Förderrichtlinien des Landeswettbewerbs und wurde durch die Bezirksregierung Münster bestätigt. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Erhöhung des Eigenanteils beschließen, wodurch der vorherige Beschluss zur Finanzierung mit einem 10-prozentigen Anteil aufgehoben wird.
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- 6Landesprogramm 'Initiative ergreifen'Zur Vorlage · 2005/223 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/223 des Grünflächenamtes befasst sich mit den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen im Rahmen des Landesprogrammes „Initiative ergreifen“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Kenntnisnahme der neuen Bedingungen sowie die Bekräftigung seines Beschlusses vom 24. Februar 2005 zur Durchführung des Programms festlegen.
Nach einer vorangegangenen Genehmigung war die Stadt aufgrund von Städtebauförderrichtlinien verpflichtet, einen Eigenanteil von 20 Prozent an den Projektmanagementkosten zu tragen. Für die Anschubfinanzierung im Jahr 2004 wurden hierfür 12.500 Euro aus den Zinserlösen des Kreisinvestitionsprogrammes bereitgestellt. In Folge von Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und dem Städtebauministerium NRW entfällt dieser Eigenanteil an den Projektmanagementkosten nun dauerhaft.
Zusätzlich wird für die Durchführung des Projektes ein jährlicher Betrag von 20.000 Euro für anfallende Sach- und Personalkosten bereitgestellt. Für die Projektphase von 2004 bis 2007 entstehen der Stadt somit keine zusätzlichen Sach- und Personalkosten, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die vorgesehene Abrechnungsweise erfolgt mit Zustimmung des Landesrechnungshofes. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 7Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/179 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der Gebührenstruktur an die neue Rechtslage, die sich aus einem Beschluss des Rates der Stadt vom 15. Dezember 2004 ergibt. Mit diesem Beschluss wurde die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aufgehoben.
In der Folge sollen die Tarifstellen 3.6, 3.61, 3.62 und 3.63, welche die Entscheidung über Teilungsgenehmigungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Erteilung von Zeugnissen nach dem Baugesetzbuch regelten, aus der Satzung entfernt werden. Gleichzeitig wird die Tarifstelle 3.6.4 in die neue Tarifstelle 3.6 umgewandelt. Diese regelt künftig die Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. Nichtausüben des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach § 28 Absatz 1 BauGB gegen eine Gebühr von 25 Euro.
Zusätzlich umfasst die Neufassung die redaktionelle Einarbeitung von zwei bereits durch den Rat beschlossenen Änderungssatzungen in den Text der Verwaltungsgebührensatzung. Die Verwaltung gibt an, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Neufassung durch den Rat der Stadt vor.
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- 8Benutzungssatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2005/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/204 regelt die Einführung einer neuen Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek Castrop-Rauxel, welche die bisherige Ordnung aufgrund des Ausbaus um Internetarbeitsplätze ersetzt. Der Rat der Stadt soll die neue Satzung beschließen. Die Regelungen umfassen die Anmeldung, wobei für Personen unter 16 Jahren die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Der Bibliotheksausweis ist für eine Dauer von einem Jahr gültig. Die Leihfristen sind differenziert gestaltet: Bücher können für vier Wochen ausgeliehen werden, während Zeitschriften, Videos, CD-ROMs, Hörbücher und Musik-CDs eine Frist von zwei Wochen haben. Spielfilm-Videos und DVDs sind für eine Woche leihbar. Vorbestellte Medien werden für zwei Wochen bereitgestellt. Bei Überschreitung der Fristen um eine bzw. zwei Wochen erfolgen kostenpflichtige Mahnungen. Für Schäden oder Verlust der Medien besteht eine Ersatzpflicht zum Neuanschaffungswert.
Die Nutzung der Internetarbeitsplätze unterliegt zusätzlich einer Internet-Verpflichtungserklärung. Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung für Inhalte, Datenübermittlung oder die Technik. Die Nutzung rechtswidriger, pornographischer oder werblicher Inhalte sowie die Installation eigener Software ist untersagt. Downloads sind auf bereitgestellte Datenträger möglich, während der Ausdruck von Dokumenten gemäß Gebührensatzung kostenpflichtig ist. Zum Jugendmedienschutz wird Filtersoftware eingesetzt. Verstöße gegen die Nutzungsregeln führen zum Ausschluss von der Internetnutzung. Die neue Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die bisherige Benutzungs- und Gebührensatzung. Die Beratung im Betriebsausschuss 1 ist für den 22. Juni 2005 und im Rat der Stadt für den 5. Juli 2005 vorgesehen.
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- 9Änderung der Gebührensatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2005/202 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Vorlage 2005/202 zur Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Stellung genommen. Hintergrund der Neuregelung ist die Erweiterung der Bibliothek um sechs Internetarbeitsplätze. Die Nutzung dieser Arbeitsplätze soll künftig registrierten Bibliotheksnutzerinnen und Bibliotheksnutzern mit gültigem Bibliotheksausweis vorbehalten sein. Zudem sieht die Neufassung Gebühren für Ausdrucke und Downloads vor.
Um den Kostendeckungsgrad des Angebots zu verbessern, schlägt die zuständige Fachabteilung eine Anpassung der Jahresgebühren vor. Während die Nutzung für Kinder bis zwölf Jahre sowie für Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin kostenfrei bleibt, erhöhen sich die Gebühren für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren von bisher 3,00 Euro auf 5,00 Euro. Für Erwachsene ab 18 Jahren steigt der Betrag von 8,00 Euro auf 10,00 Euro. Bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern sowie Wehr- und Zivildienstleistenden erhöht sich die Gebühr von 5,00 Euro auf 7,00 Euro. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Schüler und Studenten bis zum 26. Lebensjahr von 8,00 Euro auf 7,00 Euro.
Die Satzung regelt zudem neue Entgelte für EDV-Ausdrucke in Schwarz-Weiß und Farbe sowie für Downloads auf Diskette oder CD-ROM. Auch die Säumnisgebühren bei Überschreitung der Leihfrist sowie Kosten für die Ausstellung von Ersatzausweisen und den Auswärtigen Leihverkehr sind in der Neufassung festgelegt. Der Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss 1 und anschließend dem Rat der Stadt vor.
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- 10Teilplan Bedarfsplan - Tagesbetreuung von Kindern in TageseinrichtungenZur Vorlage · 2005/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/176 befasst sich mit dem Teilplan der Jugendhilfeplanung zum Thema Tagesbetreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den entsprechenden Teilplan beschließt und diesen anschließend dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur abschließenden Beschlussfassung empfiehlt.
Der Beratungsprozess der Vorlage ist für das zweite Quartal des Jahres 2005 terminiert. Nach der Beratung im Jugendhilfeausschuss am 9. Juni 2005 ist eine weitere Erörterung im Betriebsausschuss 2, dem Ausschuss für Jugend, Schule und Soziales, für den 23. Juni 2005 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 30. Juni 2005 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der vorliegende Teilplan keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die zuständige Verwaltung hat den Sachverhalt zur Vorlage gebracht, um die Planung der Tagesbetreuung in den entsprechenden Gremien formal zu verabschieden.
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- 11Erweiterung der Grundschule Am Hügel hier: Genehmigung der VorplanungZur Vorlage · 2005/185 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/185 befasst sich mit der Genehmigung der Vorplanung für die Erweiterung der Grundschule Am Hügel, welche auch Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule umfasst. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 8. Juli 2004, der die Umwandlung der Schule in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2005/2006 vorsah und die Ermittlung des erforderlichen Baumaßnahmenumfangs beauftragte.
Das geplante Raumprogramm orientiert sich an den geltenden Grundsätzen für allgemeinbildende Schulen und sieht neben Unterrichtsräumen auch einen Computerraum, Verwaltungsräume sowie Räumlichkeiten für das Reinigungspersonal und die Hausmeister vor. Die bauliche Planung sieht erhebliche Umbauten im Bestand sowie eine Erweiterung des Gebäudes nach Norden vor. Ein bestehender vierklassiger Pavillon soll im Zuge der Maßnahmen abgerissen werden. Die Planung wurde unter Beteiligung der Schule erstellt.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung belaufen sich auf 3.088.200 Euro, wobei ein Anteil von etwa 228.000 Euro für die Einrichtung der Räume veranschlagt ist. Der städtische Eigenanteil beträgt nach Abzug von Einnahmen Dritter in Höhe von 160.000 Euro insgesamt 2.928.200 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass das Land die Schaffung der Räume für die Offene Ganztagsschule mit 80.000 Euro fördert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vorplanung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung der Maßnahme zu prüfen, um die Angelegenheit anschließend zur endgültigen Entscheidung erneut vorzulegen.
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- 12Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2005 hier: Fortschreibung Zentren- und EinzelhandelskonzeptZur Vorlage · 2005/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/206 befasst sich mit dem Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Mai 2005. Gegenstand des Antrags ist die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 23. Juni 2005 sowie im Rat der Stadt am 30. Juni 2005 vorgesehen. Als federführendes Gremium für dieses Anliegen ist der Betriebsausschuss 3 benannt. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf den beiliegenden Antrag der genannten Fraktionen.
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- 13Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2005 hier: Einzelhandel am Westring / B-Plan 163
- 14BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 169 Planbereich: Modellprojekt 'Familienfreundliches Bauen' an der Westhofenstraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2005/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/203 behandelt den Bebauungsplan Nr. 169 für das Modellprojekt „Familienfreundliches Bauen“ an der Westhofenstraße. Das etwa 2,56 Hektar große Areal des ehemaligen Sportplatzes soll als Solarsiedlung mit 30 bis 40 Einzel- oder Doppelhäusern in solarer Bauweise genutzt werden. Der Plan sieht die Umnutzung der Brachfläche zu einem Wohngebiet mit Erschließungsstraßen vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Stellungnahme der Verwaltung als Beschluss übernehmen und den Bebauungsplan nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung verabschieden.
Im Rahmen der Abwägung wurden verschiedene Anregungen von Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Das Forstamt fordert die Änderung der Planzeichnung für die westlichen Randbereiche von „öffentliche Grünfläche“ zu „Wald“, was im Entwurf angepasst wurde. Die Untere Wasserbehörde und das Kreisgesundheitsamt fordern die Verwendung geogener Materialien für Verfüllungen sowie ein Verbot der Grundwasserentnahme für den menschlichen Gebrauch; beide Punkte wurden in den Entwurf aufgenommen. Zudem ist die Verwendung von Recyclingbaustoffen an eine wasserrechtliche Erlaubnispflicht und Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde gebunden.
Weitere Vorgaben betreffen die schriftliche Anzeige von Erschließungsmaßnahmen durch die Deutsche Telekom AG sowie die Einhaltung von LAGA-Zuordnungswerten und die Überdeckung von Ascheschichten mit wurzelbarem Bodenmaterial. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, etwa zu Spielplätzen oder Grenzzäunungen, wurden zur Kenntnis genommen oder als nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens eingestuft. Die Beratung der Vorlage ist für Juni 2005 in den entsprechenden Gremien vorgesehen.
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- 15BAULEITPLANUNG 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Schillerstraße hier: FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2005/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/181 des Betriebsausschusses 3 behandelt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich Schillerstraße im Ortsteil Obercastrop. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes am Standort Schillersportplatz sowie für ergänzende Wohnbebauung zu schaffen. Neben der stationären Pflege sollen auf Teilflächen auch altersgerechte Wohnungen realisiert werden, um auf die bestehende Nachfragesituation zu reagieren.
Der Geltungsbereich der Änderung liegt östlich der Bochumer Straße. Die geplante Wohnanlage befindet sich in einer Kernrandlage mit fußläufiger Nähe zur Altstadt und unmittelbarer Nähe zum Stadtgarten. Die Stadt- und Sozialplanung bewertet die Lage aufgrund der zentralen Nahversorgungs- und Verkehrsanbindung als geeignet. Im Rahmen der Änderung wird der Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Das Verfahren umfasst bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wobei im Zuge der öffentlichen Auslegung keine Anregungen eingegangen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt und die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht billigt. Die Wirksamkeit der Änderung erfolgt nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 16BAULEITPLANUNG Planaufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 Planbereich: Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2005/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 entscheiden. Das Plangebiet befindet sich in einer Kernrandlage im Ortsteil Obercastrop, in unmittelbarer Nähe zum Stadtgarten, und umfasst eine Fläche von etwa 16.860 Quadratmetern. Die Planung sieht die Errichtung von Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße vor, wobei das Gelände bisher als Schillersportplatz genutzt wurde.
Das Vorhaben umfasst die Schaffung eines Alten- und Pflegeheimes mit mindestens 80 Pflegeplätzen sowie ergänzende Wohnbebauung. Diese soll überwiegend aus freifinanzierten, altersgerechten und betreuten Wohnungen bestehen, wobei mindestens 40 Einheiten rollstuhlgerecht ausgeführt werden sollen. Die Umsetzung des Projektes ist an die Bedingung geknüpft, dass ein Ersatzstandort für den bisherigen Sportplatz zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Der Rat soll die Stellungnahme der Verwaltung übernehmen und den Bebauungsplan als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschließen. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger soll vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/180 zum Bebauungsplan Nr. 118 im Bereich „Auf der Flur“ im Ortsteil Becklem behandelt die erste Änderung eines etwa 4,8 Hektar großen Plangebietes. Ziel der Planung ist die dauerhafte Sicherung einer rund 500 Quadratmeter großen Spielplatzfläche sowie die Optimierung von Straßenverkehrsflächen und Wendeanlagen. Zudem sieht das Vorhaben die Auflösung von Gemeinschaftsgaragen zugunsten grundstücksbezogener Stellplätze vor. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch diese Änderung keine haushaltsmäßigen Kosten, da die Kosten von einem Investor getragen werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden Anregungen von Trägern öffentlicher Belange wie der RWE Gas AG, der RWE Netzservice und der Infracor GmbH berücksichtigt. Insbesondere hinsichtlich der Fernleitungstrasse wurde festgelegt, dass Maßnahmen an Entwässerungsrinnen, Wegen und Verkehrsflächen mit der Infracor GmbH abzustimmen sind. Zudem wurde ein Verbot für die Aufstellung von Spielgeräten und Sandkästen innerhalb eines Schutzstreifens aufgenommen. Die Verwaltung erachtet einen Sicherheitsabstand von 10 Metern zwischen Wohngebäuden und Fernleitungen als ausreichend.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine beantragte zweite Zufahrt zur Becklemer Straße über die Parzelle 231. Die Verwaltung lehnt diese zweite Zufahrt ab, da die Erschließung über die Straße Auf der Flur für Einsatzfahrzeuge als ausreichend bewertet wird. Die Annahme einer hohen Anzahl zusätzlicher Anwohnerfahrzeuge wird zurückgewiesen; es wird mit maximal etwa 100 zusätzlichen Pkw gerechnet. Im Straßenraum sind 17 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes vor.
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- 18BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: 'Vinckeweg' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen b) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen in der Planzeichnung, im Textteil des Bebauungsplanes und in der Begründung c) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGBZur Vorlage · 2005/190 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/190 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 171 „Vinckeweg“. Ziel des Plans ist es, stadtentwicklungspolitische Vorgaben für den Bereich der ehemaligen Zechenbahntrasse festzulegen, um Planungssicherheit für Behörden, Eigentümer und Anwohner zu gewährleisten. Der Plan umfasst die Sicherung von Raum für ruhenden Verkehr, die Ermöglichung von Dachgeschossausbauten sowie die Sicherung des öffentlichen Radwegs.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den Bebauungsplan nach § 10 BauGB als Satzung zu verabschieden. Dabei sollen die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen berücksichtigt werden. So wird vorgeschlagen, die zulässige Tiefe für Hausvorbauten an der Nordseite des Vinckewegs von 1,5 auf 2,0 Meter zu erhöhen. Anregungen bezüglich eines Garagenhofs sowie zur Zufahrt werden nicht berücksichtigt, da die Erschließung durch ein Geh- und Fahrrecht gesichert ist und die Vermietung an Nichtanlieger untersagt bleibt. Die Planzeichnung wird zudem um eine überbaubare Fläche ergänzt, nachdem die Deutsche Steinkohle AG auf eine unter dem Radwegegrundstück verlaufende Koksgasleitung und ein Stromkabel hingewiesen hat.
In der Begründung werden Änderungen zur Entwässerung vorgenommen. Der Hinweis auf die technische Unmöglichkeit der Einleitung von Niederschlagswässern in die Mischkanalisation entfällt. Für die Gebäude Vinckeweg 2 bis 20 (gerade) wird die Errichtung von Hausvorbauten bis maximal 2 mal 2 Meter ermöglicht. Für die vor dem 01.01.1996 errichtete Siedlung besteht keine Pflicht zur Umstellung auf Regenwasserversickerung. Für die Fläche des geplanten Garagenhofs soll ein einheitliches Versickerungskonzept entwickelt werden.
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- 19BAULEITPLANUNG 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: 'Recklinghauser Straße, Teil 2' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen b) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2005/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/169 befasst sich mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) für den Planbereich „Recklinghauser Straße, Teil 2“ im Ortsteil Ickern. Das Gebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Zeche Victor 3/4 sowie Wohn- und Mischbauflächen entlang der Lange und Recklinghauser Straße. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines mittelstandsorientierten Gewerbestandorts sowie die Umsetzung einer Hauptverkehrsstraße zwischen der B235 und der L658 als Teil der „Industrieachse Nord“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von Trägern öffentlicher Belange geprüft. Ein Unternehmen des Bereichs Gasnetz baten darum, eine Erdgashochdruckleitung im Planverlauf darzustellen. Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, da Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Straßen zur Vermeidung zeichnerischer Überlastung in der Regel nicht dargestellt werden und vertragliche Vereinbarungen zur Zugänglichkeit bestehen. Zudem liegen die betreffenden Leitungen außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung.
Weitere Hinweise von beteiligten Unternehmen zu Hochspannungsleitungen und Kabeltrassen wurden geprüft. Eine 110kV-Leitung ist bereits in der Fläche für Versorgungsanlagen berücksichtigt, während eine 30kV-Kabeltrasse aufgrund von Bodensanierungsmaßnahmen im Planbereich aufgegeben oder abgebaut wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu behandeln, die Stellungnahme der Verwaltung zu übernehmen und die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem zugehörigen Erläuterungsbericht zu beschließen.
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- 20Landesgartenschau/Landeswasserschau 2015Zur Vorlage · 2005/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 18. November 2003 bekräftigen, den Antrag des Vereins „Menschen an der Emscher e.V.“ zur Durchführung einer Landesgartenschau oder alternativ einer Landeswasserschau mit dem Schwerpunkt Wasser für das Jahr 2015 zu unterstützen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarstädten Recklinghausen, Herne und Herten die Durchführung einer solchen Veranstaltung zu prüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung soll eine ökonomische Machbarkeitsstudie erstellt werden, um die fördertechnischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die städtebaulichen und arbeitsmarktpolitischen Effekte zu klären. Die Kosten für diese Studie werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Zudem sollen Gespräche mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geführt werden.
Die Verwaltung sieht in dem Projekt eine Möglichkeit, den Umbau des Emscher-Systems sowie den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals als Präsentationsplattform zu nutzen. Das Vorhaben soll die laufenden baulichen Maßnahmen und den Strukturwandel in der Region, unter Einbeziehung der Emschergenossenschaft, darstellen. Die Ergebnisse der weiteren Planungen und Gespräche mit den beteiligten Nachbarkommunen sollen fortlaufend im zuständigen Betriebsausschuss 3 berichtet werden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 21Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2005 hier: Diesel-Rußfilter für städtische FahrzeugeZur Vorlage · 2005/192 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/192 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Mai 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Ausstattung städtischer Fahrzeuge mit Diesel-Rußfiltern.
Die Vorlage wurde im Bereich Controlling Betrieb 3 erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien. Die Beratungsfolge sieht eine Erörterung im Umweltausschuss am 21. Juni 2005 sowie eine anschließende Behandlung im Rat der Stadt am 30. Juni 2005 vor. Der Rat der Stadt ist für diese Vorlage federführend. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Vorlage durch Verweis auf den beiliegenden Antrag der genannten Fraktionen formuliert.
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- 22Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010 hier: Bestellung der DelegiertenZur Vorlage · 2005/221 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/221 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Wahlperiode 2005 bis 2010. Da die Amtsperiode der bisherigen Delegierten mit dem Beginn der neuen Versammlung am 23. November 2005 endet, ist die Bestellung neuer Vertreter erforderlich.
Gemäß der Satzung der Emschergenossenschaft berechtigt eine Beitragseinheit von 1/150 des Durchschnitts der letzten drei festgesetzten Umlagen zur Entsendung eines Delegierten. Aufgrund der vorliegenden Beitragseinheiten ist die Stadt Castrop-Rauxel berechtigt, drei Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl von drei Personen vor.
Die Vorlage führt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Emschergenossenschaftsgesetzes an. Ein Delegierter muss Mitglied der Emschergenossenschaft sein, bei einem Mitglied beruflich tätig sein oder einem Organ des Mitglieds angehören. Zudem darf ein Mitglied nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Bei der Besetzung ist zudem zu beachten, dass von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der Verwaltung entsandt werden dürfen, als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft vorhanden sind.
Die Emschergenossenschaft hat um eine Nennung der Direktdelegierten bis zum 22. Juli 2005 gebeten, um eine fristgerechte Einladung zur Versammlung zu gewährleisten. In der vorangegangenen Wahlperiode wurden die Stadt durch den Vorstandsvorsitzenden des EUV Stadtbetrieb sowie durch zwei Ratsmitglieder vertreten.
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- 23Antrag der FWI-Fraktion vom 14. Juni 2005; Aussetzung des Ratsbeschlusses zur Auflösung der Grundschule Marienburger StraßeZur Vorlage · 2005/225 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/225 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion vom 14. Juni 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Aussetzung des bestehenden Ratsbeschlusses, welcher die Auflösung der Grundschule Marienburger Straße vorsieht. Die Vorlage ist als öffentliche Sitzungsvorlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt am 30. Juni 2005 konzipiert. Ein konkreter Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung im Rat der Stadt vorbereitet.
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- 24Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Juni 2005; Parkbad NordZur Vorlage · 2005/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2005/224 einen Antrag an den Rat der Stadt gestellt, der die Gestaltung des Badebetriebs im Parkbad Nord für das laufende Jahr betrifft. Die Fraktion beantragt, das Parkbad Nord in diesem Jahr nicht für den Badebetrieb zu öffnen. Stattdessen sollen die laufenden Renovierungsarbeiten ohne Unterbrechung bis zur vollständigen Fertigstellung fortgeführt werden.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass eine Öffnung des Bades in der laufenden Saison zu einer Erhöhung des Zeitaufwands und des Kostenbedarfs der Baumaßnahmen führen könnte. Zudem werden zusätzliche Ausgaben für Personal, Wasseraufbereitung und Hygiene angeführt, die durch eine kurzzeitige Nutzung entstehen würden. Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass die Baustellenbedingungen die Attraktivität des Badebetriebs einschränken würden. Als Alternative für den Sommer werden das Hallenbad sowie die Bäder in den Nachbarstädten vorgeschlagen. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 30. Juni 2005 zur Beratung eingereicht.
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- 25Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 6. Juni 2005; Resolution zu einer Volksabstimmung über die EU-VerfassungZur Vorlage · 2005/228 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/228, die als Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 30. Juni 2005 dient, wird ein Antrag eines Ratsmitglieds behandelt. Der Antrag vom 6. Juni 2005 befasst sich mit der Verabschiedung einer Resolution bezüglich einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Beschlussvorschlag dem Inhalt des eingereichten Antrags entspricht. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Anfragen der Ratsmitglieder
- 27Mitteilungen der Verwaltung
- 1Erweiterung eines bestehenden Rahmenvertrages im Hinblick auf die Entwicklung des Baugebietes an der Westhofenstraßenicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich