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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Wahl der/ des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2015/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/256 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Hintergrund der Vorlage ist die personelle Veränderung im Vorsitz des Ausschusses.
Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. In der Sitzung vom 16. September 2014 wurde die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei festgelegt. Da das bisherige Ratsmitglied, welches als zweiter stellvertretender Vorsitzender fungierte, durch die Annahme der Wahl zum Bürgermeister sein Mandat verliert und am 21. Oktober 2015 den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss übernimmt, ist die Position des zweiten Stellvertreters vakant geworden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Ratsmitglied aus der Mitte des Ausschusses zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 und am 24. November 2015 vorgesehen.
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- 3Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2016 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2015/301 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/301 behandelt die Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2016 des EUV (Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Der Beschlussvorschlag sieht Anpassungen der geplanten Erstattungsleistungen durch die Stadt Castrop-Rauxel vor.
Im Teilbetrieb VII sollen die Erstattungen für Dienstleistungen, die die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfassen, von 334.170 € auf 312.285 € reduziert werden. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Für den Teilbetrieb IX ist eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 7.471.337 € auf 6.764.268 € vorgesehen, da die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgeschriebenen Höchstbeträge maßgeblich sind. Zudem werden dem EUV 300.000 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Grafweg in Schwerin zur Verfügung gestellt. Für Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stehen im Jahr 2016 insgesamt 530.000 € zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent zu berücksichtigen ist.
Die Vorlage führt zudem verschiedene geplante Investitionen für das Jahr 2016 auf, darunter die Brücke Am Bennertor, die Neugestaltung des Marktplatzes Castrop sowie diverse barrierefreie Anpassungen an Bushaltestellen und Straßenbauarbeiten. Die Gesamtsumme der aufgeführten Einzelmaßnahmen beläuft sich auf 3.354.300 €.
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- 4Beschlussfassung der 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2016Zur Vorlage · 2015/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen Beschlussvorschlag zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung vor. Kern der Vorlage ist die Anhebung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 15 auf 17 Prozent, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Durch die Erhöhung werden für das Jahr 2016 zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 100.000 Euro erwartet. Die Verwaltung führt zudem an, dass die Gerätedichte in Castrop-Rauxel mit etwa 227 Einwohnern pro Geldspielautomat über dem Durchschnitt der untersuchten Vergleichsstädte liegt. Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass in Städten wie Dorsten oder Recklinghausen bereits Sätze von 16 Prozent gelten, während andere Städte wie Oberhausen oder Münster Sätze von 19 Prozent festgesetzt haben.
Neben der steuerlichen Anpassung sieht die Vorlage redaktionelle Änderungen in verschiedenen Paragrafen der Satzung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2017 aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit einem Rückgang der Steuereinnahmen aus Automatenbesteuerung um mindestens 30 Prozent zu rechnen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 5Übernahme von nicht gedeckten Kosten aufgrund von Unterbelegung in der AWO Kindertageseinrichtung Westheide durch die Stadt Castrop-Rauxel im Kita-Jahr 2016/2017Zur Vorlage · 2015/281 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant, die nicht gedeckten Kosten der AWO Kindertageseinrichtung Westheide für das Kita-Jahr 2016/2017 zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt rund 24.431 Euro vor. Dieser Betrag setzt sich aus 10.180 Euro für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2016 und 14.251 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2017 zusammen.
Die Notwendigkeit der Übernahme ergibt sich aus einer Unterbelegung der Einrichtung. Da die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren am Standort Westheide nicht mehr erfüllt werden können, sinken die Anmeldezahlen. Für eine wirtschaftliche Refinanzierung der Betriebskosten gemäß Kinderbildungsgesetz wäre eine Belegung von 22 bis 23 Plätzen erforderlich; voraussichtlich werden im kommenden Jahr jedoch nur 15 Kinder die Einrichtung besuchen. Der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen hat mitgeteilt, dass die Finanzierung der Betriebskosten aufgrund dieser Differenz nicht eigenständig gesichert werden kann.
Parallel dazu finden Abstimmungsprozesse zwischen der AWO und dem Jugendamt über die künftige Entwicklung des Standorts statt. Es wird geprüft, eine zweigruppige Kindertageseinrichtung als Ersatz für die aktuelle Einrichtung im südlichen Bereich der Stadt zu schaffen. Die Auswahl eines neuen Standorts erfolgt derzeit ergebnisoffen unter Berücksichtigung der stadtweiten Bedarfe. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen.
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- 6Änderungen zum Stellenplan 2016Zur Vorlage · 2015/296 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/296 behandelt die geplanten Änderungen zum Stellenplan für das Jahr 2016. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen gemäß den beigefügten Anlagen verabschiedet.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Summe der vollzeitverrechneten Planstellen von 790,406 auf 806,1922. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen personellen Anpassungen. So werden 11,6036 Stellen aufgrund gestiegener Fallzahlen eingerichtet oder erweitert, während 13,0904 Stellen wegfallen. Letztere resultieren aus Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sowie dem Wegfall von kw-Vermerken und Parallelstellen im Rahmen der Altersteilzeit. Zudem werden 14 Stellen im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst neu eingerichtet, basierend auf einem Ratsbeschluss vom März 201s5. Weitere Änderungen ergeben sich aus organisatorischen, gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen sowie der Anhebung von vier Stellen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu einem Mehraufwand bei den fiktiven Jahreskosten in Höhe von 868.300 Euro, wobei 821.805 Euro refinanziert werden. Die Kostenentwicklung umfasst unter anderem Einsparungen bei Stellen sowie Kosten für neue Stellen im Bereich der Altersteilzeit und des Brandschutzes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Großteil der Veränderungen bereits im Haushalt 2016 enthalten ist. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 7Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2015/288 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/288 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für den Zeitraum 2012 bis 2021 mit Fokus auf das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf zur Fortschreibung wurde am 1. Oktober 2015 eingebracht und liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Fortschreibung für das Jahr 2016 nebst den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Änderungen verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil der Anlagen ist die geplante Einrichtung einer Beigeordnetenstelle für soziale Angelegenheiten.
Zudem wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die in Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiter umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die weitere Entwicklung des Haushaltssanierungsplanes einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt wurden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne einer direkten Budgetveränderung zur Folge hat, sondern die in den Anlagen beschriebenen Sachverhalte maßgeblich sind. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. November 2015 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. November 2015 vorgesehen.
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- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2015/299 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/299 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2016 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 1. Oktober 2015 sowie auf einem Veränderungsdienst, der Anpassungen in den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen dokumentiert. Während der Zeitraum der öffentlichen Auslegung keine Einwendungen der Bürger oder Abgabepflichtigen hervorbrachte, wurden die Haushaltsansätze durch den Veränderungsdienst aktualisiert.
Der Rat wird angehalten, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 einschließlich der Anlagen zu beschließen. Bestandteil des Plans sind zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie der bereits beschlossene Stellenplan. Des Weiteren wird die Verabschiedung einer Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2016 vorgeschlagen.
Im Ergebnisplan zeigen sich Veränderungen bei den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, wodurch sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 5.420.567 Euro erhöht. Bei den Personalaufwendungen wurden Anpassungen vorgenommen, die unter anderem gesetzliche Änderungen bei den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder sowie die Besetzung einer Stelle im Sozialdezernat berücksichtigen. Auch die bilanziellen Abschreibungen wurden aufgrund voraussichtlicher Vermögenszugänge angepasst. Im Finanzplan verringert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zukäufe zu Festwerten im Jahr 2016 über die Allgemeine Investitionspauschale refinanziert werden können.
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/300 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel und wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht umfasst die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf 996.910,00 € gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, wird durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH finanziert. Im Bereich der Grundwassersanierung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorbericht.
Die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt 3 % hält, verzeichnet im dritten Quartal 2015 eine Anzahl von 74 leer stehenden Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von 214.012 €. Die Stadt hat dort 52 Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Für die Stadt Castrop-Rauxel wurde eine Dividende von 3.681,30 € beschlossen.
Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zeigen für das erste Halbjahr 2015 keine Abweichungen von den Planansätzen. Die WiN Emscher-Lippe GmbH, an der die Stadt 3,8 % hält, weist für das Jahr 2014 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Die Gesellschaft führt verschiedene Projekte wie die Regionalagentur Emscher-Lippe und die Weiterentwicklung des Chemieatlas durch, die durch Zuwendungen gefördert werden.
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- 10Bereitstellung von 360.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2015 bei der Buchungsstelle 36.01.531905 Zuschüsse an übrige Bereiche (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung)Zur Vorlage · 2015/308 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beantragt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/308 eine überplanmäßige Bereitstellung von 360.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015. Die Mittel sind für die Buchungsstelle 36.01.531905 vorgesehen, welche Zuschüsse an andere Bereiche zur Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung umfasst.
Der Bedarf ergibt sich aus einem prognostizierten Finanzierungsmehrbedarf, der sich aufgrund tatsächlicher Nachmeldungen von zuvor geschätzten 295.000 Euro auf nun 360.000 Euro erhöht hat. Als Ursache für den gestiegenen Aufwand werden die seit dem 1. August 2015 geltende Planungsgarantie gemäß § 21 e Kinderbildungsgesetz (KIBiz) für Träger von Kindertageseinrichtungen, die Einrichtung zusätzlicher Gruppen sowie weitere Förderangebote angeführt. Eine endgültige Feststellung des Bedarfs war erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Nachmeldetermin zum 1. November 2015 möglich.
Die Deckung dieser Haushaltsmittelüberschreitung soll durch zwei Maßnahmen im Ergebnisplan erfolgen: Zum einen durch Mehrerträge in Höhe von 64.607 Euro bei den Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen sowie zum anderen durch Minderaufwendungen in Höhe von 295.393 Euro bei den laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung. Die entsprechende Anpassung der Buchungsstellen im Finanzplan ist im Beschlussvorschlag vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 11Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für den Umbau des Pavillons der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zu einer FlüchtlingsunterkunftZur Vorlage · 2015/311 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2015/311 sieht die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau des Pavillons der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zu einer Flüchtlingsunterkunft vor. Der Verwaltungsvorstand hat bereits am 9. November 2015 beschlossen, das Objekt für die Aufnahme von Flüchtlingen bis spätestens März 2016 umzubauen und herzurichten.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Bereitstellung von insgesamt 130.000 Euro. Davon entfallen 109.300 Euro auf den investiven Teil der baulichen Maßnahmen sowie 3.300 Euro auf den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem werden 17.400 Euro für konsumtive Aufwendungen im Bereich der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch verschiedene Haushaltspositionen, darunter investive Mehrauszahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Minderauszahlungen bei der Tilgung von Krediten sowie Erstattungen vom Land. Ein Teil der investiven Kosten in Höhe von 65.515,73 Euro soll aus Mitteln gedeckt werden, die im Rahmen des Jahresabschlusses bereitgestellt werden.
Da das Gesamtvolumen der Maßnahme den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, wird dem Rat die Entscheidung über die gesamte Maßnahme zur Vorlage gebracht. Für bereits erfolgte Bereitstellungen durch die Stadtkämmerin wird eine nachträgliche Zustimmung beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 12Ernennung des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/284 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Ernennung des neuen Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Wehrführers aus dem Dienst zum 30. November 2015, da dieser die Altersgrenze erreicht hat.
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird der Brandamtsrat zum neuen Wehrführer ernannt. Er soll die Leitung der Feuerwehr für eine Dauer von sechs Jahren übernehmen. Ebenfalls vorgeschlagen wird die Ernennung des Brandamtmanns zum stellvertretenden Wehrführer für eine sechsjährige Amtszeit. Während die persönliche Eignung für beide Positionen bestätigt wird, erfüllt der vorgeschlagene stellvertretende Wehrführer die fachlichen Voraussetzungen nach Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist.
Im Vorfeld der Entscheidung fand am 28. Oktober 2015 eine Anhörung der Einsatzabteilungen der Feuerwehr statt, in die der Kreisbrandmeister die aktive Wehr eingeladen hatte. Die vorgeschlagene Besetzung basiert auf dem Ergebnis dieser Anhörung. Die Neubesetzung der Funktionen erfolgt gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen. Mit der Ernennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss und anschließend im Rat der Stadt behandelt.
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- 13Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in AachenZur Vorlage · 2015/306 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. November 2015 liegt die Vorlage 2015/306 zur Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vor. Die Versammlung findet am 14. April 2016 in Aachen statt und steht unter dem Arbeitstitel „Zuwanderung und Integration in den Städten – Chancen und Grenzen“.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist jede Mitgliedsstadt mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte. Die vorgesehenen Delegierten nehmen mit Stimmrecht an der Versammlung teil.
Der Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von fünf Personen mit Stimmrecht vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 14Anfragen der Ratsmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Verkauf eines städtischen Grundstücksnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich