Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bürgerantrag zur Verlegung der Linie 353 aus der MarienstraßeZur Vorlage · 2016/296 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2016/296 geht es um einen Bürgerantrag, der die Verlegung der Buslinie 353 aus der Marienstraße zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den vorliegenden Bürgerantrag gemeinsam mit der Stellungnahme der Kreisverwaltung, die als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs fungiert, zur weiteren Entscheidungsfindung zu übergeben.
Aus finanzieller Sicht sind laut der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und die inhaltliche Prüfung des Antrags obliegt dem weiteren Verfahren unter Einbeziehung der zuständigen Kreisverwaltung.
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- 4Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der Fortschreibung 2016Zur Vorlage · 2016/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/253 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung behandelt die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Mit diesem Dokument setzt die Verwaltung den im Jahr 2010 beschlossenen Auftrag um, das städtebauliche Entwicklungsmodell gemäß § 1 Abs. (6) Nr. 11 Baugesetzbuch in einem Turnus von spätestens fünf Jahren zu aktualisieren.
Die Erarbeitung der Fortschreibung erfolgte im Jahr 2015 durch ein externes Planungsbüro aus Dortmund. In einem Prozessbegleitenden Arbeitskreis, dem Vertreter der Fraktionen, der Fachverwaltung, der Industrie- und Handelskammer sowie ortsansässiger Werbegemeinschaften angehörten, wurden die Ergebnisse diskutiert. Zudem fand eine regionale Abstimmung mit Teilnehmern des Regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet statt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Aktualisierung umfassen eine flächendeckende Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes, die Überarbeitung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Aktualisierung der städtischen Sortimentsliste. Zudem wurden die städtischen Steuerungsgrundsätze an neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie die aktuelle Rechtsprechung und den Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans NRW, angepasst. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Konzepts, da dieses als Grundlage für die künftige verbindliche Bauleitplanung dient. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 5Interkommunales, integriertes Handlungskonzept (IHK) Emscherland 2020 der vier Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten und der Emschergenossenschaft (EGLV) hier: Beschluss für das 'IHK Emscherland 2020'Zur Vorlage · 2016/290 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das interkommunale, integrierte Handlungskonzept (IHK) „Emscherland 2020“ als strategisches Rahmenkonzept beschließen. Das Konzept basiert auf der Zusammenarbeit der Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten sowie der Emschergenossenschaft. Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam um Mittel aus dem Förderaufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ zu bewerben. Zudem soll das Vorhaben die Erschließung von Fördermitteln aus weiteren Ressorts, wie etwa für Städtebau, Bildung und Wirtschaft, ermöglichen.
Das IHK dient als Grundlage, um die Projekte aus der ursprünglichen Bewerbung für eine Landesgartenschau zu qualifizieren und in einen neuen, gebietsübergreifenden Kontext zu setzen. Dabei werden bestehende Planungen räumlich erweitert und zu einer zusammenhängenden Förderkulisse gebündelt, die sich von administrativen Stadtgrenzen löst. Der Fokus liegt auf einem 18 Kilometer langen Abschnitt der Emscher zwischen den beteiligten Kommunen.
Die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter Wasser, Landschaft, Transformation sowie Wege zum Wasser. Ein Beispiel ist die geplante Gestaltung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks auf einer Fläche am Wasserkreuz im Bereich Recklinghausen/Castrop-Rauxel. Das Vorhaben nutzt die abschließende Phase des Emscher-Umbaus, um die ökologische Entwicklung der Gewässer mit der Stadt- und Freiraumentwicklung zu verknüpfen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 6Finanzierung des 10%igen Eigenanteils der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInFöG) geförderten energetischen Maßnahmen des Jahres 2017Zur Vorlage · 2016/252 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/252 befasst sich mit der Finanzierung der städtischen Eigenanteile für energetische Maßnahmen, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInFöG) gefördert werden. Der Plan sieht vor, den jeweils 10-prozentigen Eigenanteil aus Mitteln des Energiefonds zu decken.
Für das Jahr 2017 wird die Bereitstellung von 114.000 Euro beantragt. Dieser Betrag umfasst die Eigenanteile für sechs Maßnahmen, darunter die Sanierung von Fenstern und Außentüren an der Willy-Brandt-Gesamtschule, die Erneuerung einer Doppelkesselanlage an der Cottenburgschule sowie Arbeiten an der Fassade und Beleuchtung der Sporthalle der Franz-Hillebrandt-Schule. Weitere Maßnahmen betreffen das Jugendzentrum BoGi’s und die Erneuerung des Heizungsnetzes an der Fridtjof-Nansen-Realschule.
Zusätzlich werden Mittel für das Jahr 201
28 beantragt, um die Finanzierungssicherheit bei mehrjährigen Projekten zu gewährleisten. Hierbei geht es um einen Eigenanteil von 42.500 Euro für die Fortführung der Sanierungsarbeiten an der Sporthalle der Franz-Hillebrandt-Schule sowie um 47.000 Euro für die Wärmedämmung und den Fenstertausch am Altbau der Fridtjof-Nansen-Realschule.
Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechenden Einzahlungen aus dem Energiefonds bereits in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt sind und sich somit keine neuen Auswirkungen auf den Haushalt ergeben. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiebeirat die Bereitstellung der genannten Mittel.
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- 7Bebauungsplan Nr. 226 Teil b Planbereich: „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Teilbereichs b1 (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2016/245 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 226, Teil b, im Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“, in die Teilbereiche b1 und b2 aufzuteilen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Teilbereich b1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Teilbereich b1 umfasst eine Fläche von etwa 3,1 Hektar in der Gemarkung Habinghorst.
Die Planung verfolgt das Ziel, den Standort Castrop-Park Siemensstraße als Bereich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für verträgliche Gewerbebetriebe zu entwickeln. Damit soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt, wie der Altstadt oder der Langen Straße, gewahrt bleiben. Die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets soll die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ermöglichen, wobei der Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten auf maximal 10 Prozent der Verfsfläche begrenzt bleibt. Nutzungen wie Bordelle oder Vergnügungsstätten sind im Planbereich ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan legt zudem Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen, Verkehrsflächen sowie zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft fest. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Lärmemissionen wurden im Rahmen von Berichten und Gutachten untersucht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht ist für den Winter 2016/17 vorgesehen, wobei ein Satzungsbeschluss für den Sommer 2017 angestrebt wird.
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Hauptdokument|20161017111113|20161017111124|20161021095825|20161021095839|20161021095853|20161021095913
- 81. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/256 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B vor, welcher den Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ umfasst. Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Änderung, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschließen.
Die Änderung beinhaltet eine Umbenennung des Bebauungsplans sowie eine Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs auf etwa 36 Hektar. Ziel der Planung ist es, die bisherigen, teils sehr restriktiven städtebaulichen Vorgaben durch einheitlichere und einfachere Regeln zu ersetzen, um künftige Investitionen zu ermöglichen. Im Bereich des Altstadtrings wird die bisherige Festsetzung als Kerngebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt, um dem Charakter des Gebiets und den bestehenden Nutzungen zu entsprechen. Zudem werden Emissionskontingente zur Sicherung des Immissionsschutzes gegenüber benachbarten Wohngebieten definiert.
Weitere Anpassungen betreffen die Festsetzung von Grünflächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, sowie die Erweiterung von Bauflächen für die Bestandsbebauung an der Karlstraße, da eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung ergeben hat. Zudem wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen in den Obergeschossen ermöglicht. Die Verwaltung gibt an, dass durch die neuen Regelungen die Flächenverfügbarkeit für Gewerbe verbessert und die Zentrenstruktur gestärkt werden soll.
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Hauptdokument|20161024111123|20161024111140|20161024111159|20161024111220|20161024111239|20161024111318|20161024111338
- 9Bebauungsplan Nr. 227 Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 227 für den Planbereich „Gewerbepark Erin/Herner Straße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung soll für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein und umfasst den Planentwurf, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Die Planung sieht eine Umbenennung des bisherigen Bebauungsplans „Herner Straße/Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin“ vor. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 20 Hektar, die im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch die inneren Grünflächen des Erinparks, im Süden durch die Erinstraße und im Westen durch den Rossbach sowie landwirtschaftliche Flächen begrenzt wird. Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich entlang des Rossbach geringfügig erweitert.
Ziel der Neugestaltung ist die Anpassung der Festsetzungen für gewerbliche Bauflächen, um die städtebauliche Rechtssicherheit zu erhöhen. Durch die Überprüfung der Notwendigkeit sollen beispielsweise Baulinien zugunsten von Baugrenzen zurückgenommen werden. Zudem soll eine Steuerung von Einzelhandelsbetrieben gemäß dem Zentren- und Einzelhandelskonzept erfolgen, um die zentrale Versorgung zu sichern. Zur Gewährleistung des Immissionsschutzes werden zudem Lärmbereiche definiert, um ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Planung zielt darauf ab, die Flächenverfügbarkeit für produzierende und handwerkliche Betriebe zu verbessern und die Zentrenstruktur zu stärken. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20161026105144|20161026105157|20161026105215|20161026112019|20161026112103|20161026112137
- 10Bebauungsplan Nr. 243 Planbereich: 'Wohnen in der Kemnade' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/268 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 243 für den Planbereich „Wohnen in der Kemnade“ zur öffentlichen Auslegung einzuladen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein. Das rund zwei Hektar große Areal im Stadtteil Castrop umfasst eine ehemals bebaute Fläche, die seit dem Rückbau von Wohngebäuden im Jahr 2008 brachliegt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit etwa 100 Plätzen sowie für fünf Mehrfamilienhäuser. Das Seniorenzentrum soll als Ersatz für eine bestehende Einrichtung an der Holzstraße dienen. Die Bebauung der Wohngebäude ist in einer Höhe von drei bis fünf Geschossen vorgesehen. Zur Erschließung soll die Straße „In der Kemnade“ genutzt werden, wobei insgesamt 81 oberirdische und 36 unterirdische Stellplätze eingeplant sind.
Um den Lärmschutz gegenüber der Beethovenstraße und der Emschertalbahn zu gewährleisten, ist der Bau einer 2,5 Meter hohen Schallschutzwand vorgesehen. Zudem soll im Plangebiet die Renaturierung des Landwehrbachs umgesetzt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Kosten für das Planungsverfahren werden vom Grundstückseigentümer getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine kassenwirksamen Kosten entstehen.
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Hauptdokument|20161026141216|20161026141238|20161026141342|20161026141409|20161026141517|20161026153311
- 11Bebauungsplan Nr. 222 Planbereich 'Windfeld Süd - Bereich Westhofsches Feld' hier: Beschluss zur Einstellung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 2016/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2016/276 wird der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 222 für den Planbereich „Windfeld Süd - Bereich Westhofsches Feld“ vorgelegt. Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) dient hierbei als federführendes Gremium.
Der ursprüngliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte am 29. September 2011. Ziel des Verfahrens war die städtebauliche Steuerung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen, die im Entwurf des damaligen Flächennutzungsplans vorgesehen war. Inzwischen ist der Flächennutzungsplan mit den entsprechenden Konzentrationszonen wirksam geworden. Da Windkraftanlagen im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch privilegiert sind, können diese nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden.
Im Zuge der Errichtung einer Windkraftanlage der Stadtwerke wurde festgestellt, dass die Hintergrundemissionen der bereits bestehenden Anlagen keine weiteren zusätzlichen Standorte zulassen. Die Umsetzung der neuen Anlage war lediglich durch die Stilllegung einer kleineren Altanlage möglich. Da im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung der Bevölkerung stattgefunden hat, besteht laut Verwaltung kein Bedarf mehr an einer Detailsteuerung durch einen Bebauungsplan. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll daher das Verfahren einstellen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 12Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung WaltropZur Vorlage · 2016/284 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/284 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat für die Maßnahme im Bereich von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7+770,000 einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die aktuelle Trassenführung orientiert sich an der Planungsvariante „L“, welche im September 2008 vom Rat der Stadt abgelehnt wurde.
Das Bauvorhaben umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen auf dem Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie außerhalb der Stadtgrenzen. Innerhalb des Stadtgebiets sind die Ergänzung des Autobahnkreuzes DO-NW (A2/A45) sowie die Überführung der Siegenstraße über die A45 vorgesehen. Die Maßnahmen außerhalb des Stadtgebiets beinhalten unter anderem die Überführung von Brückenbauwerken über den Dortmund-Ems-Kanal und den Datteln-Hamm-Kanal, die Anlage von Knotenpunkten zur Verknüpfung mit der L645, der L511 und der K14 sowie den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Zudem sind landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen und wasserwirtschaftliche Anpassungen geplant.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung beabsichtigt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens eine fachbezogene Stellungnahme abzugeben, um die im September 2008 beschlossenen Maßnahmen gegen den Bau der Straße auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie die Prüfung rechtlicher Schritte fortzuführen. Der Ausschuss wird angehalten, das Vorgehen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 14Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/264 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/264 sieht eine Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Die aktuell gültige Fassung der Satzung trat am 1. Januar 1987 in Kraft und wurde seither mehrfach überarbeitet, wobei die letzte Änderungssatzung im Jahr 2016 erfolgte.
Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen primär textliche Präzisierungen sowie die Korrektur von Rechtschreibfehlern innerhalb des Regelwerks. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) für die Sitzung am 17. November 2016 vorgelegt, mit einer anschließenden Entscheidung im Rat der Stadt am 24. November 2016.
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- 15Gebührenbedarfsberechnung 2017 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2016/275 · Sitzungsvorlage
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Die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für das Friedhofswesen basiert auf dem Kalkulationsmodell der Kommunalagentur NRW. Die Kalkulation umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.717.489 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken, baulichen Anlagen sowie Fahrzeugen und Geräten, kalkulatorische Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie kalkulatorische Zinsen mit einem Satz von 6,5 Prozent.
Im Rahmen der Berechnung wird ein Grünwertanteil von 20,78 Prozent abgezogen. Dieser Anteil bezieht sich auf die Kosten der Friedhofsunterhaltung in Höhe von 1.257.053 Euro und entspricht einem Betrag von 261.216 Euro, da die Friedhofsflächen auch der Erholung der Allgemeinheit dienen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen für Kriegsgräber und den jüdischen Friedhof in die Kalkulation einbezogen.
Zur Deckung von Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2014 werden in der Berechnung für 2017 Verluste in Höhe von 17.811 Euro berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr 2016, in dem Gesamtkosten von 1.651.320 Euro kalkuliert wurden, ergibt sich für das Jahr 2017 eine Erhöhung der Kosten um etwa 66.169 Euro, was einem Anstieg von 4,00 Prozent entspricht. Die verbleibenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.420.784 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2017 festzulegen.
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Die Sitzungsvorlage 2016/261 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Einziehung einer Teilfläche der Straße „In der Kemnade“ (Gemarkung Castrop, Flur 5, Flurstück 404) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund des Verfahrens ist die geplante Veräußerung der genannten Teilfläche der Mittelstraße. Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 243 „Wohnen In der Kemnade“ ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie eines Seniorenwohnheimes durch einen Investor vorgesehen. Da das betreffende Flurstück teilweise in die Umsetzung dieses Projekts einfließen soll, entfällt der Status als öffentliche Fläche. Die rechtliche Grundlage für die Eigentumsübertragung sieht vor, dass die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Fläche verfügen kann, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollten nach der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor Erlass der Einziehungsverfügung erfolgen soll, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, ist die Einziehung der Fläche zu vollziehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 17Neubaumaßnahme Brücke Am BennertorZur Vorlage · 2016/286 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/286 befasst sich mit der Neubaumaßnahme der Brücke „Am Bennertor“. Nach der Demontage der ursprünglichen Brücke im Jahr 2014 ist ein Neubau geplant, der die Anforderungen der DB Netz AG an die Durchfahrtshöhe für eine mögliche Elektrifizierung der Strecke Dortmund–Herne sowie die Anforderungen der Stadt an eine barrierefreie Nutzung erfüllt.
Der Bericht der Verwaltung sieht vor, die vorhandenen Brückenpfeiler bzw. Auflager zu sichern. Die geplante Einrichtung von zwei Aufzügen an den Brückenenden wird nicht weiterverfolgt. Für das Jahr 2017 ist die Durchführung ergänzender Untersuchungen zur Standsicherheit in Form eines Baugrundgutachtens vorgesehen.
Ein Variantenvergleich der Baustoffe Stahlbeton, Stahl und Holz zeigt für einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren die Stahlbetonvariante als die wirtschaftlichste Lösung auf. Während die Herstellungskosten für eine Holzbrücke niedriger liegen, führen die höheren Erneuerungs- und Unterhaltskosten zu einer höheren Gesamtsumme im Vergleich zu Stahlbeton.
Die Kosten für den Brückenneubau haben sich seit 2013 von etwa 726.000 Euro auf über 1,0 Millionen Euro erhöht. Die Finanzierung des städtischen Anteils ist von einer Zuwendung der Bezirksregierung Münster abhängig, wobei eine Zusage frühestens für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt werden kann. Ein Kostenverteilungsschlüssel zwischen der Bahn und der Stadt wird auf 54 % zu 46 % geschätzt.
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- 18Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2016 hier: Prüfung SamstagsbestattungenZur Vorlage · 2016/274 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/274 befasst sich mit der Prüfung von Samstagsbestattungen. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 20. September 2016 gestellt und dient als Grundlage für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) in dessen Sitzung am 17. November 2016.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Durchführung von Bestattungen an Samstagen zu untersuchen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des ursprünglichen Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 19Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2016; hier: Klärung und Bereinigung Radwegesituation an der Recklinghauser StraßeZur Vorlage · 2016/278 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/278 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der am 18. Oktober 2016 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Klärung und Bereinigung der Radwegesituation an der Recklinghauser Straße.
Der Antrag wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) in der Sitzung am 17. November 2016 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 20Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2016 hier: Optimierung Wegesituation EmscherradwegZur Vorlage · 2016/277 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/277 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Optimierung der Wegesituation am Emscherradweg.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 17. November 2016 vorgelegt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 21Anfragen der Ausschussmitglieder
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich