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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushalts- jahr 2016Zur Vorlage · 2016/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/013 des Haupt- und Finanzausschusses regelt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2015 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2016. Die Verwaltung beantragt hierzu verschiedene Beschlüsse für den Rat der Stadt.
Im investiven Bereich sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 283.387,63 € sowie Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 1.212.049,65 € übertragen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten wird zudem eine Übertragung von 3.991,04 € für konsumtive Aufwendungen vorgeschlagen.
Hinsichtlich der konsumtiven Haushaltsführung sieht der Vorschlag die Übertragung von 95.618,93 € für Aufwendungen und 87.269,86 € für Auszahlungen aus dem Jahr 2015 vor. Diese Ausnahmen begründet die Verwaltung damit, dass die entsprechenden Einzahlungen bereits realisiert wurden oder – wie im Fall der schulischen Inklusion – die Einzahlung erst im Februar 2016 erfolgt. Ein wesentlicher Teil der konsumtiven Mittel dient der Abrechnung von Leistungen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Auftrag des Landes, für die die entsprechenden Zuweisungen bereits erfolgt sind.
Die Übertragungen erfolgen unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie der Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirksregierung Münster. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Übertragung aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab angelegt wurde und die Mittel nur für die konkret bezeichneten Maßnahmen zur Verfügung stehen.
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- 3Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 30.09.2015Zur Vorlage · 2016/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/021 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 unter Berücksichtigung des Standes vom 30. September 2015. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits in der Sitzung vom 18. November 2014 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 24. März 2015 genehmigt wurde.
Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW. Nach § 6 Absatz 3 dieses Gesetzes ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich, wobei die Vorlage zur Genehmigung spätestens am ersten Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der Bezirksregierung Münster einzureichen ist. Zudem schreibt § 7 des Gesetzes vor, dass ein Bericht über die Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 30. Septembers der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Mit der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht, der zusammen mit den Anlagen bis zum 1. Dezember 2015 der Bezirksregierung vorliegt, zur Kenntnis gebracht. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 zum Stand 30. September 2015 zur Kenntnis nimmt.
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Hauptdokument|20160112094853|20160112095748|20160112094858|20160112094903|20160112094907|20160112094911|20160112095543|20160112095605|20160112095651|20160112095716
- 4Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.523144 (Sanierung Kälteversorgung/ Lüftungstechnik Stadt- und Europahalle)Zur Vorlage · 2016/059 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2016/059 des Immobilien-Managements sieht eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Kälteversorgung und Lüftungstechnik der Stadt- und Europahalle vor. Da im Jahr 2015 nicht alle gebundenen Aufträge im Rahmen der ursprünglich veranschlagten 550.000 Euro abgeschlossen werden konnten, sollen die verbleibenden Restarbeiten im Jahr 2016 durchgeführt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Ergebnisplan eine Summe von 250.305,43 Euro für die entsprechende Buchungsstelle bereitzustellen. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Mehrerträge aus dem Energiefonds für die Kälteversorgung und Lüflungstechnik der Stadt- und Europahalle.
Parallel dazu ist eine Erhöhung der Auszahlungsmittel im Finanzhaushalt auf 312.977,43 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst neben den neuen Anforderungen auch eine Rechnungsanweisung aus dem Vorjahr in Höhe von 62.672 Euro. Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem genannten Energiefonds. Da die geplante Überschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 5Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2016/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das als entsandtes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der GeWo fungierende Ratsmitglied den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Aufsichtsratssitzung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH vom 11. Dezember 2013. In dieser Sitzung wurde entschieden, den bestehenden Aufsichtsrat aufzulösen und stattdessen ein regelmäßiges Jour Fixe einzurichten. Diese Entscheidung wurde der Politik bereits im Jahr 2014 mitgeteilt.
Die Auflösung des Aufsichtsrates erfordert eine Anpassung der bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere der Paragrafen, die den ursprünglichen Aufsichtsrat betreffen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen wurden im Vorfeld zwischen der zuständigen Verwaltung und dem Oberbürgermeister abgestimmt. Die entsprechenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrages sind in der Vorlage gegenüber der ursprünglichen Fassung farblich hervorgehoben dargestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse durch diese Änderung wird nicht angegeben.
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- 6Liquiditätsplanung 2016 1. QuartalZur Vorlage · 2016/019 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/019 der Stadtkasse befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das erste Quartal des Jahres 2016. Der Rat hat bereits im März 2008 beschlossen, die Fraktionen quartalsweise über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung zu informieren.
Gemäß der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde ein Höchstbetrag für Kassenkredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 240 Millionen Euro festgelegt. Zum Stand des 8. Januar 2016 belief sich der tatsächliche Bestand an Kassenkrediten auf 188 Millionen Euro. Die prognostizierte Entwicklung der Kredite ist in der Vorlage detailliert aufgeführt.
Die Planung basiert auf den der Stadtkasse bekannten erheblichen Einnahmen und Ausgaben sowie auf Schätzungen weiterer täglicher Geldflüsse. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund nicht kalkulierbarer Einnahme- und Ausgabeentwicklungen von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Krediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Verkauf eines städtischen Grundstückes an der GrutholzalleeZur Vorlage · 2016/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Grutholzallee. Die betreffende Freifläche befindet sich östlich des „Cafe del Sol“. Für dieses Areal wurde ein Investor gefunden, der dort den Bau eines weiteren Betriebes der Systemgastronomie beabsichtigt. Über dieses Vorhaben wurde bereits öffentlich informiert.
Parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren soll der Kaufvertrag für das Grundstück abgeschlossen werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass der Verkauf keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Weitere Einzelheiten zum Verkauf sind für die Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen vorgesehen.
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- 8Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Zur Vorlage · 2016/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant, der Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nicht beizutreten. Die Verwaltung sieht in der neuen Regelung keine wesentliche Entlastung des Verwaltungsaufwands, da die bisherigen Prozesse zur Versorgung, wie die Ausgabe von Behandlungsscheinen und die Einholung amtsärztlicher Begutachtungen, in ähnlichem Umfang fortbestehen würden.
Nach aktuellem Stand würde der Beitritt zu der Vereinbarung mit der Knappschaft-Bahn-See eine jährliche finanzielle Mehrbelastung von mindestens 118.225 Euro verursachen. Diese Summe ergibt sich aus den an die Krankenkasse zu zahlenden Verwaltungskosten, die pro Leistungsberechtigtem jährlich mindestens 135 Euro betragen, abzüglich der wegfallenden Kosten für die Abrechnungsstelle beim Kreis Recklinghausen. Zudem müssten für die erste Quartalsabrechnung nach Einführung hohe Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Euro pro Person und Monat bereitgestellt werden.
Die medizinische Versorgung der Asylsuchenden ist in Castrop-Rauxel durch das bestehende Verfahren mit Behandlungsscheinen sowie durch Kostenzusagen in Notfällen sichergestellt. Ein direkterer Zugang zu ärztlichen Leistungen durch die Gesundheitskarte würde für die Betroffenen keine wesentlichen Vorteile bringen. Ein erneutes Prüfen eines Beitritts ist vorgesehen, sofern eine bundesweit einheitliche, kostengünstigere Regelung getroffen wird oder Änderungen an der Landesrahmenvereinbarung hinsichtlich der Verwaltungskosten erfolgen.
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- 9Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2016/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 16. Dezember 2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds bestätigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 136.830,00 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.
Die Grundlage für den Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für das Jahr 2015. Während die Stadt im laufenden Jahr monatliche Abschläge in Höhe von insgesamt 4.512.756,00 Euro geleistet hat, belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen laut Festsetzungsbescheid auf 4.704.913,64 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von 192.157,64 Euro. Da im Haushalt für die entsprechende Buchungsstelle nur noch ein Restbetrag von 55.331,00 Euro zur Verfügung steht, entsteht ein Mehraufwand.
Da die Nachforderung unmittelbar fällig war und die nächste reguläre Ratssitzung erst für Februar 2016 angesetzt war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW genutzt. Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus anderen Haushaltsstellen erfolgen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 10Förderung von strukturwirksamen Maßnahmen und Projekten aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf von VEW-Aktien (ZIRE-Mittel) hier: Verwendung der Mittel (Stand 31.12.2015)Zur Vorlage · 2016/012 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/012 informiert über den Stand der Verwendung von ZIRE-Mitteln in Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2015. Diese Mittel stammen aus den Erlösen des Kreises Recklinghausen aus dem Verkauf von VEW-Aktien und dienen der Förderung strukturwirksamen Maßnahmen und Projekte. Die Stadt Castrop-Rauxel erhielt aus diesem Fonds einen Betrag in Höhe von 2.366.622,87 Euro. Seit einer Verfahrensänderung im Jahr 2008 werden die nicht ausgezahlten Mittelkontingente inklusive Zinsen von der Stadt eigenständig verwaltet.
Bis zum 30. September 2015 sind Zinserträge in Höhe von insgesamt 354.418,91 Euro aufgelaufen, wodurch sich die Gesamtfördermittel auf 2.721.041,78 Euro erhöht haben. Von diesem Betrag wurden bisher 2.547.087,65 Euro für Mittelabrufe verwendet, was zu einem Kontostand von 173.954,13 Euro zum Jahresende 2015 führte. Für verschiedene Maßnahmen und Projekte wurden bislang 2.719.653,57 Euro gebunden. Durch eingesparte oder nicht benötigte Mittel in Höhe von 9.065,92 Euro steht ein Restbetrag von 10.454,13 Euro für weitere Projekte zur Verfügung, wobei zukünftige Zinseinnahmen diesen Wert noch erhöhen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 sowie der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die Verwendung dieser Mittel zur Kenntnis nehmen. Ein Zugriff auf die ZIRE-Mittel erfordert nach bestehender Regelung die Zustimmung des Verwaltungsvorstandes, bevor ein Antrag beim Kreis gestellt werden kann.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle 54.01/0519.784800 'Sanierung Marktplatz Castrop' (bewirtschaftete Fläche)Zur Vorlage · 2016/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2016 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche des Marktplatzes Castrop.
Über die im Haushaltsplan 2016 bereits vorgesehenen 300.000 Euro sollen weitere 80.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 90 Prozent aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) und zu 10 Prozent aus eigenen Mitteln der Stadt. Die Bereitstellung dieser Mittel wird dadurch möglich, dass für die Maßnahme „Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder Recklinghauser Straße 329“ keine Förderung aus dem KInvFöG in Anspruch genommen werden kann, da sich das Vorhaben als nicht förderfähig herausgestellt hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte zu prüfen.
Die zuständige Kommunalaufsbehörde hat ihr Einverständnis zu der beabsichtigten zusätzlichen Mittelbereitstellung sowie zur Vorabfreigabe der entsprechenden Haushaltsmittel bereits erklärt. Vor der Inanspruchnahme der Mittel ist die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Steuerliche Außenprüfung des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne bei der Stadt Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 2Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Grutholzalleenicht öffentlich
- 3Verkauf eines städtischen Grundstücksnicht öffentlich
- 4Erlass von Nachforderungszinsen, Kassenkonto 21006816nicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich