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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Nachtragsstellenplanentwurf 2016Zur Vorlage · 2016/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/125 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den Entwurf für einen Nachtragsstellenplan 2016. Der Rat der Stadt soll die Veränderungen zum Nachtragsstellenplan 2016 gemäß den beigefügten Anlagen beschließen.
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Summe der vollzeitverrechneten Planstellen von bisher 806,1922 auf 844,1122 Stellen vor. Wesentliche Bestandteile dieser Anpassung sind die Einrichtung bzw. Ausweitung von 37,42 vollzeitverrechneten Stellen, die insbesondere auf gestiegene Fallzahlen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation zurückzuführen sind. Zudem sollen 1,0 Stellen mit kw-Vermerken bei neu eingerichteten Parallelstellen im Rahmen der Altersteilzeit angebracht werden. Gleichzeitig fallen 0,5 vollzeitverrechnete Stellen weg. Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung eines kw-Vermerks bei der Stelle der Betriebsleitung, da diese im Jahr 2016 neu zu besetzen ist.
Die Verwaltung gibt an, dass die daraus resultierenden Mehraufwendungen im Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Eine Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 3Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2016/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt eine Vorlage zur Nachtragssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Nachtragssatzung sowie des Nachtragshaushaltsplans unter Berücksichtigung bereits erfolgter überplanmäßiger Mittelbereitstellungen. Zudem sind der aktualisierte Haushaltssanierungsplan, ein Nachtrag zum Stellenplan 2016 sowie Änderungen der Investitions-Dringlichkeitsliste Bestandteil der Vorlage.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sind Mittel für die Konzeption, Erstellung und Einrichtung einer „Castrop-Rauxel-App“ sowie für die zugehörige Softwarepflege und Abschreibungen vorgesehen. In der allgemeinen Finanzwirtschaft werden Erstattungen aus Vorjahren bei der Gewerbesteuerumlage und für den Fonds Deutscher Einheit sowie Anpassungen bei der Tilgung von Krediten und Rückstellungen für Steueraufkommen ausgewiesen.
Im technischen Immobilienmanagement wird die energetische Sanierung des Gebäudes Nordstraße 32 als investives Vorhaben neu veranschlagt. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen zeigt der Plan Anpassungen bei verschiedenen Baumaßnahmen. Während die Erweiterung einer Tageseinrichtung in der Recklinghauser Straße und eine Kurvenentschärfung in der Cottenburgstraße/Westhofenstraße aufgrund fehlender Förderfähigkeit nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) umgeplant werden, wird der Finanzierungsbedarf für die Sanierung des Marktplatzes durch die freiwerdenden Mittel aus diesen Maßnahmen gedeckt. Die Vorlage integriert zudem bereits beschlossene überplanmäßige Mittelbereitstellungen in den Nachtragshaushalt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 3.aNachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2016/115.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2016/115.1 sieht die Verabschiedung einer Nachtragssatzung sowie eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2016 vor. Der Rat der Stadt soll die entsprechenden Dokumente unter Berücksichtigung der in dieser Ergänzungsvorlage enthaltenen Änderungen beschließen. Damit einhergehend wird eine Anpassung der modifizierten Projektion der Finanzplanung 2016–2026 zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sowie eine Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2016 beantragt.
Grundlage der Anpassungen ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf bei der Maßnahme zur Neugestaltung des Marktplatzes Castrop (unbewirtschaftete Fläche). Nach der Aufhebung einer bisherigen Submission wurden neue Kosten für die investiven Auszahlungen sowie für konsumtive Aufwendungen ermittelt. Während der investive Mehrbedarf durch die Verwendung eines Alternativnatursteins und die Verrechnung von Erstattungen gering ausfällt, sind im konsumtiven Bereich zusätzliche Mittel in Höhe von 141.500 Euro erforderlich. Diese Kosten entstehen primär durch die Kostenerstattung an die RWE für die neue Beleuchtung sowie für Anschlusskosten an Westnetz.
Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt durch Landeszuwendungen sowie durch Minderaufwendungen bei Erstattungen an öffentliche Sonderrechnungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgenommenen Änderungen insgesamt als haushaltsneutral zu bewerten sind, da sich das für das Jahr 2016 ausgewiesene Jahresergebnis nicht verändert. Der Stellenplan bleibt von dieser Ergänzungsvorlage unberührt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2016 - Stand 31.03.2016Zur Vorlage · 2016/126 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/126 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 unter Berücksichtigung des Standes vom 31. März 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 26. November 2015 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2016 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 23. März 2016 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich. Die Vorlage erläutert zudem die gesetzliche Verpflichtung, der Bezirksregierung Münster einen Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März bis spätestens zum 15. April vorzulegen. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales. Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der der Bezirksregierung bereits am 15. April 2016 vorgelegt wurde, zur Kenntnis zu bringen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20160428135928|20160428140011|20160428135932|20160428135939|20160428135944|20160428135948|20160428135954|20160428135959|20160428140003|20160428140007
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.03.2016Zur Vorlage · 2016/117 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/117 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. März 2016 legt die aktuellen Veränderungen in den Teilergebnishausalten und Teilfinanzhaushalten dar. Der Rat der Stadt soll den Unternehmensbericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung meldet Verbesserungen in den Teilergebnishalten in Höhe von insgesamt 20.134 Euro sowie prognostizierte Verbesserungen in den Teilfinanzhaushalten von 53.134 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf Entwicklungen, die nicht bereits im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2016 berücksichtigt wurden.
Innerhalb der Unternehmenszentrale zeigen sich bei der allgemeinen Finanzwirtschaft durch geringere Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite und höhere Hundesteuererträge positive Effekte, während bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie bei den Ausgleichszahlungen des Familienlastenausgleichs Mindererträge zu erwarten sind. Im Bereich der Personalaufwendungen wird auf potenzielle Erhöhungen durch aktuelle Tarifverhandlungen hingewiesen.
In den verschiedenen Betriebseinheiten ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich Immobilienmanagement durch Entschädigungsleistungen und Gutschriften von Energieversorgern eine Verbesserung erwartet wird, führt die Nutzung von Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte zu Mindereinnahmen im Sportbereich. Bei der Schülerbeförderung wird aufgrund veränderter Schulstrukturen mit einem Mehraufwand von 50.000 Euro gerechnet. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen verzögern sich geplante Baumaßnahmen an Bushaltestellen aufgrund fehlender Förderzusagen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr, wodurch der entsprechende Eigenanteil der Stadt entfällt.
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- 6Finanzcontrolling: Bericht Unternehmenszentrale Stand 15.03.2016Zur Vorlage · 2016/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/118 des Haupt- und Finanzausschusses enthält den Bericht zum Finanzcontrolling der Unternehmenszentrale mit Stand vom 15. März 2016. Der Bericht umfasst lediglich jene Veränderungen, die im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2016 noch nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt weisen die Teilergebnishaushalte und die korrespondierenden Teilfinanzhaushalte der Unternehmenszentrale zum Berichtszeitpunkt prognostizierte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 56.373 Euro auf.
Im Bereich des Finanzmanagements und Rechnungswesens wird eine Verschlechterung von 4.800 Euro erwartet, da geplante Stundungszinsen für die Gewerbesteuer nicht realisiert werden können. In der Produktgruppe Informations- und Kommunikationstechnik wird eine Verbesserung von 22.524 Euro prognostiziert, da die GKD Recklinghausen aufgrund eines Überschieds im Jahresabschluss 2015 einen entsprechenden Anteil an die Stadt Castrop-Rauxel erstattet. Diese Mittel sollen zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen für die künftige Castrop-Rauxel App im Umfang von 7.336 Euro verwendet werden.
In der Allgemeinen Finanzwirtschaft zeigen sich Verbesserungen durch geringere Zinsaufwendungen bei Liquiditätskrediten in Höhe von 100.000 Euro sowie höhere Erträge bei der Hundesteuer um 10.000 Euro. Dem stehen Verschlechterungen durch Anpassungen bei den Kompensationsleistungen im Familienlastenausgleich sowie Mindererträge bei den Konzessionszahlungen für Strom und Gas gegenüber. Insgesamt ergibt sich in dieser Produktgruppe eine Verbesserung von 45.985 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Ausschreibung der Stelle einer Sozialdezernentin / eines SozialdezernentenZur Vorlage · 2016/101 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Wiederbesetzung und Ausschreibung der Stelle eines Sozialdezernenten bzw. einer Sozialdezernentin zustimmen. Die entsprechende Stelle ist seit der Pensionierung der vorherigen Stelleninhaberin im September 2015 nicht mehr besetzt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt ist die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf drei begrenzt.
Die Verwaltung plant, die Stelle mit einer Ausschreibungsfrist von drei Wochen öffentlich auszuschreiben. Nach Ablauf dieser Frist sollen die Bewerberübersichten den Fraktionen zugeleitet werden. Im Anschluss an die Vorstellungsgespräche ist die Wahl der Person sowie die anschließende Ernennung und Vereidigung für die Sitzung am 15. September 2016 vorgesehen.
Die Personalaufwendungen für diese Neubesetzung sind im Haushalt bereitgestellt. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorliegt, sieht vor, dass die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert ist. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher finanzieller Belastungen über die bereits bereitgestellten Mittel hinaus wird nicht angegeben.
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- 8Sechste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 7. Dezember 2007Zur Vorlage · 2016/116 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/116 behandelt die sechste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts. Aufgrund der Novellierung der Bekanntmachungsverordnung ist eine digitale Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen möglich. In Zusammenarbeit mit der GKD wurde ein Verfahren zur revisionssicheren digitalen Archivierung entwickelt, wodurch die Kosten für den Druck und den Versand des Amtsblatts reduziert werden sollen.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft das Verfahren bei Eingaben gemäß der Gemeindeordnung. Es wird vorgesehen, die Prüfung von Anregungen und Beschwerden dann nicht mehr vorzunehmen, wenn der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt oder wenn es sich um eine inhaltlich identische Wiederholung bereits geprüfter Vorgänge handelt. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Zudem wird der Regelstundensatz für den Ersatz des Verdienstausfalls an den aktuellen Mindestlohn angepasst. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen sollen durch die Einsparungen bei den Druck- und Portokosten des Amtsblatts gedeckt werden. Die Satzung regelt ferner die Kostenübernahme bei der Betreuung pflegebedürftiger Haushaltsangehöriger. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage redaktionelle Änderungen und Fehlerberichtigungen. Die Umsetzung der Satzung ist für den 1. Juni 2016 vorgesehen.
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- 9Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/119 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/119 sieht eine Änderung der Fraktionszuwendungen für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Fraktionen, die auf ein Fraktionsbüro im Rathaus verzichten, eine zusätzliche jährliche Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro für die Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten. Sollte ein Auszug aus dem Rathaus im laufenden Kalenderjahr erfolgen, wird dieser Betrag anteilig für die entsprechenden Monate gewährt. Über die Verwendung dieser Mittel ist durch die Fraktionen ein einfacher Nachweis zu führen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen bereits Zuwendungen für sächliche und personelle Aufwendungen der Geschäftsführung gewährt. Die aktuelle Regelung umfasst einen Sockelbetrag von 2.000 Euro pro Fraktion sowie einen Betrag von 510 Euro pro Fraktionsmitglied pro Jahr sowie einen Personalkostenzuschuss. Bisher stellt die Stadt den Fraktionen zudem Büroräume im Rathaus sowie Sitzungsräume zur Verfügung. Die Neuregelung dient dazu, die Kosten für die Anmietung externer Büros zu decken, da die im Rathaus frei werdenden Flächen für städtische Mitarbeiter benötigt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 8.170 Euro. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Sachaufwendungen ab dem Jahr 2017 jährliche Beträge von 14.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Planung gesichert.
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- 9.aAntrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und FWI vom 18.05.2016 hier: Anpassung der FraktionszuwendungenZur Vorlage · 2016/119.1 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2016/119.1 befasst sich mit der Anpassung der Fraktionszuwendungen in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 18. Mai 2016 von den Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und FWI gestellt.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 19. Mai 2016 zur Beratung vorgelegt. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind keine direkten haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Antrag zu verzeichnen. Der Beschlussvorschlag zur Anpassung der Zuwendungen verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Behandlung der Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10Neuvergabe Konzessionsverträge Stadt Castrop-Rauxel; Einrichtung einer Lenkungsgruppe 'Konzessionsverträge'Zur Vorlage · 2016/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/128 sieht die Einrichtung einer Lenkungsgruppe zum Thema Konzessionsverträge vor. Hintergrund ist das Auslaufen der bestehenden Verträge für die Strom- und Gaskonzessionen sowie der Straßenbeleuchtung zum 31. Dezember 2019. Gemäß den geltenden Vereinbarungen müssen die Unterlagen für eine Neuausschreibung spätestens drei Jahre vor Vertragsende bereitgestellt werden. Zudem schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass die Beendigung der Verträge spätestens zwei Jahre vor Ablauf durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.
Die Stadt muss sich daher frühzeitig mit der Neuvergabe der Konzessionen für die Strom- und Gasversorgung sowie den damit verbundenen Inhalten auf Basis des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens auseinandersetzen. Die geplante Lenkungsgruppe soll den gesamten Vergabeprozess begleiten und insbesondere den Beratungs- und Auswahlprozess für eine gutachterliche Begleitung unterstützen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Vertreter aus den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, FDP, Linke und UBP in die Lenkungsgruppe entsendet. Der Bürgermeister wird zudem die Vertreter der Verwaltung benennen. Für alle strategischen Überlegungen und die vorlaufende Beratung zur Entscheidungsvorbereitung ist der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiger Ausschuss vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/132 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung für die kommenden drei Jahre beschließen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten alle drei Jahre einen solchen Plan erstellen müssen. Der Plan umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterpräsenz von Frauen in der Beschäftigtenstruktur.
Die Grundlage für die aktuelle Planung bilden eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der Frauenförderplan wurde bereits in den Jahren 2001, 2004, 2007 und 2010 fortgeschrieben. Eine geplante Fortschreibung im Jahr 2013 wurde aufgrund einer angekündigten, jedoch nicht realisierten Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes zurückgestellt. Der vorliegende Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung der Hauptverwaltung erarbeitet.
Der Personalrat hat dem Plan bereits zugestimmt. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt wurde, weist keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen aus. Der Beschlussvorschlag sieht die Fortführung der Fördermaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen vor.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich