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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2010Zur Vorlage · 2016/272 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/272 befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2010. Der Entwurf, der von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss zu erstellen, der die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung sowie der verselbständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Im vorliegenden Fall wurde eine Vollkonsolidierung lediglich für den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel vorgenommen, während auf die Einbeziehung weiterer Beteiligungen aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Finanzmanagement und der damit verbundenen Herausforderungen bei der Erstellung der Abschlüsse greift für die Jahre 2011 bis 2014 eine gesetzliche Erleichterungsregelung. Diese sieht vor, dass die Entwürfe durch den Bürgermeister bestätigt und zusammen mit dem geprüften Gesamtabschluss 2015 bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden können. Für das Jahr 2010 ist jedoch eine Vollprüfung sowie die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vorlage zur Kenntnis nimmt und den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist. Das vorliegende Ergebnis stellt bis zur endgültigen Prüfung durch das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein vorläufiges Ergebnis dar.
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- 3Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2017 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2016/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplanentwurf 2017 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur) mit entsprechenden Anpassungen zustimmen. Die Vorlage sieht vor, die Erstattungsleistungen der Stadt für den Teilbetrieb VII von ursprünglich 350.970 Euro auf 315.577 Euro zu reduzieren. Diese Anpassung ergibt sich aus den Vorgaben des Haushaltssanierungsplans für die Bereiche Grundsteuerangelegenheiten, betrieblicher und operativer Umweltschutz sowie die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters.
Für den Teilbetrieb IX ist eine Reduzierung der Erstattungsbeträge von 7.699.161 Euro auf 6.764.268 Euro vorgesehen, da die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Höchstbeträge als verbindlich gelten. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen dem EUV im Jahr 2017 zudem 480.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent aus dem Wirtschaftsplan zu finanzieren ist.
Des Weiteren ist die Bereitstellung von 150.000 Euro für die Entwicklung eines Konzepts zur Oberflächenentwässerung in Unterspredey geplant. Der hierfür erforderliche kommunale Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro soll aus dem Energiefonds finanziert werden. Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt jeweils nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.
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- 4Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.09.2016Zur Vorlage · 2016/294 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 30. September 2016 weist für die Teilergebnishaushalte der Fachbereiche Verbesserungen in Höhe von insgesamt 2.577.214 Euro aus. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten werden für das Gesamtunternehmen Verbesserungen von 3.896.214 Euro prognostiziert.
In der allgemeinen Finanzwirtschaft zeigen sich wesentliche Verbesserungen durch Minderaufwendungen bei Zinsen für Liquiditätskredite, der Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie bei der Gewerbesteuererstattungszinsen. Dem stehen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer gegenüber. Gleichzeitig werden Mindererträge bei den Konzessionsabgaben sowie ein potenzieller Rückforderungsbedarf bei Konzessionszahlungen aus dem Strom- und Gasmarkt erwartet. Zudem sind Rückstellungen in Höhe von 1.319.000 Euro für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Konzessionszahlungen, der Verlustabdeckung der Forum GmbH sowie der Sanierung des ehemaligen Sportplatzes am Stadionmittelpunkt zu bilden.
In den weiteren Betriebsbereichen ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung Mehrerträge aus Gebühren und Erstattungen zu verzeichnen sind, verzeichnet die Produktgruppe für Recht Mehraufwendungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Im Bereich der Schulträgerschaft wird ein zusätzlicher Finanzbedarf bei den Schülerbeförderungskosten von 85.000 Euro prognostiziert, bedingt durch veränderte Fahrwege nach Schulschließungen. Bei den Leistungen für Flüchtlinge sind aufgrund geringerer Zuweisungszahlen Einsparungen gegenüber dem Nachtragshaushalt zu erwarten. Der Rat der Stadt wird angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 5Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/295 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/295 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach aktuellem Prognosestand zum 30. September 2016 einen erwarteten Verlust in Höhe von 912.610,00 € aus. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, wird auf den Quartalsbericht zum gleichen Stichtag verwiesen. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt seit Oktober 2011 durch Aufwandserstattung durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Im Rahmen der Gesellschaft wurden im September 2016 Luftbildaufnahmen beauftragt.
Die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt mit 3 % beteiligt ist, verzeichnete im zweiten Quartal 2016 einen Bestand von 1.912 Wohnungen, wobei 70 Einheiten leer standen. Die Mietrückstände beliefen sich auf 221.707 €. Eine Dividendenausschüttung an die Stadt in Höhe von 3.681,30 € wurde beschlossen.
Für die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH liegen zum Berichtszeitpunkt keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen vor. Die Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (3,8 %) weist keine Änderungen gegenüber dem Vorbericht auf. Für die Sparkasse liegen keine aktuellen unterjährigen Informationen vor, weshalb der Jahresbericht 2015 als Grundlage dient.
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- 6Bestellung von 2 Arbeitnehmervertreter/innen in den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2016/303 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/303 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung von zwei Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftervertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Castrop-Rauxel zehn Mitglieder und die Sparkasse Vest Recklinghausen drei Mitglieder entsendet.
Grundlage für die Neubesetzung der zwei Arbeitnehmermandate ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Februar 2015. Nach der Neuregelung des § 108a GO NRW müssen Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten als Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Da diese Voraussetzung in der Vergangenheit nicht erfüllt war, wurde eine Neuwahl der Vertreter durchgeführt.
Die Beschäftigten des Unternehmens wählten am 8. November 2016 eine Vorschlagsliste für die zu besetzenden Mandate. Aus dieser Liste sollen durch den Rat der Stadt zwei Personen bestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von zwei Personen aus der durch die Wahl ermittelten Liste vor. Der Rat der Stadt hat zudem die Möglichkeit, die Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 7Stadtteilentwicklungskonzept Merklinde hier: 'Nachhaltigkeit nimmt Quartier'Zur Vorlage · 2016/304 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Teilnahme der Stadtteile Merklinde und Bövinghausen am Projekt „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“ (NnQ) beschlossen. Das Vorhaben wird auf Grundlage der Initiative einer Bürgerinitiative sowie der Zusammenarbeit mit dem Institut für Kirche und Gesellschaft der evangelischen Kirche von Westfalen sowie der Landesgemeinschaft Agenda 21 e.V. umgesetzt.
Im Rahmen des Projekts, das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird, sollen die Themen Nachhaltigkeit, Energiewende, Mobilität, Energieeffizienz und Klimaanpassung in den betroffenen Quartieren behandelt werden. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen Handlungsprogramms unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Der Prozess ist in verschiedene Phasen unterteilt, die von der Analyse wissenschaftlicher Daten über einen Partizipationsprozess bis hin zu Workshops zur Befähigung der Bewohner reichen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Prozess organisatorisch und formell zu begleiten. Durch die Teilnahme an dem zweijährig angelegten Projekt entstehen für die Stadt Castrop-Rauxel keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Kosten, da der erforderliche Eigenanteil über die Arbeitsstunden der beteiligten Beschäftigten abgerechnet wird. Die Initiative im Stadtteil Merklinde/Bövinghausen strebt zudem die Gründung eines gemeinnützigen Vereins für Januar 2017 an, um die Strukturen in den Bereichen Nahversorgung, Kultur, Sport und Soziales weiter zu entwickeln.
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- 8Interkommunales, integriertes Handlungskonzept (IHK) Emscherland 2020 der vier Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten und der Emschergenossenschaft (EGLV) hier: Beschluss für das 'IHK Emscherland 2020'Zur Vorlage · 2016/290 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das interkommunale, integrierte Handlungskonzept (IHK) „Emscherland 2020“ als strategisches Rahmenkonzept beschließen. Das Konzept basiert auf der Zusammenarbeit der Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten sowie der Emschergenossenschaft. Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam um Mittel aus dem Förderaufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ zu bewerben. Zudem soll das Vorhaben die Erschließung von Fördermitteln aus weiteren Ressorts, wie etwa für Städtebau, Bildung und Wirtschaft, ermöglichen.
Das IHK dient als Grundlage, um die Projekte aus der ursprünglichen Bewerbung für eine Landesgartenschau zu qualifizieren und in einen neuen, gebietsübergreifenden Kontext zu setzen. Dabei werden bestehende Planungen räumlich erweitert und zu einer zusammenhängenden Förderkulisse gebündelt, die sich von administrativen Stadtgrenzen löst. Der Fokus liegt auf einem 18 Kilometer langen Abschnitt der Emscher zwischen den beteiligten Kommunen.
Die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter Wasser, Landschaft, Transformation sowie Wege zum Wasser. Ein Beispiel ist die geplante Gestaltung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks auf einer Fläche am Wasserkreuz im Bereich Recklinghausen/Castrop-Rauxel. Das Vorhaben nutzt die abschließende Phase des Emscher-Umbaus, um die ökologische Entwicklung der Gewässer mit der Stadt- und Freiraumentwicklung zu verknüpfen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 9Nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2017 hier: 'Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2016/299 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anmeldung des Projektes „Sprung über die Emscher – Wasserkreuz Castrop-Rauxel“ für den Projektaufruf 2017 der „Nationalen Projekte des Städtebaus“. Das Vorhaben umfasst die Bausteine eines Brückenbauwerks, eines Besucherschachtes sowie eines Platzes der Schichten. Die Anmeldung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Emschergenossenschaft aus Essen die Trägerschaft übernimmt und die Komplementärfinanzierung der einzelnen Projektbausteine sicherstellt.
Das geplante Brückenbauwerk soll als Fuß- und Radwegebrücke den Emscher-Park-Radweg mit dem Emscher-Weg verbinden und dabei die unterschiedlichen Ebenen des Wasserkreuzes, bestehend aus dem Rhein-Herne-Kanal und der Emscher, überqueren. Die Konstruktion muss für den Fuß- und Radverkehr sowie für Betriebsfahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3,5 Tonnen ausgelegt sein und ein ausreichendes Lichtraumprofil für den Schiffsverkehr gewährleisten. Ergänzend sollen ein Besucherschacht zur Inszenierung der unterirdischen Wasserstrukturen sowie ein Stadtteilpark als Naherholungsgebiet realisiert werden.
Die Emschergenossenschaft ist Eigentümerin der erforderlichen Flächen und würde als ausführende Stelle fungieren, während die Stadt Castrop-Rauxel die Rolle der einreichenden Kommune übernimmt. Die Kosten für das Projekt werden auf insgesamt rund 9,35 Millionen Euro für Bauleistungen sowie weitere Kosten für Wettbewerb und Planung geschätzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.
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- 10Besetzung Beirat 'wewole Stiftung e.V.' (vormals Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V.)Zur Vorlage · 2016/251 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/251 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung des Beirats der „wewole Stiftung e. V.“. Der Verein, ehemals bekannt als Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e. V., hat eine Umfirmierung und Neustrukturierung vollzogen. Durch die Zusammenführung der „wewole Werken GmbH“ und der „wewoll Wohnen GmbH“ unter dem Dach der neuen Stiftung wurde zudem eine haftungsrechtliche Anpassung für die bisherigen Vereinsvorstände sowie eine Namensänderung erreicht.
Im Zuge dieser Umstrukturierung wird der bisherige Vereinsvorstand durch ein Stiftungskuratorium ersetzt. Die Stadt Castrop-Rauxel ist in diesem Kuratorium durch den Bürgermeister oder eine von ihm benannte Person sowie durch den Fachbereichsleiter Soziales vertreten. Zur Erhöhung der Transparenz im politischen Raum soll das Kuratorium durch einen Beirat ergänzt werden. Dieser Beirat umfasst acht Mitglieder, wobei der Stadt Castrop-Rauxel zwei Sitze zustehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Personen als Mitglieder dieses Beirats zu bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neugründung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 11Umbesetzung in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH; Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat 1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH 2. Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2016/287 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/287 sieht eine Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH vor. Konkret betrifft dies die Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Rat der Stadt soll die bisherigen Mitglieder in diesen Gremien abberufen.
Hintergrund der Neubesetzung ist die Notwendigkeit einer strikten Trennung zwischen Ratsangelegenheiten und der Wahrnehmung von Aufgaben in den Aufsichtsgremien. Dies wird im Zusammenhang mit den anstehenden Entscheidungen zum Auslaufen der Konzessionsverträge für das Strom- und Gasnetz zum 31. Dezember 2019 als erforderlich erachtet. Eine zeitnahe Neubesetzung soll sicherstellen, dass der Entscheidungsprozess zur Neuvergabe der Konzessionen im Jahr 2017 eingeleitet werden kann.
Für den Aufsichtsrat ist vorgesehen, die eine Beigeordnete als Vertreterin gemäß den Vorgaben des Gesellschaftervertrages zu entsenden. Zudem sollen weitere Mitglieder für die Fraktionen der SPD, CDU und FWI sowie deren Stellvertreter gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht laut Beschlussgrundlage aus sieben Mitgliedern.
Zudem soll die Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung neu bestimmt werden. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Vertretung abzulösen und neue Vertreter sowie deren Stellvertreter zu wählen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Neubesetzung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Umbesetzung in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH Wechsel in der Geschäftsführung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2016/288 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/288 befasst sich mit der Neubesetzung der Geschäftsführung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers zum 1. Dezember 2016. Die Verwaltung informiert darüber, dass der bisherige Funktionsträger dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt hat, seine Tätigkeit zum genannten Zeitpunkt zu beenden.
Im Rahmen der Vorbereitungen für das Auslaufen der Konzessionsverträge für das Strom- und Gasnetz zum 31. Dezember 2019 wird eine zeitnahe Umbesetzung angestrebt. Ziel ist es, eine strikte Trennung zwischen Ratsangelegenheiten und der Wahrnehmung der Aufsichtsgremien zu gewährleisten, um den anstehenden Entscheidungsprozess zur Neuvergabe der Konzessionen im Jahr 2017 transparent einleiten zu können.
Gemäß dem bestehenden Gesellschaftervertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Gelsenwasser AG wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, wobei jeweils eine Person von der Stadt Castrop-Rauxel und eine von der Gelsenwasser AG gestellt wird. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer obliegt den Gesellschafterversammlungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine neue Person gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages als Geschäftsführer benennt. Die Umsetzung der Bestellung zum 1. Dezember 2016 soll durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 83 Absatz 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0687.789105 (Rückz. Investitionszu-wendung Bahnhofstraße 1. BA / K 28) in Höhe von 28.742,05 € und 54.01/0133.789105 (Rückz. Investitionszuwendung Bahnhofstraße 4. BA / K 28) in Höhe von 53.566,08 €.Zur Vorlage · 2016/292 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen einer Sitzungsvorlage die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2016 beschließen. Die Vorlage sieht eine Gesamtsumme von 82.308,13 Euro vor, die auf zwei verschiedene Buchungsstellen verteilt wird. Konkret geht es um 28.742,05 Euro für den ersten Bauabschnitt sowie 53.566,08 Euro für den vierten Bauabschnitt der Straßenausbaumaßnahme Bahnhofstraße (K 28).
Hintergrund der Maßnahme ist die Rückforderung von Landeszuweisungen durch die Bezirksregierung. Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme hatte der Kreis Recklinghausen vereinbarungsgemäß Landeszuweisungen beantragt. Die Bezirksregierung fordert nun anteilig zu Unrecht gezahlte Zuwendungen zurück, die der Stadt Castrop-Rauxel zugerechnet werden.
Die Deckung dieser Zahlungsverpflichtung soll durch Mehreinnahmen aus der Veräußerung von unbebautem Grundbesitz erfolgen. Obwohl die einzelnen Teilbeträge unter der in der Haushaltssatzung festgelegten Schwelle für erhebliche Haushaltsüberschreitungen liegen, wird die zusätzliche Mittelbereitstellung gemäß § 83 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW beantragt. Dies begründet die Verwaltung mit der Notwendigkeit der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs der Forderungen aus den verschiedenen Bauabschnitten. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.10.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 konsumtiver Aufwand „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“Zur Vorlage · 2016/297 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19. Oktober 2016. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße.
Nach einer vorangegangenen Ausschreibung und Submissionsrunde ergab sich ein Auftragswert von rund 230.000 Euro. Da der Rat der Stadt bereits im Juni 2016 Mittel in Höhe von 180.000 Euro bereitgestellt hatte, entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Euro. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, um die Durchführung der Arbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen zeitnah zu ermöglichen.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die Maßnahmenliste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ändern, indem die Deckenerneuerung und Straßenentwässerung in der Marienstraße (Zuwegung Friedhof Wittener Straße) entfällt. Die zusätzlichen 50.000 Euro für die Cottenburgstraße werden durch Mehrerträge aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 45.000 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei der genannten Maßnahme in der Marienstraße in Höhe von 5.000 Euro gedeckt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch Zuwendungen gefördert, sodass der städtische Eigenanteil bei 23.000 Euro liegt.
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- 15Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.04.533455 (Aufwendungen für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge) in Höhe von 1.170.000 €Zur Vorlage · 2016/307 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Tischvorlage (Nummer 2016/307) wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.170.000 Euro beantragt. Die Maßnahme betrifft die Buchungsstelle für die Aufwendungen zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die Ausgaben für diesen Bereich im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 10. November 2016 bereits auf 1.323.000 Euro. Es wird mit einem Anstieg der Gesamtausgaben auf 1.800.000 Euro bis zum Ende des Haushaltsjahres gerechnet. Die beantragte Erhöhung des Haushaltsansatzes dient dazu, die bisher unter anderen Buchungsstellen verausgabten Mittel rückwirkend korrekt auf die vorgesehene Buchungsstelle umzubuchen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten zur Datenverarbeitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sowie der Anforderungen an die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Erhöhungen der Einnahmen auf der entsprechenden Buchungsstelle für die Erstattung von Aufwendungen durch das Land. Da die Kosten für die jugendhilferechtliche Versorgung durch das Land zurückerstattet werden, entstehen durch die Mittelübertragung keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt. Die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen gleichen sich in der Bilanz aus. Der Beschlussvorschlag sieht die Erhöhung der entsprechenden Werte im Ergebnis- und Finanzplan vor.
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- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Steuerliche Außenprüfung des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne bei der Stadt Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 2In der Stadtverwaltung im Jahr 2015 geleistete Überstundennicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich