Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Castrop-Rauxel Stadtmittelpunkt hier: Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie Festlegung der GebietskulisseZur Vorlage · 2019/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/169 befasst sich mit der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Das Konzept dient der Aufwertung und Belebung des zentralen Stadtgefüges, wobei insbesondere die funktionale und gestalterische Weiterentwicklung des Bereichs Forum sowie die Nutzung vorhandener Flächenpotenziale im Fokus stehen.
Der Entwurf des ISEK basiert auf einer Bestandsanalyse verschiedener Teilräume, darunter Bereiche für Verwaltung, Kultur, Gesundheit, Gastronomie, Bildung, Freizeit sowie Wohnen. Die Zielsetzungen umfassen die Entwicklung regionaler Grünzüge, die Verknüping von Freiräumen sowie die Neugestaltung des Forums als städtebauliches Ensemble. Die Maßnahmen sind nach Art, Handlungsfeld, Trägerschaft und Priorität gegliedert.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt das Entwicklungskonzept zur Kenntnis nimmt und der veränderten Gebietskulisse zustimmt. Dieser neue Planbereich soll als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB festgelegt werden. Die räumliche Abgrenzung beschränkt sich auf das Wohngebiet um die Rosenstraße, den Forum Europaplatz sowie Entwicklungsflächen östlich der B 235.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, beim zuständigen Fördergeber einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen, wobei eine Förderquote von voraussichtlich 80 % angestrebt wird. Nach Abstimmung mit dem Fördergeber über die Ergebnisse des Konzeptes ist eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung für November vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht ausgewiesen.
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- 4InnovationCity roll out – Castrop-Rauxel Links und Rechts der EmscherZur Vorlage · 2019/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Projekts „InnovationCity roll out“ (ICro) das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Gebiet „Links und Rechts der Emscher“ abgeschlossen. Das Projekt, das den klimagerechten Stadtumbau im Ruhrgebiet fördert, umfasst die Stadtteile Habinghorst und Ickern auf einer Fläche von etwa 800 Hektar. Die konzeptionelle Arbeit basierte auf einer Quartiersanalyse, die verschiedene Themenfelder wie soziale, ökologische und technische Aspekte sowie den Gebäudebestand untersuchte.
Das Konzept umfasst Bausteine zur energetischen Sanierung, zur Analyse der Energieversorgung sowie zur Aktivierung von Akteuren und Bewohnern. Ziel ist es, den Endenergiebedarf im Quartier sowie die Treibhausgasemissionen zu senken. Basierend auf den vorliegenden Annahmen wird eine Reduktion des jährlichen Endenergiebedarfs um etwa sieben Prozent prognostiziert.
Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt und den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, für die Umsetzung des Konzepts einen Förderantrag bei der KfW-Bank zu stellen und die Vorbereitungen für ein Sanierungsmanagement im Projektgebiet einzuleiten. Das Projekt zur energetischen Sanierung im Quartier soll für den Haushalt 2020 angemeldet werden. Eine Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses wurde bereits von verschiedenen beteiligten Institutionen und Vereinen unterzeichnet.
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- 5Castrop-Rauxel Merklinde hier: Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie Festlegung der GebietskulisseZur Vorlage · 2019/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/167 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtteil Merklinde sowie der Festlegung einer Gebietskulisse. Das Konzept basiert auf den Ergebnissen des Projektes „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“, das die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für soziostrukturell benachteiligte Quartiere zum Ziel hatte.
Der Rat der Stadt soll das ISEK Merklinde zur Kenntnis nehmen und den in einer Planzeichnung definierten Bereich als Fördergebiet nach § 171e BauGB beschließen. Damit wird die Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln geschaffen, um Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Quartiers umzusetzen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, beim zuständigen Fördergeber einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen. Die voraussichtliche Förderquote für die Stadt Castrop-Rauxel wird mit 80 Prozent angegeben.
Das Entwicklungskonzept umfasst eine Analyse der Rahmenbedingungen sowie eine Zusammenstellung von Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die soziale Stabilität abzielen. Das ISEK ist als dynamisches Instrument angelegt und soll nach Abstimmung mit dem Fördergeber im November erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Antragstellung muss vor Ablauf der Frist am 30. September 2019 erfolgen, wobei die finale Umsetzung von den Einschätzungen der Bezirksregierung Münster und des zuständigen Landesministeriums abhängt.
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- 6Aufwertung des Landschaftsarchäologischen Parks „Haus und Burg Henrichenburg' hier: Förderprogramm DorferneuerungZur Vorlage · 2019/170 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beantragt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/170, einen Förderantrag für die Aufwertung des Landschaftsarchologischen Parks „Haus und Burg Henrichenburg“ beim Förderprogramm „Dorferneuerung NRW 2020“ zu stellen. Ziel der Maßnahmen ist eine gestalterische Aufwertung sowie die Verbesserung der Infrastruktur, um den Park verstärkt für Veranstaltungen und die Brauchtumspflege nutzbar zu machen.
Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von Beleuchtung entlang der Wege, die Illumination von Hecken und Bäumen mittels Bodenstrahlern sowie die Einrichtung von Wasser- und Stromanschlüssen. Zudem sollen neue Informationsstelen und eine neue Möblierung installiert werden. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind auf einen Gesamtauszahlungsbedarf von 105.000 Euro beziffert. Davon sollen 68.250 Euro durch Zuwendungen aus dem Förderprogramm gedeckt werden, was einer Förderquote von 65 Prozent entspricht. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 36.750 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 vorgesehen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeiten beauftragt, wobei eine Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 angestrebt wird.
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- 7Zukunftsinitiative 'Wasser in der Stadt von morgen' Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen -Zur Vorlage · 2019/164 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/164 befasst sich mit der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“, einem gemeinsamen Engagement von 16 Emscherstädten und der Emschergenossenschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel ist die Entwicklung einer regionalen Klimaanpassungsstrategie, um auf Herausforderungen wie Starkregenereignisse und längere Hitzeperioden zu reagieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung damit zu beauftragen, den Gesamtprozess der Initiative sowie die daraus resultierenden Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen zu unterstützen. Die Verwaltung soll eigene Vorschläge zur Umsetzung entwickeln und regelmäßig über den organisatorischen Rahmen sowie den Fortschritt des Anpassungsprozesses berichten. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, eine Verpflichtungserklärung als Erweiterung der bestehenden Kooperationserklärung mit der Emschergenossenschaft im Rahmen der anstehenden Termine im Oktober und November 2019 abzugehen.
Im Kern der Initiative steht die Einrichtung einer Service-Organisation unter dem Dach der Emschergenossenschaft. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und weiteren regionalen Akteuren koordinieren, Standards für die Planung festlegen und bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. Die Finanzierung der ersten fünf Jahre soll primär über Landesmittel sowie Anteile der Emschergenossenschaft erfolgen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen sollen Synergien genutzt werden, um eine klimaresiliente Region mit einer funktionierenden grünen und blauen Infrastruktur zu schaffen.
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- 8Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Hölderlinweg' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2019/171 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung des Hölderlinwegs vor. Die Vorlage 2019/171 sieht vor, die Verkehrsfläche in der Gemarkung Ickern, Flur 13, Flurstück 713 gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.
Die Erschließung des Hölderlinwegs wurde durch die Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt, wobei die Abnahme des Endausbaus ohne Mängel erfolgte. Durch die geplante Widmung soll das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben werden. Dabei ist das Areal als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und als verkehrsberuhigter Bereich festzulegen.
Die Stadt Castrop-Rauxel ist Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche und trägt die entsprechende Straßenbaulast. Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung als erfüllt betrachtet werden, wird die Umsetzung der Maßnahme durch die zuständige Straßenbaubehörde beantraget. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet.
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- 9Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Dammstraße' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2019/172 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung der Dammstraße vor. Die Vorlage 2019/172 sieht vor, die Verkehrsfläche in der Gemarkung Behringhausen, Flur 3, Flurstück 810, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.
Die Erschließung der Dammstraße sowie die mängelfreie Abnahme des Endausbaus wurden durch die Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt. Durch die beabsichtigte Widmung soll das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben werden. Die Fläche ist dabei als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereichs zu widmen.
Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung laut Verwaltungsvorlage erfüllt. Die Umsetzung der Widmung erfolgt durch die zuständige Straßenbaubehörde. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 10Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Am Scheitensberg' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2019/208 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/208 des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) behandelt die straßenrechtliche Widmung der Straße „Am Scheitensberg“ in der Gemarkung Obercastrop gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Erschließung der Straße wurde durch die Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt. Eine Abnahme des Endausbaus durch die zuständige Fachabteilung konnte nicht vollzogen werden, da das beauftragte Bauunternehmen insolvent ging. Durch die geplante Widmung sollen die Verkehrsflächen der Flurstücke 484, 517, 518, 519 und 520 der Flur 4 der öffentlichen Nutzung übergeben werden.
Der zugrunde liegende Bebauungsplan sieht für einen Teil des Flurstücks 518, beginnend von der Marienstraße bis zum letzten Stichweg, eine Nutzung als öffentliche Straßenverkehrsfläche vor. Die Flurstücke 484, 517, 519 und 520 sowie der Bereich des Flurstücks 518 ab dem dritten Stichweg sollen als verkehrsberuhigter Bereich mit besonderer Zweckbestimmung gewidmet werden. Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der Flächen ist und die Straßenbaulast trägt, sind die Voraussetzungen für die Veranlassung der Widmung durch die Straßenbaubehörde erfüllt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 11Antrag der CDU-Fraktion: Die Stadt prüft die Realisierung eines Kreisverkehres an der Kreuzung Wartburg-/FreiheitstraßeZur Vorlage · 2019/182 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/182 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer baulichen Veränderung im Bereich der Stadtplanung und Bauordnung. Gegenstand des Antrags ist die Untersuchung der Realisierung eines Kreisverkehres an der Kreuzung Wartburgstraße und Freiheitstraße.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Prüfung des Vorhabens keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Inhalt des Antrags der CDU-Fraktion in der vorliegenden Form zu übernehmen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 12Antrag der CDU-Fraktion: Prüfauftrag Zebrastreifen Lambertstraße in Höhe KristallapothekeZur Vorlage · 2019/211 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/211 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) zur Beratung vorgelegt wurde. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag bezüglich der Installation eines Zebrastreifens in der Lambertstraße, konkret im Bereich der Kristallapotheke.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Antrags vor, wie er im entsprechenden Antrag formuliert wurde. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 13Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.09.2019_Radwegeverbindung im Ortsteil FrohlindeZur Vorlage · 2019/205 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/205 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 1. September 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung einer Radwegeverbindung im Ortsteil Frohlinde.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 18. September 2019 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 vorgesehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat das Dokument erstellt.
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- 14Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.09.2019_Verkehrslenkende Maßnahmen im Ortsteil FrohlindeZur Vorlage · 2019/206 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/206 befasst sich mit dem Thema verkehrslenkender Maßnahmen im Ortsteil Frohlinde. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 1. September 2019 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 18. September 2019 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung ist für die Bearbeitung des Vorgangs zuständig.
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- 15Stellplatzsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/198 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/198 befasst sich mit der Erstellung einer neuen Stellplatzsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Landesbauordnung NRW 2018, wonach bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen, die Zu- oder Abfahrtsverkehr erwarten lassen, eine ausreichende Anzahl an Kfz-Stellplätzen, Garagen und Fahrradstellplätzen bereitzustellen ist. Da die Landesbauordnung lediglich eine allgemeine Herstellungspflicht vorsieht, aber keine detaillierten Vorgaben zu Qualität und Quantität der Stellplätze macht, sind die Kommunen ermächtigt, über eine eigene Satzung konkrete Grundlagen für Genehmigungsverfahren festzulegen. Diese sollen sich an den örtlichen Verkehrsverhältnissen orientieren.
Der Entwurf für die neue Stellplatzsatzung sowie eine Synopse verschiedener bestehender Stellplatzsatzungen und Herstellungspflichten liegen der Vorlage bei. Die Synopse dient dazu, die Abstimmung von Richtwerten für die neue Satzung in Castrop-Rauxel zu unterstützen. Als Beschlussvorschlag liegt vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten, um die Inhalte und Kennzahlen der Satzung zu beraten. Nach der Beratung in dieser interfraktionellen Runde ist die Verabschiedung der Satzung in der darauffolgenden Sitzung vorgesehen. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Zuständig für die Beratung ist der Betriebsausschuss 3.
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- 16Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/199 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/199 befasst sich mit der Einführung einer Stellplatzablösesatzung in der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Landesbauordnung NRW, die bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen die Bereitstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen vorschreibt. Gemäß der entsprechenden Rechtslage besteht die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Herstellung dieser Stellplätze unter besonderen Umständen durch die Zahlung eines Geldbetrages abzulösen.
Der vorliegende Entwurf einer Stellplatzablösesatzung soll die Bedingungen für diese Ablösung künftig in der Stadt regeln. Da die Einnahmen aus der Ablösung von Stellplätzen zweckgebunden sind und nicht dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden dürfen, entstehen durch die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der durch Ablösung ersetzten Stellplätze in der Vergangenheit variierte und keine Prognose über die künftige Entwicklung möglich ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten. Dieser soll die Inhalte der geplanten Stellplatzablösesatzung beraten. Die Vorlage war zur Beratung im Umweltausschuss sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen.
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- 17Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder (Spielflächensatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2019/180 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/180 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder vor. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung soll die bestehende Spielflächensatzung vom 18. August 1992 außer Kraft gesetzt werden.
Anlass für die Neufassung ist die Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz. Da sich die Rechtsgrundlage verändert hat, wurde eine Erneuerung der Satzung als örtliche Bauvorschrift gemäß der aktuellen Landesbauordnung empfohlen. Der Entwurf basiert auf der bisherigen Satzung, wurde jedoch an aktuelle qualitative und quantitative Anforderungen angepasst. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zu Größe, Lage, Beschaffenheit sowie zur Erhaltung und Unterhaltung der Spielflächen. Die inhaltlichen Anpassungen orientieren sich an der Spielleitplanung der Stadt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erweiterung der Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen um den Punkt der Kompensation. Wenn auf einem pflichtigen Grundstück keine Spielfläche geschaffen werden kann, sieht die Satzung eine zweckgebundene Ausgleichszahlung pro Quadratmeter vor. Diese Zahlungen sollen der Ertüchtigung oder Erweiterung vorhandener öffentlicher Spielplätze im Quartier dienen. Laut Verwaltung entstehen durch die neue Satzung keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, während die Kompensationszahlungen die Unterhaltung bestehender Flächen unterstützen können.
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- 18Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich 'Am Wetterschacht', (vormals Planbereich “Schacht V – Briloner Straße“) - Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) -Zur Vorlage · 2019/207 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/207 behandelt den Bebauungsplan Nr. 234 im Bereich „Am Wetterschacht“ im Ortsteil Rauxel. Das Verfahren befindet sich kurz vor dem Abschluss, da die Beteiligungsverfahren beendet sind und nun die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, den Bebauungsplan von der bisherigen Bezeichnung „Schacht V – Briloner Straße“ in „Am Wetterschacht“ umzubenennen, um eine dauerhafte Verbindung zum neuen Wohngebiet herzustellen. Zudem wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen.
Das etwa 3,1 Hektar große Plangebiet umfasst die ehemalige Schachtanlage Erin 5 sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Wohngebiets mit etwa 135 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau. Ergänzend sollen ein Standort für eine Kindertagesstätte und eine Fläche für die Freiwillige Feuerwehr realisiert werden.
Die Erschließung erfolgt primär über die Pallasstraße und die Briloner Straße. Die Planung sieht Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Lebensmittelmarkt sowie zur Regenwasserbewirtschaftung mittels eines Staukanals vor. Durch die geplante Nachverdichtung im Innenbereich soll die Inanspruchnahme neuer Außenflächen vermieden werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden als nicht haushaltsmäßig berührend eingestuft.
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Hauptdokument|20190902120713|20190902122634-1|20190902122634-2|20190902122634-3|20190902122634-4|20190902122634-5|20190902122651-6|20190902122652-7|20190902122653-8|20190902122655-9|20190902122658-10|20190902120733-0|20190902122727-0|20190902122732-1|20190902120734-1|20190902121544|20190902122320|20190902122409-0|20190902122410-1|20190902122554|20190902122633-0
- 19Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Mitteilung über die Eintragung des Denkmals 'Katholische Pfarrkirche St. Lambertus Castrop und Kirchplatz Lambertusplatz 2 in 44575 Castrop-Rauxel' in die Denkmalliste der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/176 informiert die Verwaltung den Betriebsausschuss 3 über eine Erweiterung der Denkmalliste der Stadt Castrop-Rauxel. Neben der katholischen Pfarrkirche St. Lambertus, die bereits seit dem 21. März 1985 als Baudenkmal eingetragen ist, wurde nun auch der um die Kirche gelegene Kirchplatz am Lambertusplatz 2 in das Verzeichnis aufgenommen.
Die Entscheidung basiert auf einer Fortschreibung der bestehenden Denkmaleintragung. Der Kirchplatz erfüllt die gesetzlichen Kriterien eines Denkmals gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Bescheiderteilung durch die Untere Denkmalbehörde an die Eigentümer erfolgte bereits am 5. Juli 2018, nachdem ein Benehmen mit dem Landschaftsverband hergestellt wurde. Die Begründung des Denkmalwertes sowie eine Übersichtsskizze liegen der Vorlage als Anlage bei.
Mit der Vorlage wird der Betriebsausschuss 3 gebeten, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Bekanntmachung der Eintragung erfolgt im Amtsblatt der Stadt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 20Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Mitteilung über die Eintragung des Denkmals 'Evangelische Johanneskirche Schwerin-Frohlinde, Hoher Weg 2 in 44577 Castrop-Rauxel' in die Denkmalliste der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/177 informiert den Betriebsausschuss 3 über die neue Eintragung der Evangelischen Johanneskirche Schwerin-Frohlinde, gelegen am Hohen Weg 2 in 44577 Castrop-Rauxel, in die Denkmalliste der Stadt. Das Objekt wurde als Baudenkmal eingestuft, da es die Kriterien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllt.
Die formelle Bescheiderteilung durch die Untere Denkmalbehörde an die Eigentümerin erfolgte am 14. Mai 2019. Dieser Vorgang wurde im Benehmen mit dem Landschaftsverband durchgeführt. Die Begründung des Denkmalwertes sowie eine entsprechende Übersichtsskizze sind der Vorlage beigefügt. Eine öffentliche Bekanntmachung der Eintragung erfolgt im Amtsblatt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die vorliegende Mitteilung zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Eintragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel hat. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 21Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 22Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2018 im Betriebsausschuss III am 22.11.2018. Hier: Der Betriebsausschuss III beauftragt die Verwaltung einen Kostenvoranschlag einzuholen, zur Entschlammung der vorgelagerten Sedimentationsanlage als Vorfluter zum Mühlenteich und dauerhafte Sicherungsmaßnahmen, um die Sedimente der zurückfließenden Bäche zurückzuhalten.Zur Vorlage · 2019/185 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung einer Entschlammung der Sedimentationsanlage zu beauftragen, die als Vorfluter zum Mühlenteich dient. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist die Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt 2020. Ergänzend sollen dauerhafte Sicherungsmaßnahmen realisiert werden, um die Rückhaltung von Sedimenten aus zurückfließenden Bächen zu gewährleisten.
Die Grundlage für die Vorlage bildet ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2018. Im Rahmen der Sanierung von Brandheide wurden in den vergangenen Jahren die Zuflüsse zum Mühlenteich saniert und der Mühlenteich im Jahr 2018 vollständig entschlammt. Eine umwelttechnische Stellungnahme der Fachfirma Wessling GmbH ergab, dass die Sedimente im Sandfangbecken die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung erfüllen. Die Untersuchung zeigt, dass die Rückstände für eine landwirtschaftliche Nutzung auf Grünland oder Ackerland geeignet sind, wobei auf Ackerflächen eine geringe Beeinträchtigung des Wachstums nicht ausgeschlossen werden kann.
Für die Durchführung der Entschlammung hat der Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen Mittel in Höhe von 70.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe vorgesehen.
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- 23Anfragen der Ausschussmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich