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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bestellung einer Schriftführerin für den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 1. Oktober 2020 liegt die Sitzungsvorlage 2020/173 zur Neubesetzung der Schriftführung vor. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse ist über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss vom Bürgermeister und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Schriftführerin für den Rat der Stadt zu bestellen. Mit dieser Neubesetzung ist gleichzeitig die Abstellung des bisherigen Schriftführers verbunden. Die Verwaltung gibt an, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der entsprechenden Satzungen zur Protokollführung in den kommunalen Gremien.
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- 3Elfte Änderungssatzung zur Hauptsatzung; Online-FraktionssitzungenZur Vorlage · 2020/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/166 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die Verabschiedung der elften Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Gewährung von Sitzungsgeld bei Online-Fraktionssitzungen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2020. Dieser weist darauf hin, dass Kommunen im Rahmen ihrer Selbstorganisation entscheiden können, Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen zu gewähren, sofern diese im gleichen Rahmen wie gewöhnliche Sitzungen stattfinden.
Nach der aktuellen Fassung der Hauptsatzung erhalten sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohner sowie deren stellvertretende Ausschussmitglieder ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, Fraktionsarbeitskreisen und Sitzungen des Fraktionsvorstandes, sofern diese der Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen. Die Änderungssatzung soll diese Abrechnungspraxis künftig auch auf Sitzungen ausweiten, die nicht in Präsenz, sondern in Online-Form durchgeführt werden.
Eine Online-Fraktionssitzung gilt nach den Vorgaben des Ministeriums als solche, wenn eine nachweisbare Einladung vorliegt, die üblichen Personen teilnehmen und ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. Zudem müssen die Teilnehmer zu Beginn der Sitzung durch den Vorsitzenden oder die Geschäftsführung per Aufruf festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Für Anträge auf Entschädigung im Onlineformat muss die jeweilige Fraktionsgeschäftsführung die ordnungsgemäße Einladung und Teilnahme gegenüber der Stabsstelle Ratsangelegenheiten bestätigen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 4Stellungnahme zu Tarifverhandlungen im öffentlichen DienstZur Vorlage · 2020/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt befasst sich im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2020 mit einer Stellungnahme zu den anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Unternehmenszentrale sieht vor, dass der Rat eine Resolution an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände verabschiedet.
In der Begründung wird angeführt, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich bewältigt haben. Die Vorlage legt dar, dass diese Leistungen in der kommenden Tarifrunde finanziell anerkannt werden sollten. Ziel der Resolution ist es, für einen Tarifabschluss zu werben, der die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt und die Motivation der Mitarbeitenden für zukünftige Aufgaben sicherstellt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Mit dem Beschlussvorschlag wird die formale Unterstützung der Forderungen nach einer angemessenen Vergütung durch das kommunale Gremium an die zuständigen Arbeitgeberverbände dokumentiert.
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- 5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW (Mittelbereitstellung für die Gute Schule 2020 - Maßnahme 'Digitalisierung an weiterführenden Schulen – Verkabelung der Klassenräume und Einrichtung eines W-LAN - Netzwerkes')Zur Vorlage · 2020/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 30. Juni 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für Digitalisierungsmaßnahmen an weiterführenden Schulen, konkret für die Verkabelung von Klassenräumen sowie die Einrichtung eines WLAN-Netzwerkes im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.
Nach den vorliegenden Informationen hat sich der Mittelbedarf für diese Maßnahmen durch zusätzliche Kosten für Elektroinstallationen und die Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen auf insgesamt rund 811.000 Euro erhöht. Da im aktuellen Förderzeitraum des Landesprogramms keine zusätzlichen Mittel mehr verfügbar sind, muss die Finanzierung durch die Umschichtung bestehender Mittel sowie durch den Einsatz von Haushaltsmitteln erfolgen. Die Finanzierung setzt sich aus 798.000 Euro aus Liquiditätskrediten des Landesprogramms sowie einem städtischen Eigenanteil von 13.000 Euro aus dem laufenden Haushalt zusammen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um die zeitnahe Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen zu ermöglichen und Verzögerungen im Projektverlauf zu vermeiden. Die Mittelbereitstellung ist für die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte an den betroffenen Schulen, darunter die Sekundarschule, die Marktschule Ickern und die Förderschule, erforderlich. Die Entscheidung ist dem Rat gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.
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- 6Verlängerung der (bislang bis zum 30.09.2020) gewährten Liquiditätshilfen in Form von Stundungen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise bis zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2020/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich in der Sitzungsvorlage 2020/177 mit der Verlängerung von Liquiditätshilfen für Unternehmen auseinander. Die bisherige Regelung, die eine Stundung fälliger Gewerbesteuern sowie von Vergnügungssteuern – etwa aus dem Betrieb von Geldspielautomaten oder Wettbüros – bis zum 30. September 2020 vorsah, soll bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt werden.
Grundlage hierfür ist eine Dringlichkeitsentscheidung vom März 2020, die bereits eine Erweiterung der Stundungen über den September hinaus vorsah, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern. Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin als angespannt einzustufen ist. Zudem wird angestrebt, das Verfahren kreisweit einheitlich mit der Entscheidung der Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Recklinghausen zu gestalten.
Bislang wurden im Rahmen der Corona-Krise Zahlungsansprüche in Höhe von rund 800.000 Euro gestundet. Über das weitere Vorgehen ab dem 1. Januar 2021 soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Dabei sollen die Entwicklung der Pandemie sowie die Vorgaben der staatlichen Ebenen berücksichtigt werden. Eine Anpassung der bestehenden Dringlichkeitsentscheidung könnte zum Jahresende erforderlich werden, falls die Prüfungsvoraussetzungen für Zeiträume nach 2020 angepasst werden müssen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 7Änderungen im Umsatzsteuerrecht (Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz – UStG)Zur Vorlage · 2020/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Kenntnis gesetzt. Durch das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Corona-Steuerhilfegesetz wurde die bisherige Regelung, die auf die Bewältigung der COVID-19-Pandemie abzielt, um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Oktober 2016 beschlossen, für Leistungen, die im Zeitraum zwischen dem 2. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, die am Ende des Jahres 2015 geltende Fassung des Umsatzsteuerrechts anzuwenden. Dabei hat die Stadt ihr im Umsatzsteuergesetz verankertes Optionsrecht genutzt und dies dem zuständigen Finanzamt gegenüber angezeigt.
Aufgrund der gesetzlichen Fristverlängerung gilt die bestehende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Recklinghausen nun auch für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden. Ein neuer Ratsbeschluss ist für die Fortführung dieser Regelung nicht erforderlich. Die Verwaltung hat bereits einen internen Prozess zur Vorbereitung auf das neue Umsatzsteuersystem eingeleitet, der voraussichtlich alle Organisationseinheiten der Stadt betreffen wird. Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Sachstand informieren.
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- 8Neuerrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort Waldenburger Straße 130 zum Schuljahresbeginn 2021/2022 hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2020/184 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Neuerrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort Waldenburger Straße 130 zum Schuljahresbeginn 2021/2022 entscheiden. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten, die unter anderem die Erneuerung der Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallationen, den Austausch von Fenstern sowie die energetische Sanierung der Fassade vorsehen. Zudem ist ein IT-Ausbau zur Ausstattung mit W-LAN-Technik geplant.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 759.584 Euro für die allgemeinen Umbau- und Sanierungsarbeiten beantragt. Die Deckung soll durch Zuwendungen aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (KInvFöG II) in Höhe von 683.626 Euro sowie durch Minderauszahlungen aus der Sanierung des Altbaus der Fridtjof-Nansen-Realschule in Höhe von 75.958 Euro erfolgen.
Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Bereitstellung von 90.000 Euro für den IT-Ausbau beantragt. Die Finanzierung erfolgt hierbei durch Mittel aus dem DigitalPakt in Höhe von 81.000 Euro und eine Minderauszahlung von 9.000 Euro aus dem oben genannten Sanierungsprojekt der Realschule. Insgesamt beläuft sich der städtische Finanzierungsanteil für diese Maßnahmen im Jahr 2021 auf 84.958 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass die notwendigen Anmeldezahlen für den Schulbetrieb erreicht werden, um die Förderfähigkeit der Mittel sicherzustellen.
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- 9Zusätzliche Mittelbereitstellung zur Finanzierung eines Baukostenzuschusses (Grundstücksfläche Gemarkung Rauxel, Flur 19 - Grundstück Pallasstraße / Ecke Briloner Straße)Zur Vorlage · 2020/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2020 über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro beraten. Die Mittel sind für einen vertraglich vereinbarten Baukostenzuschuss vorgesehen, der die Erschließungsanlagen für eine Grundstücksfläche in der Gemarkung Rauxel, Flur 19 (Bereich Pallasstraße / Ecke Briloner Straße), umfasst. Die Kosten betreffen unter anderem die Herstellung von Straßen, Beleuchtung, Entwässerung, Gehwegen sowie die Vorbereitung für die Verlegung von Versorgungsleitungen.
Die Grundlage für diese Zahlung bildet ein Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2017. Im Rahmen dieses Vertrages wurde der Kaufpreis für die etwa 5.242 Quadratmeter große Fläche reduziert, da die Stadt im Gegenzug einen Zuschuss für die Erschließungskosten übernimmt. Die Auszahlung ist laut Vereinbarung mit dem Beginn der Baumaßnahme verknüpft, welcher für den 26. Oktober 2020 angekündigt wurde.
Die Finanzierung der Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2020 soll durch Mehreinnahmen aus der Erstattung von SGB II-Leistungen durch den Kreis erfolgen. Zudem ist die Verwaltung beauftragt, die Förderfähigkeit des Zuschusses über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG I) zu prüfen. Sollte eine Förderung möglich sein, ist ein entsprechender Antrag beim Fördermittelgeber zu stellen, um den zusätzlichen Mittelbedarf aus Fördermitteln zu decken.
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- 10Zusätzliche Mittelbereitstellung im Rahmen der Verlustabdeckung 2020 für die Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2020/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2020 über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Verlustabdeckung der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH entscheiden. Der Beschluss sieht vor, für das Haushaltsjahr 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 472.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Castrop-Rauxel ist mit einer Beteiligung von 66,67 Prozent Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, während die Sparkasse Vest Recklinghausen 33,33 Prozent der Anteile hält. Laut Gesellschaftsvertrag ist die Stadt verpflichtet, jährliche Verluste bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro zu übernehmen. Im ursprünglichen Haushaltsplan 2020 war eine Verlustabdeckung von 763.610 Euro vorgesehen.
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Veranstaltungsgeschäft und der damit verbundenen gesetzlichen Restriktionen geht die Geschäftsführung der Gesellschaft davon aus, dass der tatsächliche Bedarf die ursprüngliche Planung übersteigt. Zur Sicherstellung der Liquidität sind nach Angaben der Gesellschaft bereits ab Oktober und November Teilzahlungen in Höhe von jeweils 150.000 Euro erforderlich. Die verbleibende Differenz zum beantragten Gesamtbetrag soll im Rahmen der Jahresendabrechnung bereitgestellt werden. Die Auszahlungen erfolgen als Vorausleistungen auf die endgültige Verlustabdeckung, die erst mit dem Jahresabschluss 2020 feststeht. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt über den Jahresabschluss der Stadt unter Anwendung der Regelungen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 11Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.08.2020Zur Vorlage · 2020/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/182 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält den Bericht des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.08.2020. Die Auswertung zeigt für das Gesamtunternehmen der Stadtverwaltung Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 11.130.5ermillion Euro, was einer Abnahme von 609.988 Euro gegenüber dem Vormonat entspricht. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten werden Verschlechterungen von 11.939.980 Euro prognostiziert.
Die Verschlechterung im Bereich der Unternehmenszentrale resultiert unter anderem aus der Rückerstattung von Mitteln für Personalmanagement. Im Bereich Betrieb 1 werden beim Rettungsdienst aufgrund der Coronapandemie Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von bis zu 740.000 Euro erwartet. Im Bereich Jugend und Familie wird für das laufende Haushaltsjahr eine Verschlechterung von 3.072.449 Euro prognostiziert, was auf Mehraufwendungen bei verschiedenen Hilfearten zurückzuführen ist.
Gegenüberstellungen zeigen jedoch auch positive Entwicklungen: Im Bereich der Förderschulen (Betrieb 2) ergeben sich Verbesserungen im Ergebnisplan in Höhe von 464.000 Euro. Zudem wurden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie im Bereich Recht Mehrerträge und Erstattungen gemeldet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Coronakrise weiterhin ein Risiko für den Haushalt darstellt und ein ausgeglichener Haushalt ohne Hilfen von Bund und Land nicht realisierbar sei. Weitere Informationen zur Entwicklung der Personalaufwendungen sowie zum Stand des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes NRW werden im nächsten Finanzcontrolling erwartet. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12Antrag UBP Fraktion vom 17.08.2020_Regelung und Steuerung der Plakatierung zu WahlenZur Vorlage · 2020/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/165 befasst sich mit der Regelung und Steuerung der Plakatierung zu Wahlen. Der Antrag wurde von der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei am 17. August 2020 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung von Richtlinien für die Aufstellung von Wahlplakaten im Stadtgebiet. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Rates der Stadt am 1. Oktober 2020 sowie am 17. Dezember 2020 vorbereitet.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die vorgeschlagene Regelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Regelungen ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 13Antrag UBP Fraktion vom 31.08.2020_Unterstützung im Bereich der Akquise von FördergeldernZur Vorlage · 2020/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/168, eingereicht von der UBP Fraktion am 31. August 2020, befasst sich mit der Unterstützung im Bereich der Akquise von Fördermitteln. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. Oktober 2020 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zu den konkreten Auswirkungen auf den Haushalt werden im Sachverhalt der Anlage aufgeführt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage beigefügt. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs.1 Satz 4 GO NRW und Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW (Mittelbereitstellung für die 'Gute Schule 2020' Maßnahme 'Digitalisierung Weiterführende Schulen')Zur Vorlage · 2020/183 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2020 über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beraten. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Digitalisierung an weiterführenden Schulen, insbesondere die Einrichtung von WLAN und die Verkabelung von Klassenräumen.
Die Vorlage sieht die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 31. August 2020 in Höhe von 120.000 Euro vor. Diese Entscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, um die Finanzierung von Nachträgen aufgrund von Massenmehrungen sicherzustellen und zeitliche Verzögerungen bei den laufenden baulichen Arbeiten zu vermeiden.
Zusätzlich wird die Bereitstellung von weiteren überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 93.000 Euro beantragt. Dieser Bedarf ergibt sich aus unvorhersehbaren Materialaufwendungen in Höhe von 40.000 Euro sowie einer Erhöhung der Honoraraufwendungen für das Planungsbüro um 53.000 Euro. Die Kostensteigerungen resultieren aus den bereits erwähnten Massenmehrungen bei den baulichen Maßnahmen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 15Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei dem Kostenträger 360403 (Hilfen zur Erziehung - familienersetzende Hilfen), Kostenstelle 50550 (Bereich 55), Sachkonto 5331050 (laufende Leistung Vollzeitpflege avE), Sachkonto 5332050 (laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche Heimerziehung iE), Sachkonto 5332100 (laufende Leistungen Volljährige in Heimerziehung iE), Sachkonto 5332150 (laufende Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern iE) sowie Sachkonto 5318000 (Zuschüsse an übrige Bereiche)Zur Vorlage · 2020/185 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Jugend und Familie beraten. Die vorliegende Tischvorlage sieht eine Aufstockung der Haushaltsmittel für den Kostenträger „Hilfen zur Erziehung - familienersetzende Hilfen“ vor. Hintergrund ist eine im Vorfeld nicht absehbare Entwicklung der Fallzahlen, die zu einem Mehraufwand führt.
Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 2.534.200 Euro. Diese Mittel sollen verschiedenen Sachkonten innerhalb der Kostenstelle 50550 zugeführt werden. Die größten Posten betreffen die laufenden Leistungen für die Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von 1.948.000 Euro sowie die Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern in Höhe von 289.900 Euro. Weitere Mittel sind für die Vollzeitpflege sowie für Zuschüsse an übrige Bereiche vorgesehen.
Die Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfolgt durch entsprechende Mehrerträge in der Allgemeinen Finanzwirtschaft. Diese stammen aus Zuwendungen des Landes im Rahmen des Stärkungspaktes. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Finanzierung ist für das laufende Haushaltsjahr 2020 durch die genannten Mehreinzahlungen sichergestellt.
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- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich